Betroffene „Heimkinder“ aus Jugendhilfe-Einrichtungen der Diakonie und den Freikirchen:
 
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Betroffene „Heimkinder“ aus Jugendhilfe-Einrichtungen der Diakonie und den Freikirchen:

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Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
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@elsa-nicklas-beck das ist natürlich sehr schade. Müsste es nicht das Ziel sein, dass alle eine angemessene Entschädigung erhalten, ganz egal wie viel Kraft sie haben?

 
Veröffentlicht : 30.01.2025 9:22
Heimschulkind hat reagiert
(@bienchen730)
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@vertuschung-beenden-official Genau, es geht dabei um die Einordnung von Strafbarkeit im Sinne unserer Gesetze!

 
Veröffentlicht : 30.01.2025 9:23
(@elsa-nicklas-beck)
Beiträge: 93
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@vertuschung-beenden-official Dazu kann ich nur deutlich JA sagen!

 
Veröffentlicht : 30.01.2025 9:31
(@elsa-nicklas-beck)
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Themenstarter
 
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@vertuschung-beenden-official Aus dem Straftatbestand resultiert der zivilrechtliche Anspruch.

 
Veröffentlicht : 30.01.2025 9:32
Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
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@elsa-nicklas-beck welche Tabelle aus dem Strafgesetzbuch meinen Sie?

 
Veröffentlicht : 30.01.2025 9:33
Heimschulkind hat reagiert
Heimschulkind
(@heimschule76)
Beiträge: 31
 
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@elsa-nicklas-beck Ok, das macht es einfacher im Verfahren, aber warum MUSS der Betroffene erneut beantragen und ggf. damit wieder getriggert werden? Warum kein (simples) Angebot der jeweiligen Kirchen, denn die Fälle sind bekannt und aktenkundig? Und wer das dann aus persönlichen Gründen nicht möchte, braucht das Angebot nicht annehmen.

 
Veröffentlicht : 30.01.2025 9:41
Bienchen730 hat reagiert
(@elsa-nicklas-beck)
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@vertuschung-beenden-official Es gibt entsprechende Schmerzensgeldtabellen bei sexualisierter Gewalt.

 
Veröffentlicht : 30.01.2025 9:45
Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
Beiträge: 160
 
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@elsa-nicklas-beck im Strafgesetzbuch? Wo denn? Bitte helfen Sie uns Betroffenen doch da mal ganz konkret.

 
Veröffentlicht : 30.01.2025 9:50
Bienchen730 hat reagiert
(@elsa-nicklas-beck)
Beiträge: 93
Themenstarter
 
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@vertuschung-beenden-official Wir hatten doch bereits geklärt das der zivilrechtliche Anspruch auf Schadensersatz aus dem Strafrecht, also Taten die strafrechtlich relevant sind, resultiert. Zu diesen zivilrechtlichen Ansprüchen finden sich Tabellen bei sexualisierter Gewalt im Netz.

 
Veröffentlicht : 30.01.2025 9:52
(@bienchen730)
Beiträge: 121
 
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@elsa-nicklas-beck Ja, aber nicht im Strafgesetzbuch! Insofern ist die Aussage nicht zutreffend und an der Stelle irreführend!

 
Veröffentlicht : 30.01.2025 9:57
Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
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@elsa-nicklas-beck welche Tabellen aus dem Strafgesetzbuch meinen Sie? Oder gibt es dort etwas keine entsprechende Tabelle?

 
Veröffentlicht : 30.01.2025 9:58
(@elsa-nicklas-beck)
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@vertuschung-beenden-official ich bewundere Ihre unermüdliche Fehlersuche. Egal ob bereits korrigiert oder nicht.

 
Veröffentlicht : 30.01.2025 10:02
Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
Beiträge: 160
 
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@elsa-nicklas-beck wahrscheinlich ist ihnen gar nicht bewusst, was sie hier schreiben.

Zivilrechtliche Ansprüche resultieren aus strafrechtlich relevanten Taten? So ein blödsinn wenn jemand versehentlich mit Nutella auf ihr Sofa kleckert, und das Sofa danach professionell gereinigt werden muss, dann haben sie einen zivilrechtlichen Anspruch gegenüber der Person. Und das obwohl versehentliches kleckern mit Nutella keinen Straftatbestand darstellt.

 
Veröffentlicht : 30.01.2025 10:02
Bienchen730 hat reagiert
(@elsa-nicklas-beck)
Beiträge: 93
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@vertuschung-beenden-official Und dieses Nutella-Beispiel vergleichen Sie mit institutionellem Versagen und 1000ten Fällen von Missbrauch!? Booaaahhh…. DAS gibt mir jetzt zu denken!

 
Veröffentlicht : 30.01.2025 10:04
Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
Beiträge: 160
 
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@elsa-nicklas-beck also gibt es keine Tabelle im Strafgesetzbuch?

 
Veröffentlicht : 30.01.2025 10:04
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