Guten Tag,
herzlich willkommen im Betroffenen-Netzwerk BeNe.
Dieses Netzwerk beschäftigt sich mit dem sensiblen Thema sexualisierte Gewalt. Zu eurem Schutz möchten wir BeNe während der Öffnung durch Moderation begleiten lassen. Dies kann leider nicht 24/7 geleistet werden.
Seit dem 1.8.2025 gilt eine neue Hausordnung.
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Wir wünschen einen guten, informativen und sicheren Austausch.
AG BeNe
@ninabayern Die 50.000 € Grenze soll wohl theoretisch wegfallen; limitiert werden die Zahlungen wahrscheinlich eher auf adere Art und Weise. Schmerzensgeldtabellen in der Form, als dass es da eine Tabelle gibt in der man nachgucken kann für welche Tat welche Zahlung angemessen ist, gibt es ja nicht. Es gibt ja nur den Vergleich mit dem, was bei ähnlichen Taten zugesprochen wurde - schwierig.
Es wird daher wahrscheinlich eher in die Richtung gehen, dass die Individuelle Leistung davon abhängen wird, wie gut man einen Zusammenhang zwischen Taten und der Einschränkung darlegen lässt. Das dürfte in den meisten Fällen sehr schwierig werden da höhere Summen zu bekommen. Welcher Betroffene ist seit der Tat in kontinuierlicher ärztlicher Behandlung?
Daher wird es die 15.000 € - bei angenommener Strafbarkeit - wahrscheinlich deutlich leichter bekommen, als eine Individuelle Leistung die deutlich darüber liegt.
@vertuschung-beenden-official Vielen Dank!
Kann ich mich vielleicht mit Klarnamen bei euch melden, im Sinne einer Vernetzung außerhalb von BeNe?
@ninabayern Ja, du kannst dich über die Kontaktmöglichkeiten auf unserer Homepage melden.
Scheinbar 2026...
https://www.ekd.de/neue-anerkennungsrichtlinie-fuer-betroffene.htm
Hier die Anerkennungsrichtlinie im Wortlaut:
https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/Anerkennungsrichtlinie%20der%20EKD%20(nichtamtlicher%20Entwurf).pdf
Es gibt eine Pressemitteilung bezüglich der Anerkennungsrichtlinie auf der EKD Seite. Unter den Allgemein-Informationen gibt es noch einen Link hinter dem sich der Text der Richtlinie verbirgt.
@elsa-nicklas-beck - schön, dass die Betroffenen das dann hier auch erfahren.
Beginn der Mitteilung
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat eine Anerkennungsrichtlinie für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie beschlossen. Die Richtlinie, die ermöglichen soll, dass Anerkennungsleistungen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie bundesweit künftig nach einheitlichen Standards festgelegt werden, wurde am heutigen Freitag (21. März) vom Rat einstimmig verabschiedet.
Zuvor hatte bereits die Kirchenkonferenz, in der die 20 Landeskirchen der EKD vertreten sind, der Richtlinie zugestimmt.„Wir legen mit der neuen Richtlinie die Grundlage, um endlich den nicht hinnehmbaren Zustand zu beenden, dass Anerkennungsverfahren für ähnliche Taten in verschiedenen Landeskirchen zu verschiedenen Ergebnissen führen. Betroffene Personen haben dies völlig zurecht kritisiert“, stellt Bischöfin Kirsten Fehrs, Ratsvorsitzende der EKD, klar. Die neue Richtlinie wurde auf Wunsch der Synode der EKD im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt mit Betroffenen und weiteren Expert*innen erarbeitet.
Und dann auch dieses Statement
Janz und Zander, die Sprecher*innen der Gruppe der Betroffenen im Beteiligungsforum, nehmen die Landeskirchen und diakonischen Landesverbände in die Pflicht, die Reform konsequent und schnell umzusetzen: „Das Beteiligungsforum wird diesen Prozess eng begleiten.
Als Betroffenen-Vertreter*innen gehen(!) wir davon aus, dass die Planungen und Umsetzung bis zum 1.1.2026 stehen.“
@heimschulekind Macht man es gleich verkehrt ist es auch nicht richtig!
@kea Hey 🙂 Ich kann an der Stelle weitergeben, dass es seitens der jeweiligen Fachstelle hieß, dass die 50.000-Euro-Marke erhalten bleibt. Es handelt sich jedoch um eine inoffizielle Äußerung.
@kea also in der Richtlinie tauchen die 50.000 € nicht mehr auf. Aber:
§ 7 (3) a): einer individuellen Leistung, die die Tat und ihre Folgen und das Verhalten der Institution berücksichtigt
Mehr steht nicht drin. Das bedeutet, es ist nicht klar, was denn eine angemessene Berücksichtigung ist und ob sich die Höhe irgendwo dran orientieren muss....
@ninabayern klingt plausibel
@heimschulekind Oh man, bis 2026...=(
Immerhin gab es nun einen Beschluss.
Hoffentlich wird diese länderübergreifende Vereinheitlichung so umgesetzt, dass gleiche Straftaten/Folgen im selben Maße HOCH entschädigt werden, also eine Anpassung nach oben und keine nach unten statt findet.
Das sind wieder nur Spekulationen bzw. nicht offiziell bestätigte Aussagen von Fachstellenmitarbeitern:
1) Die 50.000-Euro-Marke soll bestehen bleiben.
2) Wer mehr will, solle vor einem weltlichen Gericht klagen.
@kea Vielen Dank für den Einblick!
Im Rahmen der privaten Foren würde ich solche Erfahrungsberichte mit konkreten Zahlungen so gerne bündeln und transparent machen wollen.
@ninabayern Sehr gute Idee. Danke dafür!