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AG BeNe
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Hallo,
ich möchte gern vorschlagen, den Begriff einer Betroffenen-Vertretung so lange nicht zu akzeptieren und zu nutzen, bis alle von uns, die als Betroffene bereits anerkannt wurden oder noch im Verfahren sind, sich jenseits der Kirche organisieren und wählen konnten.
Ich fühle mich durch den Pfarrer, der in unserer Landeskirche in dieser Rolle eingesetzt wurde, jedenfalls mit meinen Erfahrungen und Positionen nicht vertreten. Es kam für mich auch nicht in Frage, ihn zur Anhörung mit zur Begleitung zu nehmen. Wir brauchen eine unabhängige und durch Wahl legitimiert Interessenvertretung.
Wie seht ihr das als Betroffene?
Wir halten es für sehr sinnvoll solange nicht von einer Betroffenenvertretung zu sprechen, bis die aktuelle und undemokratisch entstandene sogenannte Betroffenenvertretung durch eine demokratisch gewählte echte Betroffenenvertretung ersetzt wurde.
@vertuschung-beenden-official Ich befürchte, dass bis dahin die Wählerschar immer übersichtlicher werden wird! Und ohne Sarkasmus: Ihr habt so etwas von recht!
Den Vorschlag einer Urwahl der Betroffenenvertretung, wie von "Vertuschung beenden" gemacht, halte ich für nachdenkenswert:
Forderungen der Initiative – Vertuschung beenden
Allerdings stellt sich mir die Frage, wie da zB Angehörige minderjähriger Betroffener (s zB Dr. Henning Stein) dann behandelt werden.
@tim1979 Was bedeutet "Urwahl" für Dich? Wahl alleinig genügt doch. Es geht doch einfach um eine demokratische Legitimierung, demokratisch wäre dann selbstredend auch, Vertreter*innen zyklisch neu zu wählen, abzuwählen oder nach bestimmten Zeiträumen nicht mehr aufzustellen. Minderjährige Betroffene können natürlich für sich selbst abstimmen, denn demokratische Wahlsysteme sind nicht davon abhängig, ob jemand volljährig ist. Ebenso können beeinträchtigte Menschen für sich selbst stimmen, eventuell mit zur Hilfenahme von Assistenzsystemen. Jede*r Schulsprecher*in wird demokratisch gewählt, unabhängig von Volljährigkeit, by the way ... Ich denke die Zeit des Nachdenkens ist auf Seiten Betroffener mehrheitlich längst vorbei, es wurde schon lang genug lang und breit nachgedacht, jetzt wären daraus folgende Taten ein kleiner Game-Changer. 🙂
@kea Mit "Urwahl" meinte ich, dass die Wahl durch die Betroffenen unmittelbar erfolgt. Die Landessynoden zB werden mit der Ausnahme Württemberg ja mittelbar durch Delegation via Kirchenvorstände und Kreissynoden gewählt.
Vielleicht macht für Minderjährige zB. unter 14 und für Betroffene mit schwerer, z.B. kognitiver Beeinträchtigung eine Regelung Sinn, bei der die Eltern bzw. Vormünder oder gesetzliche Betreuer in Absprache mit dem Bern eine Stimme haben. Das wäre ja leicht zu regeln.
Ich möchte meinen Vorschlag oben nach einigen Tagen Nachdenken auch auf diejenigen erweitern, die sexuelle Gewalt gemeldet haben, von der Kirche aber nicht anerkannt worden sind, egal ob day Verfahren eingestellt oder gegen sie entschieden worden ist.
Vielleicht sollte es auch eine Vertretung geben, die auf Missbrauch,m bzw. sexualisierte Gewalt in Institutionen wie Heimen, Tagesgruppen, Internate spezialisiert ist, damit für diese Betroffenen eine starke Vertretung möglich ist.
Die Kirchen haben ja alle unsere Daten. Die Wahl wäre organisierter und ich erwarte eigentlich von den von der Kirche eingesetzten "Vertreter*innen ", dass sie sich für ein echtes, von uns legitimiertes Mandat einsetzen, statt öffentlich zu erklären, alles sei besser geworden. Das ist es nicht, so lange wir nicht gefragt wurden und mitsprechen können.
Der Kontakt zur Basis wäre dann u.a. über dieses Netzwerk möglich, vielleicht mit integrierten Abstimmungstools wie sie im Podcast von " Vertuschung beenden" (danke an die Beiden) angedacht worden sind. Es gefällt mir übrigens nicht, dass unsere Diskussion auch jeder mitlesen kann, der hier nicht eingeloggt ist. Das muss sich bitte ändern.
Schöne Grüße an Euch andere
Jule
Eine Wahl wäre überhaupt kein Probleme. Wie das mit den unter 18-Jährigen gelöst werden kann - da gibt es viele Lösungen. Eine Möglichkeit: das Wahlrecht von Minderjährigen von den Sorgeberechtigten ausüben lassen bis die minderjährige Person das Wahlrecht selbst ausüben will. Nur eine Idee. Das Problem wird hier eher sein, dass die Kirche kein Interesse an einer demokratischen Betroffenenbeteiligung hat.
Hallo
Ja, dass die Kirche wenig Interesse an einer von uns selbst gewählten und am besten auch unabhängig von ihr aus einem Fond finanzierten Vertretung hat, ist gut möglich und zeigt ihr Verhalten, als der erste Betroffenenrat einfach eingestellt wurde, als dort wohl Interessenkonflikte deutlich wurden.
Zunächst geht meine Frage aber an uns hier intern als nucht vertretene Betroffene sowie an die von der Kirche bereits oder wohl in den Ureka demnächst als "unsere" Vertreter eingesetzten Personen.
Was für eine Vertretung unserer Interessen brauchen und wollen wir?
Setzt ihr euch im Befo für demokratische Wahlen ein und wollt unser Mandat?
Was die Kirche braucht und will, das ist erst im zweiten Schritt bedeutsam.
LG Jule
@vertuschung-beenden-official Vielen Dank für die Idee, Wie schaut es aus mit dem passiven Wahlrecht? Ich würde es bedauern, wenn Personen wie Dr. Stein oder Herr Blank als Väter betroffener Kinder nicht gewählt werden könnten.