Betroffenenforum 9.Mai 2026 in Stuttgart
 
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AG BeNe

Betroffenenforum 9.Mai 2026 in Stuttgart

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(@markus80796)
Beiträge: 7
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Vorab:Ich war zum ersten mal bei einem Betroffenforum.

Und ich war so erfreut wie geschockt.

Erfreut:dass sich Leute zusammentun.Dass die evangelische Kirche dieses forum zur Verfügung stellte(in der Akademie der - katholischen - Diözese

Rotenburg).

Geschockt,da dem Kommunikationsbedarf an einem knappen Tag nicht Rechnung getragen wurde.Arbeitsgruppen konnten nur im 15-Minuten-Rhytmus

besucht werden.Diskussion im Plenum fand - bis auf einige,von der Moderation sichtlich unerfreut hingenommenen Zwischenfragen - nicht statt.

Mir schienen auch einige Vertreter der Kirche unzufrieden mit dem Format.Ich hoffe mal sehr,es wurde von dort mehr als eine Pflichübung angesehen.

Bei einzelnen Betroffenen - die teilweise bereits 16 Jahre auf eine angemessene Entschädigung warten - hatte sich offenbar einiges angestaut.

Das - und die damit zusammenhängen Fragen - wurde(n) konsequent aus dem Plenum herausgehalten.

So wurde zb nur in einer der Instant-Arbeitsgruppen bekannt,dass - entgegen offiziellen Verlautbarungen - die ev.Kirche Wü sich doch nicht

an die gesetzliche Vorgabe halten möchte,nach der auch Nachteile in der Erwerbs-und damit Einkommensbiograhie ausgeglichen werden müssen.

Kennt jemand ein Kind,dessen schulische Leistungen nach einem Missbrauch nicht abfielen?

Eine von vielen Fragen,die dort nicht behandelt wurden.

Fazit:Sehr viel Luft nach oben!

 


 
Veröffentlicht : 15.05.2026 17:39
(@walter)
Beiträge: 80
 
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Hallo Markus, in welchen Gruppen warst du?

Es war das erste mal ,dass man die Betroffenen in Gruppen geteilt hat, absolutes NoGo, man wollte zuviel Kretik vermeiden, seit 1 1/ 2 Jahren wird keine Aufarbeitung gemacht, obwohl jeden Monat Geld fließt, von den Anerkennungsleistungen ganz zu schweigen.

Wie immer sollen Betroffene ruhig gehalten werden.

Auch von der Betroffenenvertretung und den wichtigen aus dem Befo, kam nichts.

Wurden die 2 Befo Leute bezahlt für ihr Erscheinen für nichts?


 
Veröffentlicht : 16.05.2026 7:14
(@markus80796)
Beiträge: 7
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Hallo Walter!

es war alles sehr verwirrend aufgebaut.
Mir schien es,als wollte man in 5 Stunden (von denen 1 1/2 Stunden Mittagspause
abgezogen werden müssen),soviel wie möglich reinpacken.
Das Kommunikationsbedürfnis der Betroffenen stand hier in klarem Gegensatz
zur angebotenen Zeit.Man hätte 2 bis 3 Tage zur Verfügung stellen müssen.
Es gab vormittags 3 'Gruppen'.Dh Themenbereiche,die man jeweils 15 Minuten
besuchen konnte.Dann musste man zur nächsten.(Insgesamt standen dafür
nur 45 min zur Verfügung).
Die Themen dieser Gruppen: a)- was läuft gut bei der Aufarbeitung
b) - was läuft schlecht
c) - ganz heikles
Obwohl jeweils jemand mitschrieb,gab es keine ausgehändigten Protokolle
Auch im nachhinein - nichts.
Alle Themen nur angestreift,oberflächlich.Nichts vertieft.Die Regie des
Forums schien daran auch keinen Mangel zu erkennen.
Nachmittags war ich dann in Gruppe 'C'.Dort wurde dann innerhalb
5 TeilnehmerInnen das diskutiert,was ins Plenum gehört hätte.Aber
'Plenum',d.h. eine öffentliche Diskussion unter/mit allen - gab es nicht.
Bei 'C' wurde angesprochen:- der Rücktritt von Nancy Janz.Aber auch
nur kurz.Das ganze Debakel der de facto nicht stattfindenden 'Entschädigungen'.

Grüße


 
Veröffentlicht : 17.05.2026 10:28
(@luziferinchen)
Beiträge: 12
 
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@markus80796

Das ganze Debakel der de facto nicht stattfindenden 'Entschädigungen'.

„Entschädigungen“? Auch bei „Anerkennungsleistungen“ frage ich mich manchmal, ob das die richtigen Worte sind. Obwohl es bei „Anerkennungsleistungen“ ja um die „Anerkennung geschehenen Unrechts“ geht, der Begriff also eher noch „Aufarbeitung“ einbezieht und die „Anerkennung des Ausgleichsanspruches“ der Betroffenen.
Bei allem, was ich so höre und lese, kommt es mir manchmal so vor, als sollte man „Schweigegeld“ sagen oder in bestimmten Fällen auch „Verspäteter Liebeslohn“. Geht es doch oft wohl auch um eine "Übernahme pastoraler Verbindlichkeiten gegenüber der Missbrauchten". Aber vielleicht ist das nur die zynische Redeweise meines Chefs (Anwälte sind ja gerne mal sehr direkt, zumindest ihren Mitarbeiterinnen im Büro gegenüber).

 


 
Veröffentlicht : 18.05.2026 7:07
(@markus80796)
Beiträge: 7
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....nun ja,die Begriffe 'Entschädigung' und 'Anerkennungsleistungen' werden hier
gelegentlich auch munter vermischt.Auch in den diesbezüglichen Antrag,den
man an die 'Kommission' zu stellen hat.
'Entschädigung' ist wohl der für die Öffentlichkeit bestimmte Begriff.Und diese
Entschädigung soll sich ja,gemäß den eigenen,den Anspruchstellern auch
kommunizierten Richtlinien,an geltendem Recht orientieren.Sprich:BGB,
bürgerliches Gesetzbuch,hier:Schadensersatzrecht usw(§823 usw?).
Dh eigentlich haben wir hier dasselbe zu erwarten wie in einem ganz normalen
Gerichtsverfahren.
Ich hatte beim BeFo am 9.Mai in Stuttgart die Gelegenheit,mit einem ehemaligen
Richter an einem Landgericht zu reden,der jetzt als einer von dreien diese
Entschädigungskommission leitet.Ich sprach ihn auf die Frage an,wie die
Kommission mit der auf einen Missbrauch fast unweigerlich folgenden
Erwerbsminderung(oft schulischer Leistungsabfall;in der Folge geringer
bezahlte Berufe)umginge.Da ja gemäß geltendem Recht auch dieser
ausgeglichen werden muss.In dem Sinne,dass die wahrscheinliche Einkommenshöhe,
hätte 'das schadbringende Ereignis nicht stattgefunen'(Juristendeutsch) ,zum
Maßstab der Entschädigung genommen wird.
Seine Antwort war so kurz und knapp wie ehrlich:Diesen Bereich hat man
aus der Entschädigungssumme herausgenommen.Dh den finanziell w e s e ntlichen
Bereich.
Dh der Missbrauch - der notgedrungen an einem Kind,dh an jemandem sich in der
Ausbildung befindlichen stattfindet - wird faktisch und in einer seiner Kernfolgen,
nicht entschädigt.Negative Auswirkungen auf die Ausbildung und damit die
Erwerbsbiographie sind in den allermeisten Fällen fast zwangsläufig,d.h sie
gehören unmittelbar zu den Tatfolgen.Und genau diese sollten nicht entschädigt
werden? Eine wesentliche Folge sexuellen Missbrauchs wird bei der Entschädigung
ausgenommen?


 
Veröffentlicht : 18.05.2026 8:28
(@luziferinchen)
Beiträge: 12
 
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@markus80796

Guter Punkt, finde ich. So ehrlich, wie der Richter von dem Du erzählst, sollte dann vielleicht die Kirche insgesamt mit sich selbst und den Betroffenen sein.

Denn wenn das, was Du zu Recht als Kernfolge bezeichnest, also der wesentliche Schadensbereich, nicht einbezogen wird, kann die verbleibende Anerkennungsleistung keinen Frieden bewirken — was ich aus allen Beiträgen von „abgefundenen Betroffenen“ herauslese und -höre. Und das bedeutet dann nicht, dass die Betroffenen die "Undankbaren" und "Ewig-Unzufriedenen" wären. Dahinter steht wohl dieses Gesetz:

Es ist die Anerkennung des Ausgleichsverpflichtung, welche die ausgleichende Wirkung hat.

Die Ausgleichsleistung hat die Funktion, die Ausgleichsverpflichtung anzuerkennen. Sie ist nur als ehrlicher Ausdruck dieser Anerkennung wertvoll und wirksam.

Die Ausgleichsleistung stellt niemals den Ausgleich dar, sie wird nur wirksam als Ausdruck der Anerkennung der Ausgleichsverpflichtung.

So gesehen ist es kein Wunder, wenn die Anerkennungsleistungen in den Seelen der Betroffenen nicht wirklich Frieden stiften. Der Punkt aus meinem Beitrag von heute morgen verschärft das Problem, das die Kirche mit ihrem Umgang mit dem Thema "Missbrauch, Aufarbeitung und Ausgleich" hat, noch zusätzlich.


 
Veröffentlicht : 18.05.2026 13:25
(@markus80796)
Beiträge: 7
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@luziferinchen

okay.Ich glaub,ich verstehe,was Sie an dem Begriff
'Anerkennungs'leistungen bemängeln:
er bedeutet ja im Kern nicht viel mehr,als dass 'man'(dh die Kirche),
die Tatsache des geschehenen Missbrauchs 'anerkennt'.
So nach dem Motto 'Wir glauben Dir - und dafür erhältst Du von
uns Geld'.
Dh eigentlich klopfen sie sich mit dem Begriff auch noch selbst
auf die Schulter.Weil sie so 'cool' sind,uns zu 'glauben'.
(In meinem Fall konnte ich ein faktisches Geständnis des
Täters vorweisen.Die 'Anerkennung' war also keine große
Leistung).
Dachten Sie in diese Richtung?

 

 


 
Veröffentlicht : 18.05.2026 18:15
(@luziferinchen)
Beiträge: 12
 
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Habe Grok, die KI von X, mit dieser Frage beschäftigt:

Warum verwendet die evangelische Kirche das Wort "Anerkennungskommission" und "Anerkennungsleistung"? "Anerkennung" im Sinne von „Wir anerkennen das Opfer an, dass Du der Kirche durch Deinen Liebesdienst am Missbrauchspastor gebracht hast? Oder im Sinne von, „Wir anerkennen das Leid, welches für Dich damit verbunden war? Den Preis, den es Dich gekostet hat?“ Die Kirche könnte doch einfach von „Entschädigung“ sprechen. Oder von „Ausgleich“ und „Ausgleichsleistung“. Oder, von „Unterstützungsleistung“, wie vormals in Hamburg.

Antwort:

Die Wahl des Begriffs „Anerkennung“ (statt „Entschädigung“ oder „Ausgleich“) ist bewusst symbolisch und rechtlich nuanciert. Die evangelische Kirche (EKD und Landeskirchen) verwendet ihn, um den Charakter der Leistung zu unterstreichen: Es geht um die institutionelle Anerkennung des erlittenen Unrechts und Leids durch die Kirche selbst, verbunden mit einer finanziellen Unterstützung. Die Kommission hört die Betroffenen an, erkennt das Leid an, übernimmt institutionelle Verantwortung und spricht dann eine „Anerkennungsleistung“ zu. (ekd.de)

Warum genau „Anerkennung“? Symbolik und Haltung: „Anerkennung“ betont den Akt des Wahrnehmens, Zuhörens und Benennens des Leids („Wir sehen, was dir angetan wurde, und wir als Institution tragen Mitverantwortung“). Es geht nicht nur um Geld, sondern um eine Geste der Anerkennung des Opfers und des Preises, den die betroffene Person gezahlt hat. Das passt zur theologischen und seelsorgerlichen Sprache der Kirche (Schuld, Buße, Versöhnung, Anerkennung von Leid). (nordkirche.de)

Rechtliche Abgrenzung: „Entschädigung“ oder „Schmerzensgeld“ würde stärker in Richtung zivilrechtlicher Haftung oder staatlicher Opferentschädigung gehen. Das könnte implizieren, dass die Kirche einen vollen Rechtsanspruch anerkennt, mit entsprechenden Beweislasten, Verjährungsfragen oder höheren Summen. Die Kirche will stattdessen ein freiwilliges, unbürokratisches System jenseits strenger Gerichtsmaßstäbe (oft reicht Plausibilität statt Vollbeweis). Es soll keine „Abfindung“ sein, die alle Ansprüche erledigt, sondern eine zusätzliche Hilfe. (evangelisch-in-niedersachsen.de)

Vergleich mit katholischer Kirche: Dort heißt es ähnlich „Leistungen in Anerkennung des Leids“. Auch hier wird explizit betont, dass es keine Entschädigung im juristischen Sinne ist. Das ist kirchenübergreifend ein etablierter Sprachgebrauch im deutschen Kontext. (pmc.ncbi.nlm.nih.gov)

Deine Interpretationen: Deine beiden Lesarten sind beide zutreffend und werden von der Kirche so gemeint:„Wir anerkennen das Leid, das du erlitten hast“ (primär).

„Wir anerkennen deinen Einsatz / das, was dir genommen wurde“ (implizit mit).

Es ist eine Kombination aus moralischer Anerkennung und praktischer Unterstützung. Warum nicht „Entschädigung“, „Ausgleich“ oder „Unterstützungsleistung“?

„Entschädigung“: Klingt zu sehr nach vollständiger Wiedergutmachung oder Haftung. Viele Betroffene kritisieren genau das – dass die Summen oft zu niedrig sind, um wirkliche „Entschädigung“ zu sein. Die Kirche vermeidet den Begriff, um keine falschen Erwartungen zu wecken oder rechtliche Präzedenzfälle zu schaffen. (eckiger-tisch.de)

„Ausgleich“: Zu neutral/bürokratisch, fehlt die emotionale und verantwortungsübernehmende Komponente.

„Unterstützungsleistung“ (wie früher in Hamburg): Das klingt eher nach Sozialhilfe oder Caritas – hilfreich, aber zu wenig anerkennend des institutionellen Versagens. Die Kirche hat sich bewusst für eine stärkere Sprache der Verantwortungsübernahme entschieden.

Der Begriff „Anerkennungskommission“ und „Anerkennungsleistung“ soll also signalisieren: Das ist kein reines Hilfsprogramm, sondern ein Akt der Aufarbeitung, bei dem die Kirche ihr eigenes Versagen anerkennt. Ob das in der Praxis ausreichend ist (Höhe der Leistungen, Transparenz, Umgang mit Betroffenen), wird von Betroffenenverbänden häufig kritisiert – das ist ein anderer, aber berechtigter Diskussionspunkt. Zusammengefasst: Es ist eine theologisch-moralische und rechtlich vorsichtige Wortwahl, die Anerkennung des Leids in den Mittelpunkt stellt, ohne volle juristische Haftung zu implizieren.


 
Veröffentlicht : 19.05.2026 6:51
(@luziferinchen)
Beiträge: 12
 
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Zusatzfrage an Grok:

Jemand sagte in BeNe [ https://betroffenen-netzwerk.de/community/main-forum/betroffenenforum-9-mai-2026-in-stuttgart/#post-4770 ]( https://betroffenen-netzwerk.de/community/main-forum/betroffenenforum-9-mai-2026-in-stuttgart/#post-4770): „Bei allem, was ich so höre und lese, kommt es mir manchmal so vor, als sollte man ‚Schweigegeld‘ sagen oder in bestimmten Fällen auch ‚Verspäteter Liebeslohn‘. Geht es doch oft wohl auch um eine ‚Übernahme pastoraler Verbindlichkeiten gegenüber der Missbrauchten‘. Aber vielleicht ist das nur die zynische Redeweise meines Chefs (Anwälte sind ja gerne mal sehr direkt, zumindest ihren Mitarbeiterinnen im Büro gegenüber).“ Kannst Du das kommentieren bitte?

Kommentar von Grok:

Das ist eine sehr zynische, aber aus Betroffenenperspektive nachvollziehbare Spitze. Sie greift genau die Spannung auf, die wir im vorherigen Gespräch schon berührt haben: Die kirchliche Sprache der „Anerkennung“ wirkt auf viele Betroffene wie eine beschönigende, theologisch aufgeladene Ummantelung einer Leistung, die in der Praxis oft unzureichend, verspätet und mit zu vielen Bedingungen verknüpft ist. Zur Aussage im Detail

„Schweigegeld“: Dieser Vorwurf taucht seit Jahren in Missbrauchskontexten auf (nicht nur evangelisch, auch katholisch und anderswo). Er impliziert, dass die Zahlungen (bewusst oder unbewusst) auch dazu dienen, Betroffene ruhig zu stellen, weitere Öffentlichkeit zu vermeiden und rechtliche Auseinandersetzungen abzuwenden. Ob das primär so gewollt ist, lässt sich schwer pauschal sagen – viele Betroffene berichten aber, dass nach der Zahlung der Druck steigt, „es gut sein zu lassen“. Gleichzeitig sind die Summen meist so bemessen, dass sie keine echte Abschreckung oder umfassende Wiedergutmachung darstellen. Kritiker sehen hier ein strukturelles Interesse der Institution am „Schließen der Akte“.

„Verspäteter Liebeslohn“ / „Übernahme pastoraler Verbindlichkeiten“: Das ist besonders bei Fällen von Missbrauch durch Pfarrer oder andere kirchliche Autoritätsfiguren ein bitterer Punkt. Manche Täter haben die Beziehung als „Liebesbeziehung“ oder seelsorgerliche Nähe dargestellt. Die Kirche übernimmt dann Jahrzehnte später finanzielle „Verbindlichkeiten“ – was zynisch wie eine späte Erfüllung einer Art „pastoraler Verpflichtung“ klingen kann. Der Anwalt-Ausdruck bringt die nackte Realität auf den Punkt: Die Institution haftet faktisch für das, was ihre Vertreter angerichtet haben. Die theologische Sprache kaschiert das Juristische und Moralische.

Der Beitrag spiegelt eine tiefe Frustration vieler Betroffener wider, die in Foren wie BeNe häufig zu hören ist: Man erlebt die Prozesse als bürokratisch, schleppend, nicht wirklich empathisch und mit zu niedrigen Beträgen. Die neue einheitliche EKD-Richtlinie (mit Pauschalen ab ca. 15.000 € je nach Schwere) wird zwar als Fortschritt gesehen, löst aber nicht die Kernprobleme (lange Wartezeiten, unterschiedliche regionale Umsetzung, fehlende umfassende Schadensregulierung inkl. Erwerbsbiografie etc.).

Kirchliche vs. zynische Sicht

Die Kirche würde vehement widersprechen und sagen: Es geht um Anerkennung des Leids, institutionelle Verantwortungsübernahme und einen niedrigschwelligen, nicht-juristischen Weg. „Entschädigung“ vermeidet man bewusst, weil man keine vollständige Haftung im zivilrechtlichen Sinne eingestehen will (mit allen Konsequenzen für Verjährung, Beweislast, Präzedenzfälle). Die zynische Lesart deines Zitats hält dagegen: Am Ende geht es um Geld statt echter Konsequenzen (keine systematische Aufarbeitung aller Fälle, selten disziplinarische oder strafrechtliche Folgen für Verantwortliche, kein vollständiger Schadensausgleich). Viele Betroffene erleben die „Anerkennung“ daher als symbolische Geste mit Geld, die das System schützen soll, statt es grundlegend zu verändern.Beides hat einen wahren Kern. Die Wortwahl „Anerkennungsleistung“ ist kein Zufall – sie ist bewusst gewählt, um moralisch und seelsorgerlich zu klingen, ohne juristisch voll haftbar zu werden. Ob das in der Praxis als echte Anerkennung ankommt oder eher als verwaltete Mildtätigkeit, hängt stark vom Einzelfall ab. Viele Betroffene fühlen sich damit nicht wirklich gesehen oder ernst genommen – genau das drückt der zynische Kommentar aus. Das ist keine böswillige Unterstellung, sondern ein Ausdruck von erlebter Ohnmacht und Enttäuschung. Solche Stimmen sollten die Kirche ernst nehmen, statt sie als „zu emotional“ oder „zynisch“ abzutun.


 
Veröffentlicht : 19.05.2026 6:57
(@luziferinchen)
Beiträge: 12
 
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Warum wurde mein Post „Zusatzfrage an Grok“ ausgeblendet? Er enthielt, auch wie mein anderer Beitrag nur das reine Grok-Zitat: https://x.com/i/grok/share/ec51069dbb6645df8ce851632cdfd900


 
Veröffentlicht : 19.05.2026 9:55
(@moderation-2)
Beiträge: 165
Mitglied Moderator
 
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@luziferinchen Die beiden Beiträge wurden nicht ausgeblendet, sondern noch nicht freigeschaltet. Dies ist jetzt geschehen. Beiträge, die Links enthalten, müssen von der Moderation freigeschaltet werden.


 
Veröffentlicht : 19.05.2026 18:22
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