Begründung der sogenannten Anerkennungsleistungen
 
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AG BeNe

Begründung der sogenannten Anerkennungsleistungen

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(@Anonym 95)
Beiträge: 35
Themenstarter
 
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Hallo liebe Betroffene,

ich wüsste gerne, ob diejenigen von euch, die von der evangelischen Kirche eine sogenannte Anerkennungsleistung erhalten haben, zu deren Höhe bzw. Bemessung eine Begründung durch die Anerkennungskommission erhalten haben. Zum Hintergrund: In dem Schreiben der Anerkennungskommission, welches ich zum Abschluss des Verfahrens erhalten habe, findet sich keine Erläuterung zur Bemessung der mir zugesprochenen Anerkennungsleistung. In dem von mir angeforderten Protokoll meiner Anhörung findet sich keinerlei Notiz zu einem inhaltlichen Austausch der Kommissionsmitglieder nach meiner Anhörung. Lediglich die Höhe der Anerkennungsleistung, aber eben nicht deren Zustandekommen, ist protokolliert.

Ich frage mich daher, ob es andere Fälle gibt, in denen die Anerkennungskommissionen auf vergleichbare Fälle aus vorherigen Verfahren oder dem Strafrecht o.ä. verweisen. Also ob es quasi individuelle schriftliche Begründungen gibt.

Auch wenn ich von BeNe und deren Verantwortliche massiv genervt bin, hoffe ich weiterhin auf Austausch - in einem für jede betroffene Person individuell verträglichen Rahmen.


 
Veröffentlicht : 25.06.2025 12:38
Jeanne V., Kea und NinaBayern haben reagiert
NinaBayern
(@ninabayern)
Beiträge: 36
 
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Hey 🙂

Das ist tatsächlich eine hochbrisante und viel diskutierte Frage.

Ich bin derzeit in einem solchen Verfahren und weiß von anderen, dass es KEINERLEI Begründung gab.

Diese Intransparenz macht es so schwierig die Entscheidungen der Kommissionen zu objektivieren und deren Entscheidungskriterien nachzuvollziehen.


 
Veröffentlicht : 25.06.2025 16:33
Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
Beiträge: 244
 
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Auf den Bewilligungen der sogenannten Anerkennungszahlungen befindet sich im Regelfall keine Begründung und kein Referenzfall.

Auch auf den Protokollen der sogenannten Anerkennungskommissionen ist im Regelfall nicht dargelegt, warum die sogenannten Anerkennungskommission ein bestimmte Summe für angemessen hällt.

Uns sind Fälle bekannt in denen zwei Betroffene des gleichen Täters und bei gleichem Tatinhalt unterschiedliche hohe sogenannte Anerkennungsleistungen erhalten haben.

Von außen betrachtet sieht es sehr nach Willkür aus.


 
Veröffentlicht : 25.06.2025 17:21
Kea hat reagiert
(@pimpinella)
Beiträge: 190
 
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Ich weiß nicht, wo ich meinen Beitrag zum Thema Anerkennungsleistungen hinpacken soll. Ich glaube wir haben schon mehrere Chats dazu eröffnet. Ich bin auf diesen Chrismon-Artikel, siehe link unten, gestoßen. Allgemein zum Thema Opferentschädigung, (eventuell auch interessant!), und ziemlich weit unten gibt es dann noch einen Absatz zum Thema:

"Entschädigungen der evangelischen Kirche"

Mich wundert die Interpretation der Bedingungen für die Pauschalleistung (hier Stufe 1 genannt) von 15000 Euro, da dort gar nichts (mehr?) von strafrechtlicher Relevanz steht, was doch seit der neuen Annerkennungsrichtlinie immer das Hauptkriterium war, um diese zu erhalten. Die Entscheidung beruht laut "Chrismon" allein auf den eingereichten Unterlagen.

Dann folge die "Stufe 2", dort klingt es für mich, als seien die Leistungen zweckgebunden, was ich bislang auch nicht so verstanden hatte. Aber lest selbst.

Was denkt ihr/denken Sie darüber?

https://share.google/GJfmx5nwHYbJiGBYU


 
Veröffentlicht : 05.07.2025 0:36
Kea hat reagiert
(@pimpinella)
Beiträge: 190
 
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@kea Vielen Dank für deine Anmerkungen. Ich nehme mir vor, wegen Teil 1 mal nachzufragen. Ich habe ja schon eine Anerkennungsleistung bekommen, denke aber daran, eventuell nochmal nach der neuen Richtlinie prüfen zu lassen, was ja möglich sein und sogar proaktiv angeboten werden soll, so hatte ich gelesen. Der 2. Teil klingt, jedenfalls wie es bei "Chrismon" steht, nach einer riesigen Hürde. Beweise, dass die Krankenkasse eine Therapie nicht (mehr) zahlt, angestrebte Umschulung, konkrete Therapien. Ehrlich gesagt würde ich komplett allein entscheiden wollen, für was ich das Geld nutze und was ich persönlich brauche. Und meine Absichten diesbezüglich wollte ich auch nicht mit der Kirche teilen.


 
Veröffentlicht : 05.07.2025 17:10
Kea hat reagiert
(@pimpinella)
Beiträge: 190
 
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@kea Danke. Vielleicht schaffen wir es ja, uns mal direkt auszutauschen, wenn es so weit wäre.

Ich hatte bislang keinen direkten Kontakt mit der Kommission, obwohl wohl zumindest ein Gespräch angeboten hätte werden können, was nicht geschah.

Ich würde auch gerne drauf verzichten, wenn es möglich ist. Habe alles schriftlich ausführlich beschrieben in meinem Antrag meines Erachtens.

Und es ist natürlich schwer, den eigenen Fall ins Verhältnis zu anderen "Fällen" zu setzen, um das Ergebnis einordnen zu können. Strafbarkeit ist jedenfalls gegeben.

Hab dem BeFo mal geschrieben, wegen dem 1. Teil im Chrismon-Artikel (Pauschalbetrag).

Und auch gefragt, ob man wegen der Möglichkeit, den "Fall" nochmals vorzulegen, proaktiv angeschrieben wird von der jeweiligen Landeskirche.

Schönen Abend Dir!


 
Veröffentlicht : 05.07.2025 19:50
Kea hat reagiert
NinaBayern
(@ninabayern)
Beiträge: 36
 
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Ich werde zeitnah Kontakt zu Frau Kloska von der AnKo Bayern aufnehmen und sollte ich neue Infos erhalten, gebe ich es an euch weiter.

Sie hat mir ggü zumindest folgende Äußerungen getätigt:

1. Die neue Anerkennungsrichtlinie sei derzeit eine Black Box, weil der Anerkennungskatalog noch nicht steht

2. Es ist fraglich, inwieweit sich wirkliche Verbesserungen für Betroffene ergeben

3. Die Beschränkung des Gewaltbegriffs auf sexualisierte Gewalt und Ausklammerung der physischen/psychischen Gewaltformen stellt einen riesigen Nachteil für Heimkinder dar. Ist wohl hauptsächlich durch die Diakonie verbockt worden.


 
Veröffentlicht : 06.07.2025 14:48
Pimpinella hat reagiert
Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
Beiträge: 244
 
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@pimpinella Zitat zu dem Artikel "Tipps für den Antrag auf Opferentschädigung" von Elisabeth Larisch vom 02.07.2025 in chrismon der Fachstelle sexualisierte Gewalt der EKD:

Nein, die Darstellung ist nicht korrekt. Es gibt keine zwei Stufen und auch keine Maximalsumme. Es gelten die Standards, die in der Richtlinie festgelegt sind ( https://kirchenrecht-ekd.de/document/58272 ).

Quelle: Mail von der Fachstelle der EKD an Vertuschung beenden vom 07.07.2025


 
Veröffentlicht : 07.07.2025 9:45
NinaBayern hat reagiert
(@pimpinella)
Beiträge: 190
 
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@vertuschung-beenden-official Vielen Dank für diese Ergänzung. Und alle:

Ich habe auch zeitnah Antwort bekommen vom BeFo, bzw das BeFo hat wohl weitergeleitet und die Antwort kam dann von der Rechtsabteilung der EKD. Und zwar auf mein Nachfragen bezüglich dem Chrismon-Artikel und meine Frage, ob die, die schon eine Anerkennungsleistung bekommen haben, proaktiv informiert werden, dass sie erneut das Ergebnis prüfen lassen können. Dafür danke.

Der Chrismon-Artikel enthalte einige Fehler, die Redaktion wurde darüber informiert. (Wie gut, dass wir Betroffene immer so genau hingucken und lesen! 😉 )

Die Strafbarkeit ist nachwievor das Kriterium für die 15 000 Euro.

Und ja, Betroffene, die es betrifft, werden informiert über die Möglichkeit, ihren Antrag nochmals prüfen zu lassen.


 
Veröffentlicht : 07.07.2025 12:29
Kea und NinaBayern haben reagiert
(@pimpinella)
Beiträge: 190
 
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@kea Allerdings war die Anerkennungskommission meiner Landeskirche ein dunkles Loch, weil Namen nicht genannt wurden, auch nicht auf Nachfrage. Da kommt man dann nicht auf die Idee, noch weitere Fragen vorab zu stellen...

Aber du hast sonst sicher Recht.


 
Veröffentlicht : 07.07.2025 12:46
Kea hat reagiert
(@pimpinella)
Beiträge: 190
 
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@kea Ja, absolut. Vernetzung wäre in jeder Hinsicht hilfreich


 
Veröffentlicht : 07.07.2025 19:51
Kea hat reagiert
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