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Als die Reformation auch ungute Früchte hervorbrachte, wurde von den Wittenberger Reformatoren das Instrument der Visitation eingeführt. Auch heute kennen lutherische (zB Geltendes Recht: 3.128 N Visitationsgesetz (VisitationsG) - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk | Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (kirchenrecht-nordkirche.de) ) und unierte Landeskirchen ( zB Geltendes Recht: 90 Visitationsordnung - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk | Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (kirchenrecht-ekbo.de) ) diese Einrichtung.
In meinen Augen stellt sie eine gute Ergänzung zu den Präventionsgesetzen dar, da hier Dienstaufsicht tatsächlich ausgeübt werden soll und hier mE auch Potential zur Aufdeckung (durch Einzelgespräche) und Prävention sexualisierter Gewalt ( durch die Verabredung von Maßnahmen) besteht.
Leider wird die Visitation heute oft zu einem "wertschätzenden Besuch", was mE der ursprünglichen Bedeutung nicht gerecht wird. Auch habe ich das Gefühl, dass die in den Gesetzen vorgesehenen Visitationsturni nicht eingehalten werden.
Als Anregung: Kann das BeFo vielleicht darauf hinwirken, dass die Visitationsgesetze in den Landeskirchen wieder mehr gelten?
@Tim1979: Danke für die Anregung. Wir werden sie aufgreifen und einbringen.
Hallo Tim, auch das ein wertvoller Hinweis, den wir ins BeFo tragen und im Bereich Prävention unterbringen werden. Ich habe die Gesetzestexte grad gelesen und denke, dass auch das Vorhandensein der Schutzkonzepte und die Präventionsschulungen gut bei einer solchen Visitation untergebracht wären. Wobei tatsächlich interessant wäre, wie ernsthaft die Visitationen heute noch durchgeführt werden. Das wäre zu überprüfen.
Vielen Dank für die beiden freundlichen und konstruktiven feedbacks aus dem BeFo. Dass die kirchliche Visitationspraxis teilweise im Argen liegt, merkte ich u.a. vor drei Jahren im Gespräch mit einer ansonsten sehr freundlichen und kompetenten Präventionsbeauftragten. Sie kannte nicht einmal den Begriff der Visitation, obwohl die einschlägige Landeskirche ein entsprechendes Gesetz hatte.
Gleiches Gestz gibt es auch auf EKD Ebene, also sollte es in den Landeskirchen auch präsent sein. Es lohnt nachzuhaken.
Das hannoversche Visitationsgesetz in bezug auf Kommunitäten war Thema bei der dortigen Landessynode ( XI. Tagung der 26. Landessynode - 27.11.2024 Livestream - YouTube ). Von daher: In ceteris censeo: Es würde mich freuen, wenn auch in anderen Gremien von EKD-Gliedkirchen das Thema "Visitation" behandelt werden würde.
@tim1979 Bist Du eigentlich kontextuell beruflich in diesem Forum? Du bist kein Betroffener und/aber ein kirchlich Beschäftigter?
@kea Vielen Dank für die verständliche Nachfrage! Ich bin freiberuflich in einer ganz anderen Branche tätig und stehe nicht auf der kirchlichen pay roll, engagiere mich aber bei der Kirche ehrenamtlich u.a. als Kirchenvorsteher und stellv. Kreissynodaler. Der seinerzeitige RBB-Bericht ( Original Play - Kindesmissbrauch in deutschen Kitas | rbb ) hat mich seelisch so mitgenommen, dass mein kirchenpolitisches Hauptthemengebiet seitdem "sexuelle Gewalt in evangelischen Kontexten" ist.
Auf einer Tagung in Berlin hieß es vor ca. 10 Jahren mal, in Österreich sei nach dem öffentlich werden der sexuellen Gewalt in Heimen eine unabhängige erfahrene Experten Kommission gebildet worden. Diese kam regelmäßig in die Einrichtungen und sprch mit den Kindern und Fachkräften auch ohne Anlass und auf Wunsch vertraulich, wie es ihnen geht, was sie belastet.
Hier wird die Heimaufsicht nach 45 SGBVIII meist eher als Beratung verstanden. Wir brauchen jedenfalls besser funktionierende Schutzkonzepte, deren Beratung auch durch Betroffene erfolgen sollte, deren Erfahrungenhier sehr hilfreich sein können.
Die og. Visitation scheint mir eher auf den Glauben gerichtet? ... und vor allem: sie lässt die Kontrolle jedenfalls wieder beim Träger, beim Probst zum Beispiel, der sich nach der Meldung meines Falles gar nicht vorstellen konnte, dass der Täter ein Täter ist und das Verfahren beenden wollte, bevor ich überhaupt gehört wurde. So viel zur internen Aufsicht.
Nach allen Misständen in Heimen und Internaten u.a. kirchlichen Institutionen sollte doch eher vor allem die staatliche Aufsicht weiter entwickelt und für die Adressaten unabhängig und vor Ort ansprechbar sein und sich pädagogisch und rechtlich qualifiziert um Abhilfe kümmern, wenn es Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung schlecht geht.
@jule Vielen Dank für den Einwand. Ich hatte das auch nicht als Allheilmittel gesehen, eher als gute kirchenrechtliche Ergänzung zu weiteren Maßnahmen