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AG BeNe
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Ich hab mittlerweile ein Problem damit, dass ich das Gefühl habe, dass das Themasexualisierte Gewalt in den Landeskirchen außerhalb der Präventionsstellen aus der Sicht gerät. Wie geht es Euch damit?
Auf welchen Synoden der Landeskirchen ist beispielsweise das Thema sexualisierte Gewalt in diesem Herbst Thema? Und auf welchen nicht?
Tagesordnungen für die XI. Tagung der 26. Landessynode der Landeskirche Hannover:
Das Wort "sexualisierte" findet sich 2 Mal in dem Dokument:
Auf Seite 4 steht:
15.00 Uhr 2. Bericht des Landeskirchenamtesbetr. Aktueller Sachstand zur Prävention, Intervention und Aufarbeitungsexualisierter Gewalt in der Landeskirche
5. Gemeinsamer Bericht des Rechtsausschusses und des Ausschusses fürkirchliche Mitarbeitbetr. Initiative für eine unabhängige Ombudsstelle für Betroffene vonsexualisierter Gewalt in Niedersachsen
Mehr nicht.
Wie ist es in den anderen Landeskirchen?
Viele Grüße vom Team von Vertuschung beenden
In der Nordkirche ( Vorläufige Tagesordnung/ Entwurf ) scheint es zumindest mittelbar zweimal vorzukommen. Es gibt einen Bericht zur EKD-Synode und einen Antrag für ein Schutzkonzept. Die Synoden - so auch meine Kreissynode - versuchen durch synodale Schutzkonzepte das Thema am Laufen zu halten. Die Umsetzung des Präventionsgesetzes scheint mir schleppend zu sein und ich weiß nicht, ob ich den Fehrschen Zahlen (meiner Erinnerung nach 50% umgesetzt, 30% dabei, 20% noch nicht) glauben kann.
Das Thema war nach Forum in der Tat virulenter, allerdings ist es natürlich eine seelische Belastung, sich damit zu beschäftigen und in den Gemeinden der Nordkirche stehen im wahrsten Sinne des Wortes viele Baustellen an.
Meine persönliche Erklärung für den evtl Interessenverlust an dem Thema ist:
Man spricht über einander, anstelle von miteinander. Daher ist die Beteiligung von Betroffenen in den URAGS, der kommunikative Austausch der Betroffenen in den URAGS aller 9 Verbünde, aus meiner Sicht so wichtig.
Landeskirche in Württemberg - Tagesordnung am 29.11.24
13:35 Uhr TOP 20 Weiterarbeit nach der ForuM- Studie– Bericht über die Fachtage– Bericht der Fachstelle sexualisierte Gewalt– Bericht über die Umsetzungsmaßnahmen nach der ForuM-Studie
14:15 Uhr TOP 18 Bearbeitung theologischer Fragestellungen im Zusammen-hang mit sexualisierter Gewalt– Bericht des Theologischen Ausschusses z u Antrag Nr. 06/22
14:26 Uhr Pause
@anonym, naja, wenn der Fokus der Nordkirche auf "Finanzstrategie" und Gemeinde im Wandel lieg, ist die Ausrichtung ja ziemlich klar. Aufklärung und Aufarbeitung ist teuer und aus meinen aktuellen Erfahrungen nicht ausreichend gewollt bis aktiv blockiert. Was ich nicht verstehe, es gibt den Punkt Rassismus, Judenfeindlichkeit und Rechtsextremismus; warum fasst man unter diesen Punkt nicht auch sexualisierte Gewalt?
@Anonym: Noch eine Nachfrage: Was genau sind synodale Schutzkonzepte?
@kea Es geht um den Schutz vor Übergriffen auf den synodalen Tagungen u.ä.
Der Entwurf des Konzepts für die Nordkrichenynode findet sich hier:
Synode_112024_TOP_6.2_Antrag_auf_AEnderung_der_Geschaeftsordnung.pdf
Einige Synodale zweifelten heute an, ob er auf einer hinreichenden Risikoanalyse beruhe. Morgen geht die Debatte weiter (s. meinen Hinweis auf der Pinnwand).
Man kann sich sicherlich streiten, ob Synodentagungen der Hauptgefahrenherd sind und nicht Bereiche wie Kitas oder Jugendarbeit im Vordergrund stehen sollten. Allerdings soll das eine Signalwirkung an die Gemeinden haben, was ich wieder positiv finde.
@kea Prinzipiell kann ich den Ärger verstehen, da ich mich als Nichtbetroffener über die Nordkirchensynode September 2021 (über Betroffenenbeirat, Kritik aus dem Lotsenteam etc. wurde trotz eines einschlägigen Tagesordnungspunkt nicht gesprochen, vgl. meinen Forenbeitrag) so aufgeregt habe, dass ich einen etwas später eintretenden Krankheitsausbruch darauf zurückführe. Allerdings scheint mir der genannte TOP für die Bearbeitung des Themas sexualisierte nicht geeignet zu sein, da es hier um den Umgang mit entsprechend nationalsozialistisch etc. konnotierter Kunst in kirchlichen Gebäuden u.ä. geht. Die entsprechende Vorlage findet sich hier:
Synode_11202_TOP_2.4_Bericht_zum_Umgang_mit_Darstellungen_v_judenfeindlichem_Gedankengut.pdf
Zum Thema Schutzkonzept:
Jedes Mädchen, jeder Junge, jede junge Frau, jeder junge Mann hat ein Recht auf Schutz vor sexuellen Grenzverletzungen, Übergriffen und sexuellem Missbrauch ( vgl. SGB VII, § 1, Abs 3. Satz 3“
Dementsprechend schreibt das Bundeskinderschutzgesetz (BuKiSchG)die Entwicklung von institutionellen Schutzkonzepten für Einrichtungen der Jugendhilfe verbindlich fest. Das Gesetz trat 2012 in Kraft. Jede Kirchengemeinde und jede Einrichtung der Landeskirchen muss ein Schutzkonzept entwickeln. So steht es im entsprechenden Kirchengesetz. Siehe Kirchengesetz zur Anwendung und Ausführung der Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland vor sexualisierter Gewalt vom 6. Mai 2022, in der Fassung vom 16.Mai 2024.
Es gibt Baupläne für Schutzkonzepte, die aus 9 Bausteinen bestehen. Vielleicht wären diese Bausteine ein gutes Diskussionsthema. Die Sicht der Betroffenen auf diese könnte sehr gut sein.Wir, die Betroffenenvertretung im BeFo plädieren für einheitliche Konzepte. Leider hinken manche Pfarrgemeinden noch hinterher.