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AG BeNe
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Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat die Rechtsanwaltskanzlei Gercke Wollschläger, Köln, mit der Durchführung einer „unabhängigen Untersuchung“ der von Bischöfin Fehrs geleiteten Hamburger "Unterstützungsleistungskommission" beauftragt.
Eine solche Untersuchung durch eine "externe Stelle" wurde durch die neu gewählte Ratsvorsitzende Fehrs in der Pressekonferenz am Abend nach ihrer Wahl in Würzburg angekündigt. Nach einem halben Jahr nun meldet sich die beauftragte Kanzlei.
Die für die Nutzer:innen dieses Forums wohl interessante Frage:
Ist das im Sinne der Betroffenen, wenn die Kirche ihre Kernkompetenz der Kommunikation outsourced? Wenn — heute ist ja noch Pfingsten — der Heilige Geist gebeten wird, in eine „international agierende, auf das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierte Kanzlei“ umzuziehen, die sich „sowohl als engagierte Individualverteidiger in der Krise als auch als kompetente Berater von Unternehmen, Verbänden und Körperschaften des öffentlichen Rechts“ versteht?
gw-strafrecht.de/aktuelles/
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es seit einem halben Jahr ein „strafrechtliches Ermittlungsverfahren“ gegen ein ranghohes Mitglied der Kirchenleitung der Nordkirche gibt, das als „Vorsitzende des Beirates der Stabsstelle Prävention der Nordkirche“ einigen Einfluss auf die zu untersuchende, damals von diesem Mitglied geleitete Unterstützungsleistungs- und wohl auch noch auf die heutige Anerkennungskommission hat, fällt natürlich auch diese Spezialisierung der Kanzlei GW ins Auge:
„Compliance Für ein Unternehmen kann bereits die Existenz eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen seine Angehörigen eine sehr ernsthafte Belastung sein. Die strafrechtliche Präventivberatung („Compliance“) hat das Ziel, einen Verdacht, der die Einleitung eines Strafverfahrens rechtfertigt, bestenfalls gar nicht erst aufkommen zu lassen. Darüber hinaus vermeidet ein im Unternehmen implementiertes Compliance-System die Erhebung des Vorwurfs eines Organisationsverschuldens, das für Führungskräfte und das Unternehmen selbst mit haftungs- und bußgeldrechtlichen Folgen verbunden sein kann. Im Falle der Einleitung eines Strafverfahrens kann es dabei helfen, Konsequenzen für das Unternehmen möglichst gering zu halten.“
gw-strafrecht.de/rechtsgebiete/compliance/