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AG BeNe
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Ich habe die Frage bereits in einem anderen Thread geäußert:
WANN genau tritt die 15.000-€-Entschädigungsregelung verbindlich ein? Dazu gibt es sehr viele Spekulationen und trotz mehrfacher Nachfragen bei den zuständigen Fachstellen bekommt man nebulöse und teils widersprüchliche Informationen, was ich mir so erkläre, dass die selber kaum Bescheid wissen.
Wie die allermeisten Betroffenen halte ich den Sockelbetrag von 15.000 für eine Unverschämtheit angesichts des entstandenen Leids, allerdings ist es noch unverschämter, dass nicht mal über diese neuen Richtlinien Klarheit herrscht.
Die neuen Anerkennungsrichtlinien sollen erst auf EKD-Ebene beschlossen und dann von den jeweiligen Landeskirchen übernommen werden, richtig?
Ich kann euch zumindest aus Bayern berichten, dass man hier aktuell die Hoffnung hat, dass die Anerkennungsrichtlinien auf der Frühjahrssynode beschlossen werden. Ob das passiert und ob es überhaupt geplant ist, bleibt intransparent.
Der aktuelle Stand ist, dass Betroffenen dazu geraten wird, schon mal einen Antrag nach den alten Richtlinien zu stellen, um ihn dann beim Inkrafttreten der neuen Richtlinien mit einem Zweizeiler an die Anerkennungskommission „neu" überprüfen zu lassen.
Ich persönlich glaube nicht an eine faire Neubegutachtung, zumal es überhaupt keine transparenten Standards gibt, die man geltend machen könnte.
Sollen Betroffene wiedermal warten oder sich auf die wenigen Infos verlassen?
Was ist eure Meinung dazu?
Liebe Grüße
Nina
Hallo Nina, die gleichen Gedanken habe ich mir vor meiner Antragstellung gemacht und mich schließlich dazu entschieden, den Antrag zu stellen. Ich und auch eine Opferanwältin sind der Meinung, dass das, was ich erfahren habe, strafrechtlich relevant war, ob nun nach damaligen Kriterien oder nach heutigen. Nicht mal darüber, welches Recht zugrunde gelegt werden soll bei den neuen Richtlinien, herrscht bei Kirchens Einigkeit.
Auch haben wir immer und immer wieder erlebt, dass sich bei der Kirche alles ewig hinzieht. Und wie man dann am Ende besser da steht, ist ja auch nicht klar. Kommt vielleicht auch auf die Landeskirche an. Die Kirche in Hessen Nassau zahlt jetzt schon einen Sockelbetrag für das systemische Versagen der Kirche von 20 000 Euro. Ob sie das nach der Vereinheitlichung immer noch tut? (Ich gehöre nicht zu dieser Landeskirche). Ich habe den Antrag jedenfalls Ende letztes Jahr gestellt und die Entscheidung der Kommission ist da. Es ist aber intransparent, wie sie zu ihrer Entscheidung gekommen sind. Ob die strafrechtliche Relevanz für sie eine Rolle gespielt hat, oder nicht. Ob sie dabei die neuen Richtlinien schon irgendwie Im Blick hatten? Es sieht so aus, dass dem nicht so war. Wer zukünftig entscheidet, was strafbar ist oder war, auch keine Ahnung. Frau Janz vom BeFo hatte ja betont, dass die individuelle Leistung, die die Pauschale bei Strafbarkeit ergänzt, nach oben offen sei. Theoretisch hätte so für mich mehr bei rum kommen müssen.
Tja, geholfen hab ich dir jetzt wahrscheinlich auch nicht wirklich. Meine Beweggründe waren auch, es endlich hinter mich zu bringen und ein Stück, soweit möglich, abzuschließen. Und wenn es dann wirklich niederschwellig wäre, würde ich eventuell das Ganze nochmal prüfen lassen. Aber ich denke, das dauert, bis die zu Potte kommen bei der EKD.
Viele Grüße
P.S. Ich hatte auch beim BeFo nachgefragt, ob man dann erneut den Antrag prüfen lassen kann. Antwort war ja. Und ob womöglich sogar der Schuss nach hinten losgehen könnte und man nach erneuter Prüfung weniger bekommt, als schon bereits zuerkannt, hieß es sinngemäß: Davon würde ich nicht ausgehen, kann es aber nicht abschließend sagen....
Guten Morgen @pimpinella
Danke für Deinen ausführlichen und offenen Erfahrungsbericht.
Was mich die ganze Nacht "getriggert" hat, ist dieses Zitat:
Davon würde ich nicht ausgehen, kann es aber nicht abschließend sagen....
M. E. wären solche grundsätzlichen Fragen zu einer Vereinbarung, inkl. konkreter Ausführungsbestimmungen zu verhandeln und zu vereinbaren.
Im Steuerrecht kennt man ja auch den Begriff "Verböserung", was hier ggf. im wahrsten Sinn des Wortes als "Damoklesschwert" über einem neuen Antrag schweben könnte.
Meine private Hoffnung:
Ich hoffe, dass die AG beim #BeFo bei der angestrebten Regelung für einheitliche Anerkennungsleistungen neben den finanziellen Aspekten auch solche generellen Punkte beachtet hat und juristisch(!) entsprechend beraten wurde!
@pimpinella Danke für deine Antwort!
Leider bestätigt deine Schilderung den Nebel der Intransparenz, in dem wir Betroffene permanent rumstochern müssen.
Du hast Dich dafür entschieden, den Antrag jetzt schon zu stellen und nicht das Inkrafttreten der neuen Richtlinien abzuwarten – das kann ich sehr gut verstehen.
Es könnte fast den Eindruck erwecken, dass auf Seiten der Verantwortlichen (un)bewusst auf das hohe Alter vieler Betroffener spekuliert wird. Wenn man das Prozedere lang genug verzögert, dann sterben potenzielle Antragsteller ja auch weg, ohne ihren Anspruch geltend gemacht zu haben. Angehörige erhalten ja nichts …
Womöglich könnten wir hier auf BeNe etwas Licht in den Nebel bringen, indem wir unsere Erfahrungen mit den Anerkennungsverfahren transparent machen.
@heimschulekind Oh jee, eine schlaflose Nacht wollte ich Dir nicht bescheren. (Bin mir immer nicht sicher, ob "Du" hier ok ist.)
Um dies "Davon würde ich nicht ausgehen, kann es aber nicht abschließend sagen...." zu präzisieren: Die Aussage per E-Mail war von Mitte November 2024 und es stand noch sinngemäß drin, dass man das deshalb nicht abschließend sagen könne, da die neue Richtlinie noch in der Mache ist.
Ja, ich habe auch gedacht, ob ich zu kritisch war, als ich das gefragt habe. Aber wir haben ja schon mitgekriegt, dass viele Fragen vorab eben nicht mitgedacht worden sind. Und dass meine Befürchtung nicht klar verneint werden konnte, spricht für sich.
Grüße
In Sachen EKD ist Optimismus selten angebracht und auch ich denke immer über 10 Ecken mit und wäge negative Eventualitäten ab.
Ich gebe Folgendes zu bedenken: Theoretisch steht es allen bereits anerkannten Betroffenen offen, ihren Antrag zu gegebener Zeit (hoffentlich bald) nach den neuen Richtlinien neu bewerten zu lassen PLUS Neuanträge.
Glaubt denn irgendjemand, dass diese Anerkennungskommissionen mit dem immensen Aufwand fertig werden, geschweige denn im Sinne von Betroffenen entscheiden, wenn man bedenkt, wie langsam Prozesse jetzt schon ablaufen?
Ich denke mir, dass es das in puncto Entschädigung doch nicht gewesen sein kann und das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
@ninabayern In Sachen Diakonie ist aus meiner Sicht ebenfalls kein Optimismus angebracht. Ich habe zwei Anerkennungsverfahren durchlaufen, für deren Bearbeitung jeweils anderthalb Jahre ins Land gingen. Was soll sich nunmehr bei möglichen neuen Verfahren ändern. Die große Frage wird sein, wieviel Personalressourcen eingesetzt werden, um die Fälle für die Kommissionen aufzuarbeiten. In meinen beiden Verfahren haben die Mitarbeiter/innen dreimal gewechselt mit der Folge, dass man sich wieder neu einarbeiten musste. Somit hatte sich dieses Dilemma als Nadelöhr für die Bearbeitungsdauer herausgestellt.
Bei dem Thema "Entschädigungszahlungen" wird es sich wieder mal zeigen, wie ernst es der EKD/Diakonie wirklich mit einer glaubhaften Aufarbeitung ist inklusive einer "angemessenen Entschädigung" für die Opfer.
Das tut mir leid! 🙁
Diese Verfahren gleichen oftmals einer neuen „Gewalterfahrung“, wie es scheint.
Ich würde mich gerne täuschen, aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass die Veröffentlichung der neuen Anerkennungsrichtlinien die nächste Schockwelle auslösen wird, wie hier auf BeNe bereits vermutet worden ist.
In Bayern halte ich ein Inkrafttreten ab Herbst für ansatzweise realistisch, und dann wird es vermutlich Jahre dauern, bis das Prozedere auch läuft.
Ich denke, wenn ich diesen lächerlichen Betrag von 15.000 Euro bekäme, dann hätte ich gar nicht mehr die Kraft, weiterzukämpfen und Einspruch einzulegen.
Oh jee, eine schlaflose Nacht wollte ich Dir nicht bescheren. (Bin mir immer nicht sicher, ob "Du" hier ok ist.)
Keine Sorge und dass Du ist auch ok 🙂
Mittlerweile lese ich hier die ganzen Berichte und Erfahrungen mit Kirche, Fachstellen und auch den Vertreter*innen des BeFo.
Und immer wieder denke ich, "wie, das haben die gesagt", "gemacht" oder "nicht bedacht".
Und dann stellt sich dann raus: "Ja, genau so isses" und sowas ist auf Dauer ziemlich frustrierend ☹️.
Aber was schreibe ich, alle hier kennen sicher dieses Gefühl!
@ninabayern Danke für Deine Rückmeldung. Mit Deinem Bauchgefühl magst Du recht haben. Auch Deine Zeitangaben für das Inkrafttreten und Anlaufen der neuen Verfahren scheinen nach meinen Erfahrungen richtig zu sein.
Auch ich stelle mir oft die Frage, wie lange die Kraft reichen wird, um sich mit den "Täterinstitutionen EKD/Diakonie" auch künftig mit meinem Opferschicksal auseinanderzusetzen. Hilfreich in diesem Zusammenhang ist für mich der Austausch in diesem Forum, wo sich Menschen mit ähnlichem Schicksal austauschen.
Ich kann dich sehr gut verstehen! Ich bin selber Betroffene innerhalb der Diakonie und meine bisherigen Erfahrungen mit diesen Institutionen kann ich getrost als retraumatisierend bezeichnen. Natürlich begegnet man hier und da mal engagierten und ehrlichen Menschen, aber diese sind rar und haben meistens nichts zu melden.
Ich hatte lange Zeit den Eindruck, dass es der EKD/Diakonie schon wichtig ist, ihr Außenbild zu wahren, und sie es sich nicht leisten kann, beim Thema Aufarbeitung/Entschädigung erneut zu versagen, aber man wird eines Besseren belehrt.
Guten Morgen @ninabayern
Ein sehr wichtiger Hinweis, den man hoffentlich im Vorschlag für ein EKD einheitliches Verfahren auch entsprechend berücksichtig hat!?
Die Prioritäten bei der Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennungsleistungen!
Glaubt denn irgendjemand, dass diese Anerkennungskommissionen mit dem immensen Aufwand fertig werden, geschweige denn im Sinne von Betroffenen entscheiden, wenn man bedenkt, wie langsam Prozesse jetzt schon ablaufen?
Jedes Modell der formal nachvollziehbaren Bewertung und Klassifizierung, z. B. Neuanträge vor Altanträgen, ältere Betroffene - wegen Lebenserwartung - vorrangig, jüngere Fälle wegen Verjährungsfristen zuerst usw., wäre M. E. diskriminierend und damit ungerecht.
In der wohl noch aktuellen GewaltschutzRL der EKD von 2019 fand sich dazu übrigens kein Hinweis.
Deshalb Fragen an alle:
1) Ist der EKD-Vorschlag, der an die Gliedkirchen ging, irgendwie öffentlich einsehbar?
2) Und sind ggf. auch die erfolgten Stellungnahmen der Landeskirchen bekannt und einsehbar?
Meiner ganz persönlichen Erfahrung nach war es für mich besser, nicht auf die Anerkennungsrichtlinie zu warten. In meinem Fall denke ich, dass mir unter der neuen Richlinie weniger Leistungen zugesprochen werden würden. Momentan würde ich deshalb auch keinen Neuantrag stellen. PS: Mein Fall betrifft die Nordkirche, die Diakonie Hamburg und tertiär die Diakonie Sachsen
Soweit mir bekannt ist (durch die jeweilige Fachstelle), wird keine Priorisierung nach den von dir genannten Kriterien bei der Antragsbearbeitung vorgenommen. Die gestellten Anträge werden in der Reihenfolge des Antragsdatums gebündelt und bei angesetzten Sitzungen (z. B. im 3-Monate-Takt) abgearbeitet.
Viel schlimmer als diese „Stauung" und zeitliche Verzögerung finde ich jedoch die mangelnde Qualität und Intransparenz, die sich jetzt schon abzeichnen.
Es gibt bis heute KEINE Informationen über die besagten Richtlinien, insbesondere wenn es um die individuelle Bemessung geht.
Den aktuellsten Stand finde ich meistens bei Vertuschen beenden, die haben in der Regel mehr Ahnung als die zuständigen Fachstellen.
ich glaube auch nicht, dass es insbesondere für die individuellen Anerkennungsleistungen Richtlinien geben wird. Meine Information ist, dass die Gesamtleistung nach oben bei 50.000 Euro gedeckelt ist. Diese Information ist aber selbst als unsicher anzusehen. Meiner Meinung nach bleibt das ein Gerechtigkeitsproblem, das die EKD/Diakonie nicht bereit ist zu lösen.
Für die Einzelne Antragstellerin kann es aber sehr wohl auch einen Vorteil bedeuten, in diesem individuellen Teil mehr zu bekommen, als sie unter einer allgemeinen Richtlinie bekäme. Denn der Nachteil allgemeiner Richtlinien kann eben sein, dass diese sich oft an unteren Leistungsgrenzen bewegen, dafür aber gleicher und somit gerechter sind, aber eben den Spielraum für individuelle Verhandlungen einschränken.
Meine Meinung ist daher, bezogen auf die individuellen Anerkennungsleistungen, dass wir uns untereinander stark machen müssen, damit jede*r Einzelne diese Verhandlungen in eigenem Interesse so gut wie möglich führen kann. Die Informationen darüber, welche z.B. Schmerzensgeldtabellen relevant sind, habe ich mir eher bei Fachberatungsstellen, Opferanwälten, und anderen Fachmenschen zusammen gesucht.