Guten Tag,
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AG BeNe
Danke für den Hinweis
Interessant finde ich diesen Satz:
"Als Geldstrafe muss der Mann 6.000 Euro zahlen. Zudem habe der Angeklagte den Anspruch der Geschädigten auf Schmerzensgeld anerkannt."
Ich bin gespannt, wie in diesem Fall das zivilrechtlich zuerkannte Schmerzensgeld im Vergleich zur kirchlichen Anerkennungsleistung ausfällt. Und was passiert, wenn das Schmerzensgeld unter der Pauschale der Anerkennungsrichtlinie liegt.