Begründung der sogenannten Anerkennungsleistungen
 
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Begründung der sogenannten Anerkennungsleistungen

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BetroffenInBerlin
(@betroffeninberlin)
Beiträge: 40
Themenstarter
 
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Hallo liebe Betroffene,

ich wüsste gerne, ob diejenigen von euch, die von der evangelischen Kirche eine sogenannte Anerkennungsleistung erhalten haben, zu deren Höhe bzw. Bemessung eine Begründung durch die Anerkennungskommission erhalten haben. Zum Hintergrund: In dem Schreiben der Anerkennungskommission, welches ich zum Abschluss des Verfahrens erhalten habe, findet sich keine Erläuterung zur Bemessung der mir zugesprochenen Anerkennungsleistung. In dem von mir angeforderten Protokoll meiner Anhörung findet sich keinerlei Notiz zu einem inhaltlichen Austausch der Kommissionsmitglieder nach meiner Anhörung. Lediglich die Höhe der Anerkennungsleistung, aber eben nicht deren Zustandekommen, ist protokolliert.

Ich frage mich daher, ob es andere Fälle gibt, in denen die Anerkennungskommissionen auf vergleichbare Fälle aus vorherigen Verfahren oder dem Strafrecht o.ä. verweisen. Also ob es quasi individuelle schriftliche Begründungen gibt.

Auch wenn ich von BeNe und deren Verantwortliche massiv genervt bin, hoffe ich weiterhin auf Austausch - in einem für jede betroffene Person individuell verträglichen Rahmen.

 
Veröffentlicht : 25.06.2025 12:38
HeimschuleKind, Jeanne V., Bienchen730 und 2 Mitglieder haben reagiert
NinaBayern
(@ninabayern)
Beiträge: 55
 
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Hey 🙂

Das ist tatsächlich eine hochbrisante und viel diskutierte Frage.

Ich bin derzeit in einem solchen Verfahren und weiß von anderen, dass es KEINERLEI Begründung gab.

Diese Intransparenz macht es so schwierig die Entscheidungen der Kommissionen zu objektivieren und deren Entscheidungskriterien nachzuvollziehen.

 
Veröffentlicht : 25.06.2025 16:33
HeimschuleKind hat reagiert
Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
Beiträge: 326
 
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Auf den Bewilligungen der sogenannten Anerkennungszahlungen befindet sich im Regelfall keine Begründung und kein Referenzfall.

Auch auf den Protokollen der sogenannten Anerkennungskommissionen ist im Regelfall nicht dargelegt, warum die sogenannten Anerkennungskommission ein bestimmte Summe für angemessen hällt.

Uns sind Fälle bekannt in denen zwei Betroffene des gleichen Täters und bei gleichem Tatinhalt unterschiedliche hohe sogenannte Anerkennungsleistungen erhalten haben.

Von außen betrachtet sieht es sehr nach Willkür aus.

 
Veröffentlicht : 25.06.2025 17:21
Kea und HeimschuleKind haben reagiert
HeimschuleKind
(@heimschulekind)
Beiträge: 412
 
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Hallo

Kam gerade in den Nachrichten: Ein Fall aus der katholischen Kirche!

Wie die Katholische Nachrichtenagentur (KNA) sich vom Bistum Mainz bestätigen ließ, hat sich die Kirche in einem Vergleich vor dem Mainzer Landgericht dazu verpflichtet, dem Opfer sexualisierter Gewalt insgesamt 340.000 Euro zu bezahlen. ...

Der Betroffene sei ab dem Alter von elf Jahren über Jahre von einem Pfarrer missbraucht worden. Und zwar von November 1986 bis September 1991.

Zunächst hatte sich die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA), die im Auftrag der Kirche über Entschädigungszahlungen von Missbrauchsopfern entscheidet, mit dem Fall beschäftigt.

Kritik an Umgang des Bistums und Aufarbeitung

Die UKA hatte dem Opfer eine Zahlung von 240.000 Euro zugesprochen. Der Mann empfand jedoch sowohl die Summe als auch den Umgang des Bistums und der UKA mit seinem Fall als nicht angemessen und zog daher vor Gericht.

Die Missbrauchsbeauftragte im Bistum Mainz, Stephanie Rieth, sagte am Mittwoch der KNA:

"Ich bin dankbar, dass die Klage in einem Vergleich vor Gericht abgeschlossen werden konnte." Sie habe während des Gerichtsverfahrens dem Betroffenen "nochmals im Namen des Bistums Mainz um Entschuldigung gebeten, auch für die Unzulänglichkeiten, die er im Umgang mit seinen Anliegen erlebthat".

Über die 240.000 Euro, die dem Kläger von der UKAzugesprochen wurden, erhalte der Kläger im Rahmen des Vergleichs nunweitere 100.000 Euro als Schmerzensgeld und für den künftigen Erwerbsausfall,erläuterte Rieth.

Dieser Beitrag wurde vor 2 Wochen 2 mal von HeimschuleKind  geändert
 
Veröffentlicht : 25.06.2025 18:24
Tamagotchi, Kea und Bienchen730 haben reagiert
Bienchen730
(@bienchen730)
Beiträge: 480
 
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@heimschulekind Ich möchte nicht wissen, was für einen Streifen der/die Betroffene bis zu diesem Vergleich mitgemacht hat. Trotzdem freut es mich sehr, das zu lesen und es macht Hoffnung. So etwas ist auch ein Grund, sich privat zu vernetzen...

 
Veröffentlicht : 25.06.2025 18:29
Tamagotchi und HeimschuleKind haben reagiert
Jeanne V.
(@jeanne-v)
Beiträge: 454
 
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@heimschulekind

Das ist endlich mal realistisch.

Mein Anerkennungsverfahren ist maximal intransparent. 1 Seite nichtssagends blabla. 3 Sätze zu meinem 'Fall' . Institutionelles Versagen kurz erwähnt.

Und die Zeit vergeht. Nichts proaktiv.

Gestern wies ich die Zuständige darauf hin, dass es doch schlau wäre, schriftlich und eigentlich auch proaktiv zu erklären, wie dieses Geld zu handhaben wäre.

Natürlich wüssten doch alle bescheid - hahaha. Nein. Keiner weiss bescheid.

Wie üblich wird man als blöd dargestellt.

Ich sagte ihr mehrfach, es wäre ratsam, das dem Schreiben automatisch und für alle verständlich beizufügen...

Denn natürlich will das Amt für Existenzsicherung erst mal die Kohle... ( rief immerhin zwei Wochen später an, um mir umständlich mitzuteilen, dass ihre Fehlinfo mir gegenüber ihr Leid tue...)

Und ja. Ich wollte konkret wissen, wofür es Geld gab und was mit Berufsschadensausgleich wäre: ich wurde entlassen, nachdem ich den Übergriff gemeldet hatte! Von evangelischem Pfarrer.

Natürlich wäre das nicht relevant blabla. Alle Bystander sind bis heute auf der kirchlichen Karriere Leiter unterwegs.

Ich frage dieselben Fragen immer wieder.

Nur weil Kirche eigene Begrifflichkeiten entwickelt, muss ich sie nicht übernehmen!

Kirche verklickert mir auch weiterhin, ich müsse meine Soforthilfe ( Retraumatisierung durch Kirche mit Landesbischof) quasi selber finanzieren. Nee, zuerst wären staatliche Stellen zuständig.

Dafür dass Kirche den Täter informiert hat?! Und er sich bei mir meldet...

So abstrus. Aber ja! Für Nix kann Kirche was. Ausser fürs komplette Versagen in alle Richtungen.

Gut meinen reicht schon lange nicht mehr!

Dabei sollten diese 'Anerkennungsleistungen ' eigentlich zur freie Verfügung sein, sagte die sogenannte Fachstellenleitung zu mir.

Was ist zur freien Verfügung, wenn es zum Erhalt der Existenz dient?

Lauter Fragezeichen.

Nein. Ich erhalte weiter auch kein Geld für Rechtsanwalt - auch das frage ich regelmäßig!

Das muss Standard werden.

Qualifizierte externe Beratung.

Ja. Und ich habe Widerspruch eingereicht.

Keine Ahnung, wie ich das formal klug mache.

Auch in Bezug auf Aufarbeitung geschieht nichts!

Kirchenleitung behandelt mich weiter wie Aussatz.

Weil ich nicht zufrieden bin? Habe ich doch jetzt Geld...

Womöglich hat der Landesbischof in zwei Monaten mehr Gehalt auf dem Konto als ich jetzt...

Wie auch immer:

Null Transparenz.

Und genau das müssen wir offen legen!

 
Veröffentlicht : 25.06.2025 19:08
Kea, Tamagotchi und HeimschuleKind haben reagiert
(@pimpinella)
Beiträge: 187
 
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Ich weiß nicht, wo ich meinen Beitrag zum Thema Anerkennungsleistungen hinpacken soll. Ich glaube wir haben schon mehrere Chats dazu eröffnet. Ich bin auf diesen Chrismon-Artikel, siehe link unten, gestoßen. Allgemein zum Thema Opferentschädigung, (eventuell auch interessant!), und ziemlich weit unten gibt es dann noch einen Absatz zum Thema:

"Entschädigungen der evangelischen Kirche"

Mich wundert die Interpretation der Bedingungen für die Pauschalleistung (hier Stufe 1 genannt) von 15000 Euro, da dort gar nichts (mehr?) von strafrechtlicher Relevanz steht, was doch seit der neuen Annerkennungsrichtlinie immer das Hauptkriterium war, um diese zu erhalten. Die Entscheidung beruht laut "Chrismon" allein auf den eingereichten Unterlagen.

Dann folge die "Stufe 2", dort klingt es für mich, als seien die Leistungen zweckgebunden, was ich bislang auch nicht so verstanden hatte. Aber lest selbst.

Was denkt ihr/denken Sie darüber?

https://share.google/GJfmx5nwHYbJiGBYU

Dieser Beitrag wurde vor 5 Tagen 2 mal von Pimpinella  geändert
 
Veröffentlicht : 05.07.2025 0:36
Tamagotchi, Kea und HeimschuleKind haben reagiert
Kea
(@kea)
Beiträge: 142
 
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@pimpinella

Vorweg: Insgesamt steige ich nicht mehr durch...

Es wäre interessant, die hier sogenannte Stufe 1 Pauschalleistung durch das Befo verifizieren zu lassen. Ich glaube persönlich, dass die Plausibilitätsprüfung nach Aktenlage die viel diskutierte strafrechtliche Relevanz bereits enthält. Es bleibt so oder so im Ermessen der Kommissionen, wen und was sie als anerkennungswürdig einschätzt.

Zu Punkt 2, der Zweckgebundenheit: das habe ich in meinen 2 Verfahren jeweils als Farce erlebt. Trotz Zweckgebundenheit wurde mir immer versichert, daß ich letztlich über das Geld frei verfügen könne. Einen Nachweis, das Geld für den angegebenen Zweck verwendet zu haben, wurde nicht eingefordert.

Aber ich habe es schon so verstanden, dass dieser Aspekt auch in der neuen Anerkennungrichtlinie besteht. Die Abhängigkeit der Höhe der Leistung ist an die ermittelte Hilfebedürftigkeit gekoppelt. Das kann man ungerecht finden, es ist unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten aber zumindest begründbar. Mir fehlt hier die offene Debatte zu dieser Thematik. Der Punkt ist, dass es bei den individuellen Leistungen weiterhin sehr auf die Performance der Betroffenen ankommt. Ich würde mir eine feste Gruppe wünschen, an der ich auch gerne teilnehme, die sich nur mit der Vorbereitung Betroffener auf genau diesen Aspekt bezieht.

 
Veröffentlicht : 05.07.2025 10:01
(@pimpinella)
Beiträge: 187
 
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@kea Vielen Dank für deine Anmerkungen. Ich nehme mir vor, wegen Teil 1 mal nachzufragen. Ich habe ja schon eine Anerkennungsleistung bekommen, denke aber daran, eventuell nochmal nach der neuen Richtlinie prüfen zu lassen, was ja möglich sein und sogar proaktiv angeboten werden soll, so hatte ich gelesen. Der 2. Teil klingt, jedenfalls wie es bei "Chrismon" steht, nach einer riesigen Hürde. Beweise, dass die Krankenkasse eine Therapie nicht (mehr) zahlt, angestrebte Umschulung, konkrete Therapien. Ehrlich gesagt würde ich komplett allein entscheiden wollen, für was ich das Geld nutze und was ich persönlich brauche. Und meine Absichten diesbezüglich wollte ich auch nicht mit der Kirche teilen.

 
Veröffentlicht : 05.07.2025 17:10
Kea und HeimschuleKind haben reagiert
Kea
(@kea)
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@pimpinella

Wenn Du darüber nachdenkst, deinen Fall noch einmal vorzulegen, wünsche ich Dir dafür viel Erfolg! Ich würde es auch machen, wenn ich das Gefühl hätte, nicht ausreichend anerkannt worden zu sein. Deswegen habe ich mich auch einem zweiten Verfahren gestellt.

Wie groß die Hürden (Nachweise Therapie etc.) sind, kann auch an den jeweiligen Anerkennungskommissionen liegen. Legen Sie es streng aus und verlangen schriftliche Nachweise oder reichen glaubwürdige Berichte. Deswegen finde ich den Austausch bezogen auf die konkreten zuständigen Kommissionen wichtig. Bei mir war es nicht z.B. nicht notwendig, schriftliches wurde nicht verlangt. Der zentrale Punkt war das Gespräch, in meinem Fall mit nur zwei Personen, Frau Dr. Hillmann und der juristischen Referentin der Stabsstelle. Ich musste mich auch überwinden, auf die Frage nach dem Zweck zu antworten. Es war aber völlig Okay zu sagen, ich möchte einen Teil des Geldes für meine Altersabsicherung zurück legen. Es ging meines Erachtens darum, festzustellen, daß es um meinen Willen geht, das Geld für etwas auszugeben, das geeignet ist, die Folgeschäden des Missbrauchs zu mindern.

Heißt, wenn man nichts dazu sagen möchte, kann man auch allgemeiner antworten. Sparen, Rücklagen, Rente etc..

Ich glaube, wir müssen uns ein Stück weit auf die Gegebenheiten pragmatisch einstellen, wenn wir in die Verfahren gehen. Dafür wünsche ich mir gezielte Vorbereitungen. Es ist meiner Erfahrung nach gut, sich vor den Gesprächen zu überlegen, was man antworten möchte und was auch nicht.

Für mich waren Beratungen und Begleitung sehr wichtig und meine eigene Zielsetzung. Und Realismus. Ich habe mir einfach gesagt, so ist jetzt die Lage und wenn ich mich gegen die Anhörung entscheide kann ich keine finanzielle Anerkennung bekommen. Ich glaube, wir müssen weiter für Entschädigungen kämpfen, in der Praxis aber mit den momentanen Bedingungen so gut wie möglich umgehen. Ich hoffe, das war nicht zu viel Geschwafel...

 
Veröffentlicht : 05.07.2025 18:19
HeimschuleKind hat reagiert
(@pimpinella)
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@kea Danke. Vielleicht schaffen wir es ja, uns mal direkt auszutauschen, wenn es so weit wäre.

Ich hatte bislang keinen direkten Kontakt mit der Kommission, obwohl wohl zumindest ein Gespräch angeboten hätte werden können, was nicht geschah.

Ich würde auch gerne drauf verzichten, wenn es möglich ist. Habe alles schriftlich ausführlich beschrieben in meinem Antrag meines Erachtens.

Und es ist natürlich schwer, den eigenen Fall ins Verhältnis zu anderen "Fällen" zu setzen, um das Ergebnis einordnen zu können. Strafbarkeit ist jedenfalls gegeben.

Hab dem BeFo mal geschrieben, wegen dem 1. Teil im Chrismon-Artikel (Pauschalbetrag).

Und auch gefragt, ob man wegen der Möglichkeit, den "Fall" nochmals vorzulegen, proaktiv angeschrieben wird von der jeweiligen Landeskirche.

Schönen Abend Dir!

 
Veröffentlicht : 05.07.2025 19:50
HeimschuleKind und Kea haben reagiert
Kea
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@pimpinella

Dir auch einen schönen Sonntag!

 
Veröffentlicht : 06.07.2025 8:07
HeimschuleKind und Pimpinella haben reagiert
NinaBayern
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Ich werde zeitnah Kontakt zu Frau Kloska von der AnKo Bayern aufnehmen und sollte ich neue Infos erhalten, gebe ich es an euch weiter.

Sie hat mir ggü zumindest folgende Äußerungen getätigt:

1. Die neue Anerkennungsrichtlinie sei derzeit eine Black Box, weil der Anerkennungskatalog noch nicht steht

2. Es ist fraglich, inwieweit sich wirkliche Verbesserungen für Betroffene ergeben

3. Die Beschränkung des Gewaltbegriffs auf sexualisierte Gewalt und Ausklammerung der physischen/psychischen Gewaltformen stellt einen riesigen Nachteil für Heimkinder dar. Ist wohl hauptsächlich durch die Diakonie verbockt worden.

 
Veröffentlicht : 06.07.2025 14:48
HeimschuleKind und Pimpinella haben reagiert
Vertuschung-beenden Official
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@pimpinella Zitat zu dem Artikel "Tipps für den Antrag auf Opferentschädigung" von Elisabeth Larisch vom 02.07.2025 in chrismon der Fachstelle sexualisierte Gewalt der EKD:

Nein, die Darstellung ist nicht korrekt. Es gibt keine zwei Stufen und auch keine Maximalsumme. Es gelten die Standards, die in der Richtlinie festgelegt sind ( https://kirchenrecht-ekd.de/document/58272 ).

Quelle: Mail von der Fachstelle der EKD an Vertuschung beenden vom 07.07.2025

Dieser Beitrag wurde vor 3 Tagen 2 mal von Vertuschung-beenden Official  geändert
 
Veröffentlicht : 07.07.2025 9:45
HeimschuleKind und NinaBayern haben reagiert
Jeanne V.
(@jeanne-v)
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Dass Kirche Begrifflichkeiten bestimmen will ( und nicht nur das) mache ich nicht mit. Schon gar nicht als Person, um die es gehen sollte.

Ich habe der Bayerischen Landeskirche mehrfach gesagt, dass ich keinen Bock habe, ihren Begrifflichkeiten zu folgen.

Ausserdem finde ich es abwertend, mit unzähligen willkürlichen Abkürzungen - dem eh nur Insider ( gewollt) folgen können, wesentliche Inhalte zu verwässern und so zu tun als wäre alles klar. ( zumindest die Mitarbeiter können dann so erfahren tun, weil sie die Abkürzungen kennen, aber nicht die Fakten. Oder auch nicht mitbekommen, was noch so los ist. ( z.b.BeNe, was ist das?)

Nichts ist klar und nichts ist geklärt.

'Anerkennung' abzukürzen ist für mich ein no go.

Ja, man müsste es ernsthaft machen und mit Aufarbeitung koppeln.

Und nicht auch noch mit coolen (Jugend)arbeitsfloskeln verwässern.

Zumal die Abkürzungen ja dann bundesweit gültig sein müssten, was sie ja auch nicht sind.

Wie soll da jemals eine 'Einheitlichkeit' her, wenn jeder eh macht was er/sie will und die Betroffenen weiter ins Leere glotzen/ laufen.

Nichts verstanden.

Ausserdem müsste man ja auch die Wörter aussprechen und sich dabei jedes Mal bewusst machen, WAS dahintersteckt: jedes Mal ein ernstzunehmendes Schicksal. Durch Gewalt manipuliert.

Gut meinen reicht nicht mehr! Das wurde mir jetzt jahrelang so verkauft. Nein: geht respektvoll mit uns um.

 
Veröffentlicht : 07.07.2025 11:09
HeimschuleKind hat reagiert
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