Guten Tag,
herzlich willkommen im Betroffenen-Netzwerk BeNe.
Dieses Netzwerk beschäftigt sich mit dem sensiblen Thema sexualisierte Gewalt. Zu eurem Schutz möchten wir BeNe während der Öffnung durch Moderation begleiten lassen. Dies kann leider nicht 24/7 geleistet
Unsere aktuellen Öffnungszeiten sind:
Dienstags 14.00 - 17.00 Uhr (Am Dienstag den 26.11.24 bleiben die Foren geschlossen.)
Donnerstags 10.00 - 12.00 Uhr
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Wir wünschen euch einen guten, informativen und sicheren Austausch.
AG BeNe
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Als die Reformation auch ungute Früchte hervorbrachte, wurde von den Wittenberger Reformatoren das Instrument der Visitation eingeführt. Auch heute kennen lutherische (zB Geltendes Recht: 3.128 N Visitationsgesetz (VisitationsG) - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk | Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (kirchenrecht-nordkirche.de) ) und unierte Landeskirchen ( zB Geltendes Recht: 90 Visitationsordnung - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk | Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (kirchenrecht-ekbo.de) ) diese Einrichtung.
In meinen Augen stellt sie eine gute Ergänzung zu den Präventionsgesetzen dar, da hier Dienstaufsicht tatsächlich ausgeübt werden soll und hier mE auch Potential zur Aufdeckung (durch Einzelgespräche) und Prävention sexualisierter Gewalt ( durch die Verabredung von Maßnahmen) besteht.
Leider wird die Visitation heute oft zu einem "wertschätzenden Besuch", was mE der ursprünglichen Bedeutung nicht gerecht wird. Auch habe ich das Gefühl, dass die in den Gesetzen vorgesehenen Visitationsturni nicht eingehalten werden.
Als Anregung: Kann das BeFo vielleicht darauf hinwirken, dass die Visitationsgesetze in den Landeskirchen wieder mehr gelten?
@Tim1979: Danke für die Anregung. Wir werden sie aufgreifen und einbringen.
Hallo Tim, auch das ein wertvoller Hinweis, den wir ins BeFo tragen und im Bereich Prävention unterbringen werden. Ich habe die Gesetzestexte grad gelesen und denke, dass auch das Vorhandensein der Schutzkonzepte und die Präventionsschulungen gut bei einer solchen Visitation untergebracht wären. Wobei tatsächlich interessant wäre, wie ernsthaft die Visitationen heute noch durchgeführt werden. Das wäre zu überprüfen.
Vielen Dank für die beiden freundlichen und konstruktiven feedbacks aus dem BeFo. Dass die kirchliche Visitationspraxis teilweise im Argen liegt, merkte ich u.a. vor drei Jahren im Gespräch mit einer ansonsten sehr freundlichen und kompetenten Präventionsbeauftragten. Sie kannte nicht einmal den Begriff der Visitation, obwohl die einschlägige Landeskirche ein entsprechendes Gesetz hatte.
Gleiches Gestz gibt es auch auf EKD Ebene, also sollte es in den Landeskirchen auch präsent sein. Es lohnt nachzuhaken.