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AG BeNe
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Ich will Euch nicht den Tag verderben, aber ich vermute, dass dieser „Befo-Kompromiss“ nichts weiter als eine mediale Nebelkerze ist. Hat mal jemand darüber nachgedacht, dass dieser Betrag mit den bisherigen individuellen Zahlungen der Landeskirchen verrechnet wird? Wenn, dann wird jeder, der bisher schon mindestens 15.000 Euro erhalten hat, diese pauschale Zahlung nicht erhalten - Strafbarkeit hin oder her!
Sollte ich mit meiner Vermutung richtig liegen, dann hat man sich im Befo auf ein Nullsummenspiel geeinigt und „unsere“ acht Betroffenenvertreter haben sich über den Tisch ziehen lassen!
Sollte ich aber falsch liegen, dann soll es mir nur recht sein, aber ich bezweifle, dass man mich eines Besseren belehren wird. Wäre schön, wenn man mich hier widerlegen könnte!
Hallo Diftele, hallo @Kea und hallo zusammen, ich hatte ja beim Befo nachgefragt, ob das Sexualstraftrecht von heute oder das, was zum Zeitpunkt der Tat galt, für die Beurteilung der Strafbarkeit der Tat zugrunde gelegt wird. Ich zitiere aus der Antwort aus der Rechtsabteilung der Fachstelle Sexualisierte Gewalt der EKD Hannover (über das Befo)"Daneben ... (hier ist die individuelle Leistung, die die Schwere der Tat und deren Folgen berücksichtigen soll, gemeint) ... soll es eine pauschale Leistung geben, die in den Fällen gezahlt wird, wenn die Tat strafrechtlich relevant ist. Darüber, welches Strafrecht zugrunde liegen wird, wird zurzeit noch diskutiert."Also scheint dies tatsächlich noch eine Frage zu sein. Ob man noch warten sollte mit dem Antrag? Auch dazu hab ich nachgefragt, es soll, wenn dann die neuen Regeln gelten, gegebenenfalls nochmals geprüft werden. Wenn man also noch keinen Antrag gestellt hat, kann man warten oder eben später erneut die Entscheidung überprüfen lassen. Dazu müsste man aber sicher selbst aktiv werden.
Ich gehöre zwar nicht der AG Anerkennungsleistung an, möchte jedoch nachstehenden Text hier nochmals einbringen:
„Geplant ist ein Kombimodell, dass sich aus einer individuellen und einer pauschalen Leistung zusammensetzt. Die pauschale Leistung soll eine Höhe von 15.000 Euro haben und im Fall von strafrechtlich relevanten Taten gezahlt werden. Die individuelle Leistung soll sich nach der Situation des jeweiligen Betroffenen richten und in der Zukunft an einem Katalog orientieren, der auf Basis der Spruchpraxis noch zu entwickeln ist.“
Der Grund warum wir mit diesem Modell mitgehen wollen, ist, das es bei individuellen Leistungen keine Obergrenze mehr geben würde. Die derzeitigen Anerkennungskommissionen arbeiten in der Regel noch mit der Obergrenze von 50.000 Euro. Dies würde damit ausgehebelt.
Für die AG Anerkennung war es, im Sinne der Betroffenen, wichtig, das diese Obergrenze nicht mehr gelten würde.
Höchste Priorität für die AG Anerkennung ist es , das die Anerkennungsverfahren einheitlich ablaufen. Dies beinhaltet keine Deckelung der Anerkennungsleistung, Begleitstrukturen und leicht zugängliche Antragstellung. Ein großer Vorteil ist die Errichtung einer übergeordneten Stelle, die dafür sorgt das die Vergleichbarkeit der Fälle gegeben ist. An diese Stelle können sich Betroffene wenden, wenn sie mit ihrem Ergebnis unzufrieden sind und einen Vergleich erwirken wollen.
@elsa-nicklas-beck Vielen Dank für Ihren erklärenden Beitrag! Was ich allerdings noch nicht verstehe ist, wie es sich mit bereits anerkannten Leistungen verhält? Kann Mann/Frau einen "Wiederaufnahmeantrag" zur Überprüfung der bereits gezahlten Leistung (was ja bisher nicht möglich war!) stellen. Und inwieweit wird dann der bereits gezahlte Betrag "angerechnet", bzw. auf welche Leistung? Auf die individuelle oder auf den Pauschalbetrag?
@Bienchen Auf jeden Fall kann und sollte man seinen Fall, nach dem die neuen Regelungen gelten, erneut überprüfen lassen!
@Bienchen Eine gute Frage, bezüglich was wird wie angerechnet/berücksichtigt. Die gebe ich mal, zwecks Klärung an die AG Anerkennungsleistung weiter. Ich kann sie nicht beantworten, sorry.
@elsa-nicklas-beck Danke für Ihr Engagement diesbezüglich. Was mich dabei allerdings irritiert (und das ist keine Kritik an IHRER Person) ist, dass diese Fragen nicht von vornherein mitgedacht worden sind, sondern scheinbar erst jetzt (nach all den Monaten der Vorbereitungs- und Entscheidungszeit) aufkommen....
Lassen Sie mich bitte noch etwas hinzufügen, was mich immer wieder erstaunt und gleichermaßen erzürnt (weil ich es einfach nicht nachvollziehen kann)! Warum werden (nach meinem Eindruck) nicht alle möglichen Fragen von Betroffenen mitgedacht und zwar von vorn herein, also nach dem Motto: Was brauchen Betroffene am Ende eines Entscheidungsprozesses für Antworten? Was genau ist für Betroffene wichtig und somit absolut relevant, bezogen auf den jeweiligen Entscheidungsprozess. Es braucht immer Monate, um gemeinsame Beschlüsse im Befo zu treffen und am Ende bleiben aber trotzdem noch Fragen offen, wie z.B. meine Frage, welche Leistungen denn auf einen möglichen Wiederaufnahmeantrag angerechnet werden, oder wie DAS Prozedere für sogenannte "Wiederaufnahmeanträge" denn ablaufen soll! Darum geht es aber vielen Betroffenen! Wie transparent sind also solche Findungsprozesse im Befo? Wer denkt für die Betroffenen mit? Was ist für Betroffene wirklich nachvollziehbar und praktikabel und zwar in NAHER Zukunft und nicht erst 2030....
@Bienchen: Wir können auch schnell😂. Hier die Antwort meines geschätzten Kollegen aus der AG Anerkennungsleistung:
“Der bereits bezahlte Betrag wird auf die „individuelle“ Leistung angerechnet. Noch nicht ganz klar ist, ob ein Wiederaufnahmeantrag gestellt werden muss, oder ob alle bislang bearbeiteten Fälle Nachricht erhalten und dann mit kurzer Rückmeldung angeben können, ob sie eine Einstufung nach den neuen Richtlinien möchten“
@Bienchen Auch hier zeigt sich erneut das wir schnellere Kommunikationswege benötigen! Mit Ihrer Kritik stehe ich erneut ganz dicht bei Ihnen.
OK, das war wirklich schnell. Das heißt für mich, dass alle bereits gezahlten Beträge auf die individuelle Leistung angerechnet werden und es abhängig von der Strafbarkeitsrelevanz demnach noch (oberdrauf) den Grundbetrag von 15.000 Euro gibt? Nach welcher Rechtssprechung das beurteilt wird, steht aber noch nicht fest? (warum eigentlich nicht?)
@bienchen730 Auch hier muss ich wieder Rücksprache halten. Ich informiere Sie auf jeden Fall sobald ich Antwort erhalten habe! Danke für Ihre wichtigen Fragen!
@elsa-nicklas-beck Nicht nur schnellere Kommunikationswege, sondern (meines Erachtens nach) eine wesentlich transparentere Kommunikationspolitik seitens des Befos! Alle Betroffenen, die z.B. nicht auf dieser Plattform unterwegs sind, verstehen überhaupt nicht, was die neuen Beschlüsse für sie en Detail bedeutet. Ist es vielleicht möglich, in Zukunft solche Beschlüsse sehr genau auf der Seite des Befos zu erklären (und zwar aus Sicht der möglichen Betroffenenfragen)? SO versteht kaum ein Betroffener, was diese Beschlüsse in der Praxis für sie/ihn bedeuten!
Zur allgemeinen Erklärung warum manchmal Fragen nicht schnell beantwortet werden können: Täglich finden AG Treffen, Tagungen usw statt. Ein Teil meiner KollegInnen ist berufstätig. Ich kann nur um Verständnis bitten.
@bienchen730 Auch hier danke für die Anregung! Das leite ich ebenfalls weiter!