Guten Tag,
herzlich willkommen im Betroffenen-Netzwerk BeNe.
Dieses Netzwerk beschäftigt sich mit dem sensiblen Thema sexualisierte Gewalt. Zu eurem Schutz möchten wir BeNe während der Öffnung durch Moderation begleiten lassen. Dies kann leider nicht 24/7 geleistet werden.
Unsere aktuellen Öffnungszeiten sind:
Dienstags 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstags 10.00 - 12.00 Uhr
Freitags 19.00 - 21.00 Uhr
Sonntags 19.00 - 21.00 Uhr
Wir wünschen euch einen guten, informativen und sicheren Austausch.
AG BeNe
Das Forum ist geschlossen, daher ist keine Interaktion möglich.
Wir bedanken uns für den angenehmen und fundierten Austausch heute. Haben Sie alle noch einen schönen Abend.
Ich erwartete von einem moderierten, 'bezahlten' 'betreuten' Dialog auch qualifizierte Beiträge. Nicht die Null 8/15 Ratschläge, die man eh schon hört. So nebenbei auf SGB14 oder OEG zu weisen, wissend, dass genau diese Verfahrensweise maximal retraumatisierend ist und kaum Chanze auf Anerkennung hat, auf das darf nicht so nebenbei hingewiesen werden. Das wäre ein Haupt Themenblock. Und vor allem: wie können Betroffene sich vernetzen, um hier weiter zu kommen. Stattdessen wird es in den Kirchenkuddelmuddel geworfen. Es gibt keine Musterprozesse und aktuelle Zahlen, was Schadensersatz, Schmerzensgeld oder sonst was angeht. Das ist ja das Problem. Juristen setzen sich i.d.R. für lukrativere Angelegenheiten ein. Auch das ist bekannt. Kirche verweist auf staatliche Vorgaben. Die staatlichen Vorgaben bleiben ebenso menschenverachtend. Das ist bekannt. Das muss klar benannt werden:
Kirchen und Diakonie müssen genau darum eigene Wege vorschlagen und gehen. JETZT!
Ich möchte auch noch was zu dem Thema "Schmerzensgeldtabellen" aus eigener Erfahrung beitragen. In meinen beiden Verfahren auf Zahlung von Anerkennungsleistungen gegenüber der Diakonie sahen die "alten" Richtlinien vor, dass sich die Höhe der Zahlungen an vergleichbare Gerichtsurteile orientieren sollten. In meinem Fall habe ich dann über das Internet unter der Suche "sexueller Kindesmissbrauch mit der Folge einer "Posttraumatischen Belastungsstörung" entsprechende Urteile mit Schmerzensgeldzahlungen in Höhe von EUR 30.000,00 bis EUR 75.000,00 rausgesucht und diese der Diakonie im Rahmen meines Antragsverfahrens zugeschickt. Die Diakonie hat mir lediglich Anerkennungsleistungen in einer Gesamthöhe von EUR 10.000,00 gezahlt. Bisher war es bei der Diakonie üblich, dass die Kommissionen ihre nicht begründen mussten. Hierüber habe ich mich vehement gewehrt, zumal deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen deutlich höhere Zahlungen festlegen und die Gerichte ihre Urteile immer auch im Detail begründen. Mittlerweile hat ein Kölner Landgericht in einem vergleichbaren Fall die katholische Kirche zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von EUR 300.000,00 verurteilt. Daher kann ich nur hoffen, dass die neue Anerkennungsrichtlinie mehr im Sinne der Betroffenen erreichen kann.
@frank-werner wenn die neue Anerkennungsrichtline in Kraft tritt, ist dort vorgesehen, das Betroffene, auch wenn sie bereits Zahlungen erhalten haben, ihren Fall, auf Antrag, bezüglich der Höhe nochmals prüfen lassen können.
@elsa-nicklas-beck Danke nochmals für den Hinweis, ich habe mein entsprechendes Anliegen bereits bei der Diakonie hinterlegt.
Was ich eben in meinem Beitrag noch vergessen habe, dass ich mich zwischenzeitlich beim Beteiligungsforum nach dem Stand der Umsetzung der neuen Anerkennungsrichtlinie erkundigt habe. In dieser Anfrage habe ich mich auch danach erkundigt, ob die Kommissionen künftig ihre Entscheidungen gegenüber den Betroffenen schriftlich begründen müssen? Als Antwort habe ich erhalten, dass die Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden zwischenzeitlich ihre Stellungnahmen abgegeben haben. Diese Stellungnahmen werden nun gesichtet und bei der Festlegung der endgültigen Anerkennungsrichtlinie mit berücksichtig. Der frühestmögliche Inkraftsetzungstermin soll der unverändert Ende März sein. Die neue Richtlinie soll Angabe gemäß auch eine schriftliche Entscheidungsbegründung der Kommissionen gegenüber den Betroffenen vorsehen.
@frank-werner das ist richtig. Leider ist es bei der Diakonie nicht anders als bei der EKD:
Die EKD kann Empfehlungen geben
Die Landes- und Gliedkirchen entscheiden jedoch selbst.
Gleiches bei Diakonie Deutschland und den diakonischen Geschäftsstellen. Ich hatte diesbezüglich bereits ein Gespräch mit Herrn Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland. Je mehr Zeit ins Land geht um so größer ist meine Sorge das gerade den ehemaligen Heimkindern (Altfälle), die recht alt sind, die Zeit davon läuft.
Hallo @jeanne-v - danke für ihre Erwartungen. BeNe ist eine Plattform von Betroffenen für Betroffene - die sich hier rege austauschen können und wollen. Wir als Moderatoren werden keine Themen vorgeben und auch keine Foren starten, es sei denn es geht um evtl. organisatorische Dinge, z.B: der Öffnungszeiten. Zu Beginn von BeNe gab es noch einen User "Moderation3" über den einige Post gestartet wurden - hier lag ein Konzeptionsfehler vor - da dies ein User war und keine Moderation. Das Profil konnte wieder richtig zugeordnet werden. Ich wünsche einen angenehmen Abend.