Missbrauchsumgang als Problem der kirchlichen Basis?
 
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AG BeNe

Missbrauchsumgang als Problem der kirchlichen Basis?

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(@tim1979)
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Über den Stil der Bild lässt sich trefflich streiten. Auch sind mir die konkreten Umstände des Falles nicht bekannt. aber bewusst, dass es auch niedrigen Beweggründen Falschbeschuldigungen geben kann. Nichtsdestotrotz scheinen mir die Solidarisierungsaktionen dieser kath. Gemeinde etwas übereilt:

Gemeinde in Bayern streikt für Pfarrer! Ministranten quittieren Dienst | BILD | BILD.de

Eklat in Bayern: Pfarrer soll Alkohol mit Jugendlichen getrunken haben | Regional | BILD.de

Mir als Kirchenvorsteher stellt sich aus der Sache die selbstkritische Frage, ob nicht nur in der katholischen, sondern auch in der evangelischen Kirche der falsche Umgang mit Missbrauch nicht nur ein Leitungs-, sondern auch ein kirchliches Basisproblem ist. Auf nordkirchlicher Seite scheint mir Usedom ( s. Thread: Neues von der Insel Usedom | Öffentliches Forum | BeNe Forum ) ein Beispiel dafür zu sein.


 
Veröffentlicht : 24.03.2025 11:29
HeimschuleKind
(@heimschulekind)
Beiträge: 484
 
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Dazu einen passenden Beitrag aus der #Eule vom 9.4.2025 (mit Link):

"In der Praxis sind es derzeit vor allem die Berichterstattung und publizistische Verarbeitung des Skandals des sexuellen Missbrauchs in der evangelischen Kirche, an denen sich prüfen lässt, welchen Werten sich die evangelische Publizistik in der Praxis tatsächlich verpflichtet weiß – und wem sie zunächst und vor allem dienstbar ist.

Umfang und Struktur der sexualisierten Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie sind unterberichtet. Daran haben die Kirchenmedien über alle Formate und Produkte hinweg einen erheblichen Anteil.

Auch mit und nach der „ForuM-Studie“ lässt sich feststellen, dass diese Lücke längst nicht geschlossen ist – und vielfach ernstzunehmende Versuche dazu auch unterbleiben.

Mit der bloßen Weitergabe von kirchenamtlichen Stellungnahmen und Betroffenheitsadressen kirchenleitender Akteur:innen ist es sicher nicht getan.

Nicht selten dürfen ehren- und hauptamtliche Kirchenleitende in Interviews und Sendungen Behauptungen über die Aufarbeitungsleistung ihrer Kirchen und das Engagement für Betroffene aufstellen, die völlig unhinterfragt bleiben."

#Isso

P.S.: Der Editor hier ist übrigens immer noch eine Zumutung 🙁

#SorryBeNe


Dieser Beitrag wurde vor 1 Jahr 2 mal von HeimschuleKind  geändert
 
Veröffentlicht : 11.04.2025 11:02
Pimpinella und Jeanne V. haben reagiert
(@tim1979)
Beiträge: 281
Themenstarter
 
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@heimschulekind Bezüglich der Rolle der kircheneigenen Medien und noch mehr der kirchlichen Öffentlichkeitsarbeitsstellen (in Nordkirche jetzt Kommunikationswerk) stimmen wir total überein. Mir ging es aber um einen anderen Aspekt: Auch der Umgang der kirchlichen Basis mit Beschuldigten ("Das kann ich mir bei dem gar nicht vorstellen und es gibt ja auch viel Missbrauch mit Missbrauch") ist nicht immer optimal und erschwert ein potentielles Durchgreifen durch die Hierarchie zusätzlich. Allerdings muss ich auch gestehen, dass ich bei dem zitierten katholischen Fall nicht mehr durch ( u.a. Kardinal Marx entlastet Bischof Oster | Die Tagespost ).


 
Veröffentlicht : 14.04.2025 13:10
(@steppenwolf)
Beiträge: 31
 
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Hallo (at)tim1979 - kurzer Exkurs zu dem Thema:

Vertuschung aktuell in Polen vor Gericht – auch bei uns?

Östlich von Krakau sitzt ein amtierender Diözesanbischof auf der Anklagebank. Andrzej J., Bischof von Tarnów, muss sich vor einem staatlichen Gericht verantworten, weil er Missbrauchsfälle nicht unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden gemeldet haben soll. Nicht innerkirchlich geprüft. Nicht mit einer bewegten Stellungnahme versehen. Sondern strafrechtlich angeklagt.

Man reibt sich aus deutscher Perspektive fast verwundert die Augen.

Hierzulande besteht das Höchstmaß institutioneller Erschütterung bislang oft aus:

  1. Betroffenem Blick.
  2. Eingeständnis von „Fehlern aus heutiger Sicht“.
  3. Wehleidiger Bitte um Vergebung oder seltener
  4. Rücktritt aus „persönlicher Verantwortung“.

Und dann? Ruhe! Keine staatsanwaltschaftliche Prüfung wegen möglicher Vertuschung im Amt. Keine öffentliche Hauptverhandlung.

Kein erkennbares strafrechtliches Risiko für kirchliche Leitungsverantwortliche, die Hinweise nicht weitergeleitet, Akten nicht „sauber“ geführt oder Verfahren verschleppt haben.

Natürlich ist das Rechtssystem in Deutschland ein anderes als in Polen. Natürlich gilt der Grundsatz der Einzelfallprüfung. Aber die schlichte Frage drängt sich trotzdem auf:

Könnte eine evangelische Bischöf*in in Deutschland wegen Vertuschung im Amt überhaupt angeklagt werden – wenn sich nachweisen ließe, dass sie Hinweise auf sexualisierte Gewalt nicht unverzüglich an staatliche Stellen weitergegeben hat?

Fälle, in denen Informationen intern blieben, Verfahren verzögert wurden oder Akten erst zu spät ans Licht kamen, sind bekannt. Und dokumentiert. Und dennoch schien bislang ein Rücktritt oder eine öffentlich formulierte Reueerklärung auszureichen, um die Sache institutionell zu befrieden – bevor sie juristisch wirklich scharf gestellt wurde.

In Polen argumentiert der angeklagte Bischof, er habe den Fall ja irgendwann gemeldet. Hätte er ihn gar nicht gemeldet, gäbe es den Prozess heute nicht. Eine bemerkenswerte Verteidigungslinie: Nicht das Unterlassen sei das Problem, sondern das nicht schnelle genug Handeln.

Man fragt sich unwillkürlich, wie viele deutsche Kirchenleitungen sich in ähnlicher Argumentation wiederfänden, wenn hierzulande ein Staatsanwalt prüfen würde, ob Monate oder Jahre des Zuwartens mehr sind als nur „unglückliche Verzögerungen“.

Vielleicht ist genau das der Unterschied:

  • In Polen wird geklärt, ob verspätetes Melden strafbar ist.
  • In Deutschland wird diskutiert, ob es kommunikativ klug war.

Solange Rücktritt plus Bußwort faktisch das Maximum an Konsequenz darstellen, bleibt eine unbequeme Frage im Raum:Ist institutionelle Aufarbeitung ohne strafrechtliche Verantwortlichkeit am Ende doch vor allem „moralisches Theater“?


 
Veröffentlicht : 02.03.2026 20:33
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