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@ninabayern
Liebe ninabayern, wir hören natürlich gerne, dass wir zur Information beitragen. Danke schön! Lieber wäre es uns aber, wenn die evangelische Kirche das selbst hinkriegen würde...
Wir haben ja deswegen mehrmals auch die "Anerkennungsleistungen" im Podcast angesprochen. Im Moment ist von einem Säulenmodell die Rede. Die 15,000 sollen alle pauschal kriegen, bei denen die Handlung einem Straftatbestand entspricht. Nach welcher Gesetzeslage (zum Tatzeitpunkt oder heute) ist nicht ganz klar. Vor allem wichtig: Nicht alle Handlungen gegen Minderjährige sind strafbar - leider. Z.B. wird nach aktueller (!) Rechtslage eine sexuelle Beziehung zwischen einem Pastor und Jugendlichen ab 14 als einvernehmlich gesehen, solange das vor Ort und nicht auf einer Reise passiert, weil dann KEIN Obhutsverhältnis angenommen wird. D.h. bei Jugendlichen ab dem 14. Geburtstag wird es schon schwierig.
Dazu soll es eine nach oben offene individuelle Leistung geben. Woran die sich orientiert - unklar.
D.h. dir müsste, wenn du unter 14 warst, auf jeden Fall noch mehr zustehen.
Wenn du über 14 warst - wenn die Handlungen nur vor Ort waren, steht dir da eigentlich nichts zu (bei Orientierung an Strafbarkeit eben).
Dann wird dir aber hoffentlich trotzdem eine individuelle Leistung gezahlt. Aber ob die dann z.B. geringer ausfällt, weil es ja keine Straftat war, oder vielleicht höher, weil man sagt, zwar keine Straftat aber trotzdem richtig schlimm - das kann man unseres Erachtens überhaupt nicht nachvollziehen.
Wir fänden es total gut, wenn sich das BeFo hier mal äußern würde und auch mal Betroffenen klar sagen würde, ob es gut ist, sich lieber schnell zu melden.
Übrigens: Wenn der Missbrauch im Ehrenamt passiert ist, solltest du das unbedingt der Unfallkasse VBG melden. Arbeitsunfall -->ggf. Anspruch auf Leistungen der Unfallkasse VBG
Das klappt wohl nicht bei allen, aber wir wissen von Betroffenen, die diese Leistungen erhalten. Die Kirche hat sie aber natürlich nicht informiert.
Infos dazu auch auf unserer Webseite
Ich danke Euch ganz herzlich für eure Antwort und vor allem für euren unermüdlichen Einsatz für Betroffene!
Das von euch genannte Säulenmodell aus
-
15.000 Euro pauschal beim Straftatbestand
-
individuelle Leistung (Bemessung unklar, Orientierung an Schmerzensgeldtabellen?? höchstens 50 000 Euro)
war auch mein aktueller Stand.
Die juristische Lücke beim Missbrauch Minderjähriger und/oder Schutzbefohlener ab dem 14. Lebensjahr halte ich für verheerend! Genauso verheerend ist die Tatsache, dass nicht klar ist, WELCHES Recht bei der Prüfung des Straftatbestandes als Grundlage herangezogen wird (DDR z. B.).
Dieser geringe Pauschalbetrag und die oben angeführten Kriterien sind unredlich und werden dem moralischen Anspruch einer christlichen Kirche nicht ansatzweise gerecht. Ja, ich würde sogar sagen, es ist eine Verhöhnung dessen.
Weiterhin bleibe ich sehr interessiert an den Ausführungen zu den individuellen Leistungen, denn auch hier sind sehr viele Drehschrauben, die man zu (Un)Gusten Betroffener drehen könnte.
Wie sieht es aus, wenn Betroffene in ihrer gesamten Erwerbslaufbahn durch die Gewaltfolgen eingeschränkt gewesen sin, oder nie erwerbsfähig waren? Die nun in der Altersarmut landen usw.
@ninabayern Die 50.000 € Grenze soll wohl theoretisch wegfallen; limitiert werden die Zahlungen wahrscheinlich eher auf adere Art und Weise. Schmerzensgeldtabellen in der Form, als dass es da eine Tabelle gibt in der man nachgucken kann für welche Tat welche Zahlung angemessen ist, gibt es ja nicht. Es gibt ja nur den Vergleich mit dem, was bei ähnlichen Taten zugesprochen wurde - schwierig.
Es wird daher wahrscheinlich eher in die Richtung gehen, dass die Individuelle Leistung davon abhängen wird, wie gut man einen Zusammenhang zwischen Taten und der Einschränkung darlegen lässt. Das dürfte in den meisten Fällen sehr schwierig werden da höhere Summen zu bekommen. Welcher Betroffene ist seit der Tat in kontinuierlicher ärztlicher Behandlung?
Daher wird es die 15.000 € - bei angenommener Strafbarkeit - wahrscheinlich deutlich leichter bekommen, als eine Individuelle Leistung die deutlich darüber liegt.
@vertuschung-beenden-official Vielen Dank!
Kann ich mich vielleicht mit Klarnamen bei euch melden, im Sinne einer Vernetzung außerhalb von BeNe?
@ninabayern Ja, du kannst dich über die Kontaktmöglichkeiten auf unserer Homepage melden.
Scheinbar 2026...
https://www.ekd.de/neue-anerkennungsrichtlinie-fuer-betroffene.htm
Hier die Anerkennungsrichtlinie im Wortlaut:
https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/Anerkennungsrichtlinie%20der%20EKD%20(nichtamtlicher%20Entwurf).pdf
Es gibt eine Pressemitteilung bezüglich der Anerkennungsrichtlinie auf der EKD Seite. Unter den Allgemein-Informationen gibt es noch einen Link hinter dem sich der Text der Richtlinie verbirgt.
@elsa-nicklas-beck - schön, dass die Betroffenen das dann hier auch erfahren.
Beginn der Mitteilung
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat eine Anerkennungsrichtlinie für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie beschlossen. Die Richtlinie, die ermöglichen soll, dass Anerkennungsleistungen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie bundesweit künftig nach einheitlichen Standards festgelegt werden, wurde am heutigen Freitag (21. März) vom Rat einstimmig verabschiedet.
Zuvor hatte bereits die Kirchenkonferenz, in der die 20 Landeskirchen der EKD vertreten sind, der Richtlinie zugestimmt.„Wir legen mit der neuen Richtlinie die Grundlage, um endlich den nicht hinnehmbaren Zustand zu beenden, dass Anerkennungsverfahren für ähnliche Taten in verschiedenen Landeskirchen zu verschiedenen Ergebnissen führen. Betroffene Personen haben dies völlig zurecht kritisiert“, stellt Bischöfin Kirsten Fehrs, Ratsvorsitzende der EKD, klar. Die neue Richtlinie wurde auf Wunsch der Synode der EKD im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt mit Betroffenen und weiteren Expert*innen erarbeitet.
Und dann auch dieses Statement
Janz und Zander, die Sprecher*innen der Gruppe der Betroffenen im Beteiligungsforum, nehmen die Landeskirchen und diakonischen Landesverbände in die Pflicht, die Reform konsequent und schnell umzusetzen: „Das Beteiligungsforum wird diesen Prozess eng begleiten.
Als Betroffenen-Vertreter*innen gehen(!) wir davon aus, dass die Planungen und Umsetzung bis zum 1.1.2026 stehen.“
@heimschulekind Macht man es gleich verkehrt ist es auch nicht richtig!
Ist die Information gesichert, dass die 50.000 Euro Grenze wegfällt? Gibt es dann statt dessen eine andere Grenze, höher oder niedriger? Mein "Bescheid" kam ja erst kürzlich und in ihm wurde diese 50.000 Euro Grenze noch klar benannt. Bezüglich der Unfallkasse wird von der Anerkennungskommission der Nordkirche nach dem Anerkennungsgespräch ein Schreiben vorgelegt, in dem man sein Einverständnis der Weiterleitung an die Unfallkasse, wenn die Kommission dies begründet sieht, schriftlich geben kann. Ob dies in meinem Fall geschehen ist, wurde aber nicht mitgeteilt.
@kea Hey 🙂 Ich kann an der Stelle weitergeben, dass es seitens der jeweiligen Fachstelle hieß, dass die 50.000-Euro-Marke erhalten bleibt. Es handelt sich jedoch um eine inoffizielle Äußerung.
@kea also in der Richtlinie tauchen die 50.000 € nicht mehr auf. Aber:
§ 7 (3) a): einer individuellen Leistung, die die Tat und ihre Folgen und das Verhalten der Institution berücksichtigt
Mehr steht nicht drin. Das bedeutet, es ist nicht klar, was denn eine angemessene Berücksichtigung ist und ob sich die Höhe irgendwo dran orientieren muss....
@ninabayern klingt plausibel
@heimschulekind Oh man, bis 2026...=(
Immerhin gab es nun einen Beschluss.
Hoffentlich wird diese länderübergreifende Vereinheitlichung so umgesetzt, dass gleiche Straftaten/Folgen im selben Maße HOCH entschädigt werden, also eine Anpassung nach oben und keine nach unten statt findet.
Das sind wieder nur Spekulationen bzw. nicht offiziell bestätigte Aussagen von Fachstellenmitarbeitern:
1) Die 50.000-Euro-Marke soll bestehen bleiben.
2) Wer mehr will, solle vor einem weltlichen Gericht klagen.