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AG BeNe
"Das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt in der EKD und Diakonie ist ein bisher einzigartiges Modell der Betroffenenpartizipation. Es ist über mehrere Monate in intensiven Gesprächen durch eine externe Expertin als zentraler Ort der Diskussion und Lösungsfindung mit Betroffenen sowie Vertreter*innen der Kirche entwickelt worden."
(Quelle Webseite des Befos)
Wir wollten genau wissen, was daran so "einzigartig" ist. Deshalb haben sich Die Unbestechlichen mit diesem "bisher einzigartigen Modell der Betroffenenpartizipation" noch eingehender beschäftigt: im Detail, im Vergleich, in aller Ausführlich- und Sachlichkeit, analytisch und abschließend.
Stay tuned!
Zur Einstimmung auf unseren nachfolgenden Bericht:
Auf der Synodaltagung der EKD in Dresden im November 2025 stellt die Sprecherin der Betroffenengruppe im BeFo u. a. die Frage nach der Macht. Sie gibt zu bedenken, dass die „Macht“ der Betroffenen davon abhänge, wer gerade zuhört, wer sie ernst nimmt und wer in den entscheidenden Momenten Verantwortung übernimmt. Die Macht des Beteiligungsforums reiche nur so weit, wie Institutionen bereit sind, sie zuzulassen (Quelle: Zeitzeichen | Evangelische Kommentare zu Religion und Gesellschaft).
Zudem findet die Betroffenensprecherin deutliche Worte dafür, dass die Arbeit zu langsam voranschreitet: „Was wir erleben, ist ein permanenter Spagat – zwischen den Erwartungen der Betroffenen, die uns mit Hoffnung und Vertrauen begegnen, und den Strukturen, die Veränderung nur im Schneckentempo zulassen“, fasst sie zusammen. Trotzdem betont sie: „Wir brauchen Zeit, um Kompromisse auszuhandeln, die gut sind. Wir werden keine faulen Kompromisse eingehen.“ Umso schmerzlicher sei es, wenn Vertreter aus Kirche und Diakonie so zäh verhandelten, „als wären sie auf einem Basar“.
Vor dem Hintergrund der Ereignisse der letzten Monate, die das BeFo betreffen, haben wir uns dazu entschlossen, uns das Modell der Betroffenenpartizipation und dessen Ursprünge nun noch genauer anzuschauen.
Thema: Asse II und die methodische Brücke zu BeFo
Einleitung > Ausgangspunkt: Der Asse-II-Begleitprozess (ab 2008)
Beim Rückholprojekt der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II war das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als zuständiges Betreiberorgan verantwortlich. Aufgrund des stark konfliktbelasteten Prozesses wurde im Jahr 2008 ein Beteiligungsformat („Begleitprozess“) eingerichtet, um den Austausch zwischen Behörde, Politik, Kommunen und Bürgerinitiativen zu strukturieren. Charakteristisch für diesen Prozess waren: moderierte Gremien, strukturierte Konfliktbearbeitung und professionelle Prozessbegleitung durch externe Dienstleister.
Punkt 1. Hinweise zur Durchführung
- Methodische Herkunft: Die Konzeption/operative Umsetzung des Begleitprozesses erfolgte ursprünglich durch eine bundesweit tätige Agentur für strategische Kommunikation (Hauptsitz in Bensheim). (Vgl. Niedersächsischer Landtag, Drucksache 16/2645; sowie BfS-Bericht „Bürgerbeteiligung bei der Schachtanlage Asse II“, 2011).
- Personelle Kontinuität: Die heutige Strategieberaterin, Prozessbegleiterin und Moderatorin im Befo war vor der Gründung ihres eigenen Beratungsunternehmens im Jahr 2015 in leitender Funktion für die vorgenannte Agentur tätig und dort federführend mit der Moderation des Asse-Verfahrens betraut (Vgl. Berufsbiografie der Strategieberaterin u.a. auf XING sowie Teilnehmerlisten der Asse-II-Begleitgruppe/A2B).
- Institutionelle Einbettung: Das Beteiligungsformat (Asse II) entstand im Rahmen eines technisch-administrativen Großprojekts unter staatlicher Gesamtverantwortung. Ab Januar 2016 wurde die Fortführung spezifischer Beteiligungsprozesse zudem durch das Niedersächsische Umweltministerium, das Bundesumweltministerium und den Landkreis Wolfenbüttel gefördert (Vgl. Verwendungsnachweise der Projektförderung „Asse II Begleitprozess“).
Punkt 2. Relevanz für den kirchlichen Kontext (2014–2022)
- Der bis Mai 2025 amtierende Landesbischof der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig trat sein Amt im Jahr 2014 an.
- In seiner Funktion als Landesbischof in Braunschweig (2014–2025) war er über ein Jahrzehnt unmittelbar mit der Asse-Thematik und den dortigen Beteiligungsformaten befasst.
- Er hat in dieser Zeit u.a. regelmäßig öffentliche Statements zur Asse abgegeben, Gottesdienste an der Schachtanlage begleitet und sich gegenüber der Politik für die Rückholung des Atommülls stark gemacht.
- Unter seiner Mitverantwortung in den EKD-Gremien beauftragte die Kirche später die nunmehr selbstständige Strategieberaterin, das Beteiligungsformat BeFo zu entwickeln.
- Das BeFo ging im Jahr 2022 offiziell an den Start (Vgl. EKD-Synodalbeschluss 2022 zur Beteiligung Betroffener). Es weist deutliche methodische Parallelen zum Asse-II-Verfahren auf (siehe auch Punkt 3.4) – insbesondere in der Strukturierung von Dialogen zwischen Institutionen und Betroffenengruppen.
Punkt 3. Methodische Parallelen zwischen Asse II und BeFo
3.1 Asse II – Kernelemente der Beteiligung:
- Moderierte Gremien, die Diskussionen strukturierten
- Formale Ergebnisoffenheit (offen, aber stark gesteuert)
- Konfliktregulierung über klare Verfahrensregeln
- Professionelle Prozessbegleitung durch externe Agentur
3.2 BeFo – Wiederkehr dieser Methoden:
- Moderierte Sitzungen unter externer Prozessbegleitung
- Ergebnisoffenheit formal gegeben, tatsächlicher Einfluss begrenzt
- Reglementierte Kommunikations-/Diskussionskultur (siehe Seite 37 im Befo-Konzept)
- Kontinuität der Prozessbegleitung durch dieselbe Moderatorin/ Prozessbegleiterin/ Strategieexpertin
- Betroffene außerhalb des inneren Kreises (Befos) erhalten keine Protokolle, Informationen erscheinen verspätet oder gar nicht (Forum-Bulletin, seit Dezember 2025 ausgesetzt)
- Im BeFo-Konzept (Seite 3) wird von „Bürgerbeteiligung“ gesprochen, obwohl es um Betroffenenbeteiligung geht – sprachliche Parallelen zum Asse-Konzept legen nahe, dass Passagen 1-zu-1 übernommen wurden
3.3 Kritische Beobachtung:
- Methoden, die ursprünglich für die Steuerung eines technisch-administrativen Konfliktfeldes entwickelt wurden, werden auf ein hochsensibles Feld (sexualisierte Gewalt) übertragen
- Zwar lassen sich Beteiligungsstrukturen grundsätzlich übertragen, aber die Gegebenheiten und Schutzbedarfe der beteiligten Betroffenen sind anders.
- Die Parallelen - fehlende Protokolle und verzögerte Informationen- deuten darauf hin, dass die methodischen und inhaltlichen Anforderungen nicht in ausreichendem Maße angepasst wurden
- Formale Beteiligung wird praktisch zur „Simulation“, während die institutionelle Kontrolle weitgehend unverändert bleibt
3.4 Vergleichende Beispiele aus der Praxis > Asse II vs. Befo:
3.4.1 Arbeitsgruppen als „Motor“ (Themen-AGs)
- Asse II: Dort gab es thematische Arbeitsgruppen (z. B. zur technischen Rückholung oder zur Standortsuche), die Fachvorschläge erarbeiteten.
- Mechanismus: Diese Entwürfe wurden – genau wie im BeFo – in das Plenum (die Asse-2-Begleitgruppe, A2B) eingebracht. Das Ziel war es, die eigentliche Detailarbeit aus dem großen Plenum in geschützte, kleinere Räume zu verlagern.
3.4.2 Das Prinzip der „Doppelten Legitimation“
- Asse II: In der Begleitgruppe saßen sich zwei Blöcke gegenüber: die „Zivilgesellschaft/Region“ (Bürgerinitiativen, Landrat, Bürgermeister) und die „Institutionen/Politik“ (Ministerien, Bundesamt).
- Parallele: Ein Beschluss galt politisch nur dann als „tragfähig“, wenn beide Seiten zustimmten. Das BeFo-Modell mit der doppelten Mehrheit (Betroffene einerseits, Beauftragte der Landeskirchen andererseits) ist die direkte Übertragung dieses „Zwei-Banken-Modells“ auf den kirchlichen Kontext.
3.4.3 Feste Sitzungstermine und Vorlauf
- Asse II: Auch dort waren die Termine der Begleitgruppe (oft vierteljährlich) lange im Voraus gesetzt, um den Ministerien und Behörden Zeit für die interne Abstimmung zu geben.
- Kritikpunkt: In beiden Fällen führte dies oft dazu, dass die Institutionen (Kirche/Staat) den Zeitplan kontrollierten, während die Betroffenenseite ggf. unter Zeitdruck geriet.
3.4.4 Die „Rückkopplungsschleife“ (Kirchenpolitik vs. Realpolitik)
- Asse II: Wenn die Begleitgruppe etwas beschloss, war das rechtlich für das Ministerium oder das Bundesamt nicht bindend. Der Entwurf ging zurück in die „Häuser“ (Ministerien) zur Prüfung.
- Parallele: Genau das beschreibt das Befo-Konzept mit dem Gang in die „kirchlichen Gremien“. Die finale Macht verbleibt bei der Institution (Synode/EKD-Rat), während das Beteiligungsforum lediglich ein „Vorschlagsrecht“ hat.
3.4.5 Wesentlicher Unterschied und Kritik in der Praxis:
In einer externen Evaluierung des Asse-Verfahrens (Öko-Institut 2014) wurde genau dieses Verfahren kritisiert:
- Es wurde bemängelt, dass keine verbindlichen Spielregeln für den Fall existierten, dass die Institution den „Beschlussentwurf“ der AG später einfach ablehnt.
- Dies führte an der Asse zum Vorwurf der „Verfahrenssimulation“: Man lässt die AGs fleißig arbeiten, am Ende entscheidet die Politik aber doch nach eigenem Gutdünken.
Wir meinen, das BeFo-Verfahren ist ein „Import aus dem Bereich des administrativen Konfliktmanagements“. Die Strategieberaterin hat die an der Asse erprobte Methodik (Themen-AGs → Plenum → doppelte Mehrheit → institutioneller Vorbehalt) fast deckungsgleich auf die EKD übertragen.
3.5 Dazu Stimmen aus der Praxis und systemische Kritik
Im Asse‑II‑Beteiligungsprozess kam wiederholt Kritik von Teilnehmenden und regionalen Akteurinnen und Akteuren, dass fachliche Einwände nicht berücksichtigt wurden und der Prozess insgesamt wenig wirkungsvoll sei.
So wurde z.B. bemängelt:
- dass Forderungen der Begleitgruppe zu zentralen Fragen (z. B. Zwischenlagerstandorte) nicht aufgegriffen wurden und
- dass der Prozess faktisch kaum Einfluss auf das Handeln des Betreibers hatte.
Um nun die Tragweite des System-Transfers zu verstehen, hilft ein Blick auf die Bewertungen derer, die das Modell am Ursprungsort (Asse II) über Jahre erprobt und schließlich verworfen haben.
3.5.1 Die Moderation als „politischer Filter“
Kritiker aus der Zivilgesellschaft bemängelten frühzeitig die Rolle der externen Prozessbegleitung:
- „Die Moderation agiert nicht als neutraler Vermittler, sondern als politischer Filter, der kritische Stimmen als ‚unsachlich‘ brandmarkt, um den Konsens der Institutionen zu schützen.“
- Quelle: Stellungnahmen des Asse-II-Koordinationskreises (A2K) und Analysen des Vereins AufpASSEn e.V. zur methodischen Steuerung der Sitzungsagenden (ca. 2013–2015).
- Bezug zum BeFo: Diese Kritik spiegelt sich heute z.B. in der Ausgrenzung der großen Gruppe der Betroffenen außerhalb des Befos (z. B. BeNe-Nutzer*innen) wider, der der Zugang zu ungefilterten Protokollen verwehrt bleibt.
3.5.2 Die Wirkungslosigkeit gegenüber der Institution
Die offizielle Bilanz zum Ende des Begleitprozesses im Dezember 2022 fiel vernichtend aus:
- „[Es wurde festgestellt], dass dieses Format nicht wirksam für die Wahrnehmung der berechtigten Interessen der Bevölkerung in der Region war.“
- Quelle: Landrätin Christiana Steinbrügge, Vorsitzende der Asse-2-Begleitgruppe (A2B), in der offiziellen Erklärung zur Aufkündigung des Begleitprozesses am 22.12.2022.
- Bezug zum BeFo: Ähnlich wie an der Asse werden auch im kirchlichen Kontext Beschlüsse des BeFos durch die föderale Autonomie der Landeskirchen faktisch neutralisiert (siehe z.B. die neuen Anerkennungsrichtlinien seit dem 01.01.2026).
3.5.3 Fehlende Verbindlichkeit und soziale Regeln
Eine wissenschaftliche Untersuchung legte offen, warum das Modell strukturell zum Scheitern verurteilt war, wenn die Institution nicht mitspielt:
- „Eine externe Evaluierung stellte fest, dass im Begleitprozess keine verbindlichen sozialen Spielregeln vereinbart wurden, was die Wirksamkeit des Formats erheblich beeinträchtigte.“
- Quelle: Öko-Institut e.V., „Evaluation des Asse-II-Begleitprozesses“, Abschlussbericht (2014/2015).
- Bezug zum BeFo: Auch im BeFo fehlen sanktionierbare Regeln, die die Landeskirchen zur Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Beschlüsse verpflichten könnten.
3.5.4 Der endgültige Vertrauensverlust
Über den Zeitraum der Lähmung und das Ende des Formats heißt es:
- „Der Begleitprozess wurde [faktisch ab 2020] ausgesetzt, nachdem sich gezeigt hatte, dass das Format nicht wirksam genug war, um die Interessen der regionalen Bevölkerung ausreichend zu vertreten, und ein massiver Vertrauensverlust eingetreten war.“
- Quelle: Dokumentation des Landkreises Wolfenbüttel zum Scheitern der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Betreiber und dem BMUV (2022).
Zusammenfassende Analyse zu Punkt 3
Es ist hochgradig problematisch, dass die EKD unter Mitverantwortung des (2025 in den Ruhestand getretenen) Bischofs ein Modell für die Missbrauchsaufarbeitung adaptiert hat, das:
- am Ursprungsort (Asse II) wegen Unwirksamkeit aufgekündigt wurde,
- nachweislich zu einem massiven Vertrauensverlust zwischen Betroffenen (Bürgern) und Institution geführt hat,
- und von den Betroffenen (Bürgern) vor Ort als „Machtinstrument der Institution“ wahrgenommen wurde!
Der Transfer dieses gescheiterten „Akzeptanzmanagements“ auf das BeFo erklärt, warum fundamentale Forderungen der großen Gruppe der Betroffenen (z.B. aktive Vernetzung mit Betroffenen aus dem Befo, mehr Mitsprache, Transparenz durch Protokolle, Verbindlichkeit der Beschlüsse) im aktuellen System systematisch auflaufen.
Für HEUTE verabschieden wir uns! Wer noch mehr wissen will > morgen geht es weiter!
Gute Nacht!
Schönen guten Tag an alle interessierten Leser*innen. Weiter geht es....
Punkt 4. Auswirkungen auf Betroffene
4.1 Unterschiedliche Betroffenengruppen
Im BeFo‑Prozess (im weitesten Sinne!) unterscheiden sich zwei Betroffenen-Gruppen erheblich in ihren tatsächlichen Beteiligungsmöglichkeiten:
- Innenkreis (BeFo‑Mitglieder sind direkt am Prozess beteiligt):
- Betroffenen-VertreterInnen nehmen an moderierten Sitzungen teil
- Sie erarbeiten Vorschläge und Empfehlungen
- Sie haben formale Beteiligungsprivilegien (z.B. Erhalt von Informationen, Prozesswissen, Aufwandsentschädigung, Reisekostenerstattung usw.) innerhalb des Prozesses
- Außenkreis (große Gruppe Betroffener im „Feld“ bleibt in jeder Beziehung außen vor):
- Nicht organisierte aber interessierte Betroffene können nicht an Sitzungen des „inneren“ Kreises teilnehmen
- Sie erhalten keine Protokolle oder zeitnah aktuelle Zwischenberichte (sogenannte erreichte Milestones, sofern vorhanden) des laufenden Prozesses
- Sie werden ausschließlich über das Forum‑Bulletin oder allgemein gehaltene Einzelartikel (mit wenig detaillierter Aussagekraft) auf der Befo-Webseite informiert. Das Forum-Bulletin erschien öfter verspätet und seit Dezember 2025 (Stand heute) gar nicht mehr.
- Es gibt seit Einführung des Befos im Sommer 2022 keine einsehbaren Jahresberichte/Evaluationen zur Arbeit des Befos. Dies widerspricht dem Kerngedanken einer lernen Organisation/Gremium, denn wie will z. B. ein Gremium lernen und Anpassungen vornehmen und Weiterentwicklungen in den laufenden Arbeitsprozess integrieren (Befo-Konzept Seite 40) wenn es die eigene Arbeit nicht regelmäßig evaluiert und vor Kritik von außen verschließt?
- Die im BeFo‑Konzept vorgesehene Einbeziehung der Vernetzungsplattform BeNe (Befo-Konzept, Seite 34 = „Die Betroffenen sind mit anderen Betroffenen auf der Vernetzungsplattform BeNe im Austausch. Sie können für ihr Engagement im Beteiligungsforum Rückmeldungen einholen, ein imperatives Mandat seitens anderer Betroffener gibt es nicht.“) wird zwar offiziell genannt, aber es findet faktisch kein Austausch zwischen BeFo‑Mitgliedern und den BeNe- Nutzer:innen statt, obwohl dies mehrfach von BeNe_Nutzer*innen gefordert wurde.
4.2 Folgen dieser Struktur
- Informationsvakuum: Personen im Außenkreis verfügen über keine belastbaren Informationen, um Entscheidungen nachzuvollziehen oder kritisch zu hinterfragen.
- Eingeschränkte Kontrolle: Da Protokolle und andere Informationen über interne Diskussionen nicht verfügbar sind, kann die Basis keine Kontrolle von außen ausüben.
- Formal vs. real: Formal wird Beteiligung eingeräumt, real ist der Einfluss der großen Gruppe der Betroffenen nicht existent.
4.3 Belege und kritische Beurteilungen aus der Asse‑Debatte
Auch im Asse‑II‑Begleitprozess wurden vergleichbare Auswirkungen beschrieben:
- Mangelnde Wirkung der Beteiligung:In offiziellen Abschlusspublikationen und Medienberichten wurde festgestellt, dass das Beteiligungsformat „nicht wirksam für die Wahrnehmung der berechtigten Interessen der Bevölkerung in der Region war“.
- Dieses Urteil deutet darauf hin, dass Betroffene trotz Beteiligung faktisch nur begrenzten Einfluss hatten.
- Quelle: Medienbericht über Abschlusserklärung des Asse‑Begleitprozesses.
- Begrenzter Einfluss auf Entscheidungsträger:Kritische Beobachter bemerkten, dass trotz Beteiligung die Behörde und politische Verantwortungsträger die Entscheidungen weitgehend unbeeinflusst trafen — was von Beteiligten als symptomatisch für ein zu stark gesteuertes Verfahren empfunden wurde.
- Quelle: Paraphrasierter Befund aus parlamentarischen und öffentlichen Debatten über den Asse‑Prozess.
- Ignorierte Stellungnahmen:Es wurde wiederholt kritisiert, dass fachlich fundierte Einwände und Stellungnahmen nicht angemessen berücksichtigt wurden.
- Dies wirkte sich direkt auf Asse-II-Betroffene aus, weil ihre Beiträge formal erhoben, aber faktisch nicht in Entscheidungsprozesse integriert wurden.
- Quelle: Belegbar aus protokollierten Reaktionen von Begleitgruppen-mitgliedern.
Zusammenfassende Analyse zu Punkt 4
Diese Struktur hat folgende Konsequenzen für Betroffene:
- Die innen aktive Betroffenen-Gruppe im Befo hat zwar formale Mitsprachezugänge, diese werden aber durch Prozessregeln und Moderation stark reglementiert.
- Die große Gruppe der Betroffenen außerhalb des inneren Kreises hat faktisch keine wirksame Beteiligung, weil zentrale Informationen fehlen und Austauschplattformen (wie z. B. BeNe) nicht in substanzielle Dialogformen überführt werden.
- Dies führt zu einem Informationsvakuum, in dem Betroffene von außen weder nachvollziehen können, wie Entscheidungen zustande kommen, noch wie ihre eigenen Anliegen tatsächlich berücksichtigt werden.
Warum diese Punkte wichtig sind
Während formale Beteiligungsversprechen in vielen Prozessen wie Asse II und BeFo prominent sind, zeigt die kritische Wirkungsanalyse:
- Beteiligung allein garantiert keine echte Einflussnahme.
- Ohne Transparenz, Publikation von Protokollen usw. oder echte Austauschformate wird sie zur symbolischen Geste.
5. Kritische Gesamtreflexion
5.1 Personalisierung und Machtkonzentration
- Zentrale Rollen: Die Prozessbegleiterin/Moderatorin/Supervisorin (wobei wir trotz intensiver Recherche nicht herausgefunden haben, ob auch die Supervision von der derselben Person durchgeführt wird!) übernimmt dauerhaft zentrale Rollen > Prozessgestaltung, Moderation, Supervision.
- Abhängigkeit: Dadurch wird die Durchführung stark von Einzelpersonen abhängig. Das ist aus organisationspsychologischer und fachlicher Sicht als hochgradig problematisch und als massiver Verstoß gegen professionelle Standards zu bewerten. In der Fachwelt spricht man hier von einer unzulässigen Rollenvermengung, die die Unabhängigkeit und damit die Qualität des gesamten Prozesses untergräbt.
5.2 Vergabe von Dienstleistungen und Compliance
- Die Pflicht zur Ausschreibung: Da die EKD und ihre Gliedkirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts agieren, sind sie grundsätzlich an das Vergaberecht ( interne Vergabeordnungen) gebunden, sobald bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.
- Dienstleistungen: Moderation, Prozessbegleitung und Supervision sind Dienstleistungen. Wenn das Auftragsvolumen über einen längeren Zeitraum (wie beim BeFo seit 2022) eine gewisse Summe übersteigt, müsste der Auftrag theoretisch öffentlich oder zumindest beschränkt (unter Einholung mehrerer Vergleichsangebote) ausgeschrieben werden. (Ob dies geschehen ist, konnten wir trotz intensiver Recherche nicht herausfinden)
- Das Problem der "Freihändigen Vergabe": Oft werden solche Aufträge als "Dienstleistungen besonderer Art" oder aufgrund von "besonderem Vertrauensverhältnis" freihändig vergeben. Im Fall des BeFo – wo dieselbe Person bereits die Konzeption geliefert hat – entsteht zumindest der Eindruck einer In-Sich-Vergabe, bei der der/diejenige, der/die das Modell entwirft, sich den Folgeauftrag für Moderation und Supervision direkt mitsichert.
- Ethische Bewertung der Rollenidentität: Selbst, wenn eine Ausschreibung rechtlich umgangen werden könnte, bleibt die ethische Unzulässigkeit > In den Berufsverbänden für Supervisoren (z. B. DGSv – Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching) ist es ein Ausschlusskriterium, in demselben System gleichzeitig als weisungsgebundene Moderatorin oder Prozessgestalterin tätig zu sein. (Siehe auch Befo-Konzept, Seite 4)
- Rechenschaftspflicht (Accountability): Da das BeFo durch Kirchensteuermittel finanziert wird, besteht eine öffentliche Rechenschaftspflicht. Besonders irritierend bleibt in dem Zusammenhang die totale Anonymisierung der Supervision. Im Sinne größtmöglicher Transparenz wäre es zwingend erforderlich, die Supervisorin namentlich zu benennen und deren Qualifikationsnachweise offenzulegen. Da dies nicht der Fall ist, wird jede unabhängige Überprüfung auf Befangenheit oder fachliche Eignung verhindert. (Hinweis: Der Titel "Supervisior*in" ist in Deutschland kein geschützter Begriff, es kann sich also jeder/jede so nennen. Aber es gibt klare Qualitätsstandards -z. B. durch die DGSv- bezogen auf die Supervisorenausbildung, wodurch die professionelle Fachlichkeit und Berufserfahrung einzelner Supervisor*innen untereinander vergleichbar ist.)
5.3 Formale Beteiligung vs. echte Mitbestimmung
- Einflussmöglichkeiten: Die BeFo-Mitglieder (Betroffenen) im inneren Kreis haben begrenzte Einflussmöglichkeiten, die breite Betroffenengruppe im Außen praktisch keine.
- Fehlende Transparenz: Die große Gruppe der Betroffene außerhalb des Befos erhält keine Protokolle, Jahres- und/oder (externe) Evaluationsberichte. Andere Informationen erscheinen nur in allgemeiner Form (Einzelartikel auf Befo-Webseite), verspätet oder gar nicht (Forum-Bulletin).
- Realer Austausch: Die Vernetzungsplattform Bene dient faktisch nicht dem Austausch zwischen innerem Kreis und Betroffenen von außerhalb (wird trotzt konzeptioneller Verankerung nachweisbar NICHT von Befo-Mitgliedern zum Austausch genutzt!)
- Energien: Beteiligung wird dadurch weitgehend zur „Simulation“: Energie wird in formale Kommunikationsregeln investiert, statt in echte Kontrolle der Institution.
5.4 Kommunikationsmonopol des Systems
- Keine eigene Stimme: Ein wesentliches Hindernis für eine echte Partizipation ist das Fehlen einer unabhängigen Stimme der Betroffenengruppe nach außen.
- Zwang zum „Einheits-Konsens“: Die aktuelle Struktur sieht vor, dass Kommunikation fast ausschließlich im Namen des gesamten Beteiligungsforums (BeFo) erfolgt. Dies erzwingt ein konsensuales Auftreten, bei dem die spezifischen, oft kritischen Positionen der Betroffenen durch die Abstimmung mit den Kirchenvertretern abgeschwächt oder nivelliert werden.
- Verlust der Sichtbarkeit: Durch diesen „Kommunikationsfilter“ wird verhindert, dass die Betroffenenseite als eigenständiger, gleichberechtigter Partner wahrgenommen wird. Es entsteht nach außen das Bild einer harmonisierten Einigkeit, die die realen Machtunterschiede und internen Ringerfolge verschleiert.
- Eingeschränkte Autonomie: Eine wirksame Vertretung erfordert die Freiheit, auch abweichende Meinungen oder Minderheitsvoten ungefiltert an die Betroffenenbasis (z. B. auf BeNe) und die Öffentlichkeit zu kommunizieren. Dass dies im aktuellen System unterbunden wird, zementiert die Deutungshoheit der Institution und beraubt die Betroffenen ihrer kommunikativen Souveränität.
5.5 Eingeschränkte Qualitätssicherung (Befo-Konzept, Seite 31)
- Keine Rechenschaft: Es existieren bis heute keine öffentlich zugänglichen Jahresberichte, die die Arbeit und die tatsächlichen Erfolge (und Misserfolge) des BeFos für die Betroffenenbasis messbar machen.
- Keine Kontrolle: Eine unabhängige, externe Evaluierung der BeFo-Strukturen hat – trotz der massiven Kritik – bislang nicht stattgefunden.
- Verweigerte Transparenz: Während eine lernende Organisation/ein lernendes Gremium auf Transparenz (im Innen wie Außen), eine bereite Vernetzung und kritischen Austausch angewiesen ist, bleibt das BeFo z. B. durch verweigerte Protokoll-Einsicht, streng kontrollierte Informationsweitergabe usw. eine Blackbox. Es entsteht im Außen der Eindruck eines "elitären Zirkels", der lieber unter sich bleiben möchte.
- Beschwerdemanagement: Es muss eine neutrale Instanz außerhalb des Gremiums geben, an die sich die Mitglieder der Betroffenengruppe des Befos wenden können, wenn sie z. B. das Gefühl haben, dass die Institution (EKD) das Gremium manipuliert.
5.6 Übertragung der Asse‑Methodik
- Transfer: Ein ursprünglich für ein technisch-administratives Feld (Atommüll, Asse II) entwickeltes Beteiligungsformat wurde augenscheinlich 1-zu-1 auf ein hochsensibles Thema (sexualisierte Gewalt) übertragen.
- Methodik: Die methodischen und inhaltlichen Anpassungen an das neue Feld sind nachweislich nicht oder nur unzureichend umgesetzt worden.
- Risiken: Das führt zu strukturellen Risiken > Betroffene können ihre Interessen kaum wirksam vertreten, kritische Kontrolle wird erschwert.
- Weiterentwicklung: Die Erfahrungen, Schwierigkeiten und Kritikpunkte aus dem Asse-II-Projekt wurden nicht hinreichend berücksichtigt.
5.7 Realitäts-Check: Begrenzte Umsetzung und Wirkung:
- Umsetzung: Die im BeFo erarbeiteten Ergebnisse werden nicht 1-zu-1 von der Kirche umgesetzt, wodurch die tatsächliche Wirkung des Beteiligungssystems stark eingeschränkt bleibt.
- Steuerung: Formale Beteiligung existiert, aber die Steuerung zentraler Entscheidungen bleibt unverändert, und die Machtverhältnisse werden nicht wirksam verändert.
- Lerneffekt: Eine systemische Weiterentwicklung des Begleitprozesses (Befo-Konzept, Seite 39), auch aufgrund von berechtigter und wiederholter Kritik von außen, ist nicht ersichtlich/nachvollziehbar.
- Interne Konflikte: Die strukturelle Machtasymmetrie und der enorme Arbeitsaufwand und Zeitdruck begünstigen Spannungen innerhalb der Betroffenengruppe. Da das System eher auf Kompromisszwang gegenüber der Institution als auf die Stärkung der individuellen Perspektiven ausgelegt ist, entstehen Reibungsverluste, die die Geschlossenheit der Betroffenenseite belasten.
Aktuelles:
- Die Diskrepanz zwischen dem betriebenen Aufwand und der tatsächlichen Wirksamkeit wird zum einen durch eine aktuelle Äußerung des Sprechers der Betroffenengruppe im BeFo (aktuell im Ruhemodus) verdeutlicht > Am 15.02.2026 konstatierte er auf seinem öffentlichen Facebook-Profil: ‚Zwei Tage Sitzung des BeteiligungsForums. Vieles gesagt. Weniges geklärt.‘
- Aber auch die jüngst zurückgetretene Sprecherin der Betroffenengruppe im Befo äußerte in einem Artikel des Tagesspiegels vom 04.02.26 einen ähnlichen Eindruck: „Ich habe den Eindruck, dass wir teils als Alibi genutzt werden.“
- Damit wird das strukturelle Problem einer Gremienarbeit sichtbar, die trotz intensiver Beratung keine grundsätzliche Klärung der anstehenden Fragen und daraus folgende nachhaltige Ergebnisse herbeiführt.
6. Unser Fazit:
Das aktuelle Modell des BeFo weist aus unserer Sicht die Merkmale einer administrativen Konfliktmoderation auf, die primär auf den Ausgleich zwischen Institution und Betroffenen zielt, statt auf eine wirksame Machtverschiebung. Durch die Übernahme technischer Verfahrensmuster, die fehlende Transparenz und das Ausbleiben verbindlicher Umsetzungsregeln entsteht ein System, das Beteiligung zwar formal ermöglicht, deren reale Wirkung auf kirchliche Entscheidungen jedoch stark begrenzt. Ohne kontinuierliche Qualitätssicherung, nachvollziehbare und belastbare Kontrollmechanismen, eine strikte Rollentrennung einzelner Akteure und absolute Transparenz (nach innen und außen) droht das Verfahren hinter seinem eigenen Anspruch an eine echte, partnerschaftliche Aufarbeitung im Sinne von Betroffenen zurückzubleiben.
Abschlusssatz in eigener Sache:
Dieser Bericht basiert auf der gebündelten Fach- und Lebenserfahrung unserer Gruppe, in die wir unsere Expertise aus unterschiedlichen Berufsfeldern sowie unsere langjährigen Erfahrungen u.a. in der Gremienarbeit, der Konzeptentwicklung und der Prozessgestaltung eingebracht haben. Unser Ziel ist es, einen fundierten und sachbezogenen Beitrag zur Analyse des aktuellen Beteiligungsformates (Befo) zu leisten. Dabei liegt unser Fokus auf der Beleuchtung des Systems sowie der jeweiligen Rollen und Akteure; es liegt uns fern, Personen persönlich anzugreifen oder haltlose Unterstellungen zu verbreiten. Trotz gewissenhafter Recherche (siehe unsere Quellenangaben) erheben wir keinen Anspruch auf abschließende Vollständigkeit; für sachliche Ergänzungen oder weiterführende Impulse, die zu einer transparenten Diskussion beitragen, sind wir jederzeit offen.