Guten Tag,
herzlich willkommen im Betroffenen-Netzwerk BeNe.
Dieses Netzwerk beschäftigt sich mit dem sensiblen Thema sexualisierte Gewalt. Zu eurem Schutz möchten wir BeNe während der Öffnung durch Moderation begleiten lassen. Dies kann leider nicht 24/7 geleistet werden.
Vom 03. - 31. März 2025 testen wir auf vielfachen Wunsch der User*innen neue Öffnungszeiten.
Das Forum ist in diesem Zeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet:
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AG BeNe
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Vielen Dank an vertuschung-beenden und Frau Lörsch für diesen sehr interessanten und informativen (wenn auch in Teilen sehr ernüchternden) Podcast.
Bezüglich möglicher Anwaltskosten für Betroffene im Rahmen von Gerichtsverfahren möchte ich noch hinzufügen, dass es Anwälte:innen gibt, die ihre Dienste auf Erfolgsbasis abrechnen. Das bedeutet, dass Anwaltskosten nur dann für den/die Betroffene entstehen, wenn ein für sie positives Ergebnis (Schmerzensgeldzahlung in Höhe X) erzielt wurde. Erfolgshonorare sind jedoch nur unter bestimmten Umständen zulässig und müssen schriftlich vereinbart werden und sie werden prozentual berechnet, z.B. 20% des zugesprochenen Schmerzensgeldes geht an den/die Anwältin. Weitere Kosten für z.B. Gutachter und Gerichtskosten fallen grundsätzlich für die Betroffenen zusätzlich an. Es bleibt also in jedem Fall ein finanzielles Vabanquespiel für die klagenden Betroffenen, mal ganz abgesehen von den psychischen und physischen Belastungen.
@bienchen730 guter Hinweis! Tatsächlich sind auch uns solche Schreiben mit solchen Angeboten von Anwälten und Anwältinnen bekannt, die bei Betroffenen ins Haus geflattert sind.
@vertuschung-beenden-official Wobei ich mich hier spontan frage, wo diese Anwälte denn die Namen und Adressen der Betroffenen her hatten? Oder hatten die Betroffenen dort vorher wegen einer Mandatsübernahme angefragt?
@bienchen730 keine Ahnung wo die das het bekommen haben...
@lindablue Du fasst in Worte, was ich schon länger fühle. „Gedankenlosigkeiten“ und fehlende Kommunikation & Information sind mir auf meinem Weg zur Anerkennungsleistung und auch danach immer wieder begegnet. Insbesondere die „Gedankenlosigkeiten“, die trotz vermutlich fehlender böser Absicht dennoch ihre Wirkung nicht verfehlen, lassen mich immer wieder den Kopf schütteln …und auch ärgerlich werden. Den E-Mail-Verkehr mit der Kommission (konkret mit der einen für die Kommunikation beauftragten Person) empfinde ich als nervenaufreibend: deutlich verzögerte Reaktionen, kein Wort zu viel, interpretationsoffene Aussagen. Mir ist schleierhaft, wie bei der Auswahl der für den Kontakt mit den Betroffenen zuständigen Person deren Kommunikationskompetenzen außer Acht gelassen werden können.
@heimschule76 Höre den Podcast ( VB030 Gespräch mit der Fachanwältin für Strafrecht Martina Lörsch ) auch gerade, war mir vorhin gar nicht bewusst, dass es sich um die Mitautorin des "Ahrensburggutachtens" handelt. Die Untersuchung ist hier einsehbar: nordkirche-untersuchungsbericht.pdf
Liebe Leute, der Podcast ist wie üblich klasse. Allerdings ist es ab "Aussagepsychologie" dringend zu ergänzen!
So gilt die "Nullhypothese", d.h. "Opfer" müssen alles 150 prozentig belegen! Keine Chanze! Plus "Aussagepsychologie", welche wissenschaftlich überholt ist - und trotzdem weiter angewandt wird. Eine Wissenschaft für sich ( im eigenen Saft).
(Nächste Woche wird eine neue Publikation dazu/ dagegen vorgestellt u.a. von Fegert und Pusch)
Die Verweise auf EHS und ' Vereinfachung ' sind unpräzise - zumal der Fonds aktuell Betroffenen zulasten verändert wurde! Klammheimlich. (siehe Seite der UBSKM, aktuelle Stellungnahme)
Plus der nicht Verweis auf SER - weiteres Desaster.
D.h. egal wohin Kirche verweist:
auch die staatlichen Vorgaben und Vorgehensweisen sind unterirdisch. Am besten mit Videobeweis und vielen Zeugen - selbst dann werden Täter nicht immer wirklich ernsthaft verurteilt. ... und auch dann werden Folgeschäden nicht anerkannt - oder eben mit 'Vorschäden' abgebügelt...
Und selbst wenn man sich wagte: eine/n kompetenten Anwalt zu finden, der Bock hat, sich auf jahrelange Prozesse einzulassen für wenig Geld und unklarem Ausgang... geschweige denn sich auskennt!
Fakt ist: Kirche setzt keine Maßstäbe - weißt keine Richtung, die ernsthaft besagte: wir übernehmen Verantwortung.
Und von staatlicher Seite brauchte es endlich eine ernsthafte Justizreform, damit Sexualstraftaten ernsthaft verurteilt werden können und Betroffene eine Chanze erhielten, Ansprüche noch zu Lebzeiten erwirken zu können.
Inzwischen gibt es ein Update. Der Brief ist angekommen. Da es im Brief keine Erklärungen zu der Höhe der Anerkennunsleistung gibt, kann ich nicht sagen, wie die Kommission diesen Betrag ermittelt hat. Außer natürlich, dass ich annehme, dass das, was ich im Antrag ge-und beschrieben hatte, relevant war. Es wird auch nicht von einem Sockelbetrag für strafrechtliche Relevanz gesprochen. Diese ist ziemlich eindeutig gegeben, egal welches Strafrecht man zugrunde legt, und hat offenbar keine Rolle gespielt. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Kommission in meinem "Fall" noch so entschieden hat, wie sie es getan hat, als es die vom BeFo mit ausklamüserten neuen Regelungen noch nicht gab.
Gab es bei Euch, die ihr eventuell schon eine Anerkennungsleistung erhalten habt, dazu irgendwelche Erläuterungen?
Irgendwie bin ich mir sicher, dass es in meinem "Fall" noch weitere Betroffene gibt, neben denen, die schon bekannt sind. Momentan fehlt mir aber die Energie, in dieser Sache weiter zu "nerven". S.o.
Ein erholsames Wochenende allen!
@pimpinella das ist auch nach unserer Erfahrung so, dass die Kommissionen keine Begründungen z abgeben, wie sie zu dem Betrag gekommen sind. Das ist sehr schade und macht solche wichtigen Entscheidungen intransparent. Das führt dazu, dass Betroffene auch kein Vertrauen in das Verfahren und die Kommissionen bekommen. Man könnte sich hier einfach ein Beispiel daran nehmen, wie es in einem Rechtsstaat läuft. Da wäre in solch einer Entscheidung klar aufgeführt, aufgrund welcher Regelung die Kommission zu welcher Entscheidung gekommen wäre und welche Angaben der Betroffenen dazu geführt haben.
@vertuschung-beenden-official Vielen Dank für eure Antwort. Und die letzte Podcast-Folge war wieder super und hat nochmal bestätigt, dass die Einordnung in Straftat oder nicht problematisch sein kann, auch wenn ich in diesem Fall einen Vorteil hätte.
Liebe Pimpinella,hat die Kommission bei Dir anhand deines schriftlichen Antrages entschieden? Du hattest, glaube ich, mal geschrieben, dass Dir die Personen nicht bekannt gegeben wurden, die in der Kommission sind, was ich echt nicht in Ordnung finde.
Zu deiner Frage: "Gab es bei Euch, die ihr eventuell schon eine Anerkennungsleistung erhalten habt, dazu irgendwelche Erläuterungen?"
Ich war zweimal im Anerkennungsverfahren, Nordkirche bei mir. Erstes Verfahren ULK unter Bischöfin Fehrs. Dort wurde fast alles mündlich verhandelt. Mir wurde nach meiner Schilderung in der zweiten Sitzung eine Summe vorgeschlagen, die nicht näher begründet wurde. Ich habe dann meine Vorstellung genannt, in der darauf folgenden letzten Gesprächssituation wurde eine "Einigung" erzielt. Schriftlich gabs gar nichts, Schweigeirgendwas habe ich nicht unterschrieben. Geld wurde sehr schnell überwiesen. Weiter gab es keinen Kontakt zur ULK, die dann auch nicht mehr in der alten Form existierte.
Jetzt hatte ich ein zweites Anerkennungsverfahren, lange Vorgeschichte, es ging um Leitungsversagen. Diesmal habe ich gleich um eine konkrete Summe gebeten. Die Kommission ist meinem Antrag im Grunde gefolgt (eine kleine Besonderheit lasse ich hier ausser acht). Eine detaillierte Begründung habe ich nicht erhalten. Dafür einen 1,5 seitigen Brief, in dem schon versucht wurde, den Kontext noch mal zusammenzufassen und institutionelle Schuld einzugestehen. Vielleicht ist das aus Sicht der Kommission die Begründung.
Das ungute ist, dass man so sehr auf sich alleine gestellt ist. Ich würde es gut finden, sich (private Foren) über die Erfahrungen in den Kommissionen auszutauschen und diejenigen, die noch in den Verfahren sind, damit zu unterstützen.
Wie geht es Dir jetzt mit dem Ergebnis?
Liebe Grüße, Kea
@kea Liebe Kea, danke für deine ausführliche Antwort! Ja, es wurde aufgrund meines schriftlichen Antrags entschieden. Ein Formular habe ich ausgefüllt und 2 Briefe, die der Kirche schon vorlagen, nochmals beigefügt. Eine Summe hatte ich nicht gefordert. Wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, dass das geht. Die Plausibilitätsprüfung hatte ich schon hinter mir und die Kirche hatte bzgl. des Täters schon gehandelt. So war eigentlich nicht mehr die Frage, ob ich etwas bekomme, sondern nur noch wieviel. In den Regelungen meiner Landeskirche steht, dass der oder dem Betroffenen Gelegenheit gegeben werden soll, den Sachverhalt persönlich vorzutragen. Mir hat man dazu kein Angebot gemacht. Du fragst, wie es mir mit dem Ergebnis geht? Hmm. Schwierig zu sagen. Es ist wieder ein Stück geschafft. Ich hatte mit weniger Geld gerechnet, aber auf mehr gehofft. Wenn nach den neuen Regelungen entschieden worden wäre, hätte es wohl mehr gegeben wegen dem Sockelbetrag und der Strafbarkeit. Für die Kirche ist die Sache nun erledigt und auch mein persönliches Umfeld fragt, "kannst du das jetzt abschließen?". Kann ich leider nicht. Denn es bleibt für mich die Frage, wieviel weitere Betroffene es im selben Tatkontext gibt. Und ohnehin wird mich der Übergriff lebenslang begleiten, mal mehr mal weniger.
Und ja, die Kommission hat die Namen ihrer Mitglieder nicht mitgeteilt. Die Kirche weist auf die Einheitlichkeit hin, die mit den neuen Regelungen der Anerkennungsleistungen erreicht werden soll und die sich offenbar auch auf die Veröffentlichung bzw. die Nicht-Veröffentlichung der Kommissionsmitglieder der jeweiligen Landeskirchen bezieht.
Lieben Gruß
Da hier eben alle Mitlesen können: dieser Umgang mit Menschen ist sooo respektlos, missachten, intransparent, retraumatisierend - und die Kirchenleute checken es nicht - auch wenn man es ihnen sagt.
Viel Kraft! Und ja, die Narben bleiben.
Mein Antrag liegt. Nachdem ich über ein Jahr hingehalten wurde. Ich habe allerdings formuliert, dass mein Antrag auch unter den neuen Bedingungen - sollte es die eines Tages geben, automatisch nochmal geprüft werden soll. Das Wartespiel hat Kirche/ Diakonie zu verantworten. Das habe ich nun schriftlich. Wie das konkret aussehen wird - keine Ahnung. Zumal ich immer wieder juristischen Beistand fordere - den finanziert Kirche nicht - was für ein Schwachsinn! Auch das checken die nicht: die Dauerschleife, denen trauen zu müssen. Diese ständige Ohnmacht.
Was auch nicht relevant zu sein bleibt ist das Bystandertum, das nicht geahndet wird. Geschweige denn das Nachforschen, ob es weitere Betroffene gibt. Und das sich Verschanzen hinter allen Ausreden, nichts zu tun, was dann aber als: wir handeln verkauft wird: also weiter Gazlightning.
Ich habe externe Begleitung bei Gesprächen dabei und dokumentiere alles. Damit mir nicht wieder was untergeschoben wird.
Wie es ausgeht? Keine Ahnung. Und wann. Garantiert wird weiter gepokert.
Klar ist: wir müssen das Vorgehen öffentlich machen. Damit die uns nicht weiter für dumm verkaufen können!
Für März 25 war nun Vereinheitlichung angesagt. Wie üblich: schwammig. Ohne konkretes Veröffentlichungsdatum.
Lasst euch nicht Einschüchtern und weiter demütigen!
"Die Scham muss die Seite wechseln!" G.Pelicot