Guten Tag,
herzlich willkommen im Betroffenen-Netzwerk BeNe.
Dieses Netzwerk beschäftigt sich mit dem sensiblen Thema sexualisierte Gewalt. Zu eurem Schutz lassen wir BeNe durch eine Moderation begleiten. Dies kann leider nicht 24/7 geleistet werden.
Seit Oktober 2025 gilt die neue Hausordnung (letzte Änderung November 2025)
Sicherheitshinweis: In den öffentlichen Foren sind die Beiträge für alle Besucher*innen von BeNe sichtbar. Gehen Sie daher bitte sensibel mit Ihren Daten um. Bitte lesen Sie dazu auch den Bereich "Datenschutz", den Sie ganz unten auf der Website finden.
Wir empfehlen, einen anonymisierten Account zu erstellen, da über die Suchfunktion bereits mit wenigen Buchstaben Namen gefunden werden können.
Hinweis: Ab dem 01. Mai 2025 gelten folgende Moderationszeiten.
Mo-Fr.: 07:00 - 09:00 Uhr (40 Min)
Sa-So.: 09:30 - 11:00 Uhr (40 Min)
Mo-So.: 18:00 - 20:00 Uhr (40 Min)
Feiertage: 09:30 - 11:00 Uhr (40Min)
Wir wünschen einen guten, informativen und sicheren Austausch.
AG BeNe
Ich will Euch nicht den Tag verderben, aber ich vermute, dass dieser „Befo-Kompromiss“ nichts weiter als eine mediale Nebelkerze ist. Hat mal jemand darüber nachgedacht, dass dieser Betrag mit den bisherigen individuellen Zahlungen der Landeskirchen verrechnet wird? Wenn, dann wird jeder, der bisher schon mindestens 15.000 Euro erhalten hat, diese pauschale Zahlung nicht erhalten - Strafbarkeit hin oder her!
Sollte ich mit meiner Vermutung richtig liegen, dann hat man sich im Befo auf ein Nullsummenspiel geeinigt und „unsere“ acht Betroffenenvertreter haben sich über den Tisch ziehen lassen!
Sollte ich aber falsch liegen, dann soll es mir nur recht sein, aber ich bezweifle, dass man mich eines Besseren belehren wird. Wäre schön, wenn man mich hier widerlegen könnte!
Hallo Diftele, hallo @Kea und hallo zusammen, ich hatte ja beim Befo nachgefragt, ob das Sexualstraftrecht von heute oder das, was zum Zeitpunkt der Tat galt, für die Beurteilung der Strafbarkeit der Tat zugrunde gelegt wird. Ich zitiere aus der Antwort aus der Rechtsabteilung der Fachstelle Sexualisierte Gewalt der EKD Hannover (über das Befo)"Daneben ... (hier ist die individuelle Leistung, die die Schwere der Tat und deren Folgen berücksichtigen soll, gemeint) ... soll es eine pauschale Leistung geben, die in den Fällen gezahlt wird, wenn die Tat strafrechtlich relevant ist. Darüber, welches Strafrecht zugrunde liegen wird, wird zurzeit noch diskutiert."Also scheint dies tatsächlich noch eine Frage zu sein. Ob man noch warten sollte mit dem Antrag? Auch dazu hab ich nachgefragt, es soll, wenn dann die neuen Regeln gelten, gegebenenfalls nochmals geprüft werden. Wenn man also noch keinen Antrag gestellt hat, kann man warten oder eben später erneut die Entscheidung überprüfen lassen. Dazu müsste man aber sicher selbst aktiv werden.
Ich gehöre zwar nicht der AG Anerkennungsleistung an, möchte jedoch nachstehenden Text hier nochmals einbringen:
„Geplant ist ein Kombimodell, dass sich aus einer individuellen und einer pauschalen Leistung zusammensetzt. Die pauschale Leistung soll eine Höhe von 15.000 Euro haben und im Fall von strafrechtlich relevanten Taten gezahlt werden. Die individuelle Leistung soll sich nach der Situation des jeweiligen Betroffenen richten und in der Zukunft an einem Katalog orientieren, der auf Basis der Spruchpraxis noch zu entwickeln ist.“
Der Grund warum wir mit diesem Modell mitgehen wollen, ist, das es bei individuellen Leistungen keine Obergrenze mehr geben würde. Die derzeitigen Anerkennungskommissionen arbeiten in der Regel noch mit der Obergrenze von 50.000 Euro. Dies würde damit ausgehebelt.
Für die AG Anerkennung war es, im Sinne der Betroffenen, wichtig, das diese Obergrenze nicht mehr gelten würde.
Höchste Priorität für die AG Anerkennung ist es , das die Anerkennungsverfahren einheitlich ablaufen. Dies beinhaltet keine Deckelung der Anerkennungsleistung, Begleitstrukturen und leicht zugängliche Antragstellung. Ein großer Vorteil ist die Errichtung einer übergeordneten Stelle, die dafür sorgt das die Vergleichbarkeit der Fälle gegeben ist. An diese Stelle können sich Betroffene wenden, wenn sie mit ihrem Ergebnis unzufrieden sind und einen Vergleich erwirken wollen.
@Bienchen Auf jeden Fall kann und sollte man seinen Fall, nach dem die neuen Regelungen gelten, erneut überprüfen lassen!
@Bienchen Eine gute Frage, bezüglich was wird wie angerechnet/berücksichtigt. Die gebe ich mal, zwecks Klärung an die AG Anerkennungsleistung weiter. Ich kann sie nicht beantworten, sorry.
@Bienchen: Wir können auch schnell😂. Hier die Antwort meines geschätzten Kollegen aus der AG Anerkennungsleistung:
“Der bereits bezahlte Betrag wird auf die „individuelle“ Leistung angerechnet. Noch nicht ganz klar ist, ob ein Wiederaufnahmeantrag gestellt werden muss, oder ob alle bislang bearbeiteten Fälle Nachricht erhalten und dann mit kurzer Rückmeldung angeben können, ob sie eine Einstufung nach den neuen Richtlinien möchten“
@Bienchen Auch hier zeigt sich erneut das wir schnellere Kommunikationswege benötigen! Mit Ihrer Kritik stehe ich erneut ganz dicht bei Ihnen.
@bienchen730 Auch hier muss ich wieder Rücksprache halten. Ich informiere Sie auf jeden Fall sobald ich Antwort erhalten habe! Danke für Ihre wichtigen Fragen!
Zur allgemeinen Erklärung warum manchmal Fragen nicht schnell beantwortet werden können: Täglich finden AG Treffen, Tagungen usw statt. Ein Teil meiner KollegInnen ist berufstätig. Ich kann nur um Verständnis bitten.
@bienchen730 Auch hier danke für die Anregung! Das leite ich ebenfalls weiter!
@bienchen730 Ich muss hier anmerken das es unterschiedliche Bedürfnisse bei Betroffenen gibt:
Die Betroffenen aus den Heimen, Behinderteneinrichtungen und Diakonien (vorwiegend Diakonischer Kontext)
Betroffene den evangelischen Kirchen, Vereinen usw.
Betroffene aus den Verschickungsheimen
Betroffene aus den Gehörlosen-Einrichtungen
Jede Gruppe hat andere Bedürfnisse. Nur durch Kommunikation dieser Gruppen mit uns, kann sich die ganze Bandbreite der Bedarfe widerspiegeln. So wie es bei der ersten und letzen Gruppe durch mich und Herrn Zander geschieht.
Daher sehe ich in den URAGs eine große Chance.
@bienchen730 Es gab noch die offene Frage nach welcher Rechtssprechung es erfolgt.
Die Antwort meines Kollegen:
“Das steht noch nicht fest, weil sich die Juristen nicht einig sind“
@pimpinella Ein Thema wurde hier noch gar nicht angesprochen. So viel wie ich gehört habe, soll es ja auch ein Widerspruchsverfahren geben. Wer kann dazu etwas sagen
Die Kommunikation was die Kirche in welcher Weise anerkennt, ist ja auch Aufgabe der EKD und nicht Ihre, oder? Danke jedenfalls für diese Information.