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Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat die Rechtsanwaltskanzlei Gercke Wollschläger, Köln, mit der Durchführung einer „unabhängigen Untersuchung“ der von Bischöfin Fehrs geleiteten Hamburger "Unterstützungsleistungskommission" beauftragt.
Eine solche Untersuchung durch eine "externe Stelle" wurde durch die neu gewählte Ratsvorsitzende Fehrs in der Pressekonferenz am Abend nach ihrer Wahl in Würzburg angekündigt. Nach einem halben Jahr nun meldet sich die beauftragte Kanzlei.
Die für die Nutzer:innen dieses Forums wohl interessante Frage:
Ist das im Sinne der Betroffenen, wenn die Kirche ihre Kernkompetenz der Kommunikation outsourced? Wenn — heute ist ja noch Pfingsten — der Heilige Geist gebeten wird, in eine „international agierende, auf das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierte Kanzlei“ umzuziehen, die sich „sowohl als engagierte Individualverteidiger in der Krise als auch als kompetente Berater von Unternehmen, Verbänden und Körperschaften des öffentlichen Rechts“ versteht?
gw-strafrecht.de/aktuelles/
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es seit einem halben Jahr ein „strafrechtliches Ermittlungsverfahren“ gegen ein ranghohes Mitglied der Kirchenleitung der Nordkirche gibt, das als „Vorsitzende des Beirates der Stabsstelle Prävention der Nordkirche“ einigen Einfluss auf die zu untersuchende, damals von diesem Mitglied geleitete Unterstützungsleistungs- und wohl auch noch auf die heutige Anerkennungskommission hat, fällt natürlich auch diese Spezialisierung der Kanzlei GW ins Auge:
„Compliance Für ein Unternehmen kann bereits die Existenz eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen seine Angehörigen eine sehr ernsthafte Belastung sein. Die strafrechtliche Präventivberatung („Compliance“) hat das Ziel, einen Verdacht, der die Einleitung eines Strafverfahrens rechtfertigt, bestenfalls gar nicht erst aufkommen zu lassen. Darüber hinaus vermeidet ein im Unternehmen implementiertes Compliance-System die Erhebung des Vorwurfs eines Organisationsverschuldens, das für Führungskräfte und das Unternehmen selbst mit haftungs- und bußgeldrechtlichen Folgen verbunden sein kann. Im Falle der Einleitung eines Strafverfahrens kann es dabei helfen, Konsequenzen für das Unternehmen möglichst gering zu halten.“
gw-strafrecht.de/rechtsgebiete/compliance/
Dass die Kirche eigene Aufklärungsnotwendigkeiten und -verpflichtungen „outsourcet“, kennen wir seit der Beauftragung des Beratungs- und Prüfungsunternehmens Deloitte mit der Untersuchung der „Causa Kurschus“. Deshalb überrascht nicht wirklich, dass jetzt die Nordkirche eine Kanzlei für Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht mit der Untersuchung der „Causa Fehrs“ beauftragt hat.
Es gibt bei den „Causae Fehrs und Kurschus“ aber einen entscheidenden Unterschied:
Frau Kurschus hat sich vielleicht zu Schulden kommen lassen, dass sie als Gemeindepfarrerin oder als Präses nicht sorgfältig genug hingeschaut oder -gehört hat, als es um Missbrauchsvorwürfe gegen jemanden ging, den sie gut kannte. Die Betroffenen bzw. eventuell Geschädigten wurden, so der Bericht von Deloitte, aber eher nicht einbezogen oder behelligt.
Im Fall von Frau Fehrs geht es um Dienstvernachlässigungen oder Amtsvergehen, die sie eventuell in ihrer Personalunion als Vorsitzende der Unterstützungsleistungskommission, als Mitglied der Kirchenleitung Nord, als Vorsitzende des Beirates der Stabsstelle Prävention (in der auch die jetzt für die Betroffene zuständige Anerkennungskommission beheimatet ist) und als Vorsitzende des Rates der EKD zu verantworten hat. Die haben auch mit jemandem zu tun, gegen den Missbrauchsvorwürfe laut geworden sind und den Bischöfin Fehrs gut kennt. Und, den sie deckt und schützt.
Was Bemerkenswert ist: Die im Fall Fehrs geschädigte Betroffene soll, ohne dass sich die Kirche für die Nichtbehandlung ihrer Beschwerden bei ihr entschuldigt hätte, von einer von der Nordkirche beauftragten, renommierten „Prof. Dr. und Dr.“-Strafrechtskanzlei „interviewed“ werden. Und das, obwohl die Betroffene, als ehemalige Petentin von Frau Fehrs, aktuell noch im laufenden Verfahren mit der Nachfolgekommission der Unterstützungsleistungskommission steht, und sich dadurch in einer vulnerablen Position befindet.
Keine(r) aus der Nordkirche oder der EKD kam auf sie zu und hätte vielleicht diesen „Juristen-Überfall“ angekündigt. Oder vielleicht etwas Zugewandtes gesagt, wie: „Wir sorgen dafür, dass Ihr seit Dezember 2019 verschleppter Aufarbeitungsprozess weitergeht und gut abgeschlossen werden kann“. Ganz ohne jede Ankündigung durch die Kirche soll sich die Betroffene nun „vernehmen“, also quasi als Zeugin, oder für was auch immer, instrumentalisieren lassen.
Die hier ausgeschlossene Betroffene führt darüber eine Korrespondenz mit der Nordkirche und der EKD, die sie, gemeinsam mit ihrem Unterstützer, in jeweils aktualisierter Form veröffentlicht. Wo, ist den Nutzer:innen hier im BeNe bekannt.