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@dieter Ich kann Deine Wut nachvollziehen und stimme Dir in Teilbereichen Deiner Ausführungen zu. Aus eigener Erfahrung kann ich nachvollziehen, dass die Höhe der Anerkennungsleistung von EUR 15.000,00 in keinem Verhältnis zu dem erlittenen Leides steht. Die Diakonie hat mir Anerkennungsleistungen für schlimmes Leid lediglich EUR 10.000,00 gezahlt, was gelinde gesagt ein "Witz" ist. Die hohe Schmerzensgeldzahlung in Höhe von über EUR 300.000,00 der katholischen Kirche war möglich, weil die katholische Kirche in diesem Fall auf die Einrede der Verjährung verzichtet hatte und das Opfer somit den Klageweg beschreiten konnte. Das Landgericht Köln hat meines Wissens dann dem Kläger Schmerzensgeld in der entsprechenden Höhe zugesprochen. Ich habe kürzlich auch die Diakonie gebeten, analog der katholischen Kirche, auch in meinem Fall auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, damit ich gegeben falls den Klageweg beschreiten könnte. Dies wurde von der Diakonie abgelehnt mit dem Hinweis, man sei rechtlich für mich nicht zuständig. Dies verwundert umso mehr, dass man mir zweimal kleinere Anerkennungsleistungen gezahlt hat. Dies war für mich eine weiterer Beweis dafür, dass man mich als Opfer verhöhnt und erneut demütigt. Er fehlt mir daher mehr und mehr der Glaube, dass mit solchen Verantwortlichen aus der Diakonie wirklich ernsthafte Verhandlungen im Sinne der Betroffenen geführt werden können.
@frank-werner Ohne Details erfragen zu wollen, sind Sie Betroffener einer diakonischen Einrichtung?
@diftele Sehr gute Idee, mit dieser Personalunion, umzugehen. Personalunionen sind nun mal stressig, da immer ein bisschen "schizophrenogen". Und sie sind oft mit dem Verdacht verbunden, für einen Machtmissbrauch genutzt zu werden. Das lässt sich gut an der „Causa Fehrs“ durchdeklinieren.
@elsa-nicklas-beck Liebe Frau Niklas Beck
Vielen Dank für Ihre offene und ehrliche Antwort, die ich sehr schätzen tue.
Wenn ursprünglich 25 000 € im Raum gestanden haben, wer hat euch dann so derart unter Druck gesetzt, dass Ihr letztendlich dem Kompromiss mit gerade einmal 15 000 € zugestimmt habt. Irgendwo hegt sich mir, da der Verdacht, dass die EKD euch schlicht weg erpresst hat, so unter dem Motto entweder das oder gar nichts, und ihr habt einfach dann nicht den Mut gehabt, klare Kante für Betroffene zu zeigen. In dieser Situationen hätte ich mir von den Betroffenenvertretern gewünscht, entweder Betroffene erhalten eine angemessene Anerkennungsleistung, oder die Gespräche wären von seitens der Betroffenenvertreter als gescheitert betrachtet werden müssen. Hier ist anzumerken, dass es sich die EKD nicht mehr leisten kann, dass das Befo scheitert. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und die nächste Katastrophe bannt sich an, den wer glaubt den wirklich an Gerechtigkeit für Betroffene im Punkt einheitliches Anerkennungsverfahren. Das Ganze ist zum Scheitern verurteilt und Ihr von der Befo verbrennt euch wieder die Finger. Und dann wird kommen müssen, was unvermeidlich ist, das erneute Scheitern der Betroffenenbeteidigung in der EKD, weil Kirche dazu noch gar nicht offen und ehrlich bereit ist, und weil Kirche darauf bedacht ist, wie sie am besten und billigsten davon kommt, und das Schlimme an der ganzen Sache ist, das all dies unter dem Deckmantel der Betroffenenvertreter passiert und ihr merkt es nicht mal.
@elsa-nicklas-beck Ja
@dieter Hier meine Antwort als PRIVATPERSON: Ich war bei den Verhandlungen, die letztendlich zu der Anerkennungsrichtlinie geführt haben NICHT dabei und kann mir daher darüber kein Urteil erlauben. Als PRIVATPERSON kann ich sagen: Ich verstehe Ihre Enttäuschung! Alle anderen, von Ihnen angeführten Befürchtungen, könnten Wirklichkeit werden.
@thies-stahl Herr Stahl, ich finde Ihren Beitrag an diftele schlichtweg hier unangebracht.
Personalunionen können wirklich problematisch sein. Jedoch halte ich es für unangebracht unter jedem Thema die „Causa Fehrs“ zu platzieren. Die „Causa Fehrs“ hat nichts mit diesem, meinem Thema, zu tun.
@frank-werner Dann ist die Diakonie sehr wohl zuständig! Sie haben erklärt Verantwortung übernehmen zu wollen!
@frank-werner Hallo Frank Werner
Ich muss hier mal was klarstellen, die Zahlung von bis zu 380 € an Betroffene wurde von der unabhängigen Kommission Zahlung in Anerkennung des Leides (UKA) der Katholischen Kirche den Betroffenen zugesprochen. Mit einem Prozess oder Verjährungsfristen hat das gar nichts zu tun.
Und noch eine Anmerkung.
Zahlen Kirchen an Betroffene Anerkennungsleistungen, so vertreten Juristen die Meinung, dass man sich dann nicht mehr auf die Verjährungsfristen berufen kann.
@dieter Danke für Deine Klarstellungen.
Die Evangelische Kirche und die Diakonie haben in bestimmten Fällen auf die Einrede der Verjährung verzichtet, insbesondere wenn Betroffene von sexualisierter Gewalt ihre Ansprüche aufgrund von Verjährung nicht mehr geltend machen können oder dies als unzumutbar empfinden. In solchen Situationen besteht die Möglichkeit, finanzielle Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids zu beantragen. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass glaubhaft gemacht wird, dass die Betroffenen sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende einer kirchlichen Körperschaft oder einer Mitgliedseinrichtung des Diakonischen Werkes erlitten haben und ein institutionelles Versagen für das erlittene Leid mitursächlich war.
Um die Verfahren zur Anerkennung des erlittenen Unrechts in den verschiedenen Landeskirchen und der Diakonie zu vereinheitlichen, hat die Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eine Musterordnung beschlossen. Diese soll sicherstellen, dass Betroffene in allen Landeskirchen auf vergleichbare Verfahren zurückgreifen können und die Höhe der Anerkennungsleistungen angeglichen wird. Die Musterordnung beinhaltet unter anderem, dass die “Unabhängigen Kommissionen” in “Anerkennungskommissionen” umbenannt werden, um ihre Funktion deutlicher hervorzuheben, und dass die Voraussetzungen für Anerkennungsleistungen präzisiert und transparenter dargestellt werden.
Dennoch kritisierte die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, die bisherigen Verfahren als intransparent. Sie bemängelte, dass die Höhe der Zahlungen oft davon abhänge, wie “bedürftig” eine betroffene Person erscheine, und dass es an klaren Kriterien bezüglich der Taten, ihres Ausmaßes oder ihrer Dauer fehle. Zudem würden Anerkennungszahlungen häufig als Sachleistungen, wie beispielsweise in Form von Therapien oder Reisen, angeboten, was als paternalistisch empfunden werden könne.
Aktuell arbeitet die Evangelische Kirche an einer neuen Anerkennungsrichtlinie, die diese Mängel beheben soll. Diese Richtlinie befindet sich derzeit in der internen Abstimmung und soll unter anderem ein Recht auf Anhörung, Verfahrensbegleitung und Widerspruch für Betroffene gewährleisten sowie Traumaspätfolgen bei der Bemessung der Anerkennungsleistungen berücksichtigen.
Zusammenfassend haben die Evangelische Kirche und die Diakonie in bestimmten Fällen auf die Einrede der Verjährung verzichtet und bieten finanzielle Leistungen zur Anerkennung des erlittenen Leids an. Dennoch gibt es Bestrebungen, die Verfahren transparenter und einheitlicher zu gestalten, um den Bedürfnissen der Betroffenen besser gerecht zu werden.
Quellen: Anerkennungskommission- Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der ELKB
EKD. de
evangelisch.de
ekkw.de
@elsa-nicklas-beck
ausgerechnet diese Quellen zu benennen ist unsäglich!
Theorie und Praxis und Realität - aber genau das will ja keiner hören!!!!
Ein best of?
"wir schieben doch nicht einfach so Geld über den Tisch" Zitat MitarbeiterIn sogenannte Fachstelle
@jeanne-v Genau das sind doch die Informationen die ich nicht kenne. Danke!
Es tut mir wirklich leid was betroffene Menschen erleben müssen.
@elsa-nicklas-beck
Die haben auch das BeFo bislang nicht interessiert ...
Örtliche Belange seien nur Nebenschauplatz...!!!
Auch das habe ich schriftlich!
@jeanne-v Hat das BeFo Kenntnis darüber? Ich bin froh, gerade im Hinblick auf eine Veranstaltung im Oktober, Kenntnis von solchen Dingen zu haben!
Sie haben es schriftlich?! Wer hat Ihnen das SO mitgeteilt?