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AG BeNe
"Das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt in der EKD und Diakonie ist ein bisher einzigartiges Modell der Betroffenenpartizipation. Es ist über mehrere Monate in intensiven Gesprächen durch eine externe Expertin als zentraler Ort der Diskussion und Lösungsfindung mit Betroffenen sowie Vertreter*innen der Kirche entwickelt worden."
(Quelle Webseite des Befos)
Wir wollten genau wissen, was daran so "einzigartig" ist. Deshalb haben sich Die Unbestechlichen mit diesem "bisher einzigartigen Modell der Betroffenenpartizipation" noch eingehender beschäftigt: im Detail, im Vergleich, in aller Ausführlich- und Sachlichkeit, analytisch und abschließend.
Stay tuned!
Zur Einstimmung auf unseren nachfolgenden Bericht:
Auf der Synodaltagung der EKD in Dresden im November 2025 stellt die Sprecherin der Betroffenengruppe im BeFo u. a. die Frage nach der Macht. Sie gibt zu bedenken, dass die „Macht“ der Betroffenen davon abhänge, wer gerade zuhört, wer sie ernst nimmt und wer in den entscheidenden Momenten Verantwortung übernimmt. Die Macht des Beteiligungsforums reiche nur so weit, wie Institutionen bereit sind, sie zuzulassen (Quelle: Zeitzeichen | Evangelische Kommentare zu Religion und Gesellschaft).
Zudem findet die Betroffenensprecherin deutliche Worte dafür, dass die Arbeit zu langsam voranschreitet: „Was wir erleben, ist ein permanenter Spagat – zwischen den Erwartungen der Betroffenen, die uns mit Hoffnung und Vertrauen begegnen, und den Strukturen, die Veränderung nur im Schneckentempo zulassen“, fasst sie zusammen. Trotzdem betont sie: „Wir brauchen Zeit, um Kompromisse auszuhandeln, die gut sind. Wir werden keine faulen Kompromisse eingehen.“ Umso schmerzlicher sei es, wenn Vertreter aus Kirche und Diakonie so zäh verhandelten, „als wären sie auf einem Basar“.
Vor dem Hintergrund der Ereignisse der letzten Monate, die das BeFo betreffen, haben wir uns dazu entschlossen, uns das Modell der Betroffenenpartizipation und dessen Ursprünge nun noch genauer anzuschauen.
Thema: Asse II und die methodische Brücke zu BeFo
Einleitung > Ausgangspunkt: Der Asse-II-Begleitprozess (ab 2008)
Beim Rückholprojekt der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II war das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als zuständiges Betreiberorgan verantwortlich. Aufgrund des stark konfliktbelasteten Prozesses wurde im Jahr 2008 ein Beteiligungsformat („Begleitprozess“) eingerichtet, um den Austausch zwischen Behörde, Politik, Kommunen und Bürgerinitiativen zu strukturieren. Charakteristisch für diesen Prozess waren: moderierte Gremien, strukturierte Konfliktbearbeitung und professionelle Prozessbegleitung durch externe Dienstleister.
Punkt 1. Hinweise zur Durchführung
- Methodische Herkunft: Die Konzeption/operative Umsetzung des Begleitprozesses erfolgte ursprünglich durch eine bundesweit tätige Agentur für strategische Kommunikation (Hauptsitz in Bensheim). (Vgl. Niedersächsischer Landtag, Drucksache 16/2645; sowie BfS-Bericht „Bürgerbeteiligung bei der Schachtanlage Asse II“, 2011).
- Personelle Kontinuität: Die heutige Strategieberaterin, Prozessbegleiterin und Moderatorin im Befo war vor der Gründung ihres eigenen Beratungsunternehmens im Jahr 2015 in leitender Funktion für die vorgenannte Agentur tätig und dort federführend mit der Moderation des Asse-Verfahrens betraut (Vgl. Berufsbiografie der Strategieberaterin u.a. auf XING sowie Teilnehmerlisten der Asse-II-Begleitgruppe/A2B).
- Institutionelle Einbettung: Das Beteiligungsformat (Asse II) entstand im Rahmen eines technisch-administrativen Großprojekts unter staatlicher Gesamtverantwortung. Ab Januar 2016 wurde die Fortführung spezifischer Beteiligungsprozesse zudem durch das Niedersächsische Umweltministerium, das Bundesumweltministerium und den Landkreis Wolfenbüttel gefördert (Vgl. Verwendungsnachweise der Projektförderung „Asse II Begleitprozess“).
Punkt 2. Relevanz für den kirchlichen Kontext (2014–2022)
- Der bis Mai 2025 amtierende Landesbischof der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig trat sein Amt im Jahr 2014 an.
- In seiner Funktion als Landesbischof in Braunschweig (2014–2025) war er über ein Jahrzehnt unmittelbar mit der Asse-Thematik und den dortigen Beteiligungsformaten befasst.
- Er hat in dieser Zeit u.a. regelmäßig öffentliche Statements zur Asse abgegeben, Gottesdienste an der Schachtanlage begleitet und sich gegenüber der Politik für die Rückholung des Atommülls stark gemacht.
- Unter seiner Mitverantwortung in den EKD-Gremien beauftragte die Kirche später die nunmehr selbstständige Strategieberaterin, das Beteiligungsformat BeFo zu entwickeln.
- Das BeFo ging im Jahr 2022 offiziell an den Start (Vgl. EKD-Synodalbeschluss 2022 zur Beteiligung Betroffener). Es weist deutliche methodische Parallelen zum Asse-II-Verfahren auf (siehe auch Punkt 3.4) – insbesondere in der Strukturierung von Dialogen zwischen Institutionen und Betroffenengruppen.
Punkt 3. Methodische Parallelen zwischen Asse II und BeFo
3.1 Asse II – Kernelemente der Beteiligung:
- Moderierte Gremien, die Diskussionen strukturierten
- Formale Ergebnisoffenheit (offen, aber stark gesteuert)
- Konfliktregulierung über klare Verfahrensregeln
- Professionelle Prozessbegleitung durch externe Agentur
3.2 BeFo – Wiederkehr dieser Methoden:
- Moderierte Sitzungen unter externer Prozessbegleitung
- Ergebnisoffenheit formal gegeben, tatsächlicher Einfluss begrenzt
- Reglementierte Kommunikations-/Diskussionskultur (siehe Seite 37 im Befo-Konzept)
- Kontinuität der Prozessbegleitung durch dieselbe Moderatorin/ Prozessbegleiterin/ Strategieexpertin
- Betroffene außerhalb des inneren Kreises (Befos) erhalten keine Protokolle, Informationen erscheinen verspätet oder gar nicht (Forum-Bulletin, seit Dezember 2025 ausgesetzt)
- Im BeFo-Konzept (Seite 3) wird von „Bürgerbeteiligung“ gesprochen, obwohl es um Betroffenenbeteiligung geht – sprachliche Parallelen zum Asse-Konzept legen nahe, dass Passagen 1-zu-1 übernommen wurden
3.3 Kritische Beobachtung:
- Methoden, die ursprünglich für die Steuerung eines technisch-administrativen Konfliktfeldes entwickelt wurden, werden auf ein hochsensibles Feld (sexualisierte Gewalt) übertragen
- Zwar lassen sich Beteiligungsstrukturen grundsätzlich übertragen, aber die Gegebenheiten und Schutzbedarfe der beteiligten Betroffenen sind anders.
- Die Parallelen - fehlende Protokolle und verzögerte Informationen- deuten darauf hin, dass die methodischen und inhaltlichen Anforderungen nicht in ausreichendem Maße angepasst wurden
- Formale Beteiligung wird praktisch zur „Simulation“, während die institutionelle Kontrolle weitgehend unverändert bleibt
3.4 Vergleichende Beispiele aus der Praxis > Asse II vs. Befo:
3.4.1 Arbeitsgruppen als „Motor“ (Themen-AGs)
- Asse II: Dort gab es thematische Arbeitsgruppen (z. B. zur technischen Rückholung oder zur Standortsuche), die Fachvorschläge erarbeiteten.
- Mechanismus: Diese Entwürfe wurden – genau wie im BeFo – in das Plenum (die Asse-2-Begleitgruppe, A2B) eingebracht. Das Ziel war es, die eigentliche Detailarbeit aus dem großen Plenum in geschützte, kleinere Räume zu verlagern.
3.4.2 Das Prinzip der „Doppelten Legitimation“
- Asse II: In der Begleitgruppe saßen sich zwei Blöcke gegenüber: die „Zivilgesellschaft/Region“ (Bürgerinitiativen, Landrat, Bürgermeister) und die „Institutionen/Politik“ (Ministerien, Bundesamt).
- Parallele: Ein Beschluss galt politisch nur dann als „tragfähig“, wenn beide Seiten zustimmten. Das BeFo-Modell mit der doppelten Mehrheit (Betroffene einerseits, Beauftragte der Landeskirchen andererseits) ist die direkte Übertragung dieses „Zwei-Banken-Modells“ auf den kirchlichen Kontext.
3.4.3 Feste Sitzungstermine und Vorlauf
- Asse II: Auch dort waren die Termine der Begleitgruppe (oft vierteljährlich) lange im Voraus gesetzt, um den Ministerien und Behörden Zeit für die interne Abstimmung zu geben.
- Kritikpunkt: In beiden Fällen führte dies oft dazu, dass die Institutionen (Kirche/Staat) den Zeitplan kontrollierten, während die Betroffenenseite ggf. unter Zeitdruck geriet.
3.4.4 Die „Rückkopplungsschleife“ (Kirchenpolitik vs. Realpolitik)
- Asse II: Wenn die Begleitgruppe etwas beschloss, war das rechtlich für das Ministerium oder das Bundesamt nicht bindend. Der Entwurf ging zurück in die „Häuser“ (Ministerien) zur Prüfung.
- Parallele: Genau das beschreibt das Befo-Konzept mit dem Gang in die „kirchlichen Gremien“. Die finale Macht verbleibt bei der Institution (Synode/EKD-Rat), während das Beteiligungsforum lediglich ein „Vorschlagsrecht“ hat.
3.4.5 Wesentlicher Unterschied und Kritik in der Praxis:
In einer externen Evaluierung des Asse-Verfahrens (Öko-Institut 2014) wurde genau dieses Verfahren kritisiert:
- Es wurde bemängelt, dass keine verbindlichen Spielregeln für den Fall existierten, dass die Institution den „Beschlussentwurf“ der AG später einfach ablehnt.
- Dies führte an der Asse zum Vorwurf der „Verfahrenssimulation“: Man lässt die AGs fleißig arbeiten, am Ende entscheidet die Politik aber doch nach eigenem Gutdünken.
Wir meinen, das BeFo-Verfahren ist ein „Import aus dem Bereich des administrativen Konfliktmanagements“. Die Strategieberaterin hat die an der Asse erprobte Methodik (Themen-AGs → Plenum → doppelte Mehrheit → institutioneller Vorbehalt) fast deckungsgleich auf die EKD übertragen.
3.5 Dazu Stimmen aus der Praxis und systemische Kritik
Im Asse‑II‑Beteiligungsprozess kam wiederholt Kritik von Teilnehmenden und regionalen Akteurinnen und Akteuren, dass fachliche Einwände nicht berücksichtigt wurden und der Prozess insgesamt wenig wirkungsvoll sei.
So wurde z.B. bemängelt:
- dass Forderungen der Begleitgruppe zu zentralen Fragen (z. B. Zwischenlagerstandorte) nicht aufgegriffen wurden und
- dass der Prozess faktisch kaum Einfluss auf das Handeln des Betreibers hatte.
Um nun die Tragweite des System-Transfers zu verstehen, hilft ein Blick auf die Bewertungen derer, die das Modell am Ursprungsort (Asse II) über Jahre erprobt und schließlich verworfen haben.
3.5.1 Die Moderation als „politischer Filter“
Kritiker aus der Zivilgesellschaft bemängelten frühzeitig die Rolle der externen Prozessbegleitung:
- „Die Moderation agiert nicht als neutraler Vermittler, sondern als politischer Filter, der kritische Stimmen als ‚unsachlich‘ brandmarkt, um den Konsens der Institutionen zu schützen.“
- Quelle: Stellungnahmen des Asse-II-Koordinationskreises (A2K) und Analysen des Vereins AufpASSEn e.V. zur methodischen Steuerung der Sitzungsagenden (ca. 2013–2015).
- Bezug zum BeFo: Diese Kritik spiegelt sich heute z.B. in der Ausgrenzung der großen Gruppe der Betroffenen außerhalb des Befos (z. B. BeNe-Nutzer*innen) wider, der der Zugang zu ungefilterten Protokollen verwehrt bleibt.
3.5.2 Die Wirkungslosigkeit gegenüber der Institution
Die offizielle Bilanz zum Ende des Begleitprozesses im Dezember 2022 fiel vernichtend aus:
- „[Es wurde festgestellt], dass dieses Format nicht wirksam für die Wahrnehmung der berechtigten Interessen der Bevölkerung in der Region war.“
- Quelle: Landrätin Christiana Steinbrügge, Vorsitzende der Asse-2-Begleitgruppe (A2B), in der offiziellen Erklärung zur Aufkündigung des Begleitprozesses am 22.12.2022.
- Bezug zum BeFo: Ähnlich wie an der Asse werden auch im kirchlichen Kontext Beschlüsse des BeFos durch die föderale Autonomie der Landeskirchen faktisch neutralisiert (siehe z.B. die neuen Anerkennungsrichtlinien seit dem 01.01.2026).
3.5.3 Fehlende Verbindlichkeit und soziale Regeln
Eine wissenschaftliche Untersuchung legte offen, warum das Modell strukturell zum Scheitern verurteilt war, wenn die Institution nicht mitspielt:
- „Eine externe Evaluierung stellte fest, dass im Begleitprozess keine verbindlichen sozialen Spielregeln vereinbart wurden, was die Wirksamkeit des Formats erheblich beeinträchtigte.“
- Quelle: Öko-Institut e.V., „Evaluation des Asse-II-Begleitprozesses“, Abschlussbericht (2014/2015).
- Bezug zum BeFo: Auch im BeFo fehlen sanktionierbare Regeln, die die Landeskirchen zur Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Beschlüsse verpflichten könnten.
3.5.4 Der endgültige Vertrauensverlust
Über den Zeitraum der Lähmung und das Ende des Formats heißt es:
- „Der Begleitprozess wurde [faktisch ab 2020] ausgesetzt, nachdem sich gezeigt hatte, dass das Format nicht wirksam genug war, um die Interessen der regionalen Bevölkerung ausreichend zu vertreten, und ein massiver Vertrauensverlust eingetreten war.“
- Quelle: Dokumentation des Landkreises Wolfenbüttel zum Scheitern der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Betreiber und dem BMUV (2022).
Zusammenfassende Analyse zu Punkt 3
Es ist hochgradig problematisch, dass die EKD unter Mitverantwortung des (2025 in den Ruhestand getretenen) Bischofs ein Modell für die Missbrauchsaufarbeitung adaptiert hat, das:
- am Ursprungsort (Asse II) wegen Unwirksamkeit aufgekündigt wurde,
- nachweislich zu einem massiven Vertrauensverlust zwischen Betroffenen (Bürgern) und Institution geführt hat,
- und von den Betroffenen (Bürgern) vor Ort als „Machtinstrument der Institution“ wahrgenommen wurde!
Der Transfer dieses gescheiterten „Akzeptanzmanagements“ auf das BeFo erklärt, warum fundamentale Forderungen der großen Gruppe der Betroffenen (z.B. aktive Vernetzung mit Betroffenen aus dem Befo, mehr Mitsprache, Transparenz durch Protokolle, Verbindlichkeit der Beschlüsse) im aktuellen System systematisch auflaufen.
Für HEUTE verabschieden wir uns! Wer noch mehr wissen will > morgen geht es weiter!
Gute Nacht!
Schönen guten Tag an alle interessierten Leser*innen. Weiter geht es....
Punkt 4. Auswirkungen auf Betroffene
4.1 Unterschiedliche Betroffenengruppen
Im BeFo‑Prozess (im weitesten Sinne!) unterscheiden sich zwei Betroffenen-Gruppen erheblich in ihren tatsächlichen Beteiligungsmöglichkeiten:
- Innenkreis (BeFo‑Mitglieder sind direkt am Prozess beteiligt):
- Betroffenen-VertreterInnen nehmen an moderierten Sitzungen teil
- Sie erarbeiten Vorschläge und Empfehlungen
- Sie haben formale Beteiligungsprivilegien (z.B. Erhalt von Informationen, Prozesswissen, Aufwandsentschädigung, Reisekostenerstattung usw.) innerhalb des Prozesses
- Außenkreis (große Gruppe Betroffener im „Feld“ bleibt in jeder Beziehung außen vor):
- Nicht organisierte aber interessierte Betroffene können nicht an Sitzungen des „inneren“ Kreises teilnehmen
- Sie erhalten keine Protokolle oder zeitnah aktuelle Zwischenberichte (sogenannte erreichte Milestones, sofern vorhanden) des laufenden Prozesses
- Sie werden ausschließlich über das Forum‑Bulletin oder allgemein gehaltene Einzelartikel (mit wenig detaillierter Aussagekraft) auf der Befo-Webseite informiert. Das Forum-Bulletin erschien öfter verspätet und seit Dezember 2025 (Stand heute) gar nicht mehr.
- Es gibt seit Einführung des Befos im Sommer 2022 keine einsehbaren Jahresberichte/Evaluationen zur Arbeit des Befos. Dies widerspricht dem Kerngedanken einer lernen Organisation/Gremium, denn wie will z. B. ein Gremium lernen und Anpassungen vornehmen und Weiterentwicklungen in den laufenden Arbeitsprozess integrieren (Befo-Konzept Seite 40) wenn es die eigene Arbeit nicht regelmäßig evaluiert und vor Kritik von außen verschließt?
- Die im BeFo‑Konzept vorgesehene Einbeziehung der Vernetzungsplattform BeNe (Befo-Konzept, Seite 34 = „Die Betroffenen sind mit anderen Betroffenen auf der Vernetzungsplattform BeNe im Austausch. Sie können für ihr Engagement im Beteiligungsforum Rückmeldungen einholen, ein imperatives Mandat seitens anderer Betroffener gibt es nicht.“) wird zwar offiziell genannt, aber es findet faktisch kein Austausch zwischen BeFo‑Mitgliedern und den BeNe- Nutzer:innen statt, obwohl dies mehrfach von BeNe_Nutzer*innen gefordert wurde.
4.2 Folgen dieser Struktur
- Informationsvakuum: Personen im Außenkreis verfügen über keine belastbaren Informationen, um Entscheidungen nachzuvollziehen oder kritisch zu hinterfragen.
- Eingeschränkte Kontrolle: Da Protokolle und andere Informationen über interne Diskussionen nicht verfügbar sind, kann die Basis keine Kontrolle von außen ausüben.
- Formal vs. real: Formal wird Beteiligung eingeräumt, real ist der Einfluss der großen Gruppe der Betroffenen nicht existent.
4.3 Belege und kritische Beurteilungen aus der Asse‑Debatte
Auch im Asse‑II‑Begleitprozess wurden vergleichbare Auswirkungen beschrieben:
- Mangelnde Wirkung der Beteiligung:In offiziellen Abschlusspublikationen und Medienberichten wurde festgestellt, dass das Beteiligungsformat „nicht wirksam für die Wahrnehmung der berechtigten Interessen der Bevölkerung in der Region war“.
- Dieses Urteil deutet darauf hin, dass Betroffene trotz Beteiligung faktisch nur begrenzten Einfluss hatten.
- Quelle: Medienbericht über Abschlusserklärung des Asse‑Begleitprozesses.
- Begrenzter Einfluss auf Entscheidungsträger:Kritische Beobachter bemerkten, dass trotz Beteiligung die Behörde und politische Verantwortungsträger die Entscheidungen weitgehend unbeeinflusst trafen — was von Beteiligten als symptomatisch für ein zu stark gesteuertes Verfahren empfunden wurde.
- Quelle: Paraphrasierter Befund aus parlamentarischen und öffentlichen Debatten über den Asse‑Prozess.
- Ignorierte Stellungnahmen:Es wurde wiederholt kritisiert, dass fachlich fundierte Einwände und Stellungnahmen nicht angemessen berücksichtigt wurden.
- Dies wirkte sich direkt auf Asse-II-Betroffene aus, weil ihre Beiträge formal erhoben, aber faktisch nicht in Entscheidungsprozesse integriert wurden.
- Quelle: Belegbar aus protokollierten Reaktionen von Begleitgruppen-mitgliedern.
Zusammenfassende Analyse zu Punkt 4
Diese Struktur hat folgende Konsequenzen für Betroffene:
- Die innen aktive Betroffenen-Gruppe im Befo hat zwar formale Mitsprachezugänge, diese werden aber durch Prozessregeln und Moderation stark reglementiert.
- Die große Gruppe der Betroffenen außerhalb des inneren Kreises hat faktisch keine wirksame Beteiligung, weil zentrale Informationen fehlen und Austauschplattformen (wie z. B. BeNe) nicht in substanzielle Dialogformen überführt werden.
- Dies führt zu einem Informationsvakuum, in dem Betroffene von außen weder nachvollziehen können, wie Entscheidungen zustande kommen, noch wie ihre eigenen Anliegen tatsächlich berücksichtigt werden.
Warum diese Punkte wichtig sind
Während formale Beteiligungsversprechen in vielen Prozessen wie Asse II und BeFo prominent sind, zeigt die kritische Wirkungsanalyse:
- Beteiligung allein garantiert keine echte Einflussnahme.
- Ohne Transparenz, Publikation von Protokollen usw. oder echte Austauschformate wird sie zur symbolischen Geste.
5. Kritische Gesamtreflexion
5.1 Personalisierung und Machtkonzentration
- Zentrale Rollen: Die Prozessbegleiterin/Moderatorin/Supervisorin (wobei wir trotz intensiver Recherche nicht herausgefunden haben, ob auch die Supervision von der derselben Person durchgeführt wird!) übernimmt dauerhaft zentrale Rollen > Prozessgestaltung, Moderation, Supervision.
- Abhängigkeit: Dadurch wird die Durchführung stark von Einzelpersonen abhängig. Das ist aus organisationspsychologischer und fachlicher Sicht als hochgradig problematisch und als massiver Verstoß gegen professionelle Standards zu bewerten. In der Fachwelt spricht man hier von einer unzulässigen Rollenvermengung, die die Unabhängigkeit und damit die Qualität des gesamten Prozesses untergräbt.
5.2 Vergabe von Dienstleistungen und Compliance
- Die Pflicht zur Ausschreibung: Da die EKD und ihre Gliedkirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts agieren, sind sie grundsätzlich an das Vergaberecht ( interne Vergabeordnungen) gebunden, sobald bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.
- Dienstleistungen: Moderation, Prozessbegleitung und Supervision sind Dienstleistungen. Wenn das Auftragsvolumen über einen längeren Zeitraum (wie beim BeFo seit 2022) eine gewisse Summe übersteigt, müsste der Auftrag theoretisch öffentlich oder zumindest beschränkt (unter Einholung mehrerer Vergleichsangebote) ausgeschrieben werden. (Ob dies geschehen ist, konnten wir trotz intensiver Recherche nicht herausfinden)
- Das Problem der "Freihändigen Vergabe": Oft werden solche Aufträge als "Dienstleistungen besonderer Art" oder aufgrund von "besonderem Vertrauensverhältnis" freihändig vergeben. Im Fall des BeFo – wo dieselbe Person bereits die Konzeption geliefert hat – entsteht zumindest der Eindruck einer In-Sich-Vergabe, bei der der/diejenige, der/die das Modell entwirft, sich den Folgeauftrag für Moderation und Supervision direkt mitsichert.
- Ethische Bewertung der Rollenidentität: Selbst, wenn eine Ausschreibung rechtlich umgangen werden könnte, bleibt die ethische Unzulässigkeit > In den Berufsverbänden für Supervisoren (z. B. DGSv – Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching) ist es ein Ausschlusskriterium, in demselben System gleichzeitig als weisungsgebundene Moderatorin oder Prozessgestalterin tätig zu sein. (Siehe auch Befo-Konzept, Seite 4)
- Rechenschaftspflicht (Accountability): Da das BeFo durch Kirchensteuermittel finanziert wird, besteht eine öffentliche Rechenschaftspflicht. Besonders irritierend bleibt in dem Zusammenhang die totale Anonymisierung der Supervision. Im Sinne größtmöglicher Transparenz wäre es zwingend erforderlich, die Supervisorin namentlich zu benennen und deren Qualifikationsnachweise offenzulegen. Da dies nicht der Fall ist, wird jede unabhängige Überprüfung auf Befangenheit oder fachliche Eignung verhindert. (Hinweis: Der Titel "Supervisior*in" ist in Deutschland kein geschützter Begriff, es kann sich also jeder/jede so nennen. Aber es gibt klare Qualitätsstandards -z. B. durch die DGSv- bezogen auf die Supervisorenausbildung, wodurch die professionelle Fachlichkeit und Berufserfahrung einzelner Supervisor*innen untereinander vergleichbar ist.)
5.3 Formale Beteiligung vs. echte Mitbestimmung
- Einflussmöglichkeiten: Die BeFo-Mitglieder (Betroffenen) im inneren Kreis haben begrenzte Einflussmöglichkeiten, die breite Betroffenengruppe im Außen praktisch keine.
- Fehlende Transparenz: Die große Gruppe der Betroffene außerhalb des Befos erhält keine Protokolle, Jahres- und/oder (externe) Evaluationsberichte. Andere Informationen erscheinen nur in allgemeiner Form (Einzelartikel auf Befo-Webseite), verspätet oder gar nicht (Forum-Bulletin).
- Realer Austausch: Die Vernetzungsplattform Bene dient faktisch nicht dem Austausch zwischen innerem Kreis und Betroffenen von außerhalb (wird trotzt konzeptioneller Verankerung nachweisbar NICHT von Befo-Mitgliedern zum Austausch genutzt!)
- Energien: Beteiligung wird dadurch weitgehend zur „Simulation“: Energie wird in formale Kommunikationsregeln investiert, statt in echte Kontrolle der Institution.
5.4 Kommunikationsmonopol des Systems
- Keine eigene Stimme: Ein wesentliches Hindernis für eine echte Partizipation ist das Fehlen einer unabhängigen Stimme der Betroffenengruppe nach außen.
- Zwang zum „Einheits-Konsens“: Die aktuelle Struktur sieht vor, dass Kommunikation fast ausschließlich im Namen des gesamten Beteiligungsforums (BeFo) erfolgt. Dies erzwingt ein konsensuales Auftreten, bei dem die spezifischen, oft kritischen Positionen der Betroffenen durch die Abstimmung mit den Kirchenvertretern abgeschwächt oder nivelliert werden.
- Verlust der Sichtbarkeit: Durch diesen „Kommunikationsfilter“ wird verhindert, dass die Betroffenenseite als eigenständiger, gleichberechtigter Partner wahrgenommen wird. Es entsteht nach außen das Bild einer harmonisierten Einigkeit, die die realen Machtunterschiede und internen Ringerfolge verschleiert.
- Eingeschränkte Autonomie: Eine wirksame Vertretung erfordert die Freiheit, auch abweichende Meinungen oder Minderheitsvoten ungefiltert an die Betroffenenbasis (z. B. auf BeNe) und die Öffentlichkeit zu kommunizieren. Dass dies im aktuellen System unterbunden wird, zementiert die Deutungshoheit der Institution und beraubt die Betroffenen ihrer kommunikativen Souveränität.
5.5 Eingeschränkte Qualitätssicherung (Befo-Konzept, Seite 31)
- Keine Rechenschaft: Es existieren bis heute keine öffentlich zugänglichen Jahresberichte, die die Arbeit und die tatsächlichen Erfolge (und Misserfolge) des BeFos für die Betroffenenbasis messbar machen.
- Keine Kontrolle: Eine unabhängige, externe Evaluierung der BeFo-Strukturen hat – trotz der massiven Kritik – bislang nicht stattgefunden.
- Verweigerte Transparenz: Während eine lernende Organisation/ein lernendes Gremium auf Transparenz (im Innen wie Außen), eine bereite Vernetzung und kritischen Austausch angewiesen ist, bleibt das BeFo z. B. durch verweigerte Protokoll-Einsicht, streng kontrollierte Informationsweitergabe usw. eine Blackbox. Es entsteht im Außen der Eindruck eines "elitären Zirkels", der lieber unter sich bleiben möchte.
- Beschwerdemanagement: Es muss eine neutrale Instanz außerhalb des Gremiums geben, an die sich die Mitglieder der Betroffenengruppe des Befos wenden können, wenn sie z. B. das Gefühl haben, dass die Institution (EKD) das Gremium manipuliert.
5.6 Übertragung der Asse‑Methodik
- Transfer: Ein ursprünglich für ein technisch-administratives Feld (Atommüll, Asse II) entwickeltes Beteiligungsformat wurde augenscheinlich 1-zu-1 auf ein hochsensibles Thema (sexualisierte Gewalt) übertragen.
- Methodik: Die methodischen und inhaltlichen Anpassungen an das neue Feld sind nachweislich nicht oder nur unzureichend umgesetzt worden.
- Risiken: Das führt zu strukturellen Risiken > Betroffene können ihre Interessen kaum wirksam vertreten, kritische Kontrolle wird erschwert.
- Weiterentwicklung: Die Erfahrungen, Schwierigkeiten und Kritikpunkte aus dem Asse-II-Projekt wurden nicht hinreichend berücksichtigt.
5.7 Realitäts-Check: Begrenzte Umsetzung und Wirkung:
- Umsetzung: Die im BeFo erarbeiteten Ergebnisse werden nicht 1-zu-1 von der Kirche umgesetzt, wodurch die tatsächliche Wirkung des Beteiligungssystems stark eingeschränkt bleibt.
- Steuerung: Formale Beteiligung existiert, aber die Steuerung zentraler Entscheidungen bleibt unverändert, und die Machtverhältnisse werden nicht wirksam verändert.
- Lerneffekt: Eine systemische Weiterentwicklung des Begleitprozesses (Befo-Konzept, Seite 39), auch aufgrund von berechtigter und wiederholter Kritik von außen, ist nicht ersichtlich/nachvollziehbar.
- Interne Konflikte: Die strukturelle Machtasymmetrie und der enorme Arbeitsaufwand und Zeitdruck begünstigen Spannungen innerhalb der Betroffenengruppe. Da das System eher auf Kompromisszwang gegenüber der Institution als auf die Stärkung der individuellen Perspektiven ausgelegt ist, entstehen Reibungsverluste, die die Geschlossenheit der Betroffenenseite belasten.
Aktuelles:
- Die Diskrepanz zwischen dem betriebenen Aufwand und der tatsächlichen Wirksamkeit wird zum einen durch eine aktuelle Äußerung des Sprechers der Betroffenengruppe im BeFo (aktuell im Ruhemodus) verdeutlicht > Am 15.02.2026 konstatierte er auf seinem öffentlichen Facebook-Profil: ‚Zwei Tage Sitzung des BeteiligungsForums. Vieles gesagt. Weniges geklärt.‘
- Aber auch die jüngst zurückgetretene Sprecherin der Betroffenengruppe im Befo äußerte in einem Artikel des Tagesspiegels vom 04.02.26 einen ähnlichen Eindruck: „Ich habe den Eindruck, dass wir teils als Alibi genutzt werden.“
- Damit wird das strukturelle Problem einer Gremienarbeit sichtbar, die trotz intensiver Beratung keine grundsätzliche Klärung der anstehenden Fragen und daraus folgende nachhaltige Ergebnisse herbeiführt.
6. Unser Fazit:
Das aktuelle Modell des BeFo weist aus unserer Sicht die Merkmale einer administrativen Konfliktmoderation auf, die primär auf den Ausgleich zwischen Institution und Betroffenen zielt, statt auf eine wirksame Machtverschiebung. Durch die Übernahme technischer Verfahrensmuster, die fehlende Transparenz und das Ausbleiben verbindlicher Umsetzungsregeln entsteht ein System, das Beteiligung zwar formal ermöglicht, deren reale Wirkung auf kirchliche Entscheidungen jedoch stark begrenzt. Ohne kontinuierliche Qualitätssicherung, nachvollziehbare und belastbare Kontrollmechanismen, eine strikte Rollentrennung einzelner Akteure und absolute Transparenz (nach innen und außen) droht das Verfahren hinter seinem eigenen Anspruch an eine echte, partnerschaftliche Aufarbeitung im Sinne von Betroffenen zurückzubleiben.
Abschlusssatz in eigener Sache:
Dieser Bericht basiert auf der gebündelten Fach- und Lebenserfahrung unserer Gruppe, in die wir unsere Expertise aus unterschiedlichen Berufsfeldern sowie unsere langjährigen Erfahrungen u.a. in der Gremienarbeit, der Konzeptentwicklung und der Prozessgestaltung eingebracht haben. Unser Ziel ist es, einen fundierten und sachbezogenen Beitrag zur Analyse des aktuellen Beteiligungsformates (Befo) zu leisten. Dabei liegt unser Fokus auf der Beleuchtung des Systems sowie der jeweiligen Rollen und Akteure; es liegt uns fern, Personen persönlich anzugreifen oder haltlose Unterstellungen zu verbreiten. Trotz gewissenhafter Recherche (siehe unsere Quellenangaben) erheben wir keinen Anspruch auf abschließende Vollständigkeit; für sachliche Ergänzungen oder weiterführende Impulse, die zu einer transparenten Diskussion beitragen, sind wir jederzeit offen.
Und nochmal zum Editor: Veränderte Schriftgröße undFettgedrucktes wird (meistens) nicht übernommen, egal, wie oftman es nachbessert! Zeilen werden anders angeordnet! Undjedes Mal muss man als User*in nachbessern, meisten jedochOHNE Erfolg! Das ist soooo dermaßen anstrengend und nervtnur noch; vor allem vor dem Hintergrund, dass es hier schon soviele Male angesprochen wurde, sich aber NICHTS daran ändert!Gibt es eigentlich noch Support für diese Seite oder wurde derschon eingestellt?
Und dann noch diese unsinnige rote Warnmeldung:
Achtung, Kopierschutz! Dies istein geschützter Inhalt.
Wenn man die Vorredner:innen nicht zitieren kann, ist der Austausch nicht besonders anregend. Zuhören und vielleicht wiederholen, was man verstanden hat, wird als Tugend hier nicht unbedingt gefördert.
@betroffenen-supporter Ihr Post wurde ausgeblendet. Bitte schreiben Sie andere User mit ihrem tatsächlichen Usernamen an. Bitte vermeiden Sie Hinweise auf die Umgehung des Kopierschutz.
@betroffenen-supporter Erneute Ausblendung, bitte verwenden Sie den korrekten Usernamen.
@betroffenen-supporter Weiterhin ausgeblendet. Halten Sie sich an unsere Hinweise - bleiben Sie beim Thema.
@betroffenen-supporter Auf Grund mehrerer Meldungen - Provokation und nicht einhalten der Hinweise wird dieser User gesperrt
Newsletter für Betroffene – versendet über eine Mailmarketingplattform?
Ein falscher Buchstabe in einer E-Mail-Adresse kann harmlos sein. Manchmal führt er aber zu einer überraschenden Entdeckung.
Auf der Website der Evangelischen Kirche in Deutschland findet sich derzeit ein kurzer Hinweis zum neuen ForuM-Bulletin #11:
„Aktueller Hinweis: Im ForuM-Bulletin #11 (Feb. 2026) ist uns ein Fehler in der E-Mail-Adresse der Gruppe der Betroffenen im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt unterlaufen. Sie können diese bei Bedarf unter Betroffenenvertretung(at)befo.ekd.de erreichen.“
Ein Tippfehler also. Nichts Ungewöhnliches.
Ungewöhnlich ist jedoch etwas anderes: Der Fehler wird nicht im Bulletin selbst korrigiert. Stattdessen steht lediglich dieser Hinweis auf der Website. Dabei werden die Bulletin-Ausgaben online archiviert – technisch wäre eine Korrektur problemlos möglich.
Die Frage, warum das nicht geschieht, führte zu einer Recherche über die technische Infrastruktur hinter dem Bulletin.
Und zu einer Entdeckung, die zumindest erklärungsbedürftig ist.
Denn das BeFo-Bulletin, ein Informationsangebot des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt der EKD, wird offenbar über ein professionelles Mail-Marketing-System versendet.
Für gewöhnliche Newsletter ist das Standard. Für ein Beteiligungsforum von Menschen, die sexualisierte Gewalt in kirchlichen Kontexten erlebt haben, wirft diese Praxis jedoch Fragen auf – vor allem eine:
Warum wird darüber nicht offen informiert?
Das Beteiligungsforum für Betroffene sexualisierter Gewalt (BeFo) wurde eingerichtet, um Transparenz zu schaffen und Vertrauen aufzubauen. Umso bemerkenswerter ist, dass für Empfängerinnen und Empfänger des Bulletins kaum erkennbar ist, dass ihre Daten über eine externe Mail-Marketing-Infrastruktur verarbeitet werden.
Auch die verwendete Domain „forum.e-k-d.de“ vermittelt zunächst den Eindruck einer klassischen EKD-Adresse – tatsächlich ist sie Teil eines technischen Systems für den Newsletterversand.
Mail-Marketing-Plattformen sind weit mehr als einfache Versandprogramme. Sie ermöglichen unter anderem:
- die Verwaltung großer E-Mail-Verteiler
- statistische Auswertungen über Öffnungs- und Klickverhalten
- das Tracking einzelner Nutzeraktionen
- die Segmentierung von Empfängergruppen
In kommerziellen Newslettern ist das üblich und nicht zu beanstanden.
Bei einem Beteiligungsforum für Betroffene sexualisierter Gewalt wirkt eine solche Infrastruktur zumindest erklärungsbedürftig. Denn wer sich für Informationen aus einem Beteiligungsforum anmeldet, erwartet in der Regel einen Newsletter – aber keine Marketingplattform im Hintergrund.
Dabei wäre Transparenz leicht herzustellen.
Die Evangelische Kirche der Pfalz - geleitet von der aktuellen Sprecherin des BeFos - informiert ihre Newsletter-Abonnenten beispielgebend und offen darüber, dass der Versand über den Dienstleister „rapidmail“ erfolgt und dass die eingegebenen Daten an diesen Anbieter übermittelt werden.
Beim BeFo-Bulletin fehlt ein solcher Hinweis.
Die Entdeckung der technischen Infrastruktur ist deshalb mehr als eine Randnotiz. Sie verweist auf ein Problem, das Betroffene seit Jahren ansprechen: Strukturen werden geschaffen, Beteiligung angekündigt, Prozesse organisiert – doch grundlegende Transparenz entsteht häufig erst dann, wenn jemand genauer hinsieht.
Gerade ein Beteiligungsforum, das Vertrauen wiederherstellen soll, müsste hier besonders sensibel sein.
Denn Vertrauen entsteht nicht durch Programme und Gremien.
Sondern durch absolute Offenheit – auch bei den scheinbar kleinen Dingen.
Unstimmigkeiten bei den Arbeitsgruppen des Beteiligungsforums
Ein genauer Blick auf die veröffentlichten Informationen wirft weitere Fragen auf!
Die Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Versand des ForuM-Bulletins haben uns neugierig gemacht. Dort wurde berichtet, dass beim letzten Treffen des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt (BeFo) in Mannheim auch die Arbeitsgruppen (AGs) neu besetzt worden seien.
Ein Anlass also, sich einmal genauer anzusehen, wer aus der Gruppe der Betroffenen eigentlich in welchen AGs mitarbeitet. Dazu stehen auf den Seiten der EKD im Wesentlichen zwei Quellen zur Verfügung:
- die Beschreibung der AGs mit ihren Mitgliedern
- die individuellen Vorstellungen der Betroffenenvertreter*innen
Beide haben wir uns etwas genauer angesehen – und miteinander verglichen.
Bedeutung der AGs im Beteiligungsforum
Die Arbeitsgruppen sind keineswegs nebensächliche Unterstrukturen. Laut Selbstbeschreibung des Beteiligungsforums sind sie der Ort, an dem die inhaltliche Arbeit vorbereitet wird:
Die Mitglieder des Beteiligungsforums bringen ihre Fragestellungen und Themen in das Beteiligungsforum ein. Auch Anfragen aus den Gremien der EKD werden dort behandelt. Konkrete Beschlussvorschläge werden in Themen-AGs vorbereitet.
Weiter heißt es:
Vorschläge aus den AGs werden von einem Mitglied der Gruppe der Betroffenen und einer*einem kirchlichen bzw. diakonischen Beauftragten gemeinsam im Beteiligungsforum vorgestellt. Für einen Beschluss ist sowohl eine Mehrheit unter den Betroffenen als auch unter den kirchlichen bzw. diakonischen Beauftragten erforderlich.
Damit sind die AGs faktisch der Ort, an dem die inhaltliche Substanz der Arbeit entsteht – gewissermaßen der Geist des Beteiligungsforums.
Gerade deshalb ist eine korrekte und transparente Darstellung der Mitgliedschaften besonders wichtig.
Erkenntnisse aus dem Abgleich
Die Gegenüberstellung der beiden genannten Quellen zeigt jedoch mehrere Unstimmigkeiten in der Zuordnung der Mitglieder zu den Arbeitsgruppen.
Besonders auffällig sind Fälle, in denen Personen laut ihrer individuellen Vorstellung in einer AG mitarbeiten, in der offiziellen AG-Zusammensetzung jedoch nicht auftauchen.
Betroffen sind dabei drei Arbeitsgruppen:
- AG Synodaltagung
- AG Anerkennung
- AG Diakonie
In diesen Gruppen fehlen laut offizieller Liste Mitglieder, die in ihren eigenen Profilen ausdrücklich angeben, dort mitzuwirken.
Einordnung
Ein Teil der Abweichungen ließe sich möglicherweise noch erklären. Zwei der genannten Personen sind erst seit Kurzem Mitglieder des Beteiligungsforums. Dass sie in den AG-Listen noch nicht erscheinen, könnte theoretisch mit zeitlichen Verzögerungen bei der Aktualisierung der Website zusammenhängen.
Dennoch ist bereits das bemerkenswert: Gerade neue Mitglieder sollten sichtbar und korrekt in die Arbeitsstrukturen eingebunden werden.
Besonders auffällig ist jedoch ein anderer Punkt.Ein langjähriger Betroffenenvertreter und ehemaliger Pfarrer wird in seinem Profil ausdrücklich als Mitglied der AG Synodaltagung genannt. In der offiziellen AG-Zusammensetzung taucht er dort jedoch nicht auf.
Gerade diese AG gilt als zentrale Arbeitsgruppe, weil sie den jährlichen Synodentag zum Thema sexualisierte Gewalt vorbereitet. Dass ausgerechnet dort ein erfahrener Vertreter nicht gelistet ist, wirkt aktuell zumindest erklärungsbedürftig.
Fazit
Die festgestellten Abweichungen können verschiedene Ursachen haben:
- nicht aktualisierte Listen,
- redaktionelle Unachtsamkeit,
- oder eine unvollständige Dokumentation der AG-Mitgliedschaften.
Angesichts der zentralen Rolle der AGs für die Arbeit des Beteiligungsforums wäre jedoch eine klare und konsistente Darstellung der Mitgliedschaften zu erwarten.
Unabhängig von der Ursache wirken die Differenzen wenig sorgfältig, insbesondere weil sie zentrale Personen und neue Mitglieder betreffen.
Das überrascht umso mehr, als kirchliche Fachstellen bei Veröffentlichungen regelmäßig auf notwendige Abstimmungen und Qualitätssicherungen hinweisen.
Offensichtlich wurde im Zusammenhang mit den BeFo-Themen auf eine solche Qualitätssicherung – sei es durch die PR-Abteilung oder durch die beteiligten Vertreter*innen selbst – zumindest nicht in ausreichendem Maß geachtet.
Unser Versuch, Licht ins Dunkel zu bringen zum Thema: Gaststatus im Beteiligungsforum
1. Zur allgemeinen Information:
Der Gaststatus im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt wurde eingeführt, um zusätzlichen Betroffenen eine niedrigschwellige Mitarbeit in den Arbeitsgruppen (AGs) zu ermöglichen. Ein zentraler Schritt war der Workshop in Kassel:
Details zum Treffen:
Datum: 19. Oktober 2024!
Zeit: 9:00–16:00 Uhr
Ort: Kassel
Ziel: Betroffene über die Arbeit des Beteiligungsforums informieren und Möglichkeiten der Mitarbeit in den Arbeitsgruppen mit Gaststatus vorstellen.
Der Workshop bot somit Teilnehmenden die Gelegenheit, die Struktur des Beteiligungsforums kennenzulernen, sich über die Arbeit der AGs (z. B. Anerkennung, Aufarbeitung, Diakonie) zu informieren und ggf. zukünftig als Gäste in den Arbeitsgruppen mitzuwirken.
Aus diesem Workshop gingen mehrere Personen (wie viele genau ist unklar!) hervor, die seit Januar 2025 als Gäste in den AGs mitgearbeitet haben. Einige (2!) von ihnen wechselten zu Beginn 2026 in reguläre Mitgliedschaften.
Analysehinweis:
Die bisherigen Informationen zeigen, dass Betroffene, die in den AGs mitarbeiten wollen, nicht demokratisch aus dem Kreis aller Betroffenen gewählt werden, sondern hinter verschlossenen Türen durch nicht näher benannte Personen und nach intransparenten Kriterien bestimmt werden. Dies wirft zentrale Fragen zu Legitimität, Einfluss und Gleichbehandlung auf – gerade in einem Forum, das die Perspektive Betroffener offiziell stärken will.
2. Offene Fragen zum Gaststatus
Hinweis: Wir richten diese Fragen bewusst öffentlich (!!!) an das BeFo, im Sinne der im KOMPASS-Konzept verankerten Möglichkeit der direkten Kommunikation mit den Mitgliedern des Forums und erwarten eine ebenso öffentliche Antwort, damit alle interessierten Betroffenen gleichermaßen informiert sind. Vielen Dank.
2.1 Grundprinzipien (allgemein!)
- Warum werden zentrale Regeln der Gast-Beteiligung (Auswahl, Dauer, Übergang in Mitgliedschaft, Einflussmöglichkeiten, Stellvertretungs- und Nachrückregelungen, Evaluationsergebnisse) nicht transparent veröffentlicht, obwohl Transparenz offiziell als Grundprinzip der Betroffenenpartizipation gilt? (Das Beiblatt -Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt, Arbeitsgruppen und Gaststatus- gibt dazu nur teilweise und somit sehr begrenzt Auskunft!)
2.2 Konkrete Zahlen
- Wie viele Bewerbungen gab es 2024 insgesamt beim Workshop in Kassel?
- Warum wurde/wird nicht veröffentlicht, wie viele Personen tatsächlich als Gäste aufgenommen wurden? (Ohne Namensnennung wäre/ist dies problemlos möglich gewesen.)
2.3 Auswahlkriterien
- Nach welchen Kriterien wurden die Betroffene für den Gaststatus ausgewählt?
- Wer hat diese Entscheidung konkret getroffen?
2.4 Dauer und Übergang in Mitgliedschaft
- Gibt es ein öffentlich einsehbares Konzept (analog oder als Ergänzung zum KOMPASS-Konzept!), das Dauer, Probezeit und Übergang in reguläre Mitgliedschaft usw. definiert? Wenn Ja, wo ist das einsehbar? Wenn Nein, warum nicht?
- Nach welchen Kriterien werden die „Entscheider*innen“ über die Gäste ausgewählt? Sind das die gleichen Personen, die später darüber entscheiden, welche Gäste nach der Probezeit reguläre Mitglieder werden?
- Warum müssen Betroffene eine „Probezeit“ absolvieren, während neue kirchliche Beauftragte sofort stimmberechtigt mitarbeiten dürfen? Ist das nicht diskriminierend und widerspricht gleichzeitig der Anerkennung von Betroffenenexpertise?
2.5 Teilnahme an den AGs
- Warum dürfen zukünftige Gäste nur an ausgewählten AGs (Gewaltschutzrichtlinie, Aufarbeitung, Diakonie) teilnehmen und haben keine freie Wahl? (Siehe das Beiblatt zur Einladung!)
2.6 Teilnahme am Plenum
- Warum dürfen Gäste grundsätzlich nicht an den Sitzungen des Beteiligungsforums teilnehmen (auch ohne Stimme!), obwohl sie in den AGs inhaltlich mitarbeiten und monatlich berichten müssen?
2.7 Einflussmöglichkeiten
- Welche reale Einflussmöglichkeit haben Gäste, wenn sie formal keine Mitglieder des Gremiums sind, oder sind sie nur „Zuarbeiter*innen“?
2.8 Stellvertretungen und Nachrücker
- Warum gibt es im BeFo keine geregelten Stellvertretungen, wie sie in politischen Gremien üblich sind, gerade bei einem so belastenden Themenfeld?
- Gibt es ein Nachrückerverfahren, falls Gäste während der Probezeit ausscheiden oder doch nicht als reguläre Mitglieder übernommen werden wollen?
2.9 Evaluation
- Welche Erfahrungen wurden seit Einführung des Gaststatus gemacht?
- Gibt es eine Evaluation dieses Beteiligungsformats? (Die zweite Runde des Gaststatus-Verfahrens ist für März 2026 angekündigt!) Wenn ja, wo kann man sie finden? Wenn Nein, warum nicht?
2.10 Neukonstituierung der Gruppe der Betroffenen
- Es wurde vor einiger Zeit angekündigt, dass die Zahl der Betroffenen im BeFo bis 2026 auf 12 erhöht werden soll. Dafür wurden im Oktober 24 in Kassel 6 (?) Interessierte ausgewählt, die ab 01/25 ein Jahr lang im Gaststatus im Befo mitgearbeitet haben. Aus diesen 6 Personen sollten dann Ende 25 4 ausgewählt werden, die als Vollmitglieder ab 01/26 im Befo mitarbeiten. Lt. öffentlichen Verlautbarungen sind uns, Stand heute, aber nur 2 Personen namentlich bekannt, die als neue Vollmitglieder ernannt worden sind. Warum nicht (wie angekündigt!) 4 Personen aus der ursprünglichen Gruppe der Interessierten? Warum wird das nicht öffentlich transparent erklärt?
- Und wie lange soll der Gaststatus für die neuen Gäste (ab März 26) dauern, bevor sie zu festen Mitgliedern werden, denn momentan ist die Gruppe der Betroffenen ohnehin unterbesetzt (7 statt 8 Betroffene)?
- Und wie soll damit umgegangen werden, dass z. B. derzeitige Voll-Mitglieder aus der Gruppe der Betroffenen sich vielleicht NICHT zur Widerwahl stellen? (Zum Beispiel: Im Sommer würden 2 amtierende Mitglieder aus der Gruppe der Betroffenen freiwillig ausscheiden, womit es nur noch 5 Betroffenenvertreter*innen wären.) Wie schnell wird also in dem Fall (und grundsätzlich) nachbesetzt (mit vollem Stimmrecht!!!), um zumindest die festgelegte Mindestzahl von 8 Betroffenen sicherzustellen bzw., um zeitnah auf die für 2026 angekündigten 12 Betroffenenvertreter zu kommen?
3. Vertiefung und Analyse der Fragebereiche zum Gaststatus im Beteiligungsforum
3.1 Grundprinzipien: Transparenz der Beteiligungsregeln > Warum diese Frage gestellt wird:
Partizipationsgremien, insbesondere solche mit Betroffenenbeteiligung, basieren auf grundlegenden Prinzipien wie Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung. Wenn zentrale Regeln – etwa zur Auswahl von Gästen, zur Dauer des Status oder zu Einflussmöglichkeiten – nicht öffentlich dokumentiert sind, entsteht ein strukturelles Problem:
- Beteiligung wird nicht nachvollziehbar
- Entscheidungen erscheinen willkürlich oder informell
- Betroffene außerhalb des Gremiums können nicht erkennen, wie sie sich beteiligen können
Die Frage zielt daher auf einen möglichen Widerspruch zwischen dem offiziell formulierten Partizipationsanspruch und der tatsächlichen Praxis.
3.2 Konkrete Zahlen: Bewerbungen und Aufnahmen > Warum diese Frage gestellt wird:
Transparenz über Bewerbungszahlen gehört zu den grundlegenden Standards in Auswahlverfahren. Wenn unklar bleibt wie viele Betroffene Interesse gezeigt haben und wie viele tatsächlich aufgenommen wurden dann lassen sich wichtige Fragen nicht beantworten:
- Wie groß ist der Zugang zum System?
- Wie selektiv ist das Verfahren?
- Wie hoch ist die Nachfrage?
Ohne diese Zahlen ist nicht einschätzbar, ob der Gaststatus ein offenes Beteiligungs-instrument oder ein stark selektives Verfahren ist.
3.3 Auswahlkriterien > Warum diese Frage gestellt wird:
Beteiligungsstrukturen benötigen klare und nachvollziehbare Auswahlkriterien, insbesondere wenn es mehr Interessierte als Plätze gibt. Fehlen solche Kriterien oder werden sie nicht veröffentlicht, entsteht der Eindruck:
- persönlicher Auswahl
- informeller Netzwerke
- institutioneller Steuerung
Gerade bei Betroffenenbeteiligung ist das besonders sensibel, weil dadurch die Frage entsteht, wer darüber entscheidet, welche Betroffenenperspektiven sichtbar werden und welche nicht.
3.4 Dauer des Gaststatus > Warum diese Frage gestellt wird:
Der Begriff „Gaststatus“ deutet auf eine temporäre oder probeweise Beteiligung hin. Ohne klar definierte Dauer entsteht jedoch Unsicherheit:
- Wie lange bleibt jemand Gast?
- Welche Bedingungen gelten z.B. für eine mögliche Verlängerung?
- Gibt es eine maximale Dauer?
Unklare Zeitrahmen führen oft dazu, dass Beteiligungsformate informell gesteuert werden können, statt auf festen Regeln zu basieren.
3.5 Übergang in eine reguläre Mitgliedschaft > Warum diese Frage gestellt wird:
Der Übergang von Gaststatus zu regulärer Mitgliedschaft ist der entscheidende Schritt zur vollen Mitwirkung und Stimmberechtigung. Die Frage zielt auf zwei strukturelle Aspekte:
- Entscheidungsstruktur > Wer entscheidet über diesen Übergang?
- Gleichbehandlung > Warum müssen Betroffene eine Art „Probephase“ durchlaufen, während kirchliche Vertreter sofort vollwertige Mitglieder sind?
Diese Frage berührt insbesondere das Thema Machtbalance innerhalb des Beteiligungs-forums.
3.6 Teilnahme an den Arbeitsgruppen > Warum diese Frage gestellt wird:
Wenn Gäste nur an bestimmten AGs teilnehmen dürfen, stellt sich die Frage nach der inhaltlichen Steuerung von Beteiligung.
Mögliche Folgen:
- bestimmte Themenbereiche bleiben stärker institutionell geprägt
- Betroffenenperspektiven konzentrieren sich nur auf ausgewählte Felder
Die Frage zielt darauf abzuklären, ob die Themenwahl offen oder gesteuert ist.
3.7 Teilnahme am Plenum > Warum diese Frage gestellt wird:
Das Plenum ist das zentrale Entscheidungsgremium des Beteiligungsforums.
Wenn Gäste:
- in AGs mitarbeiten
- Berichte erstellen
- Themen vorbereiten
aber nicht an den Sitzungen teilnehmen dürfen, entsteht ein struktureller Bruch zwischen:
- inhaltlicher Mitarbeit
- formaler Beteiligung
Die Frage zielt darauf, ob Gäste tatsächlich am Entscheidungsprozess beteiligt sind oder lediglich vorbereitende Arbeit leisten.
3.8 Einflussmöglichkeiten > Warum diese Frage gestellt wird:
Formale Mitgliedschaft ist in Gremien entscheidend, weil sie über:
- Stimmrecht
- Redezeit
- Mitentscheidungsrechte
bestimmt.
Wenn Gäste keine formalen Rechte haben, stellt sich die Frage, wie groß ihr tatsächlicher Einfluss auf Entscheidungen ist.
3.9 Stellvertretungen und Nachrückverfahren > Warum diese Frage gestellt wird:
Viele politische und institutionelle Gremien arbeiten mit:
- Stellvertretungen
- Nachrückregelungen
Gerade bei einem Thema wie sexualisierte Gewalt – das für Betroffene emotional belastend sein kann – sind flexible Beteiligungsstrukturen besonders wichtig.
Fehlen solche Regelungen, kann dies dazu führen, dass:
- Plätze unbesetzt bleiben
- Beteiligung kurzfristig wegbricht und keine Nachfolge bereitsteht
3.10 Evaluation des Gaststatus > Warum diese Frage gestellt wird:
Neue Beteiligungsformate sollten grundsätzlich evaluiert werden, um zu prüfen:
- ob sie funktionieren
- ob sie angepasst werden müssen
- ob sie tatsächlich mehr Beteiligung ermöglichen
Da bereits eine zweite Runde des Gaststatus angekündigt wurde, stellt sich die berechtigte Frage, welche Erfahrungen und somit welche Rückschlüsse aus der ersten Runde gezogen wurden.
3.11 Erweiterung der Betroffenengruppe > Warum diese Frage gestellt wird:
Wenn gleichzeitig eine Erweiterung der Betroffenenvertretung angekündigt wird und die aktuelle Gruppe bereits unterbesetzt ist, entsteht eine strukturelle Frage:
- Warum wird ein mehrstufiges Auswahlverfahren über Gaststatus genutzt, obwohl aktueller zusätzlicher Bedarf an Betroffenenvertretung besteht (und auch angekündigt wurde!)?
Diese Frage zielt darauf, die Logik der Struktur nachvollziehbar zu machen.
Gesamtanalyse
Der Fragenkatalog richtet sich im Kern auf drei strukturelle Themen:
- Transparenz > Viele zentrale Regeln der Beteiligung sind öffentlich nicht dokumentiert.
- Machtverteilung > Es ist unklar, wer über Zugang, Dauer und Aufstieg innerhalb der Beteiligungsstruktur entscheidet.
- Legitimation der Betroffenenvertretung > Wenn Auswahlverfahren nicht nachvollziehbar sind, stellt sich zwangsläufig die Frage, wie repräsentativ die Beteiligung tatsächlich ist.
4. Schlussgedanke
Das Beteiligungsforum wurde geschaffen, um Betroffenen sexualisierter Gewalt eine stärkere Stimme innerhalb der evangelischen Kirche zu geben. Dieser Anspruch setzt jedoch voraus, dass auch die Strukturen der Beteiligung selbst transparent und nachvollziehbar sind.
Gerade beim Thema Gaststatus bleiben bislang zentrale Fragen offen: Nach welchen Kriterien werden Betroffene ausgewählt? Wer trifft diese Entscheidungen konkret? Und nach welchen Maßstäben wird später über eine reguläre Mitgliedschaft entschieden?
Aus öffentlich zugänglichen Informationen lässt sich bislang nur begrenzt nachvollziehen, wie diese Auswahlverfahren genau ausgestaltet sind. Ebenso wenig ist transparent dokumentiert, wie viele Bewerbungen es gab oder nach welchen Gesichtspunkten über eine Aufnahme entschieden wurde. Damit entsteht eine Situation, die zumindest erklärungsbedürftig ist: Die Betroffenen, die heute im Beteiligungsforum oder in seinen Arbeitsgruppen mitarbeiten, wurden nicht aus einem größeren Kreis von Betroffenen gewählt, sondern offenbar in einem internen Verfahren bestimmt.
Gerade für ein Gremium, das die Perspektive von Betroffenen stärken soll, ist daher eine zentrale Frage von Bedeutung: Wie wird sichergestellt, dass die Beteiligung tatsächlich breit legitimiert und nachvollziehbar organisiert ist?
Mehr Transparenz über Auswahlverfahren, Beteiligungsrechte und Entscheidungswege könnte dazu beitragen, Vertrauen zu stärken – sowohl innerhalb der Betroffenencommunity als auch in der öffentlichen Wahrnehmung der kirchlichen Aufarbeitung.
@dieunbestechlichen und andere:
Ich bin inzwischen ehrlich gesagt ziemlich hin- und hergerissen.
Einerseits ist es gut – vielleicht sogar notwendig –, dass es Initiativen von Betroffenen gibt, die sich noch die Mühe machen, die veröffentlichten Informationen rund um das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt überhaupt genau zu lesen. Und die dabei immer wieder Fehler, Inkonsistenzen, Ungenauigkeiten oder schlicht offene Fragen entdecken und öffentlich benennen.
Andererseits ist jeder dieser Hinweise auch ein Stück weit peinlich für die Vielzahl an Expertinnen und Experten innerhalb der EKD. Menschen also, die Konzepte, Leitlinien, Qualitätsstandards und Beteiligungsmodelle entwickeln und deren Umsetzung andernorts mit großem Nachdruck einfordern. Wenn ausgerechnet bei der Darstellung der eigenen Strukturen und Organisation offensichtliche Ungereimtheiten stehen bleiben, wirkt das nicht besonders professionell – eher nachlässig. Und in einem so sensiblen Kontext fast schon respektlos.
Unangenehm ist die Situation allerdings auch für die Betroffenenvertretung selbst. Denn diesmal geht es nicht um irgendwelche technischen Probleme, missverständliche Richtlinien oder Fehlbesetzungen in landeskirchlichen Kommissionen. Es geht um betroffene Personen im Beteiligungsforum selbst.
Ausgerechnet ihre eigenen Profile stimmen nun offenbar nicht mit den offiziellen AG-Listen überein.
Und besonders pikant: Betroffen sind dabei gerade diejenigen Mitglieder, die erst kürzlich aufgenommen wurden – nach einer Aufnahmeprozedur, die sich über mehr als ein Jahr zog und in ihrer Struktur eher an eine Prospekt-Phase bei einem Rockerclub oder an ein Aufnahmeverfahren in einem Geheimbund erinnert als an transparente Beteiligungsstrukturen.
Nach diesem langen Verfahren tauchen sie dann in offiziellen Übersichten schlicht nicht auf – und offenbar ist es vorher niemandem aufgefallen.
- Nicht den zuständigen Stellen in der EKD.- Nicht den Verantwortlichen für Kommunikation und Veröffentlichung.- Und offenbar auch nicht den „Altbetroffenen“ im Beteiligungsforum – vorausgesetzt natürlich, sie waren bei solchen Veröffentlichungen tatsächlich eingebunden und konnten die Texte vorab gegenlesen.
Da stellt sich gleich die nächste einfache Frage:
Wo bleibt hier eigentlich die vielbeschworene Wertschätzung für das Engagement der ehrenamtlichen Betroffenenvertreterinnen und -vertreter?
Dass solche Widersprüche offenbar einfach stehen bleiben, wirkt zumindest irritierend. Vielleicht liegt es auch daran, dass manche Beteiligte inzwischen selbst zu lange Teil dieses Systems geworden sind – eines Systems, das von außen nicht selten wie ein Geflecht aus unklaren Zuständigkeiten, diffusen Verfahren und schwer nachvollziehbaren Entscheidungswegen wirkt.
Gerade deshalb sind unabhängige Betroffeneninitiativen und engagierte Einzelpersonen so wichtig. Sie lesen Dokumente, vergleichen Angaben, machen Inkonsistenzen sichtbar und stellen grundlegende Fragen.
Aufgaben übrigens, die man eigentlich innerhalb professioneller Strukturen als selbstverständlich voraussetzen darf.
Der Unterschied ist nur hier:Diese Arbeit geschieht außerhalb der offiziellen Strukturen – freiwillig, in der Freizeit und ohne jegliche Honorare oder Aufwandsentschädigungen.
Und genau das sagt am Ende vielleicht mehr über den Zustand dieses Systems aus, als manchen lieb sein dürfte.
Wir, „Die Unbestechlichen“, haben heute eine offizielle E-Mail an alle Mitglieder der Gruppe der Betroffenen im Befo gesendet und sie um die Beantwortung der Fragen aus unserem Beitrag vom 11.03.2026 hier auf BeNe gebeten.
Wir haben uns zu diesem direkten Schritt entschieden, weil auf unsere bisherigen Beiträge bislang keinerlei Reaktionen seitens des Befos oder der Mitglieder der Gruppe der Betroffenen erfolgt sind. Da wir die Beantwortung unserer Fragen jedoch im Interesse aller Betroffenen für notwendig und wichtig halten, erwarten wir hierzu eine entsprechende Rückmeldung.
Sobald uns Antworten vorliegen, werden wir diese hier vollständig zitieren.
Wir erinnern uns: Am 11.03.2026 haben wir hier auf BeNe einen ausführlichen Beitrag zum Thema „Gaststatus im Beteiligungsforum“ veröffentlicht – verbunden mit einer Reihe konkreter Fragen an das BeFo.
Am 13.03.2026 haben wir diese Fragen zusätzlich per E-Mail an die Sammeladresse der Betroffenenvertretung sowie an alle Betroffenenvertreter*innen einzeln versendet – mit der klaren Erwartung, dass sie im Interesse aller Betroffenen beantwortet werden.
Unser Vorgehen entspricht ausdrücklich dem eigenen Anspruch der Betroffenenvertretung, wie er auf der EKD-Seite formuliert ist: Betroffene sollen ihre Anliegen einbringen, Missstände benennen, Fragen stellen und auf blinde Flecken hinweisen – um gehört und vertreten zu werden.
Update: Bis heute liegt weder hier auf BeNe noch per E-Mail irgendeine Form der Reaktion vor – nicht einmal eine Eingangsbestätigung. Es gibt keinerlei Hinweis darauf, dass unsere Fragen überhaupt zur Kenntnis genommen wurden oder ob und wie mit ihnen umgegangen werden soll.
Dieses vollständige Ausbleiben jeglicher Rückmeldung ist nicht nur irritierend, sondern aus unserer Sicht inakzeptabel. Es steht in eklatantem Widerspruch zu den selbst formulierten Ansprüchen an Transparenz, Beteiligung und einen respektvollen Umgang mit Betroffenen. Besonders vor dem Hintergrund, dass das KOMPASS-Konzept das Beteiligungsforum BeNe ausdrücklich als Kommunikationsinstrument mit Betroffenen vorsieht.
Vor diesem Hintergrund haben wir unsere E-Mail vom 13.03.2026 nun erneut versendet – diesmal an die Sammeladresse des Beteiligungsforums – verbunden mit der ausdrücklichen Bitte, dass zumindest eine Eingangsbestätigung erfolgt.
Stay tuned!
Thema: Höflichkeit, Respekt und Haltung
Update:
Wir, „Die Unbestechlichen“, haben auf unsere zweite Mail (siehe Beitrag vom 20.03.26) zwei Antworten erhalten:
1. Vom Leiter der Fachstelle Sexualisierte Gewalt der EKD.
Anrede: „Sehr geehrte schreibende Person“.
Inhalt: Er bestätigt den Erhalt und die Weiterleitung an die Betroffenenvertretung im Beteiligungsforum (ein Satz).
Schlussformel: „Mit besten Grüßen“.
2. Von einem Mitglied der Betroffenengruppe im Befo.
Anrede: „Sehr geehrte Unbekannte!“.
Inhalt: eine knappe Bestätigung der Kenntnisnahme (ein Satz).
Schlussformel: KEINE!
Beide Antworten erfüllen formal ihren Zweck.
Formal > (mehr oder weniger) korrekt.
Inhaltlich > erledigt.
Menschlich > erschreckend, gesichtslos, abweisend, distanziert, kalt.
Und das im Umgang mit Betroffenen. Und im zweiten Fall sogar von jemandem, der selbst betroffen ist und andere vertreten soll/will.
So also geht man mit Betroffenen um, die den Kontaktaufruf der Betroffenengruppe auf der EKD-Seite ernst nehmen – als Einladung zu echter Partizipation und Auseinandersetzung? Die ihre Bedürfnisse formulieren, Missstände benennen, Fragen stellen und auf blinde Flecken hinweisen? Und die den Satz „Wir freuen uns über Ihren Kontakt, damit wir die Anliegen Betroffener in aller Vielfalt erfassen und in der Evangelischen Kirche vertreten können.“ beim Wort genommen haben?
Wir fragen uns:
- Braucht es wirklich erst eine zweite Aufforderung, um überhaupt eine Reaktion zu bekommen?
- Und ist das dann das Niveau der Kommunikation?
- Wann genau ist es akzeptabel geworden, Menschen – in diesem Fall eine Gruppe, die sich bewusst einen Namen gegeben hat – auf „schreibende Person“ oder „Unbekannte“ zu reduzieren?
- Wann wurde ein Gruß zur verzichtbaren Nebensache?
- Und wann hat man aufgehört zu merken, was solche Worte – oder ihr Fehlen – ausdrücken?
Oder berührt dieses Gebaren einen Kern: den Umgang mit Betroffenen – und damit die Frage nach angemessenem Respekt und einer wertschätzenden Haltung ihnen gegenüber?
Wie gesprochen wird, ist kein unbedeutendes Detail. Es ist Haltung, die sich genau an DER Stelle zeigt!
Wenn selbst im sensibelsten Kontext Sprache so kalt, so abweisend, so minimal bleibt – was sagt das über das Verständnis von Begegnung, von Höflichkeit, von Respekt, von Haltung?
Wer es nicht einmal schafft, Betroffenen mit minimaler Höflichkeit zu begegnen – wie ernst ist dann alles andere gemeint?
Stay tuned!