Was machen eigentlich die URAKs?
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Guten Tag,

herzlich willkommen im Betroffenen-Netzwerk BeNe.

Dieses Netzwerk beschäftigt sich mit dem sensiblen Thema sexualisierte Gewalt. Zu eurem Schutz möchten wir BeNe während der Öffnung durch Moderation begleiten lassen. Dies kann leider nicht 24/7 geleistet werden.

 

Seit dem 1.8.2025 gilt eine neue Hausordnung. 

 

Sicherheitshinweis: In den öffentlichen Foren sind die Beiträge für alle Besucher*innen von BeNe sichtbar. Gehen Sie daher bitte sensibel mit Ihren Daten um. Bitte lesen Sie dazu auch den Bereich "Datenschutz", den Sie ganz unten auf der Website finden.

 

Hinweis: Ab dem 01. Mai 2025 passen wir die Moderationszeiten an.
Mo-Fr.: 07:00 - 09:00 Uhr (40 Min)
Sa-So.: 09:30 - 11:00 Uhr  (40 Min)
Mo-So.: 18:00 - 20:00 Uhr (40 Min)

Feiertage: 09:30 - 11:00 Uhr (40Min)

Wir wünschen einen guten, informativen und sicheren Austausch.

AG BeNe

Was machen eigentlich die URAKs?

120 Beiträge
15 Benutzer
149 Likes
31.4 K Ansichten
Gysi1968NRW
(@gysi)
Beiträge: 19
 
Melden Link teilen

Ki App Vorschlag zu ...

Betreff: Anliegen zu Sammelbeschwerde, Aufwandsentschädigung und Unterstützung für Mitarbeitende der URAK

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte im Namen der Mitarbeitenden der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) einige wichtige Anliegen vorbringen und um Ihre Unterstützung bitten.

Zunächst habe ich kürzlich einen Beschwerdebrief verfasst, in dem ich vorschlage, eine Sammelbeschwerde von mehreren Mitarbeitenden an die zuständige Stelle zu senden, eventuell mit Unterschriften. Dabei stellt sich die Frage, welche Stelle dafür geeignet ist: Soll die Beschwerde direkt an die Geschäftsstelle der URAK gerichtet werden, oder ist eine andere Stelle sinnvoller? Ich bin unsicher, ob eine solche Aktion tatsächlich etwas bewirken kann, doch ich halte es für wichtig, unsere Anliegen gemeinsam zu formulieren.

Weiterhin geht es mir um die Unterstützung bei Fragen rund um die Aufwandsentschädigung in Höhe von 350 Euro monatlich. Es ist uns aufgefallen, dass die Verantwortung für steuerliche Fragen den Mitarbeitenden selbst aufgebürdet wird. Laut Formular ist die Angabe der Steuer-ID notwendig, doch vor einigen Monaten wurde uns versichert, dass dies „schon geregelt“ werde und Mitarbeitende, die z. B. eine volle oder Erwerbsminderungsrente beziehen, keine Nachteile hätten.

Hier stellt sich die Frage, wie die Situation bei Mitarbeitenden ist, die Bürgergeld beziehen, arbeitslos sind oder Erwerbsunfähigkeit geltend machen. Es wäre sehr hilfreich, wenn die Kirche interne Experten im Kirchenrecht und Steuerrecht zur Verfügung stellen könnte, um eine verständliche und kostenlose Beratung anzubieten. Eine Unterstützung durch kirchliche Steuerexperten wäre im Sinne der Gerechtigkeit und würde die Betroffenen erheblich entlasten.

Derzeit wird argumentiert, dass ohne Angabe der Steuer-ID keine monatliche Aufwandsentschädigung ausgezahlt werden könne, obwohl Mitarbeitende die Möglichkeit haben, auf Leistungen zu verzichten und weiterhin mitzuwirken. Zudem wird erwähnt, dass eine steuerfreie Leistung bis zu 3.000 Euro möglich sei. Es erscheint uns ungerecht, die Verantwortung für die Klärung dieser Fragen vollständig auf die Mitarbeitenden abzuwälzen, ohne eine klare Unterstützung anzubieten.

Außerdem fehlt bislang eine eindeutige Anlaufstelle innerhalb der URAK, an die sich Mitarbeitende bei solchen Fragen wenden können. Die Kirche verfügt doch sicherlich über Experten im Steuerrecht, die den Betroffenen kostenlos beratend zur Seite stehen könnten.

Nicht zuletzt ist die Belastung der Betroffenen durch sexualisierte Gewalt in Kirche und Heimen bereits enorm. Die Einladung zu einem Treffen im Juni 2024, die Workshops sowie die Wahl im Jahr 2025 sind wichtige Schritte, doch die Verantwortung, die nun auf die Mitarbeitenden abgeschoben wird, ist aus unserer Sicht unangemessen.

Daher bitten wir Sie herzlich, die Unterstützungsmöglichkeiten für die Mitarbeitenden zu verbessern und eine transparente, hilfreiche Anlaufstelle zu schaffen. Die Kirche besitzt Fachleute im Steuerrecht – warum können diese nicht den Mitarbeitenden kostenlos bei ihren Fragen helfen? Das würde das Vertrauen stärken und den Betroffenen erheblich entlasten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis. Wir hoffen auf eine positive Rückmeldung und eine konstruktive Lösung im Sinne aller Beteiligten.

Mit freundlichen Grüßen

[Dein Name]

[Deine Kontaktdaten]

[Optional: Funktion/Organisation]

Wenn du möchtest, kann ich dir noch bei der persönlichen Ansprache, Formatierung oder weiteren Feinabstimmungen helfen. Sag einfach Bescheid!


 
Veröffentlicht : 29.04.2025 8:57
HeimschuleKind, Kea und LindaBlue haben reagiert
(@tim1979)
Beiträge: 262
 
Melden Link teilen

@gysi Zu dem Thema Steuern für URAK-Mitarbeit habe ich hier Stellung genommen:

Podcast mit sehr konkreten Vorschlägen an die EKD | Seite 2 | Pinnwand | BeNe Forum

Die Zurückhaltung der Kirche kann ich hier aus Gründen der berufsrechtlichen Vorschriften verstehen. Man will hier wohl nicht in den Geruch unerlaubter Rechtsberatung bzw. unerlaubter Hilfeleistung in Steuersachen kommen. Überlegen ließe sich die von "Vertuschung beenden" angedachte Kostenübernahme für Steuer- und Rechtsberatung, wobei hier mE aus steuerlicher Sicht evtl. das Problem des geldwerten Vorteils zu bedenken wäre.

 
Veröffentlicht : 01.05.2025 7:02
HeimschuleKind und Kea haben reagiert
Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
Beiträge: 331
 
Melden Link teilen

@tim1979 guter Hinweis! Hättest du eine Lösung oder Idee? Was könnten Betroffene in Betroffenenvertretung oder URAK tun? Oder was könnte die Kirche tun um zu helfen?

 
Veröffentlicht : 01.05.2025 20:25
HeimschuleKind und Kea haben reagiert
Jeanne V.
(@jeanne-v)
Beiträge: 467
 
Melden Link teilen

Im katholischen Kontext übernehmen ein paar wenige Bistümer die Steuern/ Verpflichtungen - wurde mir letzten Herbst gesagt.

Schließlich ist es im Vergleich zu anfallenden Aufgaben, wenn man sie gewissenhaft erledigt, mit der geringen Aufwandsentschädigung nicht adäquat entlohnt. Oder was kostet sonst 1 h FacharbeiterIn?

Die Evangelen blocken diese Frage schon lange nur ab - hat mit uns nix zu tun - ich habe sie schon oft gestellt an Kirchenleitende

 
Veröffentlicht : 01.05.2025 20:35
HeimschuleKind und Kea haben reagiert
(@tim1979)
Beiträge: 262
 
Melden Link teilen

@vertuschung-beenden-official Als Nicht-Jurist ohne Gewähr: Wenn man "Rechtsberatung gratis" googelt, wird man auf diverse kommunale, aber auch kirchliche Stellen (Caritas) verwiesen, bei denen (eine allerdings eingeschränkte) Rechtsberatung gegen eine eher symbolische Gebühr angeboten wird. Vielleicht kann man ja die steuer- und sozialrechtliche Beratung (bei letzterer bin ich nicht kompetent) von Betroffenen in Aufarbeitungsgremien der Kirche u.ä. darunter subsumieren.

 
Veröffentlicht : 02.05.2025 6:11
Kea hat reagiert
(@tim1979)
Beiträge: 262
 
Melden Link teilen

@jeanne-v Aus steuerrechtlicher Perspektive: ME kommt das auf die rechtliche Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Kirche und Betroffenen an. Geht man hier von einem Mini-Job-Verhältnis aus, ist ja die Übernahme der zweiprozentigen Pauschalsteuer durch den Arbeitgeber (hier Kirche) die Regel, so dass der Empfänger (hier Betroffener) die Zahlungen nicht deklarieren muss. Vielleicht haben sich ja die kath. Bistümer dazu entschieden. Wenn ich das Modell der URAK richtig begreife, so liegen hier mE Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit im Sinne von § 18 EStG vor. Wenn da die Kirche die Steuer übernimmt, erhöht dies das Entgelt und im schlimmsten Falle könnte es da zu einem bösen Nachspiel kommen. Von daher sollten solche Modelle wohl geprüft sein und insoweit kann ich verstehen, dass sich leitende Theologen, die ja Laien auf dem Gebiet sind, mit Äußerungen zurückhalten.

 
Veröffentlicht : 02.05.2025 6:23
Kea hat reagiert
(@walter)
Beiträge: 80
 
Melden Link teilen

@tim1979 eine Aufwandsentschädigung bleibt bis zu 840.-€ jährlich Steuerfrei, man muss allerdings den Gesamtbetrag bei der Steuererklärung angeben.Auch Rentner. Bei Bürgergeld bleiben 100.-€ anrechnungsfrei.Bei Witwenrenten wird das mit anderen Einkünften verrechnet. Kann zu einer Kürzung der Wiwenrente führen.Freibetrag aller Einkünfte 1094.-€

 
Veröffentlicht : 02.05.2025 7:46
HeimschuleKind und Kea haben reagiert
(@tim1979)
Beiträge: 262
 
Melden Link teilen

@walter Vielen Dank für die Antwort. In sozialrechtlichen Dingen fühle ich mich nicht kompetent und kann daher nichts zu den Auskünften sagen.

Steuerrechtlich: Die 840,- € ist der steuerfreie Betrag nach § 3 Nr. 26a EStG. Der von Gysi genannte Betrag ist der nach § 3 Nr. 26 EStG. Das wäre vielleicht mal wirklich für die Geschäftsstellen eine Aufgabe im Gespräch mit den Finanzbehörden herauszufinden, welcher Betrag nun gilt. Ad hoc würde ich auf ersten tippen, da die Mitgliedschaft in der URAK o.ä. mE nicht einer Übungsleitertätigkeit gleichzustellen ist.

In der Tat: Unabhängig von anderen Erwerbsquellen unterliegt die Sache grundsätzlich der Steuer und ist zu deklarieren. Bei Rentnern ist materiell natürlich die Frage ob hier der Grundfreibetrag (zu versteuernden Einkommen 2025 bei € 12.096 für Alleinstehende, € 24.192 für Ehepaare) überschritten und damit eine Steuerzahlung fällig wird. In diesem Zusammenhang sind auch die bundespolitischen Überlegungen zur "AktivRente" interessant, die möglicherweise dazu führen könnte, dass bei Rentnern diese Zahlungen effektiv zu keinen steuerlichen Mehrbelastungen führen.

 
Veröffentlicht : 02.05.2025 8:04
HeimschuleKind und Kea haben reagiert
Gysi1968NRW
(@gysi)
Beiträge: 19
 
Melden Link teilen

In Dortmund fand das erste Treffen der unabhängigen regionalen Aufarbeitungskommission (URAK-West) statt, bei dem etwa 100 Betroffene anwesend waren. In einem Workshop waren es ca. 50 Betroffene, im zweiten Workshop 25 Betroffene. Zur Wahl im Januar 2025 haben sich 6 Betroffene für 2 Vertreter/innen und 2 Ersatzvertreter/innen zur Wahl gestellt.

Ich frage mich, warum die Teilnehmerzahlen immer weniger wurden. Ich vermute, dass auch dies damit zu tun hat, dass Betroffene Bürgergeld beziehen. Sie konnten sich einfach nicht leisten, mehrere Veranstaltungen zu besuchen. Gerade diese Betroffenen wären eine Bereicherung für die URAK-Vertretung gewesen.

Das Bürgergeld-Empfänger nur 100 Euro frei haben, finde ich unerträglich. Es ist aus meiner Sicht unverständlich, dass seitens der URAK nicht anders verhandelt wurde, um die Schwächsten unserer Gesellschaft besser zu unterstützen.

PS: Ki App benutzt

 
Veröffentlicht : 02.05.2025 8:18
HeimschuleKind und Kea haben reagiert
HeimschuleKind
(@heimschulekind)
Beiträge: 423
 
Melden Link teilen

So findet sich auch in den Medien nur wenig bis nix über die seit Monaten angekündigte(!) Aufarbeitung in der "Causa Kurschus", wohl aber diese Ankündigung, natürlich ohne Würdigung oder Worte der Entschuldigung für die Betroffenen, die laut Berichten durch das Nichteingreifen und Verschweigen der damaligen Pfarrerin vermeidbares Leid erfahren mussten!

Einen "angemessenen und würdigen Abschied" von Kurschus soll es nach Schlüters Worten vermutlich im Frühjahr oder Sommer 2025 geben.

Nach dem heutigen Bericht stellt sich erneut die Frage, wie ein "angemessener und würdiger Abschied" von Frau K. aussehen soll.

Dokumentiert der zeitliche Ablauf in der Präsentation von Deloitte:

Im Hinblick auf potenzielle Vorwürfe der sexualisierten Gewalt informierte die damalige Gemeindepfarrerin die damalige #Präses im Oktober 2022.

Diese informierte daraufhin die damalige Beauftragte(!) für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung sowie den damaligen Ortsdezernenten des Kirchenkreises Siegen.

• Eine Meldung bei der eingerichteten Meldestelle der EKvW wurde im März 2023 abgegeben. Die Kirchenleitung der EKvW wurde in Gänze im April 2023 informiert.

• Ein interner Konflikt auf Ebene des Landeskirchenamts der EKvW eskalierte AnfangMai 2023 und führte zu einem gegenseitigen Vertrauensverlust auf der Führungsebene der EKvW.

Daraufhin wurde ein externes Beraterteam auf landeskirchlicher Ebene beauftragt.Die Beauftragung erfolgte nicht im Einklang mit den dafür vorgesehenen Prozessen.

• Auf Basis externer Beratung sowie behördlicher Vorgaben haben sich die EKvW unddie damalige Präses für eine passive(!) Kommunikationsstrategie entschieden.

  • Dieser Mangel an Transparenz führte zu hohem medialem Druck sowie fehlendem Rückhalt innerhalb der kirchlichen Gremien und damit letztlich zum Rücktritt der damaligen Präses.

• In Bezug auf diese Fragestellung sowie auf weitere fragliche(!) Zusammenhänge wirdeine juristische Überprüfung möglichen Fehlverhaltens gegen beteiligte Personen angeregt.

#Vertuschung

Dieser Beitrag wurde vor 3 Monaten 3 mal von HeimschuleKind  geändert
 
Veröffentlicht : 06.05.2025 21:11
Jeanne V. hat reagiert
(@pimpinella)
Beiträge: 189
Veröffentlicht : 06.05.2025 22:56
HeimschuleKind hat reagiert
HeimschuleKind
(@heimschulekind)
Beiträge: 423
 
Melden Link teilen

(at)pimpinella So wie im Artikel kann man die "Causa Kurschus" geschickt umschreiben, de facto wurde in der Vergangenheit wohl bewusst "verschwiegen"?

"Es hätte die Verpflichtung gegeben, diese Fälle zu untersuchen, sagte Christian Knake von Deloitte. "Das ist aber nicht passiert."Belege(!) für ein Fehlverhalten von Kurschus in ihrer Siegener Zeit als Pfarrerin und Superintendentin gebe es nicht, kritikwürdig sei aber ihr Kommunikationsverhalten!

Meine Meinung

Gäbe es in allen Kirchen sowas wie eine unabhängige(!) "Interne Revision" wie bei der #EKHN, dann würde solches "Fehlverhalten" durchaus zeitnah erkannt und nachvollziehbar dokumentiert.

Jens Buchholz hat im Juni 2024 die neue Aufgabe als Leiter des Stabsbereichs Interne Revision übernommen. Er ist direkt dem Leiter der Kirchenverwaltung, Lars Esterhaus, unterstellt.

Der Leiter der Kirchenverwaltung, Lars Esterhaus, hatte die Einrichtung der Kontrollstelle maßgeblich forciert. Der neue Bereich mit Sitz in der EKHN-Kirchenverwaltung in Darmstadt wurde mit der Zielsetzung errichtet, die Fähigkeit der Organisation zu stärken, Werte zu schaffen, zu schützen und zu erhalten, indem sie als eine Art Frühwarnsystem agiert.

Zu den Aufgaben der Internen Revision gehört die Durchführung von internen Prüfungen (sogenannte Audits). In diesem Zuge wird die Prüfung von Recht- und Ordnungsmäßigkeit sowie Funktionsfähigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Fokus stehen.

Auch gehört es zu den Aufgaben den Leiter der Kirchenverwaltung durch unabhängige, risikobasierte und objektive Prüfungssicherheit zu unterstützen und in diesem Kontext Fehlentwicklungen in der Organisation schneller transparent zu machen. Dies soll die Handlungsfähigkeit der Leitung der Kirchenverwaltung stärken und dazu beitragen, Risiken im Verwaltungshandeln zu reduzieren.

Durch eine gute Vernetzung mit dem Deutschen Institut für Interne Revision (DIIR) wird der Aufbau der Internen Revision in der EKHN im Einklang mit internationalen Berufs- und Revisionsstandards erfolgen.

 
Veröffentlicht : 07.05.2025 7:24
Pimpinella und Jeanne V. haben reagiert
(@pimpinella)
Beiträge: 189
 
Melden Link teilen

@heimschulekind Ich wollte auch nur einen Artikel dazu ergänzen und nicht relativieren...

 
Veröffentlicht : 07.05.2025 9:39
HeimschuleKind hat reagiert
HeimschuleKind
(@heimschulekind)
Beiträge: 423
 
Melden Link teilen

(at)pimpinella

Das hatte ich auch genau so verstanden. Danke. Die meisten Artikel dazu haben einen gleichklingenden Wortlaut und stammen wohl von der ursprünglichen Pressemeldung ab.

Ich fand das zitierte Statement bemerkenswert, da es m.E. klar das damalige Vorgehen und Verhalten kritisiert, da es nicht den gültigen kirchlichen(!) Vorgaben entsprach. Und wenn sich schon die Leitung nicht daran hält ...

 
Veröffentlicht : 07.05.2025 10:28
Pimpinella hat reagiert
(@tamagotchi)
Beiträge: 27
 
Melden Link teilen

Hallo liebe Betroffene, das habe ich heute mehr oder weniger durch zufall im Netz gefunden

urak-niedersachsenundbremen.de

 
Veröffentlicht : 01.07.2025 13:39
Pimpinella und HeimschuleKind haben reagiert
Seite 8 / 8