Opferentschädigungsgesetz - wie geht das?
 
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Opferentschädigungsgesetz - wie geht das?

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(@hamburger)
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Themenstarter
 
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Hallo an alle,

würdet ihr sagen, dass diese Zusammenfassung zum OEG grob so alles zusammenfasst? Fehlt da was? Stimmt das so? Habt ihr Erfahrungen mit dem OEG? Mich würden eure Fälle interessieren und wie es für euch ausgegangen ist. Ich danke im Voraus!

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Wenn Sie in der evangelischen Kirche oder der Diakonie Opfer sexueller Gewalt geworden sind, haben Sie die Möglichkeit, Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu beantragen. Dieses Gesetz bietet Opfern von Gewalttaten finanzielle Unterstützung und weitere Hilfen.

Voraussetzungen für Leistungen nach dem OEG:

  • Opfer einer Gewalttat: Sie müssen durch eine vorsätzliche, rechtswidrige Gewalttat an Ihrer Gesundheit geschädigt worden sein. Dazu zählen insbesondere Sexualdelikte.

  • Kausalität: Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der erlittenen Gewalttat und den gesundheitlichen Schäden bestehen.

Fristen für die Antragstellung:

Das OEG sieht keine festen Antragsfristen vor. Es ist jedoch empfehlenswert, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da Leistungen in der Regel erst ab dem Antragsmonat gewährt werden. Eine frühzeitige Antragstellung erleichtert zudem die Beweisführung.

Benötigte Unterlagen und Nachweise:

  • Detaillierte Schilderung des Vorfalls: Beschreiben Sie die Tat und deren Umstände so genau wie möglich.

  • Ärztliche Atteste oder Gutachten: Dokumentieren Sie die gesundheitlichen Folgen der Tat.

  • Zeugenaussagen: Falls vorhanden, können Aussagen von Zeugen den Antrag unterstützen.

Höhe und Bemessung der Entschädigungsleistungen:

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS). Je nach Schwere der Beeinträchtigung können folgende Leistungen gewährt werden:

  • Grundrente: Monatliche Zahlungen, deren Höhe vom GdS abhängt.

  • Berufsschadensausgleich: Finanzielle Unterstützung bei Einkommenseinbußen aufgrund der Tatfolgen.

  • Heil- und Krankenbehandlung: Übernahme von Kosten für medizinische Behandlungen, Therapien und Rehabilitation.

Antragsverfahren:

  1. Antragstellung: Richten Sie Ihren Antrag an das zuständige Versorgungsamt Ihres Bundeslandes.

  2. Prüfung des Antrags: Das Amt prüft die Anspruchsvoraussetzungen und kann weitere Unterlagen anfordern.

  3. Bescheid: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.

Gerichtsurteile zum OEG:

Es gibt verschiedene Gerichtsurteile, die die Anwendung des OEG bei sexuellem Missbrauch betreffen. Beispielsweise entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg im Jahr 2011, dass einer Frau, die als Kind von ihrem Vater sexuell missbraucht wurde, Leistungen nach dem OEG zustehen. Das Gericht stellte fest, dass die Aussagen der Betroffenen und ihrer Familienangehörigen glaubhaft waren.

landessozialgericht-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de

Ein weiteres Urteil des Landessozialgerichts München aus dem Jahr 2023 befasste sich mit der Frage, ob bestimmte sexuelle Handlungen als tätlicher Angriff im Sinne des OEG zu werten sind. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass gewaltlose sexuelle Handlungen an Personen über 14 Jahren nicht automatisch einen Anspruch auf Opferentschädigung begründen.

 
Veröffentlicht : 21.02.2025 19:23
Heimschulkind hat reagiert
Jeanne V.
(@jeanne-v)
Beiträge: 92
 
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Seit 1.1.2024 gilt das SGB14

Zuständig neu: Traumaambulanzen

Fallmanager, die erst eingearbeitet werden.

Infos und Anwalt ggf über z.b. VDK oder SOVI . Beratungsstellen sind seit der Umstellung eher raus.

https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/DE/HilfeUndBeratung/FinanzielleHilfen/Opferentschaedigung/Opferentschaedigung_node.html

Kurzfassung: desaströs.

Es gilt Glaubhaftigkeitspsychologie: nächstes Desaster. Nullhypothese.

Siehe auch: OEG Report des Weissen Ring: Tatort Amtsstube und weitere.

https://weisser-ring.de/statistiken-zur-staatlichen-opferentschaedigung

Aktuelle Zahlen: desaströs!

Nur mit Nerven aus Drahtseilen!

https://forum-opferhilfe.de/oegreport-tatort-amtsstube/

Die Missstände sollten eigentlich verbessert werden.

Farce.

Nur mit Anwalt! Und die gibt es fast nicht.

Verfahren laufen über Jahre.

 
Veröffentlicht : 21.02.2025 19:45