WANN genau tritt die 15.000-€-Entschädigungsregelung verbindlich ein?
 
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AG BeNe

WANN genau tritt die 15.000-€-Entschädigungsregelung verbindlich ein?

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Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
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Veröffentlicht : 21.03.2025 13:35
Kea hat reagiert
(@Anonym 28)
Beiträge: 203
 
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Es gibt eine Pressemitteilung bezüglich der Anerkennungsrichtlinie auf der EKD Seite. Unter den Allgemein-Informationen gibt es noch einen Link hinter dem sich der Text der Richtlinie verbirgt.


 
Veröffentlicht : 21.03.2025 14:09
Kea und NinaBayern haben reagiert
(@Anonym 28)
Beiträge: 203
 
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@heimschulekind Macht man es gleich verkehrt ist es auch nicht richtig!


 
Veröffentlicht : 21.03.2025 14:42
NinaBayern
(@ninabayern)
Beiträge: 36
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@kea Hey 🙂 Ich kann an der Stelle weitergeben, dass es seitens der jeweiligen Fachstelle hieß, dass die 50.000-Euro-Marke erhalten bleibt. Es handelt sich jedoch um eine inoffizielle Äußerung.


 
Veröffentlicht : 21.03.2025 15:11
Kea hat reagiert
Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
Beiträge: 244
 
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@kea also in der Richtlinie tauchen die 50.000 € nicht mehr auf. Aber:

§ 7 (3) a): einer individuellen Leistung, die die Tat und ihre Folgen und das Verhalten der Institution berücksichtigt

Mehr steht nicht drin. Das bedeutet, es ist nicht klar, was denn eine angemessene Berücksichtigung ist und ob sich die Höhe irgendwo dran orientieren muss....


 
Veröffentlicht : 21.03.2025 15:12
Kea und NinaBayern haben reagiert
Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
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@ninabayern klingt plausibel


 
Veröffentlicht : 21.03.2025 15:13
NinaBayern
(@ninabayern)
Beiträge: 36
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@heimschulekind Oh man, bis 2026...=(

Immerhin gab es nun einen Beschluss.

Hoffentlich wird diese länderübergreifende Vereinheitlichung so umgesetzt, dass gleiche Straftaten/Folgen im selben Maße HOCH entschädigt werden, also eine Anpassung nach oben und keine nach unten statt findet.


 
Veröffentlicht : 21.03.2025 15:17
Kea hat reagiert
NinaBayern
(@ninabayern)
Beiträge: 36
Themenstarter
 
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@vertuschung-beenden-official

Das sind wieder nur Spekulationen bzw. nicht offiziell bestätigte Aussagen von Fachstellenmitarbeitern:

1) Die 50.000-Euro-Marke soll bestehen bleiben.

2) Wer mehr will, solle vor einem weltlichen Gericht klagen.


 
Veröffentlicht : 21.03.2025 15:24
Kea hat reagiert
NinaBayern
(@ninabayern)
Beiträge: 36
Themenstarter
 
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@kea Vielen Dank für den Einblick!

Im Rahmen der privaten Foren würde ich solche Erfahrungsberichte mit konkreten Zahlungen so gerne bündeln und transparent machen wollen.


 
Veröffentlicht : 21.03.2025 15:38
Kea hat reagiert
Kea
(@kea)
Beiträge: 11
 
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@bienchen730

Vielen Dank! Ja, für mich ist das jetzt gut so und tatsächlich irgendwie abgeschlossen. Ich wünsche mir jetzt, dass ALLE mit einem sehr guten Ergebnis aus den Verfahren gehen können und dass es in Zukunft auf echte Entschädigungen hinaus läuft.


 
Veröffentlicht : 21.03.2025 16:02
NinaBayern und Pimpinella haben reagiert
Jeanne V.
(@jeanne-v)
Beiträge: 106
 
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Moderation: a) Dass das Geschriebene gelöscht wird, sobald eine neue Meldung kommt ist unsäglich!!!

B) Ausserdem zerlegt es die links beim reinkopieren. Warum?

Hier nochmals mein Beitrag:

Auf staatliche Gerichte zu verweisen ist unverantwortlich, wäre doch längst eine Rechtsreform nötig, weg von "Nullhypothese" und weg vom Täterschutz. Doch das scheint weiter in den Sternen und auch die UBSKM positioniert sich nicht ausdrücklich. So funktioniert Politik. Kirche zieht sich wieder aus der Verantwortung! Der geltende Beweismasstab ist so nicht vertretbar! Obwohl von Juristen benannt bleibt es aber weiterhin gültig.

https://beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/998

FACHGESPRÄCH https://beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/998https://beauftragte-missbrauch.de/presse/artikel/998

https://beauftragte-missbrauch.de/fileadmin/user_upload/Materialien/Publikationen/Expertisen_und_Studien/Expertise_Glaubhaftigkeitsbegutachtung.pdf

Stattdessen wird auf FSM verwiesen, auch der wird eingestampft!

Fonds Sexueller Missbrauch vor dem Aus – Missbrauchsbeauftragte fordert Nachfolgemodell

Fonds Sexueller Missbrauch vor dem Aus – Missbrauchsbeauftragte fordert Nachfolgemodell

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Kerstin Claus fordert eine schnelle Lösung für den jetzt auslaufenden Fonds Sexueller Missbrauch. Der Fonds müsse so lange weiterlaufen, bis ein Nachfolgemodell nahtlos an den bisherigen Fonds und seine

https://forum-opferhilfe.de/opferentschadigung-oeg-jeder-zweite-antrag-wird-abgelehnt/

Weiter werden die wenigsten Täter überhaupt strafrechtlich verurteilt! Vielen Dank für eure leeren Worte, liebe Kirchenleute! Hier eine Unterstützung: Lothar Jäger, Sexueller Missbrauch und Gewalt. Wege zu hohen Anerkennungsleistungen und Entschädigung. ( im katholischen Kontext) Im evangelischen Kontext gibt es gar keine juristischen Fälle, auf die man verweisen könnte! ( wieder Abgeschoben ins Leere von Kirche!) Dazu bräuchte man einen gewoillten Anwalt, der für wenig Geld sich maximal einsetzen wollte...

20250321_164431.jpg


 
Veröffentlicht : 21.03.2025 16:21
Kea hat reagiert
Vertuschung-beenden Official
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@ninabayern und wird dann auf die Einrede der Verjährung verzichten?


 
Veröffentlicht : 21.03.2025 16:23
Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
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@kea Auf jeden Fall sollte jeder einen Antrag stellen - keine Frage.

Wenn alles so "einheitlich" sein soll, warum gibt es dann einheitlich keine Anerkennungskommission?


 
Veröffentlicht : 21.03.2025 16:28
Kea und NinaBayern haben reagiert
NinaBayern
(@ninabayern)
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Themenstarter
 
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@vertuschung-beenden-official Im Falle eines normalen Klageverfahrens definitiv nicht! Bei den Anerkennungsleistungen schon, das steht auch explizit in der Pressemeldung.


 
Veröffentlicht : 21.03.2025 16:28
Vertuschung-beenden Official
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@ninabayern also ist eine Klage in den meisten Fällen unnötig - da verjährt.


 
Veröffentlicht : 21.03.2025 16:30
NinaBayern hat reagiert
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