Betroffene „Heimkinder“ aus Jugendhilfe-Einrichtungen der Diakonie und den Freikirchen:
 
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AG BeNe

Betroffene „Heimkinder“ aus Jugendhilfe-Einrichtungen der Diakonie und den Freikirchen:

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(@Anonym 28)
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@vertuschung-beenden-official Dazu kann ich nur deutlich JA sagen!


 
Veröffentlicht : 30.01.2025 9:31
(@Anonym 28)
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@vertuschung-beenden-official Aus dem Straftatbestand resultiert der zivilrechtliche Anspruch.


 
Veröffentlicht : 30.01.2025 9:32
Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
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@elsa-nicklas-beck welche Tabelle aus dem Strafgesetzbuch meinen Sie?


 
Veröffentlicht : 30.01.2025 9:33
(@Anonym 28)
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@vertuschung-beenden-official Es gibt entsprechende Schmerzensgeldtabellen bei sexualisierter Gewalt.


 
Veröffentlicht : 30.01.2025 9:45
Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
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@elsa-nicklas-beck im Strafgesetzbuch? Wo denn? Bitte helfen Sie uns Betroffenen doch da mal ganz konkret.


 
Veröffentlicht : 30.01.2025 9:50
(@Anonym 28)
Beiträge: 203
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@vertuschung-beenden-official Wir hatten doch bereits geklärt das der zivilrechtliche Anspruch auf Schadensersatz aus dem Strafrecht, also Taten die strafrechtlich relevant sind, resultiert. Zu diesen zivilrechtlichen Ansprüchen finden sich Tabellen bei sexualisierter Gewalt im Netz.


 
Veröffentlicht : 30.01.2025 9:52
Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
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@elsa-nicklas-beck welche Tabellen aus dem Strafgesetzbuch meinen Sie? Oder gibt es dort etwas keine entsprechende Tabelle?


 
Veröffentlicht : 30.01.2025 9:58
(@Anonym 28)
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@vertuschung-beenden-official ich bewundere Ihre unermüdliche Fehlersuche. Egal ob bereits korrigiert oder nicht.


 
Veröffentlicht : 30.01.2025 10:02
Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
Beiträge: 244
 
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@elsa-nicklas-beck wahrscheinlich ist ihnen gar nicht bewusst, was sie hier schreiben.

Zivilrechtliche Ansprüche resultieren aus strafrechtlich relevanten Taten? So ein blödsinn wenn jemand versehentlich mit Nutella auf ihr Sofa kleckert, und das Sofa danach professionell gereinigt werden muss, dann haben sie einen zivilrechtlichen Anspruch gegenüber der Person. Und das obwohl versehentliches kleckern mit Nutella keinen Straftatbestand darstellt.


 
Veröffentlicht : 30.01.2025 10:02
(@Anonym 28)
Beiträge: 203
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@vertuschung-beenden-official Und dieses Nutella-Beispiel vergleichen Sie mit institutionellem Versagen und 1000ten Fällen von Missbrauch!? Booaaahhh…. DAS gibt mir jetzt zu denken!


 
Veröffentlicht : 30.01.2025 10:04
Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
Beiträge: 244
 
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@elsa-nicklas-beck also gibt es keine Tabelle im Strafgesetzbuch?


 
Veröffentlicht : 30.01.2025 10:04
(@Anonym 28)
Beiträge: 203
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@vertuschung-beenden-official Bei allem Respekt, in dieser Art und Weise können wir noch stundenlang diskutieren, leider fehlt mir dazu die Zeit!


 
Veröffentlicht : 30.01.2025 10:06
Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
Beiträge: 244
 
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@elsa-nicklas-beck sollte noch mal Interesse an einem Austausch mit Inhalten und ernst gemeinten Argumenten stehen, können wir das Gespräch hier ja gerne fortführen.


 
Veröffentlicht : 30.01.2025 10:07
(@tim1979)
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@vertuschung-beenden-official Um als Ökonom mit Schmalspurjura schlichtend einzugreifen: Es bedarf nicht für jeden Schadensersatz einer Straftat, aber eine Straftat begründet einen Schadensersatzsanspruch ("unerlaubte Handlung"):

§ 823 BGB - Einzelnorm


 
Veröffentlicht : 30.01.2025 10:11
(@Anonym 28)
Beiträge: 203
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@bienchen730 ganz lieben Dank. Leider ist es jedoch so das Geschriebenes oder Gesagtes immer der Interpretation des Hörers oder Lesers obliegt. Ich hatte den Fehler bereits zugegeben.


 
Veröffentlicht : 30.01.2025 10:13
Seite 3 / 7
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