Anerkennungskommissionen in der Evangelischen Kirche

Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche können einen Antrag auf zusätzliche individuelle finanzielle Leistungen stellen. Diese Leistungen sind mit einem Schmerzensgeld vergleichbar. Über den Antrag entscheidet eine unabhängige Kommission, die für die einzelnen Landeskirchen gebildet wurden.

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