Guten Tag,
herzlich willkommen im Betroffenen-Netzwerk BeNe.
Dieses Netzwerk beschäftigt sich mit dem sensiblen Thema sexualisierte Gewalt. Zu eurem Schutz möchten wir BeNe während der Öffnung durch Moderation begleiten lassen. Dies kann leider nicht 24/7 geleistet werden.
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Wir wünschen einen guten, informativen und sicheren Austausch.
AG BeNe
Das Forum ist jetzt geöffnet.
Es ist unsäglich, wenn Fakten über Facebook geteilt werden!Wenn über Facebook degradiert wird. Das sind alles Formen von Spaltung. Und nein, ich bin nicht auf Facebook. Ich hätte gerne Originalquellen und direkten Austausch: also, von wegen aktuelle Infos: warum wird es nicht offiziell hier geteilt? Auch von "offiziellen' Personen?
Zu kryptisch? Ich versuche hier ungeschützt transparent zu sein, mein Wissen zu teilen.
Ziel von Vernetzung ist für mich u.a. gemeinsam einen Weg zu finden. Das geht aber nur, wenn alle an einen Tisch kommen. Miteinander. Und dazu brauchte es direkte Absprachen und Regeln.
Das kann nicht geschehen, wenn es keine gescheiten Arbeitsbedingungen gibt: Augenhöhe, Zeit für Begegnung, keine Hierarchien und vor allem, Ziele müssen GEMEINSAM vereinbart werden.
Wir dürfen die Spaltung nicht zulassen. Dazu gehörte auch kompetente Moderation und kritische Reflexion. Wobei zu BeNe all die hier gestellten strukturellen Fragen weiter unbeantwortet sind!
Konstruktive Kritik ist nicht abwertend - was hier im Forum immer wieder deutlich wird, dass es genau als das wahrgenommen wird ( siehe Forum Studie)
Würde man die Posts fachlich qualifiziert betrachten, könnte man es erkennen.
Nein, ich bin nicht überheblich.
Aber nach all den Jahren bin ich es leid, wieder und wieder zu erklären.
Fakt ist: dass ich mich wieder einmal öffentlich geohrfeigt fühle, diesmal ( wieder) direkt von sogenannten BeFo Vertreterinnen.
Wann wird ernsthaft reflektiert, dass sich die sogenannten Vertreterinnen unbewusst benutzen lassen? Das sie zum Werkzeug werden - gewiss haben sie viel eingebracht - doch das Gegenüber will genau diese Spaltung, um immer wieder mantraartig sagen zu können: mit Betroffenen kann man nicht arbeiten. Dann, wenn Betroffene klare eigene Forderungen stellen und diese auch umgesetzt werden sollen.
Stattdessen werden staatliche 'ExpertInnen' mit klarem kirchlichen Hintergrund als im Ruf geschädigt dargestellt? Moment, wenn es um unabhängig geht, dann bedeutet das auch unabhängig. Damit diskreditiert man doch niemanden. Da wären wir wieder bei den 'Befindlichkeiten ' die mit den eigentlichen Inhalten nichts zu tun haben.
My5cents:
- BeNe soll die zentrale Vernetzungsplattform sein; damit sind Auftritte der offiziellen Betroffenenvertreter*innen auf weiteren Kanälen obsolet bzw. sollten wirklich nur das wiedergeben, was auch hier bei BeNe an die Betroffenen publiziert wird.
- Die Landesregierung ist wegen der URAK-Besetzung laut Bericht verärgert! Bleibt offen worüber denn?
1) Über die Betroffenen, die auf Einhaltung der Vereinbarung bestehen und dies auch so kundtun?
Oder vielleicht
2) über die Landeskirche, die ggf. nicht klar und deutlich die Anforderungen an die Expertinnen kommuniziert hat? Normalerweise werden solche Benennung vorab abgestimmt und spätestens da hätten die Ansprechpartner*innen der Landeskirche auf Einhaltung der "Compliance" zu der Vereinbarung und ggf. den internen Absprachen mit der EKD/BeFo schauen MÜSSEN.
Sicherlich ist es für ein neu konstituierendes Gremium unangenehm, wenn bereits vor Arbeitsbeginn die Berufungsfähigkeit einzelner Mitglieder angezweifelt wird.
Andrerseits sehe ich nicht, warum die Schuld hierfür bei dem geschätzten Jakob Feisthauer und anderen niedersächsischen Betroffenen gesucht wird. Verantwortlich hierfür ist mE die bremische - hier gab es ja einen ähnlichen Fall - und niedersächsische Politik, die im Vorfeld hätte prüfen sollen, ob die von ihr berufenen Mitglieder mit der bei der UBSKM verabredeten Regel vereinbar sind. Die Regel, die ja vor einer kirchlichen Majorisierung der Betroffenen schützen soll, gilt ja unabhängig davon, ob die zurückgetretenen Mitglieder, die ich nur dem Namen nach kenne und über die ich mir kein Urteil erlauben darf, im konkreten Fall eine Bereicherung gewesen wäre.
So hat der Facebbok-Eintrag, auf den hier angespielt wird, mE den falschen Adressaten.
@Jeanne V. Leider weiß ich nicht um welchen Facebook-Post, von wem, es geht. Manchmal stolpere ich zufällig über solche Posts und wundere mich das Eine oder andere Mal.
@tim1979 hätte man nicht, um festzustellen ob und wie diese vorgeschlagenen Personen eine Bereicherung sein könnten, zumindest ein Gespräch führen können? Meines Wissens ist dies nicht geschehen.
Also ich kann bezeugen, dass Gesprächsangebote von den Betroffenen gab.
@der-maulwurf Wenn dem so ist, warum gibt es dann, gegen die Behauptung es habe keine Gespräche gegeben, keinen Widerspruch?
@heimschule76
Faktencheck zum sogenannten „Screening“ von Antje Niewisch-Lennartz und Thela Wernstedt
Aus der Gemeinsame Erklärung (Seite 4) über eine unabhängige Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie nach verbindlichen Kriterien und Standards der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), sowie der Diakonie Deutschland:
„Die übrigen Mitglieder sollen Expert*innen insbesondere aus Wissenschaft (z.B. der Geschichtswissenschaft, dem Archivwesen, der Rechtswissenschaft, der Psychologie, der Soziologie, der Pädagogik oder der Theologie), Fachpraxis, Justiz oder öffentlicher Verwaltung sowie Vertreter*innen der Landeskirchen und der Landesverbände der Diakonie sein. Sie alle sollen über persönliche und/oder fachliche Erfahrungen mit Prozessen der unabhängigen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen verfügen. Weniger als 50 Prozent der Mitglieder dürfen Beschäftigte der Evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören.“
- Hannover (epd, 14.12.2019). „Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers hat mehrere aktive und ehemalige niedersächsische Landespolitiker in ihr Kirchenparlament berufen. Zur 80-köpfigen Landessynode wird künftig unter anderem die frühere Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) aus Hannover gehören, wie ein Kirchensprecher am Donnerstag mitteilte. Auch der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Generalsekretär der Landespartei, Ulf Thiele aus Leer, sowie die SPD-Landtagsabgeordnete und Ärztin Thela Wernstedt aus Hannover werden in die Synode rücken. Damit will die Kirche die Themenkreise Recht, Finanzen und Medizinethik in der Synode stärken.“
https://www.rpi-loccum.de/nachrichten/2019/2019-12-14 2. Der Wahlbezirk St. Johannis Bemerode, St. Martin Anderten und Jakobi Kirchrode wird 2019 bis 2024 vertreten durch vier Synoden-Mitglieder und vier Stellvertreter: Frau Antje Niewisch-Lennart war Mitglied in dieser Kirchenkreissynode. https://www.johannisbemerode.de/gemeinde/personen/kirchenkreissynode 3. Frau Antje Niewisch-Lennartz war/ist (?) Mitglied des Rechtsauschusses der 26. Landessynode der Landeskirche Hannover https://www.landeskirche-hannovers.de/landeskirche/landessynode/26-landessynode/ausschuesse 4. „Thela Wernstedt ist hervorragend geeignet für das Amt der Präsidentin der Klosterkammer. Sie verfügt über langjährige Berufserfahrungen in verantwortungsvollen Bereichen und ist zudem in zahlreichen kirchlichen Ehrenämtern sehr engagiert“, ergänzte Falko Mohrs. https://www.klosterkammer.de/ueber-die-klosterkammer/ereignisse/2023/neue-klosterkammer-praesidentin-im-amt/ 5. Frau Tela Wernstedt gehört zum Präsidium des Deutschen Evangelischen Kirchtags https://www.kirchentag.de/praesidium 6. Aus dem Programm der Ev. Akademie Loccum (Stand Mai 24): Der Konvent berät und unterstützt die Akademie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Insbesondere berät er die Akademie bei der Tagungsplanung und in Personalangelegenheiten. Dem Konvent gehören derzeit an: Dr. Thela Wernstedt (Vorsitzende) Präsidentin der Klosterkammer Hannover https://www.loccum.de/files/2024/06/Halbjahresprogramm-2-2024.pdf Meine Meinung dazu: Worum geht es jetzt wirklich? (aus Betroffenensicht!) Es geht um diesen Satz aus der gemeinsamen Erklärung: „Weniger als 50 Prozent der Mitglieder dürfen Beschäftigte der Evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören.“ Dieser Passus wurde nicht aus Jux und Dollerei in die Gemeinsame Erklärung aufgenommen, sondern er unterstreicht die sogenannte UNABHÄNGIGKEIT der Mehrheit der Mitglieder der jeweiligen URAK von der Evangelischen Kirche, insbesondere zur Stärkung der sich in der Unterzahl befindenden Betroffenenvertreter in diesem Gremium. Er definiert also insbesondere die Kirchennähe/Kirchenferne der Vertreter der jeweiligen Landesregierung. (Bei den Vertretern der Kirche und Diakonie ist dies von vornherein nicht gegeben, denn schließlich sollen sie diese qua Amt/Berufszugehörigkeit vertreten.) Es ist grundsätzlich das gute Recht von Betroffenenvertretungen der jeweiligen URAK sich selbst ein Bild von den Abgesandten der jeweiligen Landesregierung zu machen (neudeutsch zu screenen), schließlich möchten sie wissen, mit wem man zukünftig zusammenarbeiten wollen und sollen. Selbst wenn man im Fall der URAK Hannover/Bremen an dieser Stelle wohlwollend zur Kenntnis genommen werden kann, dass z.B. Frau Niewisch-Lennartz von ihren Ämtern (?) innerhalb der Landessynode/Kirchenkreissynode zum Ende des Jahres 2024 (?) zurückgetreten ist, bleibt dennoch zumindest der Eindruck bestehen, dass bei ihr aufgrund ihrer jahrelangen Mitarbeit und Zugehörig zu diesen Gremien von einer großen Kirchennähe auszugehen ist (man kennt sich schließlich sehr gut, ist gut untereinander vernetzt, hat jahrelang vertrauensvoll im Sinne der ev. Kirche zusammen gearbeitet usw.). Und Frau Wernstedt ist nach wie vor an prominenter Stelle in Amt und Würden. Und nur darum geht es, um die evtl. Kirchennähe! Nicht um die Qualifikation, nicht um die Kompetenz, nicht um persönliche Sympathie oder Antipathie, nicht um das persönliche Glaubensbekenntnis, nicht um die politische Zugehörigkeit, sondern darum, ob die Landesregierung Niedersachsen sich bei der Auswahl ihrer Abgesandten in die URAK die Mühe gemacht hat, diese Kirchennähe/Kirchenferne im Sinne der Gemeinsamen Erklärung zu überprüfen. Und das hat sie in diesen beiden Fällen entweder nicht getan oder es war ihr schlichtweg egal. Und an der Stelle kommen nun die „bockigen“ BetroffenenvertrerInnen ins Spiel und stellen Fragen und äußern Zweifel an der Auswahl dieser Personen und berufen sich auf den o.g. Passus und (noch schlimmer) fordern dessen Einhaltung auch noch ein. Anstatt nach der Devise: „Friss Vogel oder stirb“ (und genau das passiert jetzt!) die Abgesandten widerspruchslos zu akzeptieren. Und weil die Landesregierung ein derartiges „Screening“ für evtl. weitere Abgesandte scheinbar für unzumutbar hält, sieht sie sich vorerst außer Stande, weitere Personen vorzuschlagen. Finde den Fehler! Für mein Dafürhalten findet seitens der Landesregierung eine Täter-Opfer-Umkehr statt: nicht sie ist schuld, dass sie (aus welchen Gründen auch immer) gerade diese nachweislich sehr kirchennahen VertreterInnen ausgesucht hat, sondern die Betroffenen (für die man das ja schließlich alles macht…), die dieser Auswahl aus berechtigten Gründen nicht zustimmen. Und die Presse übernimmt willfährig das Narrativ der Landesregierung, dass es sich hierbei nur um einige Betroffene handelt, die sich quer stellen und unterschlägt dabei, dass es sich um einen demokratisch getroffenen Mehrheitsbeschluss der Betroffenenvertretung handelt. Und selbst ein(e) BetroffenenvertreterIn des Befos schließt sich dieser Mär in den sozialen Medien an und unterstellt besagten „bockigen“ BetroffenenInnen Unverantwortlichkeit gegenüber anderen Betroffenen und hält dieses schädliche Verhalten für inakzeptabel, (das muss man sich mal geben!) anstatt sich sofort und öffentlichkeitswirksam hinter die Betroffenen zu stellen, für die er/sie ja „spricht“. (Wer rausfinden will, um wen es sich hierbei handelt, muss sich schon selbst auf die Suche machen….) Dabei sind es genau diese BetroffenenvertreterInnen, die Verantwortung übernehmen und im Interesse der Betroffenen dafür sorgen, dass auch dieser Passus der Gemeinsamen Vereinbarung eingehalten wird." target="_blank" rel="noopener"> https://www.rpi-loccum.de/nachrichten/2019/2019-12-14
- Der Wahlbezirk St. Johannis Bemerode, St. Martin Anderten und Jakobi Kirchrode wird 2019 bis 2024 vertreten durch vier Synoden-Mitglieder und vier Stellvertreter: Frau Antje Niewisch-Lennart war/ist (?) Mitglied in dieser Kirchenkreissynode. https://www.johannisbemerode.de/gemeinde/personen/kirchenkreissynode
- Frau Antje Niewisch-Lennartz war/ist (?) Mitglied des Rechtsauschusses der 26. Landessynode der Landeskirche Hannover
https://www.landeskirche-hannovers.de/landeskirche/landessynode/26-landessynode/ausschuesse
- „Thela Wernstedt ist hervorragend geeignet für das Amt der Präsidentin der Klosterkammer. Sie verfügt über langjährige Berufserfahrungen in verantwortungsvollen Bereichen und ist zudem in zahlreichen kirchlichen Ehrenämtern sehr engagiert“, ergänzte Falko Mohrs.
- Frau Tela Wernstedt gehört zum Präsidium des Deutschen Evangelischen Kirchtags
https://www.kirchentag.de/praesidium
- Aus dem Programm der Ev. Akademie Loccum (Stand Mai 24): Der Konvent berät und unterstützt die Akademie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Insbesondere berät er die Akademie bei der Tagungsplanung und in Personalangelegenheiten. Dem Konvent gehören derzeit an: Dr. Thela Wernstedt (Vorsitzende) Präsidentin der Klosterkammer Hannover
https://www.loccum.de/files/2024/06/Halbjahresprogramm-2-2024.pdf
Meine Meinung dazu: Worum geht es jetzt wirklich? (aus Betroffenensicht!)
Es geht um diesen Satz aus der gemeinsamen Erklärung: „Weniger als 50 Prozent der Mitglieder dürfen Beschäftigte der Evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören.“
Dieser Passus wurde nicht aus Jux und Dollerei in die Gemeinsame Erklärung aufgenommen, sondern er unterstreicht die sogenannte UNABHÄNGIGKEIT der Mehrheit der Mitglieder der jeweiligen URAK von der Evangelischen Kirche, insbesondere zur Stärkung der sich in der Unterzahl befindenden Betroffenenvertreter in diesem Gremium. Er definiert also insbesondere die Kirchennähe/Kirchenferne der Vertreter der jeweiligen Landesregierung. (Bei den Vertretern der Kirche und Diakonie ist dies von vornherein nicht gegeben, denn schließlich sollen sie diese qua Amt/Berufszugehörigkeit vertreten.)
Es ist grundsätzlich das gute Recht von Betroffenenvertretungen der jeweiligen URAK sich selbst ein Bild von den Abgesandten der jeweiligen Landesregierung zu machen (neudeutsch diese zu screenen), schließlich möchten sie wissen, mit wem sie zukünftig zusammenarbeiten wollen und sollen. Selbst wenn im Fall der URAK Hannover/Bremen an dieser Stelle wohlwollend zur Kenntnis genommen werden kann, dass z.B. Frau Niewisch-Lennartz von ihren Ämtern (?) innerhalb der Landessynode/Kirchenkreissynode zum Ende des Jahres 2024 (?) zurückgetreten ist, bleibt dennoch zumindest der Eindruck bestehen, dass bei ihr aufgrund ihrer jahrelangen Mitarbeit und Zugehörig zu diesen Gremien von einer großen Kirchennähe auszugehen ist (man kennt sich schließlich sehr gut, ist gut untereinander vernetzt, hat jahrelang vertrauensvoll im Sinne der ev. Kirche zusammen gearbeitet usw.). Und Frau Wernstedt ist nach wie vor an prominenter Stelle in Amt und Würden. Und nur darum geht es, um die evtl. Kirchennähe! Nicht um die Qualifikation, nicht um die Kompetenz, nicht um persönliche Sympathie oder Antipathie, nicht um das persönliche Glaubensbekenntnis, nicht um die politische Zugehörigkeit, sondern darum, ob die Landesregierung Niedersachsen sich bei der Auswahl ihrer Abgesandten in die URAK die Mühe gemacht hat, diese Kirchennähe/Kirchenferne im Sinne der Gemeinsamen Erklärung zu überprüfen. Und das hat sie in diesen beiden Fällen entweder nicht getan oder es war ihr schlichtweg egal.
Und an der Stelle kommen nun die „bockigen“ BetroffenenvertrerInnen ins Spiel und stellen Fragen und äußern Zweifel an der Auswahl dieser Personen und berufen sich auf den o.g. Passus und (noch schlimmer) fordern dessen Einhaltung auch noch ein, anstatt nach der Devise: „Friss Vogel oder stirb“ (und genau das passiert jetzt!) die Abgesandten widerspruchslos zu akzeptieren. Und weil die Landesregierung ein derartiges „Screening“ für evtl. weitere Abgesandte scheinbar für unzumutbar hält, sieht sie sich vorerst außer Stande, weitere Personen vorzuschlagen. Finde den Fehler!
Für mein Dafürhalten findet seitens der Landesregierung eine Täter-Opfer-Umkehr statt: nicht sie ist schuld, dass sie (aus welchen Gründen auch immer) gerade diese nachweislich sehr kirchennahen VertreterInnen ausgesucht hat, sondern die Betroffenen (für die man das ja schließlich alles macht…), die dieser Auswahl aus berechtigten Gründen nicht zustimmen. Und die Presse übernimmt willfährig das Narrativ der Landesregierung, dass es sich hierbei nur um einige Betroffene handelt, die sich quer stellen und unterschlägt dabei, dass es sich um einen demokratisch getroffenen Mehrheitsbeschluss der Betroffenenvertretung handelt. Und selbst ein(e) BetroffenenvertreterIn des Befos schließt sich dieser Mär in den sozialen Medien an und unterstellt besagten BetroffenenInnen Unverantwortlichkeit gegenüber anderen Betroffenen und hält dieses schädliche Verhalten für inakzeptabel, (das muss man sich mal geben!) anstatt sich sofort und öffentlichkeitswirksam hinter die Betroffenen zu stellen, für die er/sie ja „spricht“. (Wer rausfinden will, um wen es sich hierbei handelt, muss sich schon selbst auf die Suche machen….) Dabei sind es genau diese BetroffenenvertreterInnen aus der URAK, die Verantwortung übernehmen und im Interesse der Betroffenen dafür sorgen, dass auch dieser Passus der Gemeinsamen Vereinbarung eingehalten wird.
Aber, wie immer, darf man das natürlich auch anders sehen.
@elsa-nicklas-beck Liebe Frau Nicklas-Beck, meines Wissen nach sind Sie auch Mitglied in der AG Aufarbeitung (in dessen Funktion ich Sie hier anspreche):
Zitat aus der öffentlichen Webseite des Befos: "Die AG „Aufarbeitung“ war maßgeblich verantwortlich für die Gespräche mit der UBSKM und AG Kirchen zur Gemeinsamen Erklärung, auf deren Grundlage nun die Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen etabliert werden sollen. Der Aufbau der neun Kommissionen wird durch die AG begleitet und unterstützt."
Dies Mitglieder der AG Aufarbeitung sind dort genannt:
Franziska Bönsch, Anne Gidion, Nancy Janz, Manuela Nicklas-Beck, Heike Springhart, Dorothee Wüst, Detlev Zander
Bezüglich Ihrer Replik auf den Post von Jeanne V:"Leider weiß ich nicht um welchen Facebook-Post, von wem, es geht. Manchmal stolpere ich zufällig über solche Posts und wundere mich das Eine oder andere Mal.", schlage ich Ihnen höflichst vor, doch auch mal bei Ihren Kollegen*Innen aus der AG nachzufragen, ob und wer vielleicht einen derartigen Post auf Facebook abgesetzt hat... Schließlich sitzen Sie doch "an der Quelle"!
@elsa-nicklas-beck Liebe Frau Nicklas-Beck,
vielen Dank für die Reaktion.
Da man, wie die Historiker sagen, zunächst an die Primärquellen soll, anbei die Äußerungen von "Vertuschung beenden" und der niedersächsischen Landesregierung:
Staatliche Vertreterinnen für die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission | Nds. Staatskanzlei
Der facebook-Account von Detlev Zander ist für mich als Nicht-facebook-Account-Inhaber nur bedingt einsehbar. Lt facebook-viewer spricht er aber von einer "verpassten Chance", die die niedersächsischen Betroffenen (!) verursacht haben.
Vielleicht bin ich zu formalistisch eingestellt. Ich sehe aber zunächst den sicherlich unabsichtlich begangenen Regelbruch ( Gemeinsame Erklärung UBSKM_ EKD_Diakonie.pdf 2.2), der da mE passiert, durch die niedersächsische Landesregierung und verstehe nicht, dass eine Staatskanzlei, die sich tagtäglich mit dem Dschungel des Verwaltungsrechts herumzuschlagen hat, so dünnhäutig reagiert.
Zugangsbeschränkungen gibt es bei Positionen vieler Art, zB bei Kassenprüfern von Parteien. Man will dadurch Interessenkonflikte vermeiden. Das zweifelt noch nicht die Integrität und die persönliche Eignung der Nichtzugelassenen an. In diesem Fall scheinen mir beide Kandidatinnen von ihrem Werdegang her sehr geeignet. Aber um Friktionen zu vermeiden, hätte die eine auf kirchlichem Ticket und die andere auf der staatlichen Liste berücksichtigt werden können. Dann wäre das Problem einer potentiellen kirchlichen Majorisierung a priori vermieden gewesen und kein Schaden für die beiden Damen entstanden.
Ich schätze Sie und Herrn Zander wirklich sehr und finde als Nichtbetroffener manchen Angriff auf die Betroffenenvertretung unangemessen. Hier aber sollten Sie mE Ihren Standpunkt überdenken.
Viele Grüße
Tim
@bienchen730 Danke für diese Recherchearbeit!! Das ist beeindruckend und wichtig!
Liebe Moderation, mein letzter Beitrag wurde wohl irgendwie "zerlegt", denn er enthält textliche Doppellungen und sieht ziemlich durcheinander aus. Ich selbst kann das aber nicht ändern, da mir, wenn ich auf ÄNDERN gehe, mein Originaltext angezeigt wird. Vielleicht können Sie da nachbessern?
@lindablue Sehr gerne!
@bienchen730 Welchen genau meinen Sie? Ich schau mal was ich tun kann.
@elsa-nicklas-beck Das finde ich eine gute Idee. Also das die Betroffenen auch wiedersprechen können, wenn etwas gesagt wird, was nicht stimmt. Aber ich wüsste jetzt gar nicht wie ich das tun soll. Könnte das Beteiligungsforum dann vielleicht die Betroffenen unterstützen wenn sie das richtig stellen wollen? Oder haben Sie noch andere Ideen wie man das machen kann? Ansprechstellen in der EKD oder Diakonie die das dann auch weitergeben das die Betroffenen das anders sehen?