Begründung der sogenannten Anerkennungsleistungen
 
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Begründung der sogenannten Anerkennungsleistungen

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BetroffenInBerlin
(@betroffeninberlin)
Beiträge: 40
Themenstarter
 
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Hallo liebe Betroffene,

ich wüsste gerne, ob diejenigen von euch, die von der evangelischen Kirche eine sogenannte Anerkennungsleistung erhalten haben, zu deren Höhe bzw. Bemessung eine Begründung durch die Anerkennungskommission erhalten haben. Zum Hintergrund: In dem Schreiben der Anerkennungskommission, welches ich zum Abschluss des Verfahrens erhalten habe, findet sich keine Erläuterung zur Bemessung der mir zugesprochenen Anerkennungsleistung. In dem von mir angeforderten Protokoll meiner Anhörung findet sich keinerlei Notiz zu einem inhaltlichen Austausch der Kommissionsmitglieder nach meiner Anhörung. Lediglich die Höhe der Anerkennungsleistung, aber eben nicht deren Zustandekommen, ist protokolliert.

Ich frage mich daher, ob es andere Fälle gibt, in denen die Anerkennungskommissionen auf vergleichbare Fälle aus vorherigen Verfahren oder dem Strafrecht o.ä. verweisen. Also ob es quasi individuelle schriftliche Begründungen gibt.

Auch wenn ich von BeNe und deren Verantwortliche massiv genervt bin, hoffe ich weiterhin auf Austausch - in einem für jede betroffene Person individuell verträglichen Rahmen.

 
Veröffentlicht : 25.06.2025 12:38
HeimschuleKind, Jeanne V., Bienchen730 und 2 Mitglieder haben reagiert
NinaBayern
(@ninabayern)
Beiträge: 52
 
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Hey 🙂

Das ist tatsächlich eine hochbrisante und viel diskutierte Frage.

Ich bin derzeit in einem solchen Verfahren und weiß von anderen, dass es KEINERLEI Begründung gab.

Diese Intransparenz macht es so schwierig die Entscheidungen der Kommissionen zu objektivieren und deren Entscheidungskriterien nachzuvollziehen.

 
Veröffentlicht : 25.06.2025 16:33
HeimschuleKind hat reagiert
Vertuschung-beenden Official
(@vertuschung-beenden-official)
Beiträge: 321
 
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Auf den Bewilligungen der sogenannten Anerkennungszahlungen befindet sich im Regelfall keine Begründung und kein Referenzfall.

Auch auf den Protokollen der sogenannten Anerkennungskommissionen ist im Regelfall nicht dargelegt, warum die sogenannten Anerkennungskommission ein bestimmte Summe für angemessen hällt.

Uns sind Fälle bekannt in denen zwei Betroffene des gleichen Täters und bei gleichem Tatinhalt unterschiedliche hohe sogenannte Anerkennungsleistungen erhalten haben.

Von außen betrachtet sieht es sehr nach Willkür aus.

 
Veröffentlicht : 25.06.2025 17:21
Kea und HeimschuleKind haben reagiert
HeimschuleKind
(@heimschulekind)
Beiträge: 390
 
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Hallo

Kam gerade in den Nachrichten: Ein Fall aus der katholischen Kirche!

Wie die Katholische Nachrichtenagentur (KNA) sich vom Bistum Mainz bestätigen ließ, hat sich die Kirche in einem Vergleich vor dem Mainzer Landgericht dazu verpflichtet, dem Opfer sexualisierter Gewalt insgesamt 340.000 Euro zu bezahlen. ...

Der Betroffene sei ab dem Alter von elf Jahren über Jahre von einem Pfarrer missbraucht worden. Und zwar von November 1986 bis September 1991.

Zunächst hatte sich die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA), die im Auftrag der Kirche über Entschädigungszahlungen von Missbrauchsopfern entscheidet, mit dem Fall beschäftigt.

Kritik an Umgang des Bistums und Aufarbeitung

Die UKA hatte dem Opfer eine Zahlung von 240.000 Euro zugesprochen. Der Mann empfand jedoch sowohl die Summe als auch den Umgang des Bistums und der UKA mit seinem Fall als nicht angemessen und zog daher vor Gericht.

Die Missbrauchsbeauftragte im Bistum Mainz, Stephanie Rieth, sagte am Mittwoch der KNA:

"Ich bin dankbar, dass die Klage in einem Vergleich vor Gericht abgeschlossen werden konnte." Sie habe während des Gerichtsverfahrens dem Betroffenen "nochmals im Namen des Bistums Mainz um Entschuldigung gebeten, auch für die Unzulänglichkeiten, die er im Umgang mit seinen Anliegen erlebthat".

Über die 240.000 Euro, die dem Kläger von der UKAzugesprochen wurden, erhalte der Kläger im Rahmen des Vergleichs nunweitere 100.000 Euro als Schmerzensgeld und für den künftigen Erwerbsausfall,erläuterte Rieth.

Dieser Beitrag wurde vor 1 Woche 2 mal von HeimschuleKind  geändert
 
Veröffentlicht : 25.06.2025 18:24
Tamagotchi, Kea und Bienchen730 haben reagiert
Bienchen730
(@bienchen730)
Beiträge: 478
 
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@heimschulekind Ich möchte nicht wissen, was für einen Streifen der/die Betroffene bis zu diesem Vergleich mitgemacht hat. Trotzdem freut es mich sehr, das zu lesen und es macht Hoffnung. So etwas ist auch ein Grund, sich privat zu vernetzen...

 
Veröffentlicht : 25.06.2025 18:29
Tamagotchi und HeimschuleKind haben reagiert
Jeanne V.
(@jeanne-v)
Beiträge: 420
 
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@heimschulekind

Das ist endlich mal realistisch.

Mein Anerkennungsverfahren ist maximal intransparent. 1 Seite nichtssagends blabla. 3 Sätze zu meinem 'Fall' . Institutionelles Versagen kurz erwähnt.

Und die Zeit vergeht. Nichts proaktiv.

Gestern wies ich die Zuständige darauf hin, dass es doch schlau wäre, schriftlich und eigentlich auch proaktiv zu erklären, wie dieses Geld zu handhaben wäre.

Natürlich wüssten doch alle bescheid - hahaha. Nein. Keiner weiss bescheid.

Wie üblich wird man als blöd dargestellt.

Ich sagte ihr mehrfach, es wäre ratsam, das dem Schreiben automatisch und für alle verständlich beizufügen...

Denn natürlich will das Amt für Existenzsicherung erst mal die Kohle... ( rief immerhin zwei Wochen später an, um mir umständlich mitzuteilen, dass ihre Fehlinfo mir gegenüber ihr Leid tue...)

Und ja. Ich wollte konkret wissen, wofür es Geld gab und was mit Berufsschadensausgleich wäre: ich wurde entlassen, nachdem ich den Übergriff gemeldet hatte! Von evangelischem Pfarrer.

Natürlich wäre das nicht relevant blabla. Alle Bystander sind bis heute auf der kirchlichen Karriere Leiter unterwegs.

Ich frage dieselben Fragen immer wieder.

Nur weil Kirche eigene Begrifflichkeiten entwickelt, muss ich sie nicht übernehmen!

Kirche verklickert mir auch weiterhin, ich müsse meine Soforthilfe ( Retraumatisierung durch Kirche mit Landesbischof) quasi selber finanzieren. Nee, zuerst wären staatliche Stellen zuständig.

Dafür dass Kirche den Täter informiert hat?! Und er sich bei mir meldet...

So abstrus. Aber ja! Für Nix kann Kirche was. Ausser fürs komplette Versagen in alle Richtungen.

Gut meinen reicht schon lange nicht mehr!

Dabei sollten diese 'Anerkennungsleistungen ' eigentlich zur freie Verfügung sein, sagte die sogenannte Fachstellenleitung zu mir.

Was ist zur freien Verfügung, wenn es zum Erhalt der Existenz dient?

Lauter Fragezeichen.

Nein. Ich erhalte weiter auch kein Geld für Rechtsanwalt - auch das frage ich regelmäßig!

Das muss Standard werden.

Qualifizierte externe Beratung.

Ja. Und ich habe Widerspruch eingereicht.

Keine Ahnung, wie ich das formal klug mache.

Auch in Bezug auf Aufarbeitung geschieht nichts!

Kirchenleitung behandelt mich weiter wie Aussatz.

Weil ich nicht zufrieden bin? Habe ich doch jetzt Geld...

Womöglich hat der Landesbischof in zwei Monaten mehr Gehalt auf dem Konto als ich jetzt...

Wie auch immer:

Null Transparenz.

Und genau das müssen wir offen legen!

 
Veröffentlicht : 25.06.2025 19:08
Kea, Tamagotchi und HeimschuleKind haben reagiert