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Du hast vollkommen Recht, die spielen mit Menschenleben, viele werden das nicht überleben, ein Vorsitzender einer Anerkennungskommision sprach sogar von 5 bis 10 Jahren. Selbst der Rat der EKD rechnet damit, sonst hätten sie die Möglichkeit der Vererbung nicht in die Richtlinie genommen. Und solche Menschen sprechen von Nächstenliebe und Menschenwürde....
...die setzen immer noch auf gewisse Vereinzelung... na ja, das um die Ohren fliegen war ja sehr gemäßigt... Zumal es ja grad so weitergeht.
Was mich immer wieder bis ins Mark erschüttert ist diese Ignoranz aus tiefster Überzeugung heraus und aus absoluter Überheblichkeit verbunden mit völliger Inkompetenz: ein schlechtes Gewissen hat keiner! Die haben es bis heute nicht verstanden und verkaufen es im Hier und Jetzt auch noch als Gut Meinen. Das ist Gaslightning und Victimblaming in Reinstform. Und die Öffentlichkeit schweigt ebenso wie die UBSKM.
So sehr ich dir zeitnah Frieden wünschte und angenehme Momente im Hier und Jetzt - lass die nicht auskommen!
"Die Scham muss die Seite wechseln" G.P.
@walter Danke für die Infos!
Verstehe ich es richtig, dass sich die Bearbeitungszeit der Anträge sehr lange hinziehen wird?
Zumindest in Bayern haben die Kommissionen noch keinen festen Tagungsrhythmus festgelegt …
Also, Fakt ist, erstmal müssen die Richtlinien zum Kirchengesetz werden, " soll" zum 01.01.2026 kommen, aber die haben auch Synode 1024...dann März 2025 ...und jetzt Januar 2026 gesagt. Wenn es dann so kommt, fangen die Anerkennungskommisionen erst an zu arbeiten, die aber noch gefunden werden müssen.Z.B stehen dann ca.200 bis 250 nur in Bayern an.Die Fragebögen gibt es noch gar nicht, einige möchten auch persönlich gehört werden.Gehe mal von einer Blitzentscheidung von 1 Woche pro aus....gehen bis zum letzten schon 4 Jahre ins Land.Nach welcher Reihenfolge gehen die? Wenn viele angehört werden möchten, geht noch viel mehr Zeit ins Land.Die haben nicht umsonst die Vererbung erwähnt.Wer bestimmt das Tempo?