Guten Tag,
herzlich willkommen im Betroffenen-Netzwerk BeNe.
Dieses Netzwerk beschäftigt sich mit dem sensiblen Thema sexualisierte Gewalt. Zu eurem Schutz möchten wir BeNe während der Öffnung durch Moderation begleiten lassen. Dies kann leider nicht 24/7 geleistet werden.
Vom 03. - 31. März 2025 testen wir auf vielfachen Wunsch der User*innen neue Öffnungszeiten.
Das Forum ist in diesem Zeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag - Freitag: 08:00 - 22:00 Uhr
Samstag - Sonntag: 10:00 - 22:00 Uhr
Nähere Informationen zu diesen neuen Öffnungszeiten findet ihr auf dem extra dafür eingerichteten Forum “Testphase neue Öffnungszeiten”.
Wir wünschen euch einen guten, informativen und sicheren Austausch.
AG BeNe
Das Forum ist jetzt geöffnet.
Wir hätten mal eine Frage an die Personen aus dem BeFo, die hier ja jetzt dankenswerter Weise auch mehr Präsenz zeigen (Also @naja und @elsa-nicklas-beck).
Wir würden wirklich gerne von euch hören, wie es zu eurer Entscheidungsfindung bei dem Modell zu den Anerkennungsleistungen gekommen ist.
Wir haben ja jetzt einen Podcast mit Martina Lörsch produziert, die Fachanwältin für Strafrecht ist und das Gutachten zu Ahrensburg mit geschrieben hat. Sie hat sich ja sehr skeptisch dazu geäußert, das Strafrecht als Grundlage zu nehmen.
Zum Einen, weil viele Handlungen sexualisierter Gewalt gegen Jugendliche (wie sie z.B. in Ahrensburg stattgefunden haben) gar nicht als Straftatbestand verstanden werden (Über 14 vor Ort). Und dann, weil eine Kirche doch auch einen anderen Standard haben sollte. Insbesondere, weil die Handlungen ja auch nicht besser und nicht weniger traumatisierend sind, weil sie nicht unter das Strafrecht fallen.
Ihr habt jetzt aber im BeFo genau dieser Regelung zugestimmt.
Wir würden gerne verstehen, was euch dabei motiviert hat. Die Lücken sind ja ziemlich offensichtlich, finden wir, und seit Ahrensburg ja auch bekannt; da ist der Bericht ja auch ausführlich und gründlich in dem Bereich.
Etwas zugespitzt:
Findet ihr das ok, dass damit Personen ab dem 14. Geburtstag, die vor Ort durch den Pastor missbraucht wurden, der sie konfirmiert hat, getauft hat etc., durch Diakone, die schon die Kinderarbeit gemacht haben etc. -- dass diese Personen schon einfach mal weniger Geld kriegen von der Kirche, weil das Strafgesetz diese Fälle nicht einschließt? (Zur Info noch einmal: Denn dort wird kein Obhutsverhältnis angenommen und es findet damit keine Straftat statt - in unserem Podcast nachzuhören).
Link zum Podcast:
Die genannten strafrechtlichen Ausführungen von RA Lörsch finden sich hier auf den Seiten 28 bis 34:
schlussbericht_missbrauch_nordkirche_2014.pdf
Freilich weiß ich als Nichtjurist nicht, inwieweit seit 2014 strengere Vorschriften eingetreten sind.
Vielen Dank vertuschung-beenden für die guten Fragen! Ich befürchte nur, dass es dazu wieder einmal keine Antworten geben wird...., lasse mich aber gerne eines Besseren belehren!
Am 10.11.2016 gab es eine Novelle im Strafrecht. Aber eben erst 2016. Und sieht man weiter aktuelle Urteile an, sieht man, wie gering die Verurteilungsrate weiter ist.