Neue Regelungen bei den Anerkennungszahlungen: 15.000 € + x für alle?
 
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AG BeNe

Neue Regelungen bei den Anerkennungszahlungen: 15.000 € + x für alle?

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(@steppenwolf)
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Hallo Walter

Du führst treffend die relevanten Punkte und Fragen an. Danke Dir dafür.

Danke auch an „Vertuschung Beenden“ für die Übersicht und die kritische Einordnung der verschiedenen Ordnungen und Richtlinien im letzten Podcast. Genau das hätte man doch auf BeNe erwartet.

„Es gibt gebündelt Informationen über Anerkennungsverfahren und Fachstellen der evangelischen Kirche und Diakonie und zu unabhängigen Unterstützungsangeboten …“

Doch die Erfahrung zeigt leider: Mit klaren, kritischen Erklärungen und praktischen Handreichungen für Betroffene tut sich dieses Gremium seit jeher schwer.

Inzwischen wird doch immer deutlicher: Nicht nur die Ordnungen der Landeskirchen weichen von der EKD-Vorlage ab. Auch die Antragsverfahren unterscheiden sich wohl massiv.

In einer Fachstelle wird geraten, Anträge zur Überprüfung schnell und formlos zu stellen. In einem anderen Verbund werden sogenannte „Altfälle“ – sorry, historische Fälle – angeblich automatisch überprüft, ganz ohne weiteres Zutun der Betroffenen?

Und der ehemalige Sprecher der Betroffenen im BeFo empfiehlt weiterhin, einfach abzuwarten. Ohne Begründung. Ohne Erklärung.

Abwarten? Tee trinken? Hoffen auf ein einheitliches Formular und Verfahren?

VERGISS.ES

Dieser Beitrag wurde vor 2 Monaten von Steppenwolf  geändert
 
Veröffentlicht : 23.01.2026 6:54
Rainer Zufall hat reagiert
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Noch immer keine Reaktionen auf die Fragen und Anmerkungen seitens der Verantwortlichen. Nix unter „Aktuelles“ zu den „neuen“ Verfahren oder gar Zwischenergebnissen seit der Einführung der URAKs.

Und auch das für Dezember 2025 angekündigte Bulletin des BeFos lässt weiter auf sich warten. Oder wurde es gar schon eingestellt? Man weiss es nicht, aber ist doch kein Thema, denn Betroffene sind im Laufe der Jahre „WARTEN“ und „NICHTINFORMIERTWERDEN“ gewohnt, oder?

Aber mal etwas konkreter, so als mein „Wort zum Sonntag“:Die jetzt langsam bekannt gewordenen Probleme mit den Kommissionen, z. B. bei den URAKS sollten eigentlich niemanden überraschen. Wirklich niemanden. Man hätte ja nur einmal nach rechts und links schauen müssen – zum katholischen Mitbewerber. Aber das wollte man offenbar nicht. Oder man war nicht bereit, genauer hinzusehen. Ja, wenn man gewollt hätte, aus Fehlern zu lernen. Auf Neudeutsch heißt das: „Lessons learned“.

Und dann lese ich erstaunt immer wieder diese Jahreslosung 2026:

„Siehe, ich mache alles neu!“

Das mag für Gott gelten. Aber ganz sicher nicht für die Verantwortlichen in den Landeskirchen, im BeFo und in der Diakonie. Dort wird nichts neu. Dort wird verwaltet, verschleppt, vertagt, beschwichtigt und schön geredet. Immer wieder das Gleiche. Ja, es gibt neue Namen, aber bitte weiterhin die alten Muster.

Während die katholische Kirche – bei all ihren eigenen massiven Problemen – wenigstens deutlich höhere Beträge an Betroffene zahlt, sind wohl hauptsächlich die EKD-Juristen zufrieden, wenn zum 1.1.2026 irgendetwas irgendwie vorlag, das man öffentlich feiern konnte. Hauptsache, es gibt ein Datum. Hauptsache, es gibt eine Pressemitteilung. Hauptsache, man kann „Reform“ sagen. Merkt Ihr selbst!

Aber ganz nüchtern betrachtet:

Jubeln die Betroffenen darüber? Auch die, die es im BeFo gutgeheißen haben? Ich habe sowas noch nicht vernommen.

Man könnte denken, da jubeln eher die Institutionen wieder über sich selbst?

Acht Monate Stillstand, keine durchgängig arbeitsfähigen Kommissionen, Studien auf Eis, Zuständigkeiten im Nebel, neue Gremien, neue Richtlinien, neue Verfahren – und wieder vergeht Zeit.

Für die Betroffenen heißt das: weiter warten. Weiter vertröstet werden. Weiter vertragen müssen, dass Strukturen und elendige Abstimmungen darüber wichtiger sind als Menschen, die ja angeblich so im Fokus stehen.

Es ist immer das gleiche Spiel:

Man erklärt sich „verpflichtet zur Aufarbeitung“, man formuliert wohlklingende Sätze, man beruft sich auf Standards, Prozesse und Gremien – und am Ende bleibt vor allem eins: Verzögerung.

Wenn Gott alles neu macht, schön.

Aber diese Kirchen machen vor allem eins:

Sie machen alles langsamer.

Und für die Betroffenen heißt das: Noch mehr Geduld, noch mehr Enttäuschung, noch mehr Bitterkeit, noch mehr schlaflose Nächte!

Und für einige heißt es leider, dass sie das Ende dieses erbärmlichen und armseligen Wartens nicht mehr erleben werden.

Dieser Beitrag wurde vor 2 Monaten von Steppenwolf  geändert
 
Veröffentlicht : 25.01.2026 5:59
Rainer Zufall hat reagiert
(@steppenwolf)
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1.ter Februar 2026. Wieder ein ganzer Monat vorbei!Auch zwei Jahre nach der ForuM-Studie — und Betroffene warten noch immer auf eine erkennbare, einheitliche Umsetzung der Anerkennungsrichtlinie.

Und was ist? Kein Anhaltskatalog. Kein klares Verfahren. Nicht mal ein zentrales Antragsformular.

Die einfachste Frage bleibt weiterhin unbeantwortet: Wann und wie sollen Anträge nach den neuen Ordnungen gestellt werden? Antwort der Verantwortlichen: Offizielles Schweigen. Aber die Gremien tagen. Und tagen. Und tagen.

Über ein Jahr Zeit gehabt — und nichts ist verbindlich geregelt und verständlich dokumentiert. Statt Klarheit gibt es Flickwerk, unterschiedliche Aussagen, widersprüchliche Wege.

Aufarbeitung wird vertagt, Anerkennung verschoben. Auf Wiedervorlage, irgendwo zwischen Arbeitskreis, Workshop und Abstimmungsschleife.

Währenddessen verschwinden Beiträge zur ForuM-Veröffentlichung aus Mediatheken. Erinnerung offenbar mit Ablaufdatum. Und die, die einst vom „schwarzen Tag“ sprachen, posten heute aus Hotellobbys und Sitzungsräumen. Ja, es sind wohl viele Sitzungen. Wirklich beeindruckend viele Sitzungen.

Ergebnisse? Für Betroffene aktuell nicht sichtbar. Außer bei FB gibt es ja nix zu lesen von BeFo und Co.

Im neusten Eule-Podcast heißt es dann, die Umsetzung der gerade wieder verhandelten Gewaltrichtlinie der EKD werde noch „Monate und Jahre“ dauern.Monate. Jahre. Echt jetzt?

Kümmert Euch endlich erkennbar um die aktuell anstehenden Themen!Klingt das nicht wie Hohn in den Ohren der Menschen, die seit Jahrzehnten auf Anerkennung warten und nicht einmal wissen, nach welchen Maßstäben erneut über ihr Leid entschieden wird. Dafür sich wieder mit den Taten beschäftigen, wieder durch Fragen der Kommission getriggert werden, auf neue Punkte der Richtlinien konzentrieren und sich dabei total mies behandelt vorkommen.

Und ja, die Mitarbeitenden in Fachstellen wirken nach außen sehr verständnisvoll, oft bemüht, meistens sogar freundlich. Sie machen aber genau das, was ihnen vorgegeben wird. Ja, was denn sonst?Im konkreten Ergebnis heißt das: keine Klarheit, keine Sicherheit, keine Entscheidungsperspektive, keine Eigeninitiative!In der Sprache von Arbeitszeugnissen wäre das die Formulierung, die die meisten kennen: „Zeigte sich stets bemüht“.Ein vernichtendes Urteil.

Während überall von Verantwortung, Standards und neuen Verfahren geredet wird, erleben Betroffene vor allem eins: Erneut Stillstand und Missachtung.Unklare Zuständigkeiten, nicht arbeitende Kommissionen, Verfahren im Nebel. Aber nach außen gibt es Pressemitteilungen, Reformrhetorik, Schwurbelstatements, Selbstzufriedenheit und Spesen. Und Fotos aus Hotel-Lobbies und Sitzungsräumen! Viele Fotos!

Merke: Nicht die Betroffenen beschädigen Kirche und Diakonie.Beschädigend und beschämend ist dieses ewige Vertagen, Verwalten, Vertrösten.Das ist keine Aufarbeitung! Das ist ein System, das gelernt hat, Zeit und Verantwortungsdiffusion als bewährte Schutzschilde zu benutzen.

 
Veröffentlicht : 01.02.2026 19:51
Rainer Zufall und LindaBlue haben reagiert
(@steppenwolf)
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Apropos Zeit, da war doch noch was - je richtig die Erleuchtung bringenden URAKs, die jetzt auch schon seit fast einem Jahr still und leise vor sich hinwerkeln.Und während dabei allgemeine Funkstille herrscht, hat es die URAK-West immerhin in eine längere Pressemitteilung geschafft.

Ein Lebenszeichen. Fast rührend. Suchmaschinen sei Dank.

Darin steht viel Richtiges: sexualisierte Gewalt zerstört Vertrauen, Aufarbeitung muss unabhängig sein, Betroffene müssen beteiligt werden. Alles korrekt. Alles bekannt. Alles seit Jahren gesagt. Was auffällt, ist weniger das, was gesagt wird – sondern das, was nicht gesagt wird.

Zum Beispiel konkrete Ergebnisse der Kommission.

Zwei Jahre nach Start der großen Aufarbeitungsarchitektur liest sich der Bericht stellenweise wie die Ankündigung eines Vorhabens, nicht wie der Zwischenstand eines laufenden Prozesses: Die Kommission habe die Landeskirchen um Fallzahlen gebeten. Die Antworten lägen vor. Man gewinne den Eindruck, dass es früher an valider statistischer Erfassung gefehlt habe. Diese Thematik bleibe auf der Tagesordnung.

Übersetzt heißt das wohl: 2026 stellt man fest, dass man jahrzehntelang offenbar keine belastbaren Zahlen hatte. Das ist kein „wichtiger Zwischenschritt“, das ist ein ziemlich ehrliches Armutszeugnis. Und zwar nicht für die Kommission – sondern für die Institutionen, die jetzt betonen, wie ernst sie Aufarbeitung seit Jahren nehmen.

320 bekannte Fälle allein im rheinischen Kontext, dazu Personalakten, die jetzt „Zug um Zug“ gesichtet werden. Auch das klingt nach Bewegung. Nur: Bewegung ist nicht automatisch Aufklärung. Und Aufklärung ist nicht automatisch Konsequenz. Vor allem dann nicht, wenn die Kommunikation weiter im PR-Modus bleibt.

Besonders bemerkenswert dabei ist der fast beiläufige Hinweis, dass valide statistische Grundlagen bislang gefehlt haben dürften. Das ist eine Kerninformation. Eine strukturelle Bankrotterklärung früherer Kontroll- und Dokumentationspraxis. Und sie wird präsentiert wie ein technisches Detail am Rande eines Fortschrittsberichts.

Und während hier wenigstens eine Mitteilung veröffentlicht wird, herrscht bei anderen Kommissionen und beteiligten Strukturen weiterhin öffentliches Schweigen! Keine regelmäßigen Berichte, keine vergleichbaren Zwischenstände, keine einheitliche Transparenz darüber, wie weit man eigentlich ist. Unabhängige Aufarbeitung – aber bitte ohne einheitliche öffentliche Rechenschaft.

Und als fast schon poetischer Schlusspunkt lohnt ein Blick auf die EKD-Seite zu den URAKs: Dort heißt es, aus der Arbeit gingen vielfältige Erkenntnisse hervor, die in jährlichen Berichten veröffentlicht würden – Berichte, die man „zukünftig hier(!) einsehen können“ werde. Zukunft also. Ein dehnbarer theologischer Begriff. Und gähnende Leere in dem Abschnitt. Und ja, am Anfang war das Wort, aber nach 6 Tagen hat Gott die Schöpfung vollbracht, mal so als motivierendes Beispiel. Gut, der musste sich auch mit keiner AG oder der Diakonie abstimmen, stimmt auch wieder.

Man könnte auch laienhaft verständlich sagen: Zwei Jahre nach ForuM ist man vielerorts immer noch dabei festzustellen, was man alles nicht weiß.

Das mag ehrlich sein. Zufriedenstellend ist es nicht.

Ja, Aufarbeitung ist komplex. Ja, Aktenarbeit dauert. Ja, Strukturen ändern sich nicht über Nacht. Aber wer zu Recht Unabhängigkeit und Transparenz als Voraussetzung für Glaubwürdigkeit betont, muss sich auch an der eigenen öffentlichen Auskunftsfähigkeit und Kommunikation messen lassen.

Eine Pressemitteilung ist ein Anfang. Aber solange Zahlen, Analysen und klare Befunde Mangelware bleiben und viele andere Stellen gar nichts sagen, wirkt das Ganze weniger wie ein entschlossener Aufarbeitungsprozess – und mehr wie ein sehr vorsichtig verwaltetes Problembewusstsein.

 
Veröffentlicht : 11.02.2026 7:08
Rainer Zufall hat reagiert
(@steppenwolf)
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Nun sind sie da und können genutzt werden: Die einheitlichen Anträge für Anerkennungsleistungen bei den Landeskirchen!

Die im - vom BeFo gutgeheißenen - Einheitsantrag für Anerkennungsleistungen geforderte, äußerst detaillierte Erfassung höchstpersönlicher Angaben – von konkreten sexualisierten Handlungen über psychische Diagnosen bis hin zu sozialen, wirtschaftlichen und biografischen Folgeschäden – bedeutet für Betroffene eine erneute Offenlegung tiefster Verletzungen. Sie sollen nicht nur Tatabläufe schildern, sondern intime Symptome, Suizidgedanken, Suchterkrankungen, Partnerschaftsprobleme, Armut, Erwerbsunfähigkeit und institutionelle Reaktionen dokumentieren.

Damit entsteht ein umfassendes, sensibles Persönlichkeitsprofil, das weit über eine bloße Anspruchsprüfung hinausgeht.

Gerade vor diesem Hintergrund wirken die mitgebenen „Datenschutzhinweise“ in der Anlage auffallend allgemein. Zwar werden Rechtsgrundlagen nach dem DSG-EKD benannt, Empfängerkreise skizziert und Speicherfristen genannt. Doch konkrete Aussagen zur dauerhaften Sicherung dieser hochsensiblen Daten bleiben aus. Es fehlt jede transparente Darstellung, wie z.B. Betroffene effektiv kontrollieren können, was mit ihren Angaben geschieht.

Besonders problematisch erscheint die sehr weit gefasste Empfängerliste, die neben Anerkennungskommissionen auch Meldestellen, kirchliche und staatliche Stellen, Ermittlungsbehörden, Finanzämter sowie Fachabteilungen umfasst. Für Betroffene bleibt unklar, in welchen Konstellationen welche Daten tatsächlich weitergegeben werden – und ob jeweils nur das zwingend Erforderliche übermittelt wird.

Diese Unklarheit wiegt historisch schwer.

Denn Einrichtungen der Diakonie haben 1939 im Rahmen der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Verbrechen Meldebögen zur sogenannten Aktion T4 ausgefüllt und weitergeleitet. In Regionen wie Berlin, Brandenburg, Sachsen, Baden und Württemberg wurden die Bögen bereits im Oktober 1939 versandt und – laut der Diakonieseite angeblich in Unkenntnis ihres Zwecks – ausgefüllt. Die Folge war die systematische Erfassung hilfloser Menschen, die später deportiert und ermordet wurden. Mindestens 3.600 Menschen aus evangelischen Einrichtungen wurden im Rahmen dieses Programms verlegt; die Dunkelziffer ist hoch.

Demgegenüber verweigerten Anstaltsleitungen im Rheinland und in Westfalen die Ausfüllung der Meldebögen – mit der Folge, dass ihre Einrichtungen bis zum Abbruch der Aktion im Sommer 1941 von Deportationen verschont blieben.

Diese historische Tatsache zeigt: Datenerhebung ist niemals neutral. Die Entscheidung, sensible Informationen zu erfassen und weiterzugeben – oder eben nicht – kann existenzielle Konsequenzen haben.

Heute geht es nicht um staatlich organisierte Vernichtung. Doch das historische Beispiel mahnt eindringlich:

Institutionen, auch kirchliche, können sich nicht darauf berufen, sie hätten die Tragweite der Datenerhebung „nicht gewusst“. Gerade Kirchen und diakonische Werke tragen aufgrund ihrer Geschichte eine besondere Verantwortung für informationelle Selbstbestimmung und institutionelle Zurückhaltung.

Vor diesem Hintergrund genügt es nicht, formale Rechtsgrundlagen zu zitieren oder pauschal auf Gesetze zu verweisen. Es braucht nachvollziehbare, überprüfbare und transparente Schutzmechanismen.

Zudem werfen Berichte über einen bislang eher laschen Umgang mit Datenschutz – etwa im Kontext von BeNe, in den Landeskirchenämtern oder durch öffentliche Äußerungen einzelner BeFo-Mitglieder dazu - zusätzliche Fragen auf.

Vertrauen entsteht nicht durch formale Hinweise, sondern durch nachweisbare Sorgfalt, Sensibilität, Risikobewusstsein in Hinblick auf Betroffene und institutionelle Selbstbegrenzung.

Wenn Betroffene gezwungen sind, intimste Details ihres Lebens offenzulegen, dann muss die Kirche im Gegenzug höchstmögliche Transparenz und Schutz gewährleisten.

Wer aus der eigenen Geschichte lernen will, darf die systematische Erfassung sensibler Informationen nicht als rein verwaltungstechnischen Vorgang behandeln. Die Vergangenheit – insbesondere das Mitwirken kirchlicher Einrichtungen an der Datenerhebung im Kontext der „Aktion T4“ – verpflichtet heute zu besonderer Zurückhaltung und institutioneller Demut.

Gerade weil es hier um Menschen geht, die bereits schweres Leid erfahren haben, darf der Schutz UNSERER Daten nicht nur formalrechtlich, sondern muss auch ethisch und praktisch überzeugend gewährleistet sein.

Dieser Beitrag wurde vor 2 Wochen von Steppenwolf  geändert
 
Veröffentlicht : 28.02.2026 8:25
Rainer Zufall hat reagiert
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