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AG BeNe
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Was das Thema "Zeit schinden" angeht muss ich Dir völlig recht geben. Bei mir hat der gesamte Prozess der Auseinandersetzung mit der Täterheimeinrichtung und der Diakonie insgesamt schon 15 Jahre in Anspruch genommen. Mit dem neuen Verfahren komme ich nach ausschöpfen aller Möglichkeiten sicherlich auf gut 20 Jahren.
Dazu passend noch dieser Hinweis eines Rechtsanwalts (zum Kirchenrecht):
Und das Kirchenrecht muss Antworten auf verzögerte Verfahren finden.
Ob es eine Verzögerungsrüge wie im staatlichen Recht gibt und ob den Betroffenen ein Entschädigungsanspruch zusteht, hat der kirchliche Gesetzgeber offen gelassen.
Nach dem Urteil des Verwaltungssenats bei dem Kirchengerichtshof der Ev. Kirche in Deutschland vom 23.11.2018, Az. 0135/3-2018 lässt sich ein solcher Anspruch auch nicht aus dem Verweis auf die staatliche Verwaltungsgerichtsordnung und das staatliche Gerichtsverfassungsgesetz herleiten.
Auch hier haben die Kirchen ihre eigenen Regeln und eine Möglichkeit des Verzögerungsrüge wurde einfach nicht vorgesehen!
Ja, die verdammte Macht der Kirche
Gerade den Beginn angehört, wegen der Moderationszeiten und des eigenen Brotberufs dennoch schon jetzt gepostet:
Ich habe es mir auch schon angehört! Wie immer gut ein einfach, zum Teil auch mit unterschiedlichen Ansichten präsentiert und diskutiert.Was ich aus dem Podcast mitnahm:
Je "gerechter" die Kirche eine Regelung machen will, umso komplexer und damit m.E. "ungerechter" wird das Ganze!
Verständliches Beispiel dazu die neuen Kommissionen und das mehrstufige Verfahren der Gegenrede (Widerspruch) - hier sind schon durch die gleichbleibenden Besetzungen der Kommissionen Interessenskonflikte vorprogrammiert. Das MUSS man im Vorfeld erkennen und sowas DARF m.E. nicht passieren!
Noch eine weitere Anmerkungen:
In der Richtlinie werden sogenannte #Modalverben verwendet, wie MÜSSEN oder SOLLEN.Im Gegensatz zu staatlichen Verordnungen findet sich bei der Suche auf der Seite der EKD dazu keine weitere Erläuterung?
Vielleicht hilfreich dieser Verweis (incl. Normstelle):Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (#BSI) verwendet Modalverben, um Sicherheitsanforderungen zu formulieren.
Die Modalverben sind "muss", "sollte", "kann", "darf nicht" und "darf kein".
Bedeutung der Modalverben
Muss: Eine Anforderung, die unbedingt(!) erfüllt werden muss
Sollte: Eine Anforderung, die zu erfüllen ist, es sei denn, im Einzelfall(!) sprechen gute(!) Gründe dagegen
Kann: Für ausgewählte Prüfaspekte
Darf nicht: Etwas, das in keinem Fall getan werden darf
Darf kein: Etwas, das in keinem Fall getan werden darf
Die Definitionen der Modalverben basieren auf RFC 2119 und DIN 820-2.
@heimschulekind Bezüglich der im Podcast aufgeworfenen sozial- und steuerrechtlichen Fragen gibt es katholischerseits folgendes Merkblatt, auf das ich ohne Gewähr verweise:
2021-08-19-Merkblatt_Steuer_Sozialrecht_UKA.pdf
@tim1979 vielen Dank für den Hinweis!
Ich bin Betroffener E.V VCP Pfadfinder 1982
1. Antrag: 5000 Euro Westfalen Kirche
2. Antrag unaufgefordert zugesendet ! Wurde abgelehnt : Diakonie Düsseldorf
Jetzt warte auf 3. Antrag der wahrscheinlich erst Anfang/ Mitte 2026 unaufgefordert kommt.Laut einer Kirchenvertreterin in Dortmund ! Erst Treffen der Urak-West 2024
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Für Heimkinder ist das warten eine Zumutung finde ich .Die sind über 70 /80 alt .Da hätte Kirche auch schnelle Lösung finden können. Jeder Betroffene der vorher stirbt, sollten sich einige sich schämen....
Ich habe heute folgende Email an das Betroffenenvertretungsteam (BeFo) versandt.
"Die neue Anerkennungsrichtlinie ist zwischenzeitlich in Kraft und soll ab dem 01.01.2026 umgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt können alle Betroffenen neue Anträge auf Anerkennungsleistungen bei EKD/Diakonie stellen. Für viele Betroffenen kommt diese Anerkennungsrichtlinie sehr spät und was die Pausschalleistung von mindestens EUR 15.000,00 bei Vorliegen einer Straftat (liegt aus meiner Sicht bei allen Missbrauchsfällen vor) angeht, bleibt dieser Betrag deutlich hinter den Erwartungen zurück.
Dennoch möchte ich mich bei Euch für den erreichten Kompromiss bedanken. Gleichzeitig möchte ich Euch in diesem Zusammenhang einen Vorschlag zur Prüfung und gegebenenfalls Abstimmung mit den Verantwortlichen von EKD/Diakonie unterbreiten. Die EKD/Diakonie soll allen Betroffenen, deren Anerkennungsleistung unter der Pausschalleistung von EUR 15.000,00 liegen, die Differenz zu den EUR 15.000,00 ohne separate Antragstellung umgehend auszahlen. Dies wäre erstmals für die Betroffenen seitens der EKD/Diakonie eine vertrauensbildende und proaktive Maßnahme, die sicherlich viel Zuspruch und Sympathie bei den Betroffenen auslösen würde. Der vorab gezahlte Betrag kann dann im neuen Antragsverfahren ab dem 01.01.2026 Berücksichtigung finden".
Ich bin sehr gespannt auf die Rückantwort des Betroffenenvertretungsteam und werde entsprechend berichten.
- @frank-werner
- Die Anerkennungsleistungen sind noch nicht verabschiedet, sollen die Landeskirche bei ihren Herbstsynoden beschließen.Aber sicher ist es nicht, ob alle zustimmen.
- Selbst dann kann es Jahre dauern bist alle abgearbeitet sind.
- Die älteren Ü 80 werden wohl nicht mehr in den Genuss kommen
In der mir vorliegenden Anerkennungsrichtlinie-EKD steht unter § 12: Diese Richtlinie tritt am 1. April 2025 in Kraft. Darüber hinaus steht in der Richtlinie, dass den Gliedkirchen und der Diakonie empfohlen wird, entsprechende Regelungen auf Grundlage dieser Richtlinie zu treffen. Da die Gliedkirchen und die Diakonie im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens die Möglichkeit hatten, ihre Bedenken und Änderungswünsche vorzutragen, ist aus meiner Sicht die neue Anerkennungsrichtlinie ausverhandelt. Vor diesem Hintergrund wäre die Umsetzung meines Vorschlages bei gutem Willen möglich und die über 80 jährigen kämen unbürokratisch in den Genuss von weiteren Anerkennungsleistungen, sofern die bisherigen Leistungen unter EUR 15.000,00 liegen.
Bin trotzdem gespannt, wie die Betroffenenvertretung auf meinen Vorschlag reagiert.
Der überwiegende Teil hat schon mehr als 15000 .-€ erhalten,,z.B. die Betroffenen der Kirche bis zu 130 000.-€ auf die Befo brauchst du nicht bauen.Du hast es richtig erwähnt, Richtlinie , aber erst nach Annahme durch die Landeskirchen würde es zum Kirchengestz werden.Die Anerkennungskommisionen sollen erst noch gesucht werden.Die Bearbeitung wird pro Landeskirche wahrscheinlich mehrere Jahre dauern, bis alle abgearbeitet sind.Aber die Hoffnung stirbt zu letzt..
Dein Hinweis, der überwiegende Teil hat schon mehr als EUR 15.000,00 erhalten, überrascht mich. Ich ging bisher davon aus, dass der überwiegende Teil gerade mal den sogenannten "Almosenanteil" von EUR 5.000,00 erhalten hat. Auch war ja der Unmut der Betroffenen groß, dass die neue Richtlinie nur eine Pauschalleistung von EUR 15.000,00 vorsieht.
Am 18.04.2025 hatte ich eine Email an die Betroffenenvertretung (BeFo) versandt. In dieser Email hatte ich den Vorschlag gemacht, dass doch bitte die EKD/Diakonie allen Betroffenen, deren Anerkennungsleistungen unter EUR 15.000,00 liegen, die Differenz zu den EUR 15.000,00 ohne separate Antragstellung umgehend auszuzahlen. Dies wäre erstmals für die Betroffenen seitens der EKD/Diakonie eine vertrauensbildende und proaktive Maßnahme, die sicherlich viel Zuspruch und Sympathie bei den Betroffenen auslösen würde. Den genauen Wortlaut meiner Email habe ich am 18.04.2025 auch hier im Form hinterlegt.
Hier nun die Rückantwort vom heutigen Tage:
Lieber Herr Fey!
Vielen Dank für Ihre Mail. Ich werde Ihren Vorschlag in unsere AG Anerkennung mit hineinnehmen. Wir werden in der AG verschiedene Fragen, die sich aus der Anerkennungsrichtlinie ergeben haben, weiter bearbeiten. Ihr Vorschlag setzt allerdings voraus, dass die Landeskirchen und die Landesverbände der Diakonie das so handhaben - da sehe ich im Moment die größte Schwierigkeit, denn gerade im Bereich der Landesverbände der Diakonie gibt es durchaus Widerstände gegen die Richtlinie. Auch müssen die Landeskirchen die Richtlinie in eigenes Recht umsetzen, bevor sie entsprechend agieren können... Aber wie gesagt, Ihr Vorschlag kommt mit in unsere AG.
Was die strafrechtliche Seite angeht: Leider sieht das Strafrecht ein deutlich engeres Verständnis von sexualisierter Gewalt vor als das im kirchlichen Bereich gehandhabt wird, gerade was "hand-off-Handlungen" angeht oder sexualisierte Gewalt von Erwachsenen an Erwachsenen...Leider...
Mit freundlichen Grüßen
Ich werde natürlich noch hierauf antworten, aber heute bin ich erstmal sprachlos und wütend. In diesem Zustand voller Wut bringt es für mich nichts, umgehend hierauf zu reagieren, da sich ja die Betroffenen untereinander möglichst sachlich und respektvoll begegnen sollen. Aber eine spontane Äußerung möchte ich hier dennoch kundtun: "Beim lesen der Email ist mir sofort der Gedanke gekommen, ob es sich bei der neuen Anerkennungsrichtlinie möglicherweise nicht doch um eine Mogelpackung handelt". So mehr möchte ich heute dazu nicht mehr schreiben.
Liebe*r frank-werner,
vielen Dank für das Teilen des E-Mail-Verkehrs sowie Deiner Gedanken und Gefühle dazu. Ich kann Deinen Ärger gut verstehen und kann bei dem Begriff der Mogelpackung leider gut mitgehen 🙄 Ich wünsche Dir ein gutes Durchatmen und Verdauen der Mail-Inhalte. Viele Grüße