Guten Tag,
herzlich willkommen im Betroffenen-Netzwerk BeNe.
Dieses Netzwerk beschäftigt sich mit dem sensiblen Thema sexualisierte Gewalt. Zu eurem Schutz möchten wir BeNe während der Öffnung durch Moderation begleiten lassen. Dies kann leider nicht 24/7 geleistet werden.
Seit dem 1.8.2025 gilt eine neue Hausordnung.
Sicherheitshinweis: In den öffentlichen Foren sind die Beiträge für alle Besucher*innen von BeNe sichtbar. Gehen Sie daher bitte sensibel mit Ihren Daten um. Bitte lesen Sie dazu auch den Bereich "Datenschutz", den Sie ganz unten auf der Website finden.
Hinweis: Ab dem 01. Mai 2025 passen wir die Moderationszeiten an.
Mo-Fr.: 07:00 - 09:00 Uhr (40 Min)
Sa-So.: 09:30 - 11:00 Uhr (40 Min)
Mo-So.: 18:00 - 20:00 Uhr (40 Min)
Feiertage: 09:30 - 11:00 Uhr (40Min)
Wir wünschen einen guten, informativen und sicheren Austausch.
AG BeNe
Das Forum ist jetzt geöffnet.
Kurz und knapp!
Hier soll zur besseren Strukturierung ein eigenes Forum entstehen, in dem Fragen und Anmerkungen zu der gestern publizierten Hausordnung gepostet und kommentiert werden könnten.
Vor der Nutzung des Forums bitten wir Sie, unsere Hausordnung aufmerksam zu lesen.
Sie ist verbindlich für alle, die sich auf der Plattform beteiligen und ihr muss mit der Registrierung zugestimmt werden.
Hier der Link zum besagten Dokument: https://betroffenen-netzwerk.de/app/uploads/2025/08/Hausordnung_BeNe_ab_8.25.pdf
Der hilflos und verzweifelt wirkende Versuch, über autoritäres Gebaren und unterschwellige Schuldzuweisung Nutzenden die Verantwortung für das Scheitern von BeNe in die Schuhe zu schieben. Die bisherigen und üblichen Regeln waren völlig ausreichend, wenn Sie denn empathisch konsequent in guter kommunikativer Praxis umgesetzt worden wären, würde es hier mutmaßlich anders aussehen. Ich denke, es fehlt an versierten Interneterfahrenen in der Moderation, und natürlich ist es keine Art des Umgangs mit Betroffenen, diese wie unmündige Menschen zu behandeln und disziplinieren zu wollen mittels einer rigider werdenden Hausordnung. Ein vernünftiger Aushandlungs- und gemeinsamer Entwicklungsprozess wäre angemessener gewesen.
Dass sich gesperrte Nutzende mit neuen Accounts wieder anmelden, wird auch nicht verhindert, das erleben wir ja gerade wieder.
Täter nicht zu benennen ist Täterschutz, der über das Persönlichkeitsrecht von Tatpersonen weit hinaus geht und unterminiert Opferrechte und ist auf einer Betroffenenplattform somit keine adäquate Aufforderung an Betroffene.
Dass es nach wie vor keine geschützten Räume gibt ist BeNe anzulasten, und nicht das Problem der Nutzenden hier.
Persönlich ist mir die Hausordnung total egal. Bezüglich der Vorkommnisse habe ich sowohl das Forum als auch sogenannte Dokumentationen inzwischen versierten und erfahrenen Menschen aus dem Bereich Kriminalistik zu lesen gegeben und eine eindeutige Einschätzung erhalten. An diese halte ich mich, das Forum ist für mich gestorbenen. Aus Gründen.
Hallo @kea
Inhaltlich stimme ich mit Dir zu 100% überein. Danke für Deine treffende Analyse und Darstellung.
Deshalb möchte ich auch auf die rechtlichen Aspekte hinweisen, was sonst idR. seitens der Kirche und der Behörden der Fall ist. Dazu habe ich als juristischer Laie erstmal das Internet befragt:
1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei Parteien übereinstimmende Willenserklärungen abgeben (§§ 145 ff. BGB) – Angebot und Annahme.
- Der Anbieter bietet die Nutzung der Software an (z. B. durch Registrierung oder Download).
- Der Nutzer nimmt dieses Angebot an (z. B. durch Klick auf „Ich stimme zu“ oder durch Nutzung).
- Auch ohne Geldzahlung entsteht ein sogenannter "Nutzungsvertrag".
2. Bindung an vertragliche Vereinbarungen
Mit Zustandekommen des Vertrags gelten die vereinbarten Bedingungen (AGB, Nutzungsbedingungen) für beide Seiten.
- Eine einseitige Änderung würde bedeuten: Eine Partei ändert rückwirkend die Vertragsbedingungen ohne Mitwirkung der anderen – das ist unzulässig.
AGB-Recht (§ 305 ff. BGB)
Änderungen der AGB (auch bei digitalen Diensten) benötigen:
- eine klare Änderungsklausel (bereits im ursprünglichen Vertrag enthalten),
- eine angemessene Ankündigungsfrist,
- und die ausdrückliche oder konkludente Zustimmung des Nutzers.
Fazit:Wenn der Nutzende nicht zustimmt, bleibt es beim ursprünglichen Vertrag – der Anbieter kann dann ggf. den Vertrag kündigen(!), aber nicht einfach ändern.
Meine Meinung
Ich habe 2024 meiner Registrierung bei BeNe auf Basis der damals gültigen Hausordnung und der mitgehenden Dokumente (z.B. FAQ) zugestimmt.
Die vorgestern einseitig vorgenommenen Änderungen der Hausordnung durch die BeNe-Betreiber sind m.E. erst relevant, wenn denen explizit zustimmt wird. Dies habe ich bisher nicht willentlich getan.
Vielleicht können ja hier anwesende Juristen den Vorgang abschliessend bewerten und die Konsequenzen aus der Änderung allgemein verständlich erläutern. Das wäre hilfreich.