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AG BeNe
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Was das Thema "Zeit schinden" angeht muss ich Dir völlig recht geben. Bei mir hat der gesamte Prozess der Auseinandersetzung mit der Täterheimeinrichtung und der Diakonie insgesamt schon 15 Jahre in Anspruch genommen. Mit dem neuen Verfahren komme ich nach ausschöpfen aller Möglichkeiten sicherlich auf gut 20 Jahren.
Dazu passend noch dieser Hinweis eines Rechtsanwalts (zum Kirchenrecht):
Und das Kirchenrecht muss Antworten auf verzögerte Verfahren finden.
Ob es eine Verzögerungsrüge wie im staatlichen Recht gibt und ob den Betroffenen ein Entschädigungsanspruch zusteht, hat der kirchliche Gesetzgeber offen gelassen.
Nach dem Urteil des Verwaltungssenats bei dem Kirchengerichtshof der Ev. Kirche in Deutschland vom 23.11.2018, Az. 0135/3-2018 lässt sich ein solcher Anspruch auch nicht aus dem Verweis auf die staatliche Verwaltungsgerichtsordnung und das staatliche Gerichtsverfassungsgesetz herleiten.
Auch hier haben die Kirchen ihre eigenen Regeln und eine Möglichkeit des Verzögerungsrüge wurde einfach nicht vorgesehen!
Ja, die verdammte Macht der Kirche
Gerade den Beginn angehört, wegen der Moderationszeiten und des eigenen Brotberufs dennoch schon jetzt gepostet:
Ich habe es mir auch schon angehört! Wie immer gut ein einfach, zum Teil auch mit unterschiedlichen Ansichten präsentiert und diskutiert.Was ich aus dem Podcast mitnahm:
Je "gerechter" die Kirche eine Regelung machen will, umso komplexer und damit m.E. "ungerechter" wird das Ganze!
Verständliches Beispiel dazu die neuen Kommissionen und das mehrstufige Verfahren der Gegenrede (Widerspruch) - hier sind schon durch die gleichbleibenden Besetzungen der Kommissionen Interessenskonflikte vorprogrammiert. Das MUSS man im Vorfeld erkennen und sowas DARF m.E. nicht passieren!
Noch eine weitere Anmerkungen:
In der Richtlinie werden sogenannte #Modalverben verwendet, wie MÜSSEN oder SOLLEN.Im Gegensatz zu staatlichen Verordnungen findet sich bei der Suche auf der Seite der EKD dazu keine weitere Erläuterung?
Vielleicht hilfreich dieser Verweis (incl. Normstelle):Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (#BSI) verwendet Modalverben, um Sicherheitsanforderungen zu formulieren.
Die Modalverben sind "muss", "sollte", "kann", "darf nicht" und "darf kein".
Bedeutung der Modalverben
Muss: Eine Anforderung, die unbedingt(!) erfüllt werden muss
Sollte: Eine Anforderung, die zu erfüllen ist, es sei denn, im Einzelfall(!) sprechen gute(!) Gründe dagegen
Kann: Für ausgewählte Prüfaspekte
Darf nicht: Etwas, das in keinem Fall getan werden darf
Darf kein: Etwas, das in keinem Fall getan werden darf
Die Definitionen der Modalverben basieren auf RFC 2119 und DIN 820-2.
@heimschulekind Bezüglich der im Podcast aufgeworfenen sozial- und steuerrechtlichen Fragen gibt es katholischerseits folgendes Merkblatt, auf das ich ohne Gewähr verweise:
2021-08-19-Merkblatt_Steuer_Sozialrecht_UKA.pdf
@tim1979 vielen Dank für den Hinweis!