Guten Tag,
herzlich willkommen im Betroffenen-Netzwerk BeNe.
Dieses Netzwerk beschäftigt sich mit dem sensiblen Thema sexualisierte Gewalt. Zu eurem Schutz möchten wir BeNe während der Öffnung durch Moderation begleiten lassen. Dies kann leider nicht 24/7 geleistet werden.
Sicherheitshinweis: In den öffentlichen Foren sind die Beiträge für alle Besucher*innen von BeNe sichtbar. Gehen Sie daher bitte sensibel mit Ihren Daten um. Bitte lesen Sie dazu auch den Bereich "Datenschutz", den Sie ganz unten auf der Website finden.
Hinweis: Ab dem 01. Mai 2025 passen wir die Moderationszeiten an.
Mo-Fr.: 07:00 - 09:00 Uhr (40 Min)
Sa-So.: 09:30 - 11:00 Uhr (40 Min)
Mo-So.: 18:00 - 20:00 Uhr (40 Min)
Feiertage: 09:30 - 11:00 Uhr (40Min)
BeNe ist rund um die Uhr geöffnet.
Wir wünschen einen guten, informativen und sicheren Austausch.
AG BeNe
Das Forum ist jetzt geöffnet.
Hinweis: Gerade aktuell (31.1., 19:30) wird das UBSKM-Gesetz im Bundestag diskutiert. Im Livestream lassen sich die Beiträge der Familienministerin und der Bundestagsabgeordneten verfolgen.
Was ist UBSKM?
Die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Sehr wichtig für unsere Anliegen.
Ah, danke. Das habe ich schon Mal gehört.
@vertuschung-beenden-official Ich bin gespannt!
Ich habe Screenshots von der Abstimmung gemacht. Auch wenn Vieles ungeklärt bleibt: ein richtiger Schritt in die Zukunft!
Zu der Debatte, die sicherlich im Schatten des Migrationsthemas stand, anbei Protokoll mit namentlichen Abstimmungsergebnis (Einstimmig bei Enthaltung von FDP und AfD) sowie ein Kommentar der FAZ
Plenarprotokoll 20/211 ( Debatte 27576-27584, Ergebnis: 27591)
Ja. Da ist noch ein langer Weg. Gleichzeitig müssen nun auf Länderebene unabhängige Strukturen geschaffen werden. Wie in Rheinland-Pfalz schon im Koalitionsvertrag verankert und in Kraft getreten.
Nur zur historischen Exaktheit:
Dem näheren Lesen des FAZ-Artikels entnehme ich, dass mir ein Fehler unterlaufen ist. Die von mir zitierte namentliche Abstimmung betraf das "Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt". Die Regelungen zur UBSKM sind enthalten im "Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen". Darüber wurde, wenn ich das Protokoll auf S. 27584 richtig verstehe, offen und einstimmig ohne Enthaltung abgestimmt.