Guten Tag,
herzlich willkommen im Betroffenen-Netzwerk BeNe.
Dieses Netzwerk beschäftigt sich mit dem sensiblen Thema sexualisierte Gewalt. Zu eurem Schutz möchten wir BeNe während der Öffnung durch Moderation begleiten lassen. Dies kann leider nicht 24/7 geleistet werden.
Vom 03. - 31. März 2025 testen wir auf vielfachen Wunsch der User*innen neue Öffnungszeiten.
Das Forum ist in diesem Zeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag - Freitag: 08:00 - 22:00 Uhr
Samstag - Sonntag: 10:00 - 22:00 Uhr
Nähere Informationen zu diesen neuen Öffnungszeiten findet ihr auf dem extra dafür eingerichteten Forum “Testphase neue Öffnungszeiten”.
Wir wünschen euch einen guten, informativen und sicheren Austausch.
AG BeNe
Das Forum ist jetzt geöffnet.
Der Vorschlag sollte bereits bei der letzten Synode verabschiedet werden. Aber dann konnten die Gliedkirchen nochmal Stellungnahmen dazu abgeben.
Zitat:"Laut Beteiligungsforum(!) haben die maßgeblichen kirchlichen Gremien - die Kirchenkonferenz und der Rat der EKD - den Entwurf begrüßt. Nun folgt ein Stellungnahmeverfahren in den Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden. Die neue Anerkennungsrichtlinie könne frühestens im März(!) 2025 vom Rat der EKD in Kraft gesetzt werden, hieß es."
aus https://www.domradio.de/artikel/evangelische-kirche-einigt-sich-auf-entwurf-zu-entschaedigung
Dazu ein paar konkrete Fragen zum Sachstand:
1) Haben alle Landeskirchen und Diakonie solche Stellungnahmen fristgerecht abgegeben?
2) Gab es generelle oder mehrfach genannte Einsprüche?
3) Sind aktuell alle diese (möglichen) Einsprüche behandelt und geregelt?
4) Wird die neue Regelung bei der Frühjahrssysnode zur abschliessenden Abstimmung vorgelegt?
Danke für klare und verständliche Antworten!
@heimschule76 Hallo erstmal! Ich würde gern einmal ein paar wichtige Strukturen erklären:
1. Die EKD ist gegenüber den Landes- und Gliedkirchen nicht weisungsbefugt. Sie kann Vorschläge und Empfehlungen an Diese geben. Eine Entscheidung, in wie weit und ob diese Empfehlung umgesetzt wird, entscheiden Landes- und Gliedkirchen selbst.
2. Die Diakonie Deutschland, mit ihren bundesweiten, eigenverantwortlich und unabhängig arbeitenden Institutionen, kann ebenfalls nur Vorschläge und Empfehlungen an diese diakonischen Institutionen geben. Eine Weisungsbefugnis hat sie nicht. Auch hier entscheiden die einzelnen Institutionen selbst.
3. Das BeFo mit seinen Beauftragten aus Kirche und Diakonie, sowie den Betroffenen-Vertretungen, kann ebenfalls nur Empfehlungen geben, dazu entsprechende Beschlüsse fassen. Diese mit Erwartungen der Erfüllung verbinden und hoffnungsvoll auf Umsetzung hoffen.
4. Die BetroffenenvertreterInnen bringen in den AGs, den Sitzungen und auf Workshops ihre Expertise bezüglich der Bedürfnisse, den Erwartungen und der Bedarfe der Betroffenen ein. Ob diese dann in vollem Umfang Berücksichtigung finden, entsprechend umgesetzt werden, wissen sie bis zu einer entsprechenden Entscheidung aller Beteiligten (Landes- und Gliedkirchen, Diakonie Deutschland und deren unabhängigen Institutionen)nicht.In fast allen Arbeitsgruppen wird immer wieder zu Gunsten von Betroffenen gerungen.Eine Entscheidungsgewalt haben die BetroffenenvertreterInnen nicht.
Scheinbar wird jedoch die Verantwortung für Entscheidungen, z.B. für den in der Anerkennungsrichtline vorgesehenen Sockelbetrag, den BetroffenenvertreterInnen zugeschoben.
Das ist nicht fair!
Die BetroffenenvertreterInnen sind nicht der Prellbock für die Entscheidungen der o.g. Akteure.
Natürlich heißt es in den Beschlüssen immer: Die BetroffenenvertreterInnen haben zugestimmt.
Ja, und die Wege waren immer steinig und oft war die Wahl zwischen der Taube auf dem Dach und der Spatz in der Hand.
Zukünftig werde ich für Erklärungen der Handlungen der Landes- und Gliedkirchen, sowie der Diakonie Deutschland und deren unabhängigen Institutionen, nicht mehr zur Verfügung stehen. DAS dürfen sie gern selbst tun!
Rückfragen, wie die Ihren, bitte gern an die Fachstelle sexualisierte Gewalt der EKD in Hannover, dort liegen entsprechende Informationen bestimmt vor.
@elsa-nicklas-beck Danke für die sehr ausführliche Antwort, die leider keine(!) meiner - hoffentlich klar formulierten - Ja/Nein-Fragen beantwortet.Mir - und sicher auch anderen hier - ist durchaus klar, dass die Landeskirchen am Ende für die Ausführung zuständig sind und das BeFo nur berät. Und die EKD hier auch nix vorgeben kann oder einzufordern hat.
Wenn aber schon die Formalien im Prozess (siehe dazu meine Fragen) nicht erfüllt werden, ist doch davon auszugehen, dass es nicht zeitnah zu einer einheitlichen Regelung kommt.
Mehr wollte ich nicht wissen und ich hatte gehofft, dass Vertreter*innen aus dem BeFo den Sachstand transparenter machen, weil die Kirchen sich hier erkennbar zurückhalten.
P. S.: Es war bisher nicht meine Absicht, Sie oder andere Betroffene im BeFo persönlich zu kritisieren, aber ich nehme hier leider immer wieder zur Kenntnis, dass selbst einfache Fragen zum Sachstand bereits als persönliche Angriffe auf die Betroffenenvertreter*innen gewertet werden. Das ist schade, sehr schade.
@heimschule76 Zuallererst möchte ich auf Ihr P.S. eingehen:
Ich wurde weder von Ihnen, noch von Jemandem Anderen, hier bei BeNe, persönlich angegriffen!Diese Klarstellung ist mir wirklich sehr wichtig.
Ihre Fragen war klar formuliert und trotzdem kann ich sie nicht beantworten.
Denn ich/wir unterliegen der Schweigepflicht.
Ich kann Sie, wie auch alle anderen User die gern Informationen hätten, total gut verstehen! Es geht mir genauso. An allen Ecken und Enden bemängele ich den Mangel an Kommunikation!
@elsa-nicklas-beck Kurze Frage: Haben Sie diesen Post als Privatperson oder als Betroffenenvertreterin oder als AG-BeNe-Mitglied geschrieben?
@bienchen730 Diese Frage beantworte ich mit einem, für Sie leider nicht sichtbaren, Lächeln. Mein Wunsch ist, egal als was Sie mich hier sehen, Diskussionen auf Augenhöhe führen.
Sorry, das ist ein Grundproblem: dass Rollen nicht klar sind! Und je nachdem verschoben werden können.
Das ist ein kirchliches Grundproblem! Siehe ForUm.
Ich bin es leid, das wieder und wieder zu erklären.
Das führt u.a. zu Spaltung.
Gut meinen und Professionalität sind eben nicht dasselbe. Das muss subtil erarbeitet und bewusst gemacht werden, damit nicht ewig weiter Verletzungen als Argumente eingebracht werden ( können) und auch mit dazu führen, dass Dinge nicht aufgearbeitet werden... Nein, ich will nicht beleidigen. Ich wünsche ein professionelles Vorgehen, nach Vorne.
@jeanne-v Da bin ich absolut bei Ihnen!
@elsa-nicklas-beck Was bedeutet, dass Sie die Rollendiffusion, die mit dieser uneindeutigen Antwort einhergeht, aufrecht erhalten. Wenn Sie z.B. die Reaktionen von anderen Betroffenen auf einen Post von Ihnen (in ihrer Funktion als Betroffenenvertreterin oder als AG-Bene-Mitglied) also ungerechtfertigt, undankbar und unfair empfinden, (was in der Vergangenheit ja schon vorgekommen und worüber Sie sich beschwert haben, dass SIE den ganzen Unmut abbekommen!), dann sind Sie in dem Moment die "nur" Betroffene (was NICHT abwertend gemeint ist!!!), die ja, genau wie wir anderen Betroffenen, die ganzen Fragen gar nicht beantworten muss? Natürlich müssen Sie unsere Fragen auch in Ihren Funktionen nicht beantworten, aber für mich ist es wichtig zu wissen, mit WEM ich es am anderen Ende zu tun habe? Mit einer Betroffenen, die nur für sich spricht? Oder mit einer Vertreterin des Befos oder der AG-BeNe. Das ist für MICH ein gewaltiger Unterschied!