Guten Tag,
herzlich willkommen im Betroffenen-Netzwerk BeNe.
Dieses Netzwerk beschäftigt sich mit dem sensiblen Thema sexualisierte Gewalt. Zu eurem Schutz möchten wir BeNe während der Öffnung durch Moderation begleiten lassen. Dies kann leider nicht 24/7 geleistet werden.
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AG BeNe
Das Forum ist jetzt geöffnet.
Welche hohen Anforderungen der Datenschutz an die Verarbeitungen der personenbezogenen Daten von Betroffen stellt, zeigt dieses Urteil.
Nach Ansicht der Aufsicht hätten nicht nur Namen, Adressen und weitere direkt die Person identifizierende Daten geschwärzt werden müssen, sondern auch die Schilderung des individuellen Tathergangs.
Zu Recht geht nun das Kirchengericht davon aus, dass reines Schwärzen des Namens usw. nicht ausreichen. Durch den Kontext bleibt es weiterhin möglich, Betroffene eindeutig zu identifizieren, was im Fall der Studie in Münster zu einer Retraumatisierung führte!
Meine Meinung
Da sich das katholische und evangelische Datenschutzrecht primär an der weltlichen DSGVO orientieren, sollten solche Maßstäbe m.E. auch bei BeNe, nein überhaupt im gesamten Kontext des sexualisierten Missbrauche in Kirche und Diakonie gelten!
Daten von Missbrauchsbetroffenen, die für die Münsteraner Missbrauchsstudie verwendet wurden, wurden nicht ausreichend anonymisiert.
Das hat das Interdiözesane Datenschutzgericht (IDSG) bereits im vergangenen Jahr entschieden, wie das Bistum Münster am Dienstag mitteilte.
Das Bistum habe die betroffene Person um Entschuldigung gebeten und ihr eine Entschädigungszahlung angeboten.
Passend dazu erschien im #BeFo-Bulletin #2 bereits vor einem Jahr folgender Beitrag (Auszug)
Fragen an den Datenschützer Felix Neumann
»Die Rechte der Betroffenen nicht noch einmal übergehen«
Zu welchem Vorgehen raten Sie, wenn betroffene Menschen mit der weiteren Verwendung vertraulicher Mails oder anderer relevanter Daten nicht einverstanden sind?Den Willen der Betroffenen sexualisierter Gewalt respektieren und akzeptieren. Datenschutz ist ein Grundrecht.
Gerade in der Missbrauchsaufarbeitung gilt es, die Rechte der Betroffenen nicht noch einmal zu übergehen. Sehr hilfreich fand ich in diesem Zusammenhang die Stellungnahme des Arbeitskreises der Betroffenenbeiräte in der katholischen Kirche zu genau dieser Frage.
>> Die Betroffenenvertreter*innen fordern, Daten von Betroffenen sexualisierter Gewalt nur mit Einwilligung für die Aufarbeitung zu verwenden. <<
Dabei weisen sie darauf hin, dass bereits jetzt eine große Zahl an Daten vorliegt und Methoden der Sozialwissenschaft nahelegen, dass nicht jeder einzelne Fall mit allen Akten analysiert werden muss, um zu validen Schlussfolgerungen für die institutionelle Aufarbeitung zu kommen.
Meine Meinung
Das #BeFo kannte offensichtlich die Problematik der (Schein-)Anonymisierung und die o.g. Bedenken der Betroffenenvertreter der katholischen Kirche.
Leider habe ich seitens der Sprecher*innen des BeFos nur wenig Vergleichbares dazu gelesen oder gehört.