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AG BeNe
Hallo Steppenwolf, die Zeit läuft und läuft
Es wäre mal eine gute Frage an die Landeskirchen, wieviel Betroffene seit 2023 verstorben sind, Betroffene, die gewartet und erwartet haben...und wieviel uns verlassen bis die Anerkennungsleistungen angeschlossen sind.Es gibt ja das zynische Feld im Fragebogen " Wem möchten sie mögliche Anerkennungsleistungen vererben" Man rechnet also schon damit, dass soviel Zeit vergeht, das einige ( viele ? ) die Zahlung gar nicht mehr erleben
Wie der Zufall es will habe ich gestern ein epd-Interview und heute morgen (wenn auch nur kurz) einen Beitrag von Steppenwolf gelesen, der dann, wie ich finde, leider ausgeblendet wurde.
Meine persönliche Analyse (Art. 5 Abs. 1 GG) zum epd-Gespräch mit der Strategieberaterin des Beteiligungsforums: Strukturelle Defizite und machtpolitisches Vakuum
Das epd-Interview mit der langjährigen Prozessbegleiterin des Beteiligungsforums (BeFo) vom 12. Februar 2026 markiert einen Wendepunkt in der Debatte um die kirchliche Aufarbeitung. Während die Beraterin die „Dramatik“ der institutionellen Trägheit anmahnt, zeigt die aktuelle Krise – verdeutlicht durch den Rückzug profilierter Betroffenenvertreter – fundamentale Konstruktionsfehler im System auf.
1. Ressourcen-Fehlallokation: Sitzungsfrequenz statt Wirksamkeit:
Die Beraterin reagiert auf den Rücktritt der Sprecherin der Betroffenengruppe – die explizit massive Überlastung und mangelnde Wirksamkeit als Gründe nannte – mit der Forderung, die EKD müsse Betroffenen „Zugriff beispielsweise auf Geld für weitere Treffen“ ermöglichen. Das ist für mein Dafürhalten ein Offenbarungseid. Wer glaubt, die psychische und zeitliche Auszehrung von Betroffenen durch noch mehr Sitzungen und zusätzliche Bahnkilometer (wenn auch in der 1. Klasse) heilen zu können, hat die wahre Dramatik nicht verstanden. Hier wird ein System moderiert, das Engagement verbraucht, anstatt echte Entlastung durch verbindliche Machtabgabe zu schaffen.
Wenn mühsam vereinbarte „Paketlösungen“ – wie die Anerkennungsrichtlinien zum 01.01.2026 – föderal in den Landeskirchen nun doch wieder infrage gestellt werden, führt eine Ausweitung der Sitzungen nicht zur Lösung, sondern zur Perpetuierung des Stillstands.
2. Rollenkonflikte und das Versagen der Supervision:
Ein zentraler Fachkritikpunkt bleibt die Struktur der Begleitung. Dass die Konzeption des Forums, die Moderation der Prozesse und die Supervision der Beteiligten in der Verantwortung derselben Beratungsagentur liegen, widerspricht gängigen Standards der Organisationsberatung. Diese Rollenmischung verhindert eine unabhängige Reflexion von Fehlentwicklungen und internen Konflikten.
Die erheblichen Spannungen innerhalb der Betroffenengruppe (auch wenn sie in dem o.g. Artikel nicht thematisiert werden, sind sie hinlänglich aus anderen Quellen bekannt) kann man auch als ein misslungenes Konfliktmanagement und eine unwirksame Supervision interpretieren. Wenn die Instanz, die den Prozess steuert, gleichzeitig für die psychologische Reflexion zuständig ist, entsteht eine „kontrollierte Partizipation“, die institutionelle Stabilität über die notwendige Klärung interner Dynamiken stellt.
3. Harmonie vs. Verbindlichkeit: Die Architektur des Scheiterns:
Wenn die Beraterin beklagt, dass Lösungen von den Landeskirchen wieder „aufgeschnürt“ werden, adressiert sie ein Problem, das in ihrem eigenen Modell angelegt ist. Sie hat ein Gremium entworfen, das auf „gemeinsame Orientierung“ setzt, aber im föderalen Gefüge der EKD keine Durchgriffsmacht besitzt. Die nun sichtbare Zersplitterung – etwa bei den Anerkennungsleistungen – ist somit wohl das Resultat eines Designs, das Harmonie über rechtliche Verbindlichkeit stellt.
4. Das Ende der politischen Kontinuität (Das Vakuum der Mentorenschaft):
Die Positionierung der Strategieberatung muss auch vor dem Hintergrund eines tiefgreifenden personellen Umbruchs gesehen werden. Mit dem Ruhestand des ehemals beauftragten Landesbischofs der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig für den Bereich Aufarbeitung im Juli 2025 hat die Beraterin ihren wichtigsten strategischen Mentor verloren. Dieser hatte als Sprecher des Beauftragtenrates der EKD über Jahre hinweg das Moderationsmodell politisch abgeschirmt.
Da mittlerweile auch die aktuelle Ratsvorsitzende der EKD ihre operative Rolle im BeFo-Vorsitz abgegeben hat, steht das Beratungsmodell vor einer neuen Realität. Die aktuelle Sprecherin des Beauftragtenrates ist nun mit einem System konfrontiert, das unter alten Vorzeichen entworfen wurde und nun droht unter dem Druck mangelnder politischer Durchsetzungskraft und einer intransparenten Informationspolitik seine Legitimationsbasis zu verlieren.
5. Das Transparenz-Paradoxon:
Es erscheint mir widersprüchlich, wenn die Strategieberatung im Interview Transparenz von der Kirche einfordert, während das Beteiligungsforum selbst eine „Blackbox“ bleibt. Transparenz bedeutet, dass Prozesse jederzeit nachvollziehbar sind – sie erschöpft sich nicht in punktuellen Formaten wie dem Forum-Bulletin. Wenn sich Betroffene und Außenstehende Informationen mühsam aus unregelmäßig erscheinenden Newslettern zusammensuchen müssen, anstatt auf ein klares, aktuelles Prozess-Handbuch zugreifen zu können, bleibt das System undurchsichtig.
Ein Bulletin, das zudem oft „kirchenterminlich“ verspätet erscheint, kann die notwendige Vertrauensbasis nicht schaffen. Dass die inhaltliche Grundlage des Forums bis heute (mein Wissensstand!) nur über veraltete Unterlagen wie die Power-Point-Präsentation von 2022 rekonstruierbar ist, belegt ein methodisches Defizit, für das die Prozessbegleitung eine direkte Mitverantwortung trägt. Es stellt sich (mir) die dringende Frage, ob dieses Konzept jemals systematisch auf seine Praktikabilität geprüft wurde, um Stolperstellen frühzeitig zu erkennen und nachzujustieren? Denn ein Gremium kann nur dann lernen und sich weiterentwickeln, wenn es bereit ist, Fehlentscheidungen und strukturelle Fehleinschätzungen transparent aufzuarbeiten.
Fazit:
Der Rückzug der Betroffenen-Sprecherin markiert das Ende einer Ära, in der meiner Meinung nach bloße Moderation mit echter Beteiligung verwechselt wurde. Das Beteiligungsforum benötigt im Februar 2026 keine weiteren Sitzungsschleifen auf veralteter Grundlage, sondern eine radikale strukturelle Erneuerung. Dazu gehören zwingend eine klare Trennung von Prozessbegleitung und Supervision sowie eine rechtlich verbindliche Absicherung der Beschlüsse gegenüber den Landeskirchen.
Ein bloßes „Weiter-so“ darf es nicht geben: Erforderlich sind eine grundlegende Überarbeitung und Aktualisierung des nunmehr vier Jahre alten Konzepts sowie eine Kommunikation, die diesen Namen verdient – transparent, zeitnah und über den internen Zirkel hinaus nachvollziehbar. Nur wenn Macht nicht nur moderiert, sondern wirksam geteilt wird, kann das Vertrauen in dieses Gremium wiederhergestellt werden.
@steppenwolf „Guten Morgen, wir haben Ihren Beitrag erneut ausgeblendet, weil er pauschale/personalisierende Zuschreibungen enthält. Bitte streichen Sie insbesondere die Passage „weniger ICH,ICH,ICH – mehr WIR,WIR,WIR“, den „Macht/Privilegien“-Vorwurf sowie den Appell „Die Betroffenenvertreter*innen … Einfach.Mal.Machen!“. Den übrigen, strukturellen Teil können Sie gern stehen lassen. Sobald die Anpassung erfolgt ist, schalten wir den Beitrag wieder frei. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“
@moderation-1 heute mal wieder in Zensierlaune? Ist Kritik an der Kirche aktuell nicht gewünscht?
@moderation-1 Wie der Zufall es will hatte ich heute morgen das Vergnügen (und genau DAS war es für mich: ein Vergnügen!) einen weiteren Beitrag des User*in Steppenwolf zu lesen, der von der Moderation kurz nach Erscheinen ausgeblendet wurde. Dagegen lege ich Beschwerde ein:
Formelle Beschwerde gegen die Ausblendung des Beitrags von User*in Steppenwolf am 14.02.26 – Sorge um die Diskussionskultur und Verletzung der Partizipationsleitlinien
Sehr geehrte Moderation von BeNe,
ich schreibe Ihnen als aktiver Nutzer*in dieser Plattform. Die Information über die Ausblendung des Beitrags eines Mitnutzers*in sowie die von Ihnen angeführten Begründungen (pauschale Zuschreibungen, Macht-/Privilegien-Vorwurf, Appellverbot) erfüllen mich mit tiefer Sorge um die Zukunft der Diskussionskultur auf BeNe.
Nach Durchsicht der Argumentation komme ich zu dem Schluss, dass hier eine unzulässige Verengung des Korridors für sachliche Kritik stattfindet. Ich möchte dies wie folgt begründen:
1. Fehlgeleiteter Schutz vor „personalisierter Zuschreibung“ Der ausgeblendete Text zitierte öffentlich zugängliche Interviews und offizielle Konzepte des Beteiligungsforums (BeFo). Die Analyse der Diskrepanz zwischen strategischem Anspruch und operativer Umsetzung (z. B. Bulletin-Verzug bis 2026, fehlende Befo-Geschäftsordnung) ist eine sachbezogene Strukturkritik. Wenn Funktionsträger Rollen in einem öffentlichen Reformprozess einnehmen, ist die kritische Begleitung dieser Rollen notwendige Aufsicht. Diese administrativ zu unterbinden, entzieht jeder inhaltlichen Debatte über Verantwortlichkeiten die Grundlage.
2. Absurde Einstufung von „ICH“ vs. „WIR“ Dass ein Appell zur Überwindung von Partikularinteressen und zur Stärkung der Gemeinschaftlichkeit als Löschgrund angeführt wird, ist in einem kirchlichen Kontext paradox. Es handelt sich um eine ethische Einordnung und eine etablierte rhetorische Figur. Wenn eine Forderung nach mehr „WIR“ bereits als unzulässig gilt, stellt sich die Frage, welcher wertebasierte Diskurs auf BeNe überhaupt noch erwünscht ist.
3. Das Tabu des „Macht- und Privilegien-Vorwurfs“ Die Einstufung von Kritik an Machtstrukturen als Löschgrund widerspricht den expliziten Zielen der Aufarbeitung innerhalb der EKD. Beteiligung ist per Definition die Neuverhandlung von Machtasymmetrien. Wer die Benennung dieser Asymmetrien (Wissen, Ressourcen, Entscheidungsmacht) als „unzulässig“ verbietet, schützt den Status quo und verhindert die versprochene Partizipation. Dies wirkt (auf mich) wie ein Eingeständnis, dass systemkritische Stimmen unsichtbar gemacht werden sollen, sobald sie die bestehende Hierarchie hinterfragen.
4. Abschreckungseffekt („Chilling Effect“) auf die Community Die Art und Weise, wie hier mit fundierter Kritik umgegangen wird, erzeugt bei mir und anderen Usern*innen eine erhebliche Verunsicherung und die konkrete Angst vor zukünftiger Ausblendung. Wenn sachliche Analysen, die auf offiziellen Dokumenten basieren, administrativ entfernt werden, ziehen sich kritische Stimmen aus dem Dialog zurück. Dies beschädigt die Glaubwürdigkeit von BeNe nachhaltig.
Forderung: Ich fordere Sie auf, die Rolle der „Sprachpolizei“ zu verlassen und stattdessen den inhaltlichen Widerspruch auszuhalten. Eine Plattform, die sich „Beteiligungsnetzwerk“ nennt, muss den Reibungswiderstand fundierter Kritik zulassen, um ernst genommen zu werden. Ich erwarte eine Revision der Entscheidung und die Wiederherstellung des betreffenden Beitrags.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
Die Inhalte hier sind sachlich!Die Zensur ist unsachlich!Ich möchte die Sachen lesen können weil sie mir Informationen geben die ich sonst nirgends kriege! Denn es gibt ja sonst nirgends Ewas!
Das Bulletin ist nicht mehr da und klar es gibt die Interview von Nancy Jan und auch Detlev Zander immer auf Facebook. Aber man weiß als normaler Betroffner nicht, was passiert weil die Kirche nichts sagt!
Wir können hier jetzt vielleicht nicht alle so toll schreiben! Aber wir können lesen und verstehen und wir wissen auch wenn da jemand jetzt persönlich sein eMeinung sagt. Weil man das versteht. Die Betroffenen brauchen nicht so eine Zensur mit aufpassen auf uns wir können das schon selber einsortieren!
Oder haben die hier angst vor der Meinung von uns!
Danke Rainer für die Unterstützung und Deine ausführliche Analyse.
Auch großen Dank an die anderen Personen, die meinen Beitrag innerhalb und außerhalb von BeNe gutheißen und aktiv unterstützen. Ich weiss diese Form der Unterstützung und Solidarität zu schätzen und finde das toll.
Weiterhin bemerkenswert ist jedoch die Ironie der Situation: Eine Plattform, die geschaffen wurde, um Betroffenen Vernetzung, Austausch und Beteiligung zu ermöglichen, reagiert auf Beteiligung mit Ausblendung. Sichtbarkeit wird versprochen – und Unsichtbarkeit praktiziert.
In meinem Beitrag stelle ich u.a. eine einfache, legitime Frage: Warum wird die Möglichkeit zur Erweiterung der Betroffenenvertretung im BeFo, die im Konzept ausdrücklich vorgesehen ist, offenbar nicht genutzt?
Und warum bleiben Vorschläge unbeantwortet? Warum bleibt Kommunikation und Dialog hier generell aus?Das sind keine Angriffe. Das sind Fragen!
Und dieser finale Hinweis auf mein Statement, das man wohlwollend ja auch als Bitte auffassen könnte:
„Verantwortung teilen. Arbeit teilen. Informationen teilen. Macht teilen. „Einfach.Mal.Machen!“
Dass selbst solche - allgemein als Motivationsmittel benutzte - Appelle moderiert, beanstandet und ausgeblendet werden, spricht für sich.
Wäre eine allgemeinere Form, wie z. B. das Zitat aus einem Kommentar zur Neuen Arbeit von M. Raitner (März 2017) weniger zu beanstanden?
„Wer Wissen offen, transparent und gleichberechtigt teilt, eröffnet völlig neue Möglichkeiten, gemeinsam mit anderen erfolgreich zu sein.“ (Zitatende)
Das seit Monaten hier Gelesene und dabei Erfahrene erinnert mich fatal an das, was Albert Camus in seinem Essay „Der Mythos des Sisyphos“ beschreibt: Die Erfahrung, einen Stein immer wieder den Berg hinauszurollen – im Wissen, dass er wieder herunterrollen wird.
Der eigentliche Moment der Erkenntnis ist aber dabei nicht das wiederholte Scheitern.Nein, es ist das Bewusstsein darüber.
Und die Frage, die bleibt, ist m. E. keine technische! Keine moderatorische! Keine formale die per Hausordnung zu beantworten wäre!
Sondern - aus meiner persönlichen Sicht - eine ganz einfache FRAGE:
Ist eine Beteiligung der Basis wirklich gewollt – oder nur, solange sie den Prozess nicht stört?
Wer wir sind – „Die Unbestechlichen“
Wir sind eine Gruppe von Betroffenen, die sich auf der Vernetzungsplattform BeNe unter dem Namen „Die Unbestechlichen“ zusammengeschlossen hat.
Uns verbindet der Anspruch, Beteiligungsstrukturen, Entscheidungsprozesse und Machtverhältnisse im Kontext sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie kritisch, sachlich und unabhängig zu reflektieren.
Wir verstehen uns nicht als Opposition um der Opposition willen. Wir verstehen uns als wachsame, selbstbestimmte Stimmen von Betroffenen.
Unser Anliegen ist:
-
Transparenz einzufordern
-
Governance-Strukturen kritisch zu prüfen
-
Machtasymmetrien sichtbar zu machen
-
Beteiligung auf ihre tatsächliche Wirksamkeit hin zu untersuchen
Wir glauben, dass echte Partizipation Kritik aushalten muss. Gerade im sensiblen Feld der Betroffenenbeteiligung dürfen strukturelle Fragen nicht tabuisiert werden.
Hannah Arendt sagte einmal: „Jemand, der weiß, dass er widersprechen kann, weiß auch, dass er gewissermaßen zustimmt, wenn er nicht widerspricht.“
Für uns bedeutet das: Wo Beteiligung möglich ist, entsteht auch Verantwortung. Schweigen ist keine Neutralität. Wer Missverhältnisse erkennt und nicht anspricht, trägt zu ihrer Stabilisierung bei.
„Unbestechlich“ bedeutet für uns:
-
Unabhängig im Denken
-
Klar in der Analyse
-
Sachlich in der Argumentation
-
Loyal nicht gegenüber Strukturen, sondern gegenüber Betroffeneninteressen
Wir treten für eine Beteiligung ein, die nicht nur formal vorgesehen ist, sondern real Macht verschiebt.
Unsere Beiträge verstehen sich ausdrücklich als Einladung zum Diskurs – nicht als persönliche Angriffe, sondern als Beitrag zu Transparenz und Weiterentwicklung.
Einleitung
Das Beteiligungsforum (BeFo) wurde als neues Strukturmodell für die Betroffenenpartizipation eingeführt. Es versteht sich als Antwort auf frühere Konflikte und soll transparente, verlässliche und verbindliche Beteiligung ermöglichen. Das Modell betont:
Ergebnisoffenheit, klare Rollenverteilung, doppelte Mehrheiten, professionelle Prozessbegleitung, strukturierte Beschlusswege
Damit verbindet sich der Anspruch, Beteiligung nicht nur symbolisch, sondern wirksam zu gestalten.
Gleichzeitig gilt:
Je stärker ein Beteiligungsmodell formalisiert und institutionell verankert ist, desto wichtiger wird seine kritische Prüfung.
Partizipation ist nicht allein eine Frage guter Absichten oder klarer Strukturen. Entscheidend ist, ob reale Machtverschiebung stattfindet – oder ob Beteiligung innerhalb institutionell kontrollierter Rahmenbedingungen bleibt.
In diesem Zusammenhang möchten wir in diesem Teil unserer Gesamtanalyse einen zentralen Aspekt des Gesamtkonzepts vertiefend beleuchten: die Rolle des Begleitteams (Moderation, Prozessbegleitung, Supervision) und die damit verbundene Strukturlogik.
Unsere Analyse richtet sich nicht gegen einzelne Personen. Sie befasst sich mit systemischen Fragen von Governance, Rollentrennung und institutioneller Unabhängigkeit.
Gerade weil das BeFo ein dauerhaft angelegtes Beteiligungsmodell ist, muss es auch dauerhaft überprüfbar sein.
1. Unsere Analyse zur Rolle des Begleitteams im BeFo-Modell (Teil 1)
1.1 Design → Implementierung → Eigene Beauftragung
Im BeFo-Modell wird ein sogenanntes „Begleitteam“ fest verankert. Es besteht aus:
- Moderation
- Prozessbegleitung
- Supervision
Dieses Begleitteam wird als unabhängig, neutral und interessenfrei beschrieben.
Problematisch wird es jedoch dann, wenn:
- dieselbe externe Beraterin das Modell konzipiert hat,
- die strukturelle Notwendigkeit dieses Begleitteams begründet hat
- und anschließend selbst dauerhaft Teil dieses Begleitteams geworden ist.
Hier entsteht aus unserer Sicht ein strukturelles Governance-Problem:
Die Architektin des Modells gestaltet eine Struktur, die ihre eigene dauerhafte Beauftragung implizit vorsieht. Das ist kein strafrechtlicher Vorwurf. Aber es ist ein Interessenkonflikt auf Systemebene.
Unser Fazit: In professionellen Governance-Strukturen gilt grundsätzlich: Konzeption und dauerhafte Implementierung sollten nicht in einer Person zusammenfallen.
1.2 Übliche Standards in Organisationsentwicklung (Good Practice)
In öffentlichen, kirchlichen und institutionellen Kontexten gelten bei Strukturberatung üblicherweise folgende Standards:
- Klare Trennung zwischen Analyse- und Umsetzungsphase
- Entscheidung über Umsetzung durch den Auftraggeber
- Transparente Vergabe oder Ausschreibung der Begleitung
- Befristete Mandate
- Evaluation durch unabhängige Dritte
Verhindert werden sollen insbesondere:
- Selbstbeauftragung
- strukturelle Monopolisierung
- dauerhafte Beratungsabhängigkeit
Unser Fazit: Wenn das Begleitteam seit 07/2022 ohne:
- Ausschreibung
- klare Mandatsbefristung
- externe Evaluation
- regelmäßige Rechenschaft gegenüber dem BeFo
arbeitet, entspricht dies nicht den üblichen Standards guter Governance-Praxis.
1.3 Funktionale Notwendigkeit vs. strukturelle Verstetigung
Externe Begleitung kann bei konflikthaften Themen sinnvoll und notwendig sein – insbesondere bei:
- traumatisierten Gruppen
- massiven Machtasymmetrien
- vorangegangenen Vertrauenskrisen
Der kritische Punkt ist aus unserer Sicht jedoch nicht die Existenz von Begleitung, sondern deren strukturelle Verankerung. Im BeFo-Modell ist die Begleitung:
- dauerhaft vorgesehen
- nicht optional
- nicht projektbezogen
- nicht klar befristet
- nicht an Evaluationskriterien gebunden
Dadurch entsteht faktisch eine institutionalisierte Beratungsabhängigkeit.
Ein wirklich lernendes System müsste perspektivisch:
- eigene Moderationskompetenz aufbauen
- Konfliktfähigkeit selbst entwickeln
- externe Begleitung reduzieren können
Unser Fazit: Wenn eine solche Perspektive nicht vorgesehen ist, entsteht ein System, das auf Dauer externe Steuerung benötigt.
1.4 Macht durch Prozesssteuerung
Auch externe Moderation ist nicht machtneutral.
Prozessbegleitung entscheidet mit über:
- Agenda-Setting
- Redezeitverteilung
- Konfliktintervention
- Definition von „konstruktiver Kommunikation“
- Interpretation von Kommunikationsregeln
- Einschätzung, wann Supervision notwendig ist
Gerade in asymmetrischen Machtverhältnissen ist das hoch relevant.
Moderation bestimmt indirekt, was als:
- angemessen
- eskalierend
- regelkonform
- konstruktiv
gilt.
Unser Fazit: Wenn Moderation, Prozessbegleitung und Supervision aus demselben Kontext stammen, entsteht eine erhebliche Deutungsmacht über Konflikte.
1.5 Verknüpfung mit der Konfliktgeschichte
Das BeFo-Modell wurde explizit als Reaktion auf eine komplexe Konfliktsituation entwickelt.
Daraus wird die Notwendigkeit eines starken Begleitteams abgeleitet – zur „Stabilisierung“ des Prozesses.
Das folgt einem bekannten Muster:
Konflikt → Strukturkrise → externe Moderation → dauerhafte Begleitung.
Unser Fazit: Entscheidend ist dabei die Frage: Gibt es eine klar definierte Exit-Strategie? Wenn nicht, wird eine Krisenintervention zur Dauerstruktur.
2. Sachliche und legitime Leitfragen
Unsere Kritik richtet sich nicht gegen externe Begleitung als solche. Sie richtet sich auf Struktur und Governance.
Deshalb stellen wir folgende Fragen:
Mandat
- Wie lange ist das Begleitteam beauftragt?
- Gibt es eine Befristung?
- Wer evaluiert die Arbeit?
Vergabe
- Wurde die Begleitung ausgeschrieben?
- Gab es Alternativangebote?
- Wer hat über die Vergabe entschieden?
Rollentrennung
- Wurde transparent kommuniziert, dass die Modellarchitektin Teil des Begleitteams ist?
- Gab es eine getrennte Entscheidung über Konzeptentwicklung und Umsetzungsbegleitung?
Perspektive
- Ist vorgesehen, Moderation mittelfristig zu reduzieren?
- Gibt es ein Konzept zur Selbstbefähigung des Forums?
3. Unsere strukturelle Bewertung
Das BeFo-Modell institutionalisiert nicht nur Betroffenenpartizipation – es institutionalisiert auch dauerhafte externe Prozesssteuerung.
Das ist legitim, wenn:
- Beauftragungen transparent erfolgen
- Rollen klar benannt sind (wer macht genau was?)
- Mandate befristet sind
- Evaluation regelmäßig stattfindet
- Rotation möglich ist
Fehlen diese Elemente, entsteht ein selbststabilisierendes Beratungssystem.
4. Unsere strategische Klarstellung
Wir unterscheiden drei Ebenen:
- Wir stellen die Notwendigkeit externer Begleitung nicht grundsätzlich infrage.
- Wir stellen die strukturelle Dauerverankerung ohne Evaluation infrage.
- Wir fordern Good-Governance-Standards: Befristung, Ausschreibung, Evaluation, transparente Rollentrennung.
Es geht uns NICHT um persönliche Kritik. Es geht um strukturelle Verantwortung.
@moderation-1 und an steppenwolf und alle Mitlesende
Also grundsätzlich finde ich eine solche Zensur schwierig. Zwischen der Moderation, von der immer noch niemand weiß, wer sie ist und was sie für einen Hintergrund hat oder ob sie eventuell mal ausgetauscht wurde in der letzen Zeit, und den hier schreibenden Personen besteht ein Machtgefälle. Das kennen wir als Betroffene nur zu gut. Umso mehr gilt es, sensibel mit dieser Macht umzugehen.
In den Beiträgen von Steppenwolf konnte ich bislang nichts Anstößiges finden. Schade, dass Sie mir und anderen den Beitrag vorenthalten. Ein Grund mehr, die Beiträge von Steppenwolf besonders zu verfolgen.
Meine Unlust, hier noch etwas zu schreiben, wird mit solchen Aktionen, Beiträge auszublenden, gleichzeitig verstärkt, denn ich könnte ja die nächste sein. Das erzeugt leicht ein Gefühl der Hilflosigkeit, was ich persönlich nicht brauche.
Das Schweigen der Moderation ist schon fast ohrenbetäubend. Das Verhalten erinnert sehr an das der Führungsriege der Kirche. Bei Kritik nicht antworten. Vielleicht sollte die Moderation mal darüber nachdenken, was eigentlich ihr Ziel ist. Betroffenen helfen oder Betroffenen schaden?
Es gibt nur eine richtige Seite, auf der man stehen man stehen kann. An der Seite der Betroffenen.
Thema: Transparenz oder kontrollierte Kommunikation? (Teil 2)
Einleitung: Eine strukturelle Analyse des BeFo-Modells
Nochmal: Das Beteiligungsforum (BeFo) wurde als Modell der Betroffenenpartizipation eingeführt. Es versteht sich als strukturierte Antwort auf frühere Konflikte und soll transparente, verbindliche und verlässliche Beteiligung ermöglichen. Klare Rollen, geregelte Kommunikationswege, abgestimmte Beschlussverfahren und professionelle Prozessbegleitung bilden den Rahmen.
Transparenz ist dabei ein zentrales Versprechen!
Doch Transparenz entsteht nicht allein durch geregelte Abläufe. Sie entsteht durch nachvollziehbare Entscheidungswege, zugängliche Informationen und überprüfbare Rechenschaft.
Vor diesem Hintergrund stellt sich uns eine grundlegende Frage: Gewährleistet das Modell strukturell abgesicherte Transparenz – oder organisiert es vor allem kontrollierte Kommunikation?
1. Zur Einordnung dieser Analyse
Diese Analyse richtet sich ausdrücklich nicht gegen das Engagement einzelner Beteiligter. Die Mitwirkung von Betroffenen im BeFo ist anzuerkennen und wichtig.
Die folgenden Überlegungen beziehen sich nicht auf Personen oder Absichten, sondern auf strukturelle Ausgestaltungen von Transparenz, Rechenschaft und Informationszugänglichkeit.
Beteiligungsmodelle, die Transparenz und Partizipation als Leitprinzip formulieren, müssen strukturelle Kritik aushalten können. Die hier formulierten Fragen beziehen sich daher auf systemische Wirkungen – nicht auf individuelle Motive.
1.1 Zentrale Steuerung der Kommunikation
Im Modell übernimmt die Fachstelle eine zentrale Koordinierungs- und Kommunikationsfunktion. Sie:
- koordiniert Abläufe
- formuliert Beschlussentwürfe
- leitet diese an kirchliche Gremien weiter
- organisiert Rückmeldungen
- koordiniert Öffentlichkeitsarbeit
Diese Bündelung von Steuerung und Kommunikation macht sie zum kommunikativen Knotenpunkt des gesamten Prozesses.
Das wirft strukturelle Fragen auf:
- Wie transparent sind Änderungen zwischen Arbeitsgruppen, BeFo und kirchlichen Gremien?
- Wie nachvollziehbar sind Rückmeldungen?
- Wie wird die Vollständigkeit der Informationsweitergabe gesichert? (Thema Kontrolle?)
Unser Fazit: Transparenz ist hier administrativ vermittelt – nicht selbstorganisiert.
1.2 Das Bulletin-Paradox – Wissensasymmetrie durch Verzögerung
Das Konzept sieht vor, dass Ergebnisse „zeitnah“ kommuniziert werden. In der Praxis ist das Forum-Bulletin jedoch faktisch das zentrale Informationsfenster nach außen. Unabhängig von den Gründen für Verzögerungen führt das Ausbleiben oder die langfristige Verschiebung solcher Informationsformate zu einer strukturellen Wissensasymmetrie:
Gremienmitglieder verfügen über kontinuierliche Informationen. Andere engagierte/interessierte Betroffene nicht. Ohne aktuelle Informationsgrundlagen fehlt die Möglichkeit,
- Entwicklungen frühzeitig zu begleiten,
- Fragen zu stellen,
- oder inhaltlich zu intervenieren.
Unser Fazit: Transparenz wird damit nicht als strukturell gesicherte Bringschuld erfahrbar, sondern hängt vom Veröffentlichungszeitpunkt ab. Wissen bleibt gruppenintern – nicht kollektiv verfügbar.
1.3 Die „Blackbox“ der Arbeitsgruppen (AGs)
In den Arbeitsgruppen (AGs) findet ein wesentlicher Teil der inhaltlichen Vorbereitung statt. Dort entstehen Entwürfe, Argumentationslinien und Positionierungen. Es fehlt jedoch eine verbindliche Regelung zur systematischen Zugänglichmachung von:
- Protokollen
- Zwischenständen
- Argumentationswegen
- dokumentierten Minderheitenpositionen
Engagierte Betroffene außerhalb des Gremiums erhalten in der Regel nur Endergebnisse. Transparenz bezieht sich hier ausdrücklich nicht auf personenbezogene Inhalte oder geschützte Erfahrungsberichte. Der Schutz sensibler Informationen ist selbstverständlich notwendig. Es geht vielmehr um die Nachvollziehbarkeit (der Weg dahin...) struktureller Entscheidungsprozess (was, wann wieso, weshalb, warum, warum nicht, mit wem).
Unser Fazit: Wenn Entscheidungswege nicht dokumentiert und zugänglich sind, entsteht eine Blackbox-Struktur. Wer nur Ergebnisse mitgeteilt bekommt, kann nicht gestalten – sondern bestenfalls hinterher reagieren. Konstruktive Kritik von außen wird somit systematisch unterbunden (Thema Wisssensvorsprung und Nichtnachvollziehbarkeit!)
1.4 Repräsentation ohne Mandat – strukturelle Konsequenzen
Im BeFo sind Betroffene vertreten. Diese sind jedoch persönlich berufen und nicht demokratisch mandatierte Delegierte einer formal legitimierten Betroffenenbasis. Das ist eine mögliche Organisationsform. Sie hat jedoch strukturelle Auswirkungen.
Persönliche Berufung bedeutet:
- Es besteht kein imperatives Mandat.
- Es gibt keine institutionalisierte Rechenschaftspflicht gegenüber einer breiteren Betroffenengemeinschaft.
- Es existiert keine verpflichtende Rückkopplungsstruktur zu anderen engagierten Betroffenen.
Repräsentation ist damit individuell – nicht kollektiv legitimiert.
Unser Fazit: Das bedeutet nicht, dass Beteiligung illegitim wäre. Es bedeutet jedoch, dass sie nicht automatisch mit institutionalisierter Rechenschaft gleichzusetzen ist. Persönliche Mitwirkung ersetzt keine strukturelle Rückkopplung.
1.5 Beteiligung für alle engagierten Betroffenen
Nicht alle Betroffenen sind Teil des Gremiums. Nicht alle sind dauerhaft in formale Strukturen eingebunden. Viele engagieren sich situativ oder außerhalb institutionalisierter Formate.
Wenn jedoch:
- Entscheidungswege nicht nachvollziehbar dokumentiert sind,
- Arbeitsprozesse nicht transparent gemacht werden,
- Informationsformate fehlen oder verzögert erscheinen,
- keine planbaren Austauschformate existieren,
dann entsteht eine strukturelle Wissensasymmetrie. Und Wissensasymmetrie erzeugt Machtasymmetrie. Wer informiert ist, gestaltet. Wer nicht informiert ist, kann (bestenfalls) nur reagiert.
Unser Fazit: Transparenz und Rückkopplung bedeuten nicht permanente Mitentscheidung aller. Sie bedeuten nachvollziehbare Information, dokumentierte Entscheidungswege und planbare Austauschformate.
1.6 Transparenz oder kontrollierte Kommunikation?
Das Modell organisiert Kommunikation klar und strukturiert. Mehrere Elemente deuten jedoch auf eine kontrollierte Informationsarchitektur hin:
- zentrale Steuerung der Informationsflüsse
- verzögerte oder ausbleibende Veröffentlichungen
- nicht zugängliche AG-Prozesse
- fehlende verbindliche Rückkopplungsformate
Transparenz bedeutet:
- Wissen kollektiv verfügbar zu machen
- Entscheidungswege offen zu legen
- frühzeitige Mitgestaltung zu ermöglichen
Kontrollierte Kommunikation bedeutet:
- Informationen zu filtern
- Veröffentlichungszeitpunkte zu steuern
- Prozesse intern zu halten
- Beteiligung auf Endergebnisse zu begrenzen
Unser Fazit: Wenn Informationen erst zugänglich werden, wenn Entscheidungen vorbereitet oder abgeschlossen sind, entsteht keine transparente Beteiligung, sondern nachgelagerte Information.
2. Unsere abschließende Einordnung
Das zentrale Problem ist nicht die Beteiligung von Betroffenen. Das Problem entsteht dort, wo:
- Repräsentation nicht mit struktureller Transparenz verbunden ist
- Mitwirkung nicht mit Rechenschaft gekoppelt ist
- Beteiligung nicht mit offener Informationszugänglichkeit einhergeht
Beteiligung ist erst dann inklusiv, wenn sie nicht nur Mitwirkung im Gremium ermöglicht, sondern Transparenz und Mitgestaltung für alle engagierten Betroffenen strukturell absichert. Repräsentation ohne Mandat und ohne transparente Informationsarchitektur bleibt individualisierte Mitwirkung – keine kollektive Beteiligung.
Transparenz ohne zugängliche Information ist kein Dialog. Sie bleibt eine gesteuerte Form von Kommunikation.
Danke Pimpinella für den Kommentar und die sachliche Unterstützung. Es tut gut zu sehen, dass die Irritation über den Kurs der Moderation kein Einzelschicksal ist.
Noch am 10.11.2025 versicherte Moderation-1 ausdrücklich, das Forum werde von unabhängigen Moderatoren betreut, die nach eigenem Ermessen handeln und die Hausordnung durchsetzen (#post-4473).
Eine klare Ansage!
Umso bemerkenswerter wirkt nun #post-4649: Dort wird die Begründung für das Ausblenden meines Beitrags ausgerechnet am Anfang und am Ende in „Gänsefüsschen“ gesetzt.
Aus reiner Neugier stellt sich mir nun die Frage: Handelt es sich dabei also um ein Zitat? Oder eher um einen versehentlichen Zufall?
Bei allem Verständnis für die aktuelle Mehrbelastung der Moderation, Anführungszeichen sind selten zufällig. Sie können z. B. markieren, dass etwas nicht ganz das ist, was es vorgibt zu sein.
Wenn also aus unabhängiger Moderation eine „unabhängige“ Moderation wird, dann wäre das ja auch mehr als zwei willkürliche Satzzeichen.
Ein Interview mit Frau Wüst:
https://zeitzeichen.net/node/12319
Die Antworten sind, wie erwartet, von einer (Kirchen)-Politikerin.