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Nachtrag - Antwort aus Beitrag von Anonym 28:
@heimschulekind Macht man es gleich verkehrt ist es auch nicht richtig!
Mein Kommentar war nicht ironisch gemeint, auch wenn man das so verstehen kann. Aber ja, auch weiterhin schön, dass Sie zeitnah darauf hinweisen haben.
Noch schöner wäre m.E. ein Vorabhinweis zur Tagung von den in der umfangreichen Pressemitteilung genannten Sprecher*innen gewesen.
Oder wenn eine der Beiden die (nichtamtliche) Richtlinie mit entsprechenden Hinweisen an der Pinnwand publiziert hätte!
Und umfangreiche Kommentare gibt es bereits dazu, z. B.
- Wer war an der Erstellung der Richtlinie beteiligt?
Die Richtlinie wurde vor allem in einer Themen-AG des Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt in der EKD entwickelt. Diese AG „Anerkennung“ ist besetzt mit betroffenen Personen und mit kirchlichen und diakonischen Beauftragten aus dem Beteiligungsforum sowie mit weiteren Vertreter:innen aus Diakonie, Jugendverbandsarbeit und den Anerkennungskommissionen sowie ihren Geschäftsstellen.
Der Prozess lief wie folgt ab:
- Im Rahmen der 3. Tagung der 13. Synode der EKD stellten betroffene Personen und kirchliche Beauftragte des Beteiligungsforums gemeinsam fest, dass die Musterordnung der EKD von 2021 nicht das Ziel erreicht hat, in den Landeskirchen vergleichbare Verfahren der Anerkennung erlittenen Unrechts für Betroffene sexualisierter Gewalt herbeizuführen.
- Das Beteiligungsforum hat daher die Einheitlichkeit der Verfahren und die Vergleichbarkeit der Leistungen als hochrangiges Ziel identifiziert und eine Themen-AG gegründet, die einen Katalog von Reformvorschlägen entwickelt hat.
- Diese Reformvorschläge wurden als Bericht im Rahmen der 4. Tagung der 13. Synode der EKD präsentiert. Daraufhin hat die Synode das Kirchenamt beauftragt „in der gebotenen Abstimmung mit dem Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt und auf Basis der Empfehlungen des Berichts einheitliche und zentrale Regelungen für die Anerkennungsverfahren und die Gewährung von Anerkennungsleistungen in den Landeskirchen zu entwickeln.“
- Entsprechend dieses Auftrags hat die Themen-AG „Anerkennung“ des Beteiligungsforums, koordiniert durch die Fachstelle Sexualisierte Gewalt und unter Hinzuziehung von juristischer Expertise aus der Rechtsabteilung des Kirchenamts sowie mit Vertreter:innen aus Diakonie, Jugendverbandsarbeit und den Anerkennungskommissionen sowie ihren Geschäftsstellen, den Entwurf einer Anerkennungsrichtlinie der EKD erarbeitet.
- Im September 2024 hat der Rat ein Stellungnahmeverfahren zum Entwurf der Anerkennungsrichtlinie eingeleitet, das im Dezember 2024 abgeschlossen wurde. Die AG „Anerkennung“ des Beteiligungsforum hat im Lichte der Stellungnahmen die Richtlinie weiterüberarbeitet. Das Beteiligungsforum beschloss am 28.02.25, die Kirchenkonferenz um ihre Unterstützung für den vorliegenden Entwurf und den Rat um den Beschluss der Richtlinie zu bitten.
@kea Wenn das Ergebnis für dich ok ist, dann freue ich mich von Herzen für dich!
Vielen Dank! Ja, für mich ist das jetzt gut so und tatsächlich irgendwie abgeschlossen. Ich wünsche mir jetzt, dass ALLE mit einem sehr guten Ergebnis aus den Verfahren gehen können und dass es in Zukunft auf echte Entschädigungen hinaus läuft.
Moderation: a) Dass das Geschriebene gelöscht wird, sobald eine neue Meldung kommt ist unsäglich!!!
B) Ausserdem zerlegt es die links beim reinkopieren. Warum?
Hier nochmals mein Beitrag:
Auf staatliche Gerichte zu verweisen ist unverantwortlich, wäre doch längst eine Rechtsreform nötig, weg von "Nullhypothese" und weg vom Täterschutz. Doch das scheint weiter in den Sternen und auch die UBSKM positioniert sich nicht ausdrücklich. So funktioniert Politik. Kirche zieht sich wieder aus der Verantwortung! Der geltende Beweismasstab ist so nicht vertretbar! Obwohl von Juristen benannt bleibt es aber weiterhin gültig.
https://beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/998
Stattdessen wird auf FSM verwiesen, auch der wird eingestampft!
Fonds Sexueller Missbrauch vor dem Aus – Missbrauchsbeauftragte fordert Nachfolgemodell
Fonds Sexueller Missbrauch vor dem Aus – Missbrauchsbeauftragte fordert Nachfolgemodell
Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Kerstin Claus fordert eine schnelle Lösung für den jetzt auslaufenden Fonds Sexueller Missbrauch. Der Fonds müsse so lange weiterlaufen, bis ein Nachfolgemodell nahtlos an den bisherigen Fonds und seine
https://forum-opferhilfe.de/opferentschadigung-oeg-jeder-zweite-antrag-wird-abgelehnt/
Weiter werden die wenigsten Täter überhaupt strafrechtlich verurteilt! Vielen Dank für eure leeren Worte, liebe Kirchenleute! Hier eine Unterstützung: Lothar Jäger, Sexueller Missbrauch und Gewalt. Wege zu hohen Anerkennungsleistungen und Entschädigung. ( im katholischen Kontext) Im evangelischen Kontext gibt es gar keine juristischen Fälle, auf die man verweisen könnte! ( wieder Abgeschoben ins Leere von Kirche!) Dazu bräuchte man einen gewoillten Anwalt, der für wenig Geld sich maximal einsetzen wollte...
@ninabayern und wird dann auf die Einrede der Verjährung verzichten?
@kea Auf jeden Fall sollte jeder einen Antrag stellen - keine Frage.
Wenn alles so "einheitlich" sein soll, warum gibt es dann einheitlich keine Anerkennungskommission?
@vertuschung-beenden-official Im Falle eines normalen Klageverfahrens definitiv nicht! Bei den Anerkennungsleistungen schon, das steht auch explizit in der Pressemeldung.
@ninabayern also ist eine Klage in den meisten Fällen unnötig - da verjährt.
@kea Siehe Anhang!
Bild-Nancy-Janz.jpg
@vertuschung-beenden-official Jap 🙁
Natürlich sollte man so wichtige Aspekte bei offiziellen Stellen abklären, aber meine inoffiziellen Infos bestätigen das von euch angesprochene Problem.
@vertuschung-beenden-official Vielleicht würde so ein Vorgehen zum Stellenabbau führen? 😉
@ninabayern und vertuschung-beenden-
Stellenabbau?
Nein: Personalschutz hat immer Vorrang vor den Belangen "Betroffener"- auch für/bei offensichtlichen Fehlbesetzungen!
Dann werden eben sinnvolle Alternativen für solche Mitarbeiter gesucht: in Archiven, auf der Kanzel... und auch dafür sind ja die sogenannten Fachstellen zuständig...?
Beispiele? Die kann ich klar benennen!
Zunächst finde ich es gut, dass die neue Anerkennungsrichtlinie für EKD/Diakonie endlich steht und ab dem 01.04.2025 in Kraft tritt. Leider vergeht wieder mal viel Zeit ins Land, bis die Umsetzung zum 01.01.2026 stehen soll. Daher habe ich ja genügend Zeit, mir in Ruhe die neue Anerkennungsrichtlinie inkl. Erläuterungen im Detail anzuschauen und mich auf ein mögliches neues Verfahren vorzubereiten. Mir graut schon davor, weil es für mich wieder eine enorme Kraftanstrengung bedarf, mich gegen die "Täterinstitution Diakonie" zur Wehr zu setzen und zu behaupten. Die Wunden aus den beiden bisherigen Verfahren sind bei mir noch nicht verheilt. Leider habe ich dieses Mal auch keine Unterstützung durch meine Therapeutin, die in ihren wohl verdienten Ruhestand gegangen ist.
@heimschulekind Guten Abend, ich habe den Entwurf der neuen Richtlinie bislang nur überflogen, mir scheint, dass die Sorge, dass bei einer erneuten Prüfung einem schlimmstenfalls auch wieder was weggenommen werden könnte, unbegründet ist. Siehe Screenshot.
Hier noch ein link zur neuen Anerkennungsrichtlinie, aber vielleicht auch schon mal hier verschickt worden?!
Es ist von Strafbarkeit nach heutigem Strafrecht die Rede, das zugrunde gelegt werden soll.
Nach oben ist der individuelle Teil der Anerkennungsleistung offen, so steht es auch hier wieder.